artisan Posted December 6, 2010 Share #21 Posted December 6, 2010 Advertisement (gone after registration) [schmal] Ganz im Gegenteil. Natürlich muss man sich Sorgen machen. Was ist, wenn im Fotobereich Aktfotos eingestellt werden? Wer hat die medienpädagogische Kompetenz zu beurteilen, ob etwas FSK 12, FSK 16 oder FSK 18 ist ... Mein Beitrag bezog sich auf die (überwiegenden) Bildinhalte des LUF. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht kaum Schutzbedarf Darüber hinaus sehe ich es wie Monsieur Nobs: Wir laufen, wie immer, hinterher… Einen Schutz bräuchten vielmehr die Kinder in unserer Gesellschaft - vor allem bis zum 10. Lebensjahr. Da müssten aber manche Kinder eher vor ihren Eltern geschützt werden, vor allem vor solchen, die den Fernseher, den PC und die Spielekonsolen als Parkstadion ansehen. Was vor diesem Alter versäumt wurde wird später kaum zu "reparieren" sein… Gruß, Heiko Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted December 6, 2010 Posted December 6, 2010 Hi artisan, Take a look here Gefahr für Foto Foren?. I'm sure you'll find what you were looking for!
jmschuh Posted December 6, 2010 Share #22 Posted December 6, 2010 So ein Vertrag is total nutzlos. Keiner kann verhindern das z.B Leica-Camera-forum.com (.de) sich umändert in leica-camera-forum.dk oder leica-camera-forum.nl:rolleyes: Sehe WikiLeaks. Der Zug ist längst abgefahren, ob Politiker das möchten oder nicht. Nicht der Ort des Hostings ist ausschlaggebend, sondern der Sitz des Betreibers. Und ich glaube nicht, dass Andreas in nächster Zeit ins Ausland ziehen will….. Jens Link to post Share on other sites More sharing options...
jmschuh Posted December 6, 2010 Share #23 Posted December 6, 2010 Einen Schutz bräuchten vielmehr die Kinder in unserer Gesellschaft - vor allem bis zum 10. Lebensjahr. Da müssten aber manche Kinder eher vor ihren Eltern geschützt werden, vor allem vor solchen, die den Fernseher, den PC und die Spielekonsolen als Parkstadion ansehen. Was vor diesem Alter versäumt wurde wird später kaum zu "reparieren" sein… Uneingeschränkte Zustimmung! Gruß, Jens Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 6, 2010 Share #24 Posted December 6, 2010 Wer Kinder hat und ein Fernsehgerät, hat eines von beidem zuviel. str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Weltraumpräsident Posted December 6, 2010 Share #25 Posted December 6, 2010 Nicht der Ort des Hostings ist ausschlaggebend, sondern der Sitz des Betreibers. Und ich glaube nicht, dass Andreas in nächster Zeit ins Ausland ziehen will….. Jens Wozu gibts Briefkastenfirmen... Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Digiuser Posted December 6, 2010 Share #26 Posted December 6, 2010 Wozu gibts Briefkastenfirmen... Damit die Edelstahlbriefkästen auf den Bahamas auch eine Lebensberechtigung haben..... Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted December 6, 2010 Share #27 Posted December 6, 2010 Advertisement (gone after registration) Das Wohl von Abmahn-Sozietäte®n und Webanbietern ist angesichts der massiven Bedrohung der Jugend durch das Internet völlig irrelevant. Endlich wacht die Politik auf und zeigt den ihr auch sonst eigenen Aktionismus bei gerade angesagten Themen Ich wundere mich seit Jahren, warum das Web in vielen Bereichen nahezu barrierefrei ist. Link to post Share on other sites More sharing options...
stephan_w Posted December 6, 2010 Share #28 Posted December 6, 2010 Wie in anderen Politikfeldern auch ist der Gesetzgeber von Ahnungslosigkeit und Altivismus getrieben. Normaler Weise würde nach einem solchen Gestz kein Hahn krähen bzw. nur in berechtigten Fällen ein Richter ein urteil fällen. Da es aber in Deutschland dieses unseelige Abmahnwesen gibt, muss jeder Betreiber eine Webangebots mit saftigen Strafen rechnen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Dennis Iwa. Posted December 6, 2010 Share #29 Posted December 6, 2010 Bin auch der Meinung dass ein Fotoforum (Gerade das Leica Forum ist eigendlich nicht die Typische anlaufstelle der Jüngeren) die letzte anlaufstelle ist wenn ich Möpse sehen will.. Aber simma Froh das unsre Politik unsre Jugend (Bin auch gerade mal 18 3/4 ) vor sowas schrecklichem wie dem Menschlichen Körper beschützen will.. Wobei Mama und Papa ja im Badeanzug Duschen müssen.. Wird ja immer schlimmer mit der Gesetzgebung, ich hab langsam den Verdacht wir entwickeln und wieder Rückwärts in die Zeit, wo den Typen die Hose eng wurde wenn ein Knöchel unter dem Kleit hervorgeschaut hat... Link to post Share on other sites More sharing options...
LUF Admin Posted December 7, 2010 Share #30 Posted December 7, 2010 Kurz von meiner Seite:Der neue JmStV ist IMHO gedankenlos und komplett an der Realität vorbei (Stichwort "Sendezeitbeschränkungen").Dummerweise schafft er ganz losgelöst vom eigentlichen (und guten Zweck) eine eigene Realität:- Komplette Verwirrung und Verunsicherung in der gesamten Internet-Branche, weil das Gesetz zwar am 1. Januar in Kraft tritt, aber die entsprechenden Voraussetzungen ga nicht vorhanden sind (technische Definition, wie zu kennzeichnen ist; entsprechende Kinderschutzfilter etc.)- Definition von Altersgrenzen, die nicht mal von Fachleuten, geschweige denn juristischen oder pädagogischen Laien nachvollziehbar sindWas genau passieren wird, steht völlig in den Sternen.Der in meinen Augen beste Fall: Es gibt ein paar neue Pflichtangaben im Impressum, ansonsten wird der ganze Schmonzes ignoriert (ähnlich wie der JmStV von 2003, der schon ähnlichen Schwachsinn beinhaltet oder das von der Leyen'sche Internet-Zugangssperren-Gesetz, was zwar Gesetz ist, aber einfach nicht angewendet wird).Schlechtester, aber nicht unrealistischer Fall:Eine neue Branche entsteht aus entsprechenden Abmahnanwälten und Medienpädagogen, die sich als Jugendschutzbeauftragte gegen Geld verdingen. Und dadurch wird keinem Kind geholfen...Petitesse am Rande: Die großen Medien sind von den Schutzvorschriften ausgenommen - das berühmte Mädchen auf Seite 3 der BILD wird es weiter geben.Das ist sicherlich nicht nötig, denn, selbst wenn sich mal das eine oder andere Aktfoto im Fotoforum verirrt, dann sind es garantiert keine pornografische Darstellungen im Sinne des Jugendschutzes(Wer da Probleme hat dies einzuordnen... Garantiert? Die Garantie hätte ich gerne.Die richtige Einordnung ist schon schwierig genug, entscheidend ist aber die Frage:- ob du deswegen abgemahnt wirst (Zahlen oder Gegenklage mit allen Risiken) und- ob du vor einem deutschen Gericht Recht bekommst.Kleines Horrorszenario gefällig?Im Leica Forum anmelden, Pornobild hochladen, den Abmahnanwalt einen gerichtssichern Screenshot machen lassen, Serienbrief an den Betreiber (mich) schicken mit vierstelliger Kostennote und Unterlassungserklärung mit fünfstelligen Strafzahlungen.So ein Vertrag is total nutzlos. Keiner kann verhindern das z.B Leica-Camera-forum.com (.de) sich umändert in leica-camera-forum.dk oder leica-camera-forum.nl:rolleyes: Sehe WikiLeaks. Der Zug ist längst abgefahren, ob Politiker das möchten oder nicht. Wikileaks hat derzeit auch nicht soooo viel Spaß (Paypal und Mastercard-Zahlunge gesperrt, Domain weg)...Natürlich könnte ich das, allerdings würde das grob geschätzt fünfstellige Beträge und mehrere Wochen Arbeit kosten.Ich will nicht allzu schwarz malen, es kann aber durchaus sein, dass sich dieser JmStV massiv auf das Leica Forum und die komplette deutsche Internet-Landschaft auswirken wird.GrußAndreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted December 7, 2010 Share #31 Posted December 7, 2010 Petitesse am Rande: Die großen Medien sind von den Schutzvorschriften ausgenommen - das berühmte Mädchen auf Seite 3 der BILD wird es weiter geben. Brot und Spiele sichern Senatorensitze, das wußten schon die alten Römer Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 7, 2010 Share #32 Posted December 7, 2010 Die richtige Einordnung ist schon schwierig genug, entscheidend ist aber die Frage...- ob du vor einem deutschen Gericht Recht bekommst. Natürlich bekommt man vor einem deutschen Gericht Recht, von Instanz zu Instanz mal dieses, mal jenes und dann am Schluß das vorläufig letztgültige. Recht ist es - aber wie sieht es aus?Manchmal meint man, es war rationaler, Entscheidungen den Gänsen auf dem Kapitol zu überlassen als Richtern.str. Link to post Share on other sites More sharing options...
hverheyen Posted December 7, 2010 Share #33 Posted December 7, 2010 Natürlich bekommt man vor einem deutschen Gericht Recht, von Instanz zu Instanz mal dieses, mal jenes und dann am Schluß das vorläufig letztgültige. Recht ist es - aber wie sieht es aus? Manchmal meint man, es war rationaler, Entscheidungen den Gänsen auf dem Kapitol zu überlassen als Richtern. str. auch wenn ich Dir hier Recht geben muss (etwas, was mir hier nicht schwer fällt ), war es nicht unbedingt hilfreich. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted December 7, 2010 Share #34 Posted December 7, 2010 Ich halte die Regelungen des Staatsvertrags aus den oben genannten Gründen auch für weitgehend wirkungslos und deshalb für einen abermaligen Akt unsinniger Rechtssetzung im Bereich der neuen Medien. Aber bevor man sich darüber erregt, lohnt es sich vielleicht, einmal nachzuschauen, worum es geht. Die zentrale Vorschrift ist: § 4 Unzulässige Angebote (1) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie 1.Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist, 2.Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a des Strafgesetzbuches verwenden, 3.zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 4.eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen, 5.grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, 6.als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen, 7.den Krieg verherrlichen, 8.gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich, 9.Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, 10.pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder 11.in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind. In den Fällen der Nummern 1 bis 4 und 6 gilt § 86 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, im Falle der Nummer 5 § 131 Abs. 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. (2) Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote ferner unzulässig, wenn sie 1.in sonstiger Weise pornografisch sind, 2.in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder 3.offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden. Wegen zahlreicher unklarer Begriffe ist besonders problematisch diese Vorschrift: § 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote (1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. (2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind. Vielleicht habe ich ja bisher hier zu wenig in den Fotoforen herum geschaut, aber mir ist nichts erinnerlich, das auch nur ansatzweise in die Gefahr gekommen wäre, mit den zitierten Vorschriften zu kollidieren. Es gab vor einiger Zeit hier mal eine relativ heftige Diskussion um Abbildungen von Kindern. Da waren es Nutzer dieses Forums, die der Meinung waren, so etwas solle man nicht zeigen. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted December 7, 2010 Share #35 Posted December 7, 2010 .... Petitesse am Rande: Die großen Medien sind von den Schutzvorschriften ausgenommen - das berühmte Mädchen auf Seite 3 der BILD wird es weiter geben. ... Das stimmt so nicht. Für gedruckte Erzeugnisse gelten die Jugendschutzvorschriften schon längst. Ein Sexshop durfte noch nie Personen unter 18 reinlassen. Für die Internetmedien galt es aber in dieser Form nicht. Das Mädchen auf Seite 3 wäre auch im Internet kein Thema. Was selbstverständlich alles nichts daran ändert, dass man mit diesen Vorschriften angesichts der weltweiten Zugänglichkeit des Internets ohnehin nichts ausrichtet. Link to post Share on other sites More sharing options...
eckart Posted December 7, 2010 Share #36 Posted December 7, 2010 ...Garantiert? Die Garantie hätte ich gerne.Die richtige Einordnung ist schon schwierig genug, entscheidend ist aber die Frage: - ob du deswegen abgemahnt wirst (Zahlen oder Gegenklage mit allen Risiken) und - ob du vor einem deutschen Gericht Recht bekommst. Kleines Horrorszenario gefällig? Im Leica Forum anmelden, Pornobild hochladen, den Abmahnanwalt einen gerichtssichern Screenshot machen lassen, Serienbrief an den Betreiber (mich) schicken mit vierstelliger Kostennote und Unterlassungserklärung mit fünfstelligen Strafzahlungen... Warum ich dies nicht garantieren kann schreibst du ja selbst in deinem Horrorszenario. Gegen solche kriminelle Wegelagerei kannst du dich wahrscheinlich nur dadurch schützen, in dem du den Laden dicht machst. Was ich aber gemeint habe und das würde ich auch weiter behaupten, ist, das keines der eingestellten und auch eher seltenen Aktfotos was mit Porno gemein hat, sondern schlimmsten Falles peinlich waren ob der Ausführung, denn die wirklich ansehnlichen Akte, obwohl auch diese vertreten sind, sind nun wirklich die absolute Ausnahme Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted December 7, 2010 Share #37 Posted December 7, 2010 Es gab vor einiger Zeit hier mal eine relativ heftige Diskussion um Abbildungen von Kindern. Da waren es Nutzer dieses Forums, die der Meinung waren, so etwas solle man nicht zeigen. Spielst Du auf das Nele-Martensen-Portfolio in der LFI an? Die Debatte darum illustrierte sehr schön, wie weit die Einschätzungen auseinander gehen können (ich hielt die Bilder für völlig harmlos, andere sahen es anders). Ich meine, dass solche Bilder auch in einem Forum wie diesem gezeigt und diskutiert werden können sollten, selbst wenn das Forum auch am Tag „sendet“. Aber wenn der Betreiber ständig in Angst vor dem Abmahnanwalt leben muss, wird er vermutlich auf Nummer Sicher gehen, alles mit dem Kinderschänderblick betrachten und im Zweifelsfall auf die Löschtaste drücken. Aber wer möchte sich das überhaupt antun? Bevor ich mir angewöhne, alles aus der Perspektive des Kinderschänders zu sehen, würde ich einfach keine Fotos im Forum mehr erlauben. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted December 7, 2010 Share #38 Posted December 7, 2010 Nein, es ging um Fotos eines Nutzers. Mit den Vorschriften, die hier diskutiert werden, kommt niemand ins Gehege, der Fotos wie die von Martensen oder auch die des Forenmitglieds hier einstellt. Das Problem ist allerdings, dass diese Einschätzung nur auf der Grundlage eines einigermaßen tradierten und bewährten Verständnisses zutrifft. Auf Grund irgendwelcher Stimmungen kann sich das zunächst kaum spürbar, dann aber plötzlich umschlagend ändern. Insofern halte ich Formulierungen wie "offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden" für gefährlich. Man kann das persiflieren, indem man sich einfach mal vorstellt, dass ein unbedarfter Jugendlicher Gefallen am Leica Sammler+Historica-Forum findet. Gefährdet das seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit? Gründe dafür ließen sich finden. Man kann jetzt irgendeinen anderen Begriff anstelle von "Leica Sammler+Historica-Forum" einsetzen, es ließen sich ebensolche Gründe finden. Wer meint, auf diese Art Vorschriften machen zu können, die auch nur einigermaßen praktikabel sind und dazu noch nicht schädlich, der irrt. P.S. Das schlimmste an den Abmahngeiern ist die Angst vor ihnen. Der müsste zunächst einmal darlegen, dass und inwieweit durch irgendwelche Fotos hier im Forum dem Forenbetreiber ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entsteht. Solange er das nicht kann, gehört das Abmahnschreiben in den Papierkorb. Link to post Share on other sites More sharing options...
drahthaar Posted December 7, 2010 Share #39 Posted December 7, 2010 (...) Aber wenn der Betreiber ständig in Angst vor dem Abmahnanwalt leben muss, wird er vermutlich auf Nummer Sicher gehen, alles mit dem Kinderschänderblick betrachten und im Zweifelsfall auf die Löschtaste drücken. Aber wer möchte sich das überhaupt antun? Bevor ich mir angewöhne, alles aus der Perspektive des Kinderschänders zu sehen, würde ich einfach keine Fotos im Forum mehr erlauben. Was Du hier beschreibst, nennt man Selbstzensur. In letzter Konsequenz Totalzensur. Für ein Forum absolut das Letzte, was man sich wünschen kann. Link to post Share on other sites More sharing options...
hverheyen Posted December 8, 2010 Share #40 Posted December 8, 2010 auch wenn ich kein Jurist bin, meine ich dass derartige schwammige Gesetzestexte mit sehr hohem Auslegungspotenzial anfechtbar sind. Wiedermal haben unsere Regelungsgeber ihre Hausaufgaben nicht gemacht und werden wohl früher oder später zurück rudern müssen. Link to post Share on other sites More sharing options...
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