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Garantiefall ?


leitna

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Hallo,

 

ich hatte vor einiger Zeit diesen Beitrag gepostet.

 

http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/forum-zur-leica-x1/155757-wackelkontakt.html

 

Es geht um einen Wackelkontakt, der nicht immer, aber von Zeit zu Zeit auftritt. Ich frage mich nun, ob ich die Kamera zu Leica schicken soll.

Ich habe schon mal ein Mail an Leica gesandt, in dem ich auf diesen Umstand hingewiesen hatte und gefragt hatte, ob das bei der X1 öfters auftritt.

Ich bekam ein freundliches Mail, mit der Bitte die Kamera einzuschicken und mit dem Hinweis, dass wenn kein Garantiefall vorliegen würde ein Pauschale von Eur 40,00 verrechnet wird.

 

- Nun überlege ich die Kamera zu Leica schicken soll, weil das Problem zwar vorhanden ist, jedoch nicht unmittelbar das Bildergebnis beeinflusst. Das Handling in dieser Situation ist zwar etwas erschwert aber möglich.

- Wie lange hat man eigentlich Garantie und von welchem Zeitpunkt beginnt diese zu laufen. Kaufdatum ca. 21.04.2010 also in ein paar Tagen 1 Jahr

- Wie lange dauert in der Regel so ein "Einschicken" zu Leica - ich bräuchte die Kamera im Mai dringend ?

- hatte jemand von euch bei der X1 ein ähnliches Problem und diesen Defekt von Leica beheben lassen ?

 

Danke. Toni.

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Ich habe mir vorgenommen die Kamera wegen dieses Fehlers auf jeden Fall einzuschicken,

warte nur noch einen günstigen Zeitpunkt ab, an dem ich diese nicht so sehr benötige,

da ich mit einem Bearbeitungszeitraum von 2 - 4 Wochen rechne.

Die Garantiezeit beträgt ab Kaufdatum 3 Jahre.

Grüsse Ivo

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Bitte nicht verwechseln:

 

Es gibt einen Unterschied zwischen der Gewährleistung des Händlers und der Garantie des Herstellers. Die Leica Camera AG gewährt eine Herstellergarantie, der verkaufende Händler ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet - die Gewährleistungsfrist beträgt nach dem Gesetz 2 Jahre ab Kaufdatum., die Dauer der Garantie ist im Ermessen des Herstellers.

 

Solange die Kamera noch nicht zu alt ist, würde ich bei dem von Dir, Toni, geschilderten Problem - was bei mir auch ab und an auftritt - mich an den Händler wenden. Soll der doch mit der Leica Camera AG klären, ob das ein Mangel ist oder nicht (mich stört es ehrlich gesagt nicht so sehr, einmal kurz am Rad drehen und es ist wieder "normal").

 

Thomas

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Guest MartinMann

Ich würde das Problem auch zuerst dem Händler mitteilen. Wenn der sich stur stellt oder der Vorführeffekt eintritt und sich das Problem dem Händler nicht zeigen lässt, kann man es doch immernoch zu LEICA senden.

 

Verschlimmert sich das Problem erst nach der Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist, wird man sich bestimmt ärgern und sich fragen, warum das Problem nicht frühzeitig beim Händler oder LEICA reklamiert wurde!

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Es gibt einen Unterschied zwischen der Gewährleistung des Händlers und der Garantie des Herstellers. Die Leica Camera AG gewährt eine Herstellergarantie, der verkaufende Händler ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet - die Gewährleistungsfrist beträgt nach dem Gesetz 2 Jahre ab Kaufdatum., die Dauer der Garantie ist im Ermessen des Herstellers.

Beim Gewährleistungsanspruch tritt nach einem halben Jahr eine Beweislastumkehr ein – man muss dann nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, während einem das der Händler im ersten halben Jahr widerlegen müsste. Nachträglich entstandene Schäden sind von der Gewährleistung nämlich nicht abgedeckt (möglicherweise aber von der Herstellergarantie); die Gewährleistungspflicht bezieht sich nur darauf, dass der Kunde einwandfreie Ware erhält; was danach damit passiert, ist verständlicherweise nicht mehr die Angelegenheit des Händlers. Bei dieser rund ein Jahr alten Kamera würde ich gleich die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, statt mich in eine schwierige Argumentation mit dem Händler einzulassen – wenn sich der Händler stur stellen sollte, hätte man in so einem Fall kaum eine Chance.

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Beim Gewährleistungsanspruch tritt nach einem halben Jahr eine Beweislastumkehr ein – man muss dann nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, während einem das der Händler im ersten halben Jahr widerlegen müsste. Nachträglich entstandene Schäden sind von der Gewährleistung nämlich nicht abgedeckt (möglicherweise aber von der Herstellergarantie); die Gewährleistungspflicht bezieht sich nur darauf, dass der Kunde einwandfreie Ware erhält; was danach damit passiert, ist verständlicherweise nicht mehr die Angelegenheit des Händlers. Bei dieser rund ein Jahr alten Kamera würde ich gleich die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, statt mich in eine schwierige Argumentation mit dem Händler einzulassen – wenn sich der Händler stur stellen sollte, hätte man in so einem Fall kaum eine Chance.

 

 

Um jetzt keine juristische Grundsatzdiskussion zu entfachen, beschränke ich mich auf die Frage, was Du für Händler kennst.

 

Ich weiß nicht, wo Toni seine X1 gekauft hat, aber der Händler meines Vertrauens hebt in solchen und ähnlichen Fällen nicht sofort drohend das Gesetzbuch, um den Kunden mit den Schrecken der "Beweislastumkehr" zu verscheuchen, sondern bemüht sich zunächst einmal, dem Kunden zu helfen.

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Ich weiß nicht, wo Toni seine X1 gekauft hat, aber der Händler meines Vertrauens hebt in solchen und ähnlichen Fällen nicht sofort drohend das Gesetzbuch, um den Kunden mit den Schrecken der "Beweislastumkehr" zu verscheuchen, sondern bemüht sich zunächst einmal, dem Kunden zu helfen.

Man kann es auch umgekehrt formulieren: Wer seinen Händler mag, wird ihm nichts zumuten, das eigentlich Sache des Herstellers ist. Denn wenn Du einen Gewährleistungsfall geltend machst, sagst Du Deinem Händler damit ja, dass er Dir Ware verkauft hat, die von vornherein mangelhaft war.

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Guest MartinMann

Mein Vertragspartner ist mein Händler. Der wird alles Nötige in die Wege leiten um mich weiterhin als zufriedenen Kunden behalten zu wollen :)

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... Ich bekam ein freundliches Mail, mit der Bitte die Kamera einzuschicken und mit dem Hinweis, dass wenn kein Garantiefall vorliegen würde ein Pauschale von Eur 40,00 verrechnet wird...

 

Nun überlege ich die Kamera zu Leica schicken soll, weil das Problem zwar vorhanden ist, jedoch nicht unmittelbar das Bildergebnis beeinflusst. Das Handling in dieser Situation ist zwar etwas erschwert aber möglich...

 

Hallo Toni,

 

telefoniere vorher mit dem CS, mache ein Paket fertig, lege ein kurzes Anschreiben mit einer genauen Fehlerbeschreibung bei und ab geht die Post. Wo ist das Problem? Wenn ich das richtig verstanden habe, funktioniert doch das Rad nicht wunschgemäß, oder?

 

Was die 40,- € angeht, so werden mit diesen bei Leica die Prüf- und Versandkosten abgedeckt. U.U. dann, wenn eine kostenpflichtige Reparatur, lt. Eigentümer, nicht ausgeführt werden soll.

 

Gruß

Thomas

Edited by thowi
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Hallo,

kann man das mit den drei Jahren irgendwo nachlesen?...

 

Hallo,

 

höchstwahrscheinlich steht es genau in der beigelegten Garantiekarte. ;)

 

Am Rande erwähnt: Es gab auch Leica Kameras, wie zum Beispiel die "R8", die 5 Jahre Herstellergarantie hatten.

 

Gruß

Thomas

Edited by thowi
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Die Garantiezeit beträgt ab Kaufdatum 3 Jahre.

 

Mein Fehler, sorry. Leica gewährt Besitzern der DLUX-4 bei Online-Registrierung 3 Jahre Garantiezeit. Irgendwie inkonsequent das bei den anderen Kameras nicht anzubieten.

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Guest Holy Moly

Ich bekam ein freundliches Mail, mit der Bitte die Kamera einzuschicken und mit dem Hinweis, dass wenn kein Garantiefall vorliegen würde ein Pauschale von Eur 40,00 verrechnet wird.

 

 

Merkwürdig.

Deine Cam ist noch in der Garantie. Der Hinweis, dass, wenn kein Garantiefall vorliegt, Kosten für dich entstehen, bedeutet, dass man auch von einem Selbstverschulden ausgehen wird.

Wenn man den Fehler im Werk nicht nachvollziehen kann, hast du die Herz-A-Karte.....

 

Nutze die Cam bis sie nicht mehr geht (innerhalb der Garantiezeit) und sende sie erst dann ein.

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Der Hinweis, dass, wenn kein Garantiefall vorliegt, Kosten für dich entstehen, bedeutet, dass man auch von einem Selbstverschulden ausgehen wird.

 

Irrtum. Der Hinweis dass - wenn kein Garantiefall vorliegt - für den Kunden Kosten entstehen, ist genau das: ein Hinweis, dass Kosten entstehen können, wenn kein Garantiefall vorliegen sollte.

 

Wie soll der Hersteller wissen, bevor er das Gerät gesehen hat, ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht? Wie müsste sich der Hersteller verhalten, wenn er diesen Hinweis NICHT vorgängig mitteilt, wenn es sich dann später herausstellen sollte, dass der Schaden nicht unter die Garantie fällt?

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Guest Linsengericht
bedeutet, dass man auch von einem Selbstverschulden ausgehen wird.

 

Der Hinweis dürfte vor allem dann wichtig werden, wenn Leica keinen Fehler feststellen kann.

 

Wenn der Fehler nur gelegentlich auftritt und nicht reproduzierbar ist, dann kann man das "Pech" haben, daß die Kamera in der Werkstatt tadellos funktioniert.

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Ich glaube der Fehler mit dem Wahlrad wurde im letzten Jahr von genügend Kunden kommuniziert und moniert, so das Leica nicht viel Umstände machen- und auch angesichts des Ersatzteilwertes einfach austauschen wird.

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Wann ist die X1 eingeführt worden? April 2010? So um den Dreh - oder? Kann es dann schon X1en geben, die aus der Garantie herausgefallen sind?

 

Es ist selbstverständlich, daß ein Hersteller den Garantiefall aus seiner Warte prüft!!!! Das braucht der mir nicht immer und immer wieder unter die Nase zu reiben. Das ist kleinkariert ohne Ende. Ätzend. Wiederlich. Nirgendwo erlebt man das so penetrant wie bei Leica. Dort wird immer wieder reflexartig die Garantieabwehrendlosschleife in Kundentelefonate eingespielt zu den entstehenden Kosten wenn Leica die Reparatur nicht als Garantiefall einstuft. Und wenn das schon bei Geräten, die noch überhaupt nicht aus der Garantie heraus sein können, immer wieder vorgebetet wird, vermittelt das mir als Kunden das Gefühl, daß ich mich besser schon einmal darauf vorbereite, daß man in Solms alles daran setzt, die Reparatur für mich kostenpflichtig abzuwickeln.

 

Die sind inzwischen sehr gründlich darin nicht einmal eine Hoffnung auf Kulanz beim Kunden aufkommen zu lassen.

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ich muß mich da noch einmal selbst zitieren, weil ich damit noch einen Gedanken weiterführen möchte:

Das ist kleinkariert ohne Ende. Ätzend. Wiederlich. Nirgendwo erlebt man das so penetrant wie bei Leica.

....und wozu führt das? Dazu, daß Kunden, die normalerweise von einem Garantiefall ausgehen könnten, sich schon überlegen - siehe weiter oben - ob sie nicht vielleicht doch mit dem (offensichtlichen) Mangel leben können, denn die Kamera war ja schon teuer genug.

 

Geht''s eigentlich noch?

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weshalb gegen Gespenster kämpfen? :confused:

 

wartet doch erst mal ab, was genau geschieht.

 

man stelle sich doch mal vor, in der X1 war ein wenig Wasser ...

 

ACHTUNG: nur ein Gedankenspiel und der Versuch einer Erklärung, weshalb man sich als Hersteller absichern sollte und keineswegs der Versuch einer Unterstellung. :)

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