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Fotos von ICE-Züge nicht veröffentlichen!


winsoft

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In dem Prozeß geht es aber offensichtlich um Markenrechte; wie der Anwalt der DB AG zitiert wird, habe die Fraunhofer Gesellschaft mit der Abbildung den irreführenden Eindruck erweckt, dass sie an der Produktion oder Entwicklung des ICE 3 beteiligt gewesen sei und somit unberechtigt die Abbildung eines ICE als Marke benutzt. Für den ICE ist jedoch keine Bildmarke eingetragen. :rolleyes:

Wiedermal ein gutes Beispiel dafür, das man sich erst mal umfassend über eine Sachlage informieren sollte bevor man verbal auf den Lieblingsfeind einschlägt..

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Oh ja! Das habe ich schon am eigenen Leibe erfahren müssen...

Damals war ich als Monsieur X im Visier der Fahnder...

Nur weil ich Nachtfotos von Schienen und Weichen machte, aber mit dem Fuß auf Bahnschotter stand...

Nix für ungut, aber es ist die unbedingte Pflich eines Sicherheitsunternehmens, Menschen davon abzuhalten sich durch Leichtsinnigkeit selbst in gefahr zu bringen. So ein Zug ist verdammt fix - und tut verdammt weh wenn er einen überrollt. Dass man trotzdem tolle Fotos machen will und die gefahr in kauf nimmt sehe ich ein - sich aber dann über konsequent handelndes Personal zu echauvieren eher nicht..

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Nur weil ich Nachtfotos von Schienen und Weichen machte, aber mit dem Fuß auf Bahnschotter stand...

 

Soll die Bahn denn Schilder aufstellen "Das nächtliche Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist Hobby-Fotografen untersagt"? Wer sich erwischen läßt, ob von Bahnbeamten oder von einem Zug, ist halt selbst schuld ;)

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"Das nächtliche Betreten von Gleisen und Bahnanlagen ist Hobby-Fotografen untersagt"

Das erinnert mich an eine Begebenheit mit einem Jagdaufseher, dem ich nachmittags in seinem Hause zu meiner Sicherheit (manche so genannten Jäger schießen auf alles, was sich bewegt...) sagte, dass ich jetzt in den Wald gehe und Wild fotografieren werde. Seine Antwort: "Das Fotografieren im Wald ist mit Einbruch der Dämmerung verboten!"

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(manche so genannten Jäger schießen auf alles, was sich bewegt...)

Das erinnert mich wiederum an eine Begebenheit aus meiner Zeit im Engadin. In der Jagdsaison drehen da alle am Rad. Da stehen Range-Rover am Straßenrand der Albula-Passstraße und oben drauf liegen die Verrückten mit dem Gewehr im Anschlag. Da braucht es nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, daß auch die freilaufenden Kühe gute Chancen auf einen prächtigen Blattschuss haben.

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Alles Quatsch - der Artikel wie die Überschrift

 

Der Geschmacksmusterschutz bezieht sich darauf, daß man keine Züge in ICE-Farb- und Formgebung ohne Zustimmung der "Rechteinhaberin" herstellen und auf den Markt bringen darf.

 

In dem Prozeß geht es aber offensichtlich um Markenrechte; wie der Anwalt der DB AG zitiert wird, habe die Fraunhofer Gesellschaft mit der Abbildung den irreführenden Eindruck erweckt, dass sie an der Produktion oder Entwicklung des ICE 3 beteiligt gewesen sei und somit unberechtigt die Abbildung eines ICE als Marke benutzt. Für den ICE ist jedoch keine Bildmarke eingetragen. :rolleyes:

 

"Marke" und "Geschmacksmuster" sind zwar beides gewerbliche Schutzrechte. Aber in diesem Fall ist es ein Geschmacksmuster-Streit.

 

Gruß

Gertrud

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"Marke" und "Geschmacksmuster" sind zwar beides gewerbliche Schutzrechte. Aber in diesem Fall ist es ein Geschmacksmuster-Streit.

 

Gruß

Gertrud

 

Tja, das ist dumm; denn das Geschmacksmuster ist für die Warenklasse 12-03 eingetragen.

 

Und Warenklase 12-03 umfaßt: Lokomotiven und rollendes Eisenbahnmaterial, sowie alle anderen Schienenfahrzeuge. Folgerichtig fällt die Abbildung einer Lok oder eines Triebwagens nicht unter den Schutz. Das hätte eigentlich auch das Berufungsgericht merken bzw. bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen müssen.

 

Schöne Grüße

Andreas +

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...Folgerichtig fällt die Abbildung einer Lok oder eines Triebwagens nicht unter den Schutz. ...

 

Wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht unter dessen Schutz fiele, wäre die Vorschrift von § 40 Nr. 3 Geschmacksmustergesetz unverständlich. Denn sie erlaubt Abbildungen von Geschmacksmustern unter bestimmten Voraussetzungen, was im Gegenschluss nur bedeuten kann, dass sie ohne diese Voraussetzungen nicht zulässig sind. In dem Rechtsstreit geht es nach der von Dir verlinkten BGH-Veröffentlichung auch darum, ob § 40 Nr. 3 anwendbar ist.

 

Eine - leider nicht besonders instruktive - Darstellung des Verhältnisses zwischen Geschmackmustern und Bildrechten findet man hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

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Wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht unter dessen Schutz fiele, wäre die Vorschrift von § 40 Nr. 3 Geschmacksmustergesetz unverständlich. Denn sie erlaubt Abbildungen von Geschmacksmustern unter bestimmten Voraussetzungen, was im Gegenschluss nur bedeuten kann, dass sie ohne diese Voraussetzungen nicht zulässig sind. ... [/url]

 

Dieser Schlußfolgerung vermag ich nicht zu folgen. Auch spricht § 40 Nr. 3 von der Wiedergabe des Geschmacksmusters

"..Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen die normale Verwertung des Geschmacksmusters nicht über Gebühr und geben die Quelle an;..."

 

.. In dem Rechtsstreit geht es nach der von Dir verlinkten BGH-Veröffentlichung auch darum, ob § 40 Nr. 3 anwendbar ist.

..

 

Na, die Abbildung (das Bild) eines ICEs beeinträchtigen sicher nicht die normale Verwertung des Geschmacksmusters durch die DB AG über Gebühr (die können ihre Züge ungehindert und unbeeinträchtigt weiter fahren lassen).

 

.

Eine - leider nicht besonders instruktive - Darstellung des Verhältnisses zwischen Geschmackmustern und Bildrechten findet man hier: Geschmacksmuster – Wikipedia

 

Naja, wikipedia ist m. E. auch nicht immer die absolute Lehre.

 

Ansonsten wäre es vielleicht besser gewesen, "die Fraunhofer" hätten nicht geklagt, sondern die DB AG klagen lassen. Und noch besser wäre gewesen, "die Fraunhofer" hätten ein anderes Schienenfahrzeug als einen ICE abgebildet; vor allem aus Imagegründen, denn ICE, war das nicht der mit den zu knapp dimensionierten Achsen und den Straßenbahnrädern, oder irre ich mich da?

 

Schöne Grüße

Andreas +.

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Ich bin selbst schon im Frankfurter Hauptbahnhof ( bei Tage ) von Jungs vom Sicherheitsdienst angesprochen worden, was ich denn machen würde. Fotografieren wäre im Bahnhof verboten und ich solle meine Kamera abgeben.

 

Ich kannte allerdings die Problematik schon und habe sie mal auf ihre eigenen Richtlinien hingewiesen - für private Zwecke ist nämlich fotografieren im Bahnhof ausdrücklich erlaubt.

 

Siehe mal hier und ggf. hier.

 

Das eigentliche Problem ist aber oft, dass die Wachdienste über sowas nicht unterrichtet sind und sich damit nicht auskennen ( vielleicht auch nicht wollen. :rolleyes: ). In nahezu allen Bahnhöfen hängt aber an der Info-Tafel ein entsprechender Hinweis aus. Ich hab mal irgendwann nen Foto von so einem gemacht, kann's leider aktuell nicht finden. Das sind aber so A4 oder A3 "Plakate" mit nem deutlich sichtbaren roten Balken oben oder an der Seite. Die findet man schon. Hängt z.B. auch in U-Bahn-Stationen aus. Also falls ggf. mal einer nen paar Minuten Zeit hat einfach mal suchen ( in den U-Bahn-Stationen aber meist etwas schwerer zu finden ).

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Wir in Europa sind immer sehr bedacht, dass wir alles richtig machen. Interessant wird es eigentlich, wenn man sich im östlichen Ausland umsieht, von Moskau ostwärts gelten unsere Regeln so gut wie gar nicht.

Ich fand im Zug einmal einen Reiseführer, den ein Asiate dort vergessen hatte. Nach meiner Einschätzung wurde der Reiseführer in Korea gedruckt. Dort drin war so ziemlich alles abgebildet, was man hier nicht fotografieren darf: ein ICE Zug (aussen und innen), Gemälde einfach so im Museum abgeknipst, Innenaufnahmen von Museen, die genehmigungspflichtig sind, Leute im Cafehaus, auf der Strasse,....

