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Erfahrungen Pay Pal


Guest Colt Seavers

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PayPal/ebay bewirbt doch Sicherheit und vermittelt den Eindruck, genau solche Fälle, wie hier geschildert, zu klären.

 

Genau das macht ebay/PayPal aber nicht. Sie ziehen sich lieber auf die Position zurück, die Du beschreibst: „Ware ist vom Käufer bezahlt und vom Verkäufer versendet, was geht es uns an.“

 

Worin besteht denn nun der angebliche Mehrwert, die angebliche Sicherheit von PayPal?

 

Die Plattform ebay mit ihrem Bankdienstleister PayPal machen lieber nix.

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so wie ich es verstehe, soll paypal vor betrug schützen, also, im gegensatz zu einer überweisung, bei nicht verschickter/vorhandener oder falsch gelieferter ware eine rückzahlung möglich machen, die per überweisung nur schwer durchführbar wäre.

der beschriebene fall ist, da gehe ich mit stefan konform, ist ein fall für die transportversicherung.

 

in den paypal-richtlinien steht es so:

 

Welche Fälle sind abgesichert?

 

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

 

4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.

 

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

 

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

 

4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

 

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

 

-Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.

-Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.

-Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.

-Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.

Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

 

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

 

-Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".

-Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.

-Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

 

ich stelle mir vor, einer der forenten hätte einen artikel verkauft, versandt, und dieser wäre beim versand verschollen. nun fordert der kunde das geld von paypal zurück, paypal wendet sich mit der forderung an den forenten. wäre das dann ok?

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so wie ich es verstehe, soll paypal vor betrug schützen, also, im gegensatz zu einer überweisung, bei nicht verschickter/vorhandener oder falsch gelieferter ware eine rückzahlung möglich machen, die per überweisung nur schwer durchführbar wäre.

der beschriebene fall ist, da gehe ich mit stefan konform, ist ein fall für die transportversicherung.

 

in den paypal-richtlinien steht es so:

 

Welche Fälle sind abgesichert?

 

Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

 

4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.

 

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

 

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

 

4.2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

 

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

 

-Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.

-Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.

-Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.

-Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.

Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.

 

Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.

 

-Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".

-Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.

-Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

 

ich stelle mir vor, einer der forenten hätte einen artikel verkauft, versandt, und dieser wäre beim versand verschollen. nun fordert der kunde das geld von paypal zurück, paypal wendet sich mit der forderung an den forenten. wäre das dann ok?

 

Tut mir leid wer derartige Juristereien betreibt um ein Bund Petersilie

von A nach B sicher zu handeln, dem ist die kaufmännische Ehre samt gesundem

Menschenverstand abhanden gekommen.

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Tut mir leid wer derartige Juristereien betreibt um ein Bund Petersilie

von A nach B sicher zu handeln, dem ist die kaufmännische Ehre samt gesundem

Menschenverstand abhanden gekommen.

 

hmm, das kleingedruckte, das die banken bei der durchführung einer überweisung in der hinterhand haben, ist sicher auch nicht weniger umfangreich.

 

klar, handschlaggeschäfte zwischen zwei partnern auf augenhöhe sind das beste - als finanztransaktionsunternehmen würde ich mich im zweifel nicht auf den gesunden menschenverstand meiner kunden verlassen.

 

siehe diesen thread.

 

weil autovergleiche immer beliebt sind:

kunde bestellt auto beim händler. bezahlung erfolgt via überweisung der sparkasse, weil's sicherer ist , als bargeld mitzunehmen.

der autotransporter fährt auf dem weg vom werk zum händler in den graben, das neue auto ist demoliert.

klar, die sparkasse muss zahlen.

 

wie der up schon gesagt hat, es gibt genug gründe, ebay und paypal zu kritisieren. hier sehe ich keinen.

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klar, handschlaggeschäfte zwischen zwei partnern auf augenhöhe sind das beste

 

;)

 

Und was den Vergleich mit dem Autohändler angeht.

So ist dies ein simpler Versicherungsfall ( Assekuranz des Händlers ) - mehr nicht. !

 

Wann hört ihr "Online-Junkies" endlich auf euren Verstand auszuschalten :rolleyes:

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Und was den Vergleich mit dem Autohändler angeht.

So ist dies ein simpler Versicherungsfall ( Assekuranz des Händlers ) - mehr nicht. !

 

Wann hört ihr "Online-Junkies" endlich auf euren Verstand auszuschalten :rolleyes:

 

vermutlich ist es auf deiner analogen schreibmaschine noch nicht aufgetaucht, aber sowohl der up als auch ich haben bereits erwähnt, dass in diesem fall die transportversicherung zuständig sein dürfte.

deswegen ja auch der absichtlich hinkende vergleich mit dem autohändler.

 

 

'ihr online junkies': mbi Beiträge: 10.417 ;)

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vermutlich ist es auf deiner analogen schreibmaschine noch nicht aufgetaucht, aber sowohl der up als auch ich haben bereits erwähnt, dass in diesem fall die transportversicherung zuständig sein dürfte.

deswegen ja auch der absichtlich hinkende vergleich mit dem autohändler.

 

 

'ihr online junkies': mbi Beiträge: 10.417 ;)

 

Korrektur für die bewussten Missversteher: "ONLINE-SHOPPING-JUNKIES" - besser ? :D

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Was ich dann bei vorliegendem Fall gar nicht verstehen kann:

Warum nimmt sich ebay/PayPal den Fall überhaupt vor und verkündet irