Jump to content

Recommended Posts

Advertisement (gone after registration)

vor 18 Minuten schrieb Rona!d:

Ein Verlag sollte unter betriebswirtschaftlichen Aspekten LEIDER nicht viel mehr als 50% seiner Einkünfte aus journalistisch-verlegerischer Arbeit erwirtschaften, sonst geht er nach den Erfahrungen der letzten 10-15 Jahre unter.

Springers Welt: Auflage statt 155'000 in Wirklichkeit nur 76'000 ...

https://www.dwdl.de/nachrichten/71598/die_welt_kuendigt_ende_der_auflagenkosmetik_an/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term=

Link to post
Share on other sites

x

Anmerkung:

# 756 bezieht sich auf klassische Verlage mit Zeitungen, Zeitschriften, heute oft Medienhäuser genannt. Natürlich gibt es Spezialverlage die sich zu nahezu 100% durch Verlagstätigkeit finanzieren. Deren Zukunftschancen sind dadurch aber auch nicht immer garantiert.

Man kennt es überall: Ausgelagerte oder zentralisierte Redaktionen bis kein eigenes journalistisches Profil mehr vorhanden ist (und damit keine lokale Glaubwürdigkeit), geschlossene Verlagsdruckereien etc. Natürlich kann man dafür das Internet verantwortlich machen, aber das greift etwas kurz und pauschal. Ob es sich durch eine neue EU-Verordnung bessert? Wird Google unsere Lokalzeitungen angemessen für Headlines zahlen? Da bin ich skeptisch.

Die mir bekannten Fachverlage haben durch das 2013er Leistungsschutzrecht in D keine nennenswerten Extraeinnahmen.

  • Like 2
  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

In meinem Dunstkreis haben die Verleger, nicht die Verlage, soviel Geld "auf der Seite", daß sie "gezwungen" waren /sind, in Immobilien zu investieren (was auch einen großen Teil ihrer täglichen Arbeitszeit ausmacht). Und das nun seit der Nachkriegszeit, in zweiter oder dritter Generation mittlerweile. Für mich war interssant - quasi als Bub vom Dorf - die skurrilen Charaktere von Notaren und Anwälten kennenzulernen. Und über deren Stundensätze zu philosophieren … nur so für mich hin. Ich hatte viel Spaß in München (neben dem unerhörten Streß).
:)  Ja, das Leistungsschutzgesetz war damals eher ein Flopp; das ist ja wohl etwas korrigiert mit der neuen Richtlinie.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

vor 52 Minuten schrieb Macro-Elmarit:

Dieser Dein Beitrag von grad eben zeigt bei mir die Nr. #745

Sorry, bei mir werden die deaktivierten (OT- etc.) Beiträge mitgezählt. Vielleicht liegt es daran.

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

Am ‎27‎.‎03‎.‎2019 um 14:23 schrieb Macro-Elmarit:

Trotzdem noch ein Wort:
Nicht alle europäischen Länder sind in der EU. Dort greift die Richtlinie nicht. Ich würde mal eine (formelle) Sitzverlagerung prüfen, z.B. in die Schweiz.

Nur mal als Denksportaufgabe - ohne Anspruch auf Beratung, wie man etwas umgehen kann, oder auch nicht:

Man stelle sich vor, jemand schreibt in Deutschland ein Buch und veröffentlicht es. Sein Urheberrecht besitzt er nach deutschem Recht. Das deutsche Recht gilt nicht in der Schweiz. Jetzt veröffentlicht jemand - sei er nun deutscher oder irgendeiner sonstigen Staatsangehörigkeit - eine Raubkopie des Buch unberechtigterweise in der Schweiz. Ist der deutsche Autor dann rechtlos gegenüber dieser Veröffentlichung in der Schweiz, weil das deutsche Urheberrecht nicht in der Schweiz gilt? Vermutlich nicht - aber warum nicht?