Bei jedem der Fotos hatte man das Gefühl, dass hier einfach fotografiert wurde ohne zu fragen. Diese Bilder werden wahrscheinlich millionenmal publiziert, ohne dass es hier jemand merkt.

Bilder von den ICE Zügen findet man immer wieder auf diversen Webseiten aus Asien, z.t einfach fotografiert und publiziert, teilweise einfach reinkopiert....

Wäre mal interessant, ob solche Dinge auch verfolgt werden, wenn sie irgendwo in China, Japan oder Russland publiziert werden, oder ob nur wir in Europa mit Sanktionen rechnen müssen.

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Bilder von den ICE Zügen findet man immer wieder auf diversen Webseiten aus Asien, z.t einfach fotografiert und publiziert, teilweise einfach reinkopiert....

Es ist ja auch nicht so, als ob das verboten wäre; hatten wir das nicht längst geklärt?

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Es ist ja auch nicht so, als ob das verboten wäre; hatten wir das nicht längst geklärt?

 

Ich glaube kaum, dass sich der Herausgeber des Reiseführers jemals damit auseinandergesetzt hat, ob es erlaubt ist oder nicht.

Mir geht es einfach darum, wie wir Fotografen in Europa mit solchen Dingen umgehen. Hier wird herumgeeiert, was man darf und was nicht, manchmal hat man das Gefühl, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Kommen Leute aus anderen Teilen der Welt, scheint es für sie die Regeln nicht zu geben. Man kommt sich ein wenig vera....t vor, wenn man sich an die hierzulande verhängten Fotografierverbote in Museen, auf Bahnhöfen, Flughäfen,....hält, während daneben eine Gruppe Asiaten alles fotografiert, was ihnen über den Weg läuft......und das eben nicht nur zum Eigenbedarf, sondern auch zum Zwecke einer Publikation.

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Guest Holy Moly
Das erinnert mich wiederum an eine Begebenheit aus meiner Zeit im Engadin. In der Jagdsaison drehen da alle am Rad. Da stehen Range-Rover am Straßenrand der Albula-Passstraße und oben drauf liegen die Verrückten mit dem Gewehr im Anschlag. Da braucht es nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, daß auch die freilaufenden Kühe gute Chancen auf einen prächtigen Blattschuss haben.

 

Da fällt mir eine (wahre) Begebenheit, in Solingen in den Sechzigern passiert, ein:

 

Zwei Jungs spielen Cowboy und Indianer. Einer der beiden hat Vatis Flobert (KK-Gewehr) gemopst und beide schleichen durch den Garten.

 

"Siehst roter Bruder du den weissen Büffel?"

 

"Ja, ich sehe ihn."

 

"Dann fletsch ihm eins." Sekunden später war die Ziege des Nachbarn tot.

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... während daneben eine Gruppe Asiaten alles fotografiert, was ihnen über den Weg läuft ...

Oh je, oh je, oh je ... was bin ich froh, dass sich ausnahmslos alle Deutschen im Ausland immer korrekt verhalten. Vor allem bin ich froh, dass kein Deutscher im Ausland je unerlaubt fotografiert und die Ergebnisse dann auch noch hierzulande veröffentlicht hat.

:rolleyes:




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....

Siehe mal... und ggf. hier

.

 

Manches, was so auf Wikipedia steht, erinnert mich eher an Münchhausens Geschichten ...:rolleyes:

 

Dann gibt es noch ein chinesisches Sprichwort, welches ich einst oft von einem chinesischen Kommillitonen hörte: "Macht nix, kann man kopieren" :)

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[schmal]

Oh je, oh je, oh je ... was bin ich froh, dass sich ausnahmslos alle Deutschen im Ausland immer korrekt verhalten. Vor allem bin ich froh, dass kein Deutscher im Ausland je unerlaubt fotografiert und die Ergebnisse dann auch noch hierzulande veröffentlicht hat.

 

:rolleyes:

]

 

Probier mal in China, Indien oder Russland irgendwas zu fotografieren, was dort nicht erlaubt ist (das kann eine Brücke sein oder ein Handymast) und lass Dich dabei erwischen....

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  • 3 weeks later...

ein ICE 3 ist eine fantasielose Blechbüchse im neuzeitlichen Einheitslook und eigentlich kein Foto wert.

Das gleiche kann eigentlich zum gesamten neueren Rollmaterial der DB gesagt werden. Ich fotografiere

nun schon seit fast 40 Jahren weltweit Eisenbahnen und sehe mein Hobby an den neuen Design-

mustern sterben. Wohin man blickt immer dasselbe, langweilig langweilig, mit wenigen Ausnahmen.

 

 

Jo

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