Wie oben bereits erläutert, gilt die Richtlinie nicht unmittelbar. Sondern sie muss von den EU-Mitgliedsstaaten im nationalen Recht umgesetzt werden - im Urheberrecht. Zum Urheberrecht gibt es internationale Abkommen - weit über die EU hinaus - die im Ergebnis besagen, dass die Urheberrechte eines der Vertragspartner vom anderen anerkannt werden.

Schon heute - also auch ohne die Richtlinie - müsste also ein unberechtigterweise hier im Forum hochgeladenes Bild eines deutschen, aserbeidschanischen oder ober-voltaischen Fotografen gelöscht werden, selbst wenn das Forum in der Schweiz angesiedelt wäre.

Jetzt zurück zum Inhalt der Richtlinie:

Sie besagt, dass der Betreiber des Forum persönlich haftet, wenn irgendetwas hier hochgeladen wird, dies nicht auf Grund einer Lizenz geschieht und keine "technischen Vorkehrungen" zur Verhinderung des Hochladens installiert sind, denn das Forum ist ja älter als drei Jahre. Haftet der Forenbetreiber, wenn das Forum in der Schweiz angesiedelt wird? Ja, klar - siehe oben. Gibt es die  Möglichkeit, die Haftung gegen ihn durchzusetzen: Ja klar, wenn er in Deutschland wohnt. Ja klar, wenn er in der Schweiz wohnt (siehe oben).

Vielleicht nicht, wenn er sich nach dem Vorbild von Herrn Wikileaks in die ecuadorianische Botschaft in London oder sonstwo begibt, nachdem er vorher die Staatsangehörigkeit von Ecuador angenommen hat. Angeblich ist Moldawien ein Land, das sich in Bezug auf die Durchsetzbarkeit von Rechten an gar nichts hält - ich weiß nicht, ob das (noch) stimmt oder je gestimmt hat.

Jetzt gibt es sicherlich die üblichen Ratgeber, die vorschlagen: na, ja, muss er sich halt anpassen. Jedes Handwerk erfordert Risiken und Investitionen, warum nicht auch die ecuadorianische Botschaft oder vielleicht Moldawien. Ich musste mich in meinem Leben auch schon umstellen, warum er nicht.

Tut mir leid. Ich ziehe es vor, dass es jemanden gibt, der verantwortlich ist.  Allerdings muss die Verantwortlichkeit auf das begrenzt sein, was jemand leisten kann. Das ist nach der Richtlinie im Fall eines Forums wie dieses hier nicht mehr der Fall.  

 

 

  • Like 1
  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

vor einer Stunde schrieb UliWer:

Tut mir leid. Ich ziehe es vor, dass es jemanden gibt, der verantwortlich ist.  Allerdings muss die Verantwortlichkeit auf das begrenzt sein, was jemand leisten kann. Das ist nach der Richtlinie im Fall eines Forums wie dieses hier nicht mehr der Fall.  

In fernen Staaten sind Gesetze genau dazu da, jemand verantortlilch zu machen, der gar nicht verantwortlich sein kann. So bringt man Leute dazu, immer unsicher zu bleiben, wann das Gesetz gegen sie angewandt wird, oder sich eben vorsorglich freizukaufen.

Gerade muß ich einen Text des 16. Jahrunderss zur Veröffentlichung vorbereiten. Darin wird unterschieden zwischen äußrlichem und willentlichem Befolgen eines Gesetzes ode Gebots. Es heißt dort, we nicht mit der Hand stehle, indem er etwa forttrage, erfülle das Gebot äußerlich; wer aber ein scharfes Schwer nutzte, stehle dennoch. Dabei ist scharfem Schwert außerdrücklich und expressis verbis das Gesetz gemeint.

Wem dient die neue Urhebrrechtsverordnung? Den Pressverlagen! Sie hätten sich zuvor größere Zitate aus ihren Zeitungen durch google etc.  untersagen können. Das haben sie gelassen, weil es Reklame ist. Jetzt bekommen sie von der Allgemeinheit auch noch für die Reklame bezahlt. Ich bewundere das rückhaltlos. Das Schwert der Justitia sah bis vorgestern anders aus.

xyz.

Link to post
Share on other sites

Wenn ich hier im Forum jemanden beleidige, beschimpfe, fremde Bilder hochlade usw. dann ist künftig Andreas allein dafür verantwortlich,  Gesetze gelten dann diesbezüglich nicht mehr für mich. Ich freue mich schon!

Gruß Joachim

Link to post
Share on other sites

Hallo in die Runde,

ich habe mich bislang aus dieser Diskussion bewusst herausgehalten, möchte aber doch auf drei interessante Artikel verweisen.

https://www.winfriedhyronimus.de/de/journal-beitraege/2019/03/17/wer-ist-eigentlich-dieser-artikel-13/

https://www.billboard.com/articles/business/8503893/love-letter-to-pretend-pirates-europe-from-real-pirates-silicon-valley-guest-column?fbclid=IwAR1JL48XEKWmnFuGGX6hx10zy5InpPND0-zxC_YlE5_fwgtD0bU9nRjcULA

https://freelens.com/politik-medien/locker-haengen-lassen/

Eines fiel mir im Zuge der (teils erregten) Debatten der letzten Zeit immer wieder auf: Kaum jemand spricht über oder interessiert sich für betroffene Urheber ... Zumindest könnte man zu dieser Einschätzung kommen.

Schöne Grüße und bitte meinen Beitrag nicht als Affront gegen Andreas und/oder das Leica-Forum verstehen. Ich schätze es sehr, glaube aber auch, dass sich erweisen wird, dass dieses Forum nicht negativ von der Urheberreform betroffen sein wird.

Stefan

  • Like 2
  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

vor 18 Stunden schrieb UliWer:

Man stelle sich vor, jemand schreibt in Deutschland ein Buch und veröffentlicht es. Sein Urheberrecht besitzt er nach deutschem Recht. Das deutsche Recht gilt nicht in der Schweiz. Jetzt veröffentlicht jemand - sei er nun deutscher oder irgendeiner sonstigen Staatsangehörigkeit - eine Raubkopie des Buch unberechtigterweise in der Schweiz. Ist der deutsche Autor dann rechtlos gegenüber dieser Veröffentlichung in der Schweiz, weil das deutsche Urheberrecht nicht in der Schweiz gilt? Vermutlich nicht - aber warum nicht?

Wie oben bereits erläutert, gilt die Richtlinie nicht unmittelbar. Sondern sie muss von den EU-Mitgliedsstaaten im nationalen Recht umgesetzt werden - im Urheberrecht. Zum Urheberrecht gibt es internationale Abkommen - weit über die EU hinaus - die im Ergebnis besagen, dass die Urheberrechte eines der Vertragspartner vom anderen anerkannt werden.

Schon heute - also auch ohne die Richtlinie - müsste also ein unberechtigterweise hier im Forum hochgeladenes Bild eines deutschen, aserbeidschanischen oder ober-voltaischen Fotografen gelöscht werden, selbst wenn das Forum in der Schweiz angesiedelt wäre.

In Sachen Urheberrecht stimmt das natürlich.
Allerdings müssen die "EU-Sanktionen" in Nicht-EU-Staaten nicht in die nationale Gesetzgebung aufgenommen werden.
Insofern gilt dort dann nach wie vor "nur" das, was hier heute seit langem gilt.
Und damit hatte der Admin ja bislang eher kaum Probleme, wenn ich das nicht falsch interpretiere ...

Edited by Macro-Elmarit
Link to post
Share on other sites

Guest
This topic is now closed to further replies.
  • Recently Browsing   0 members

    • No registered users viewing this page.
×
×
  • Create New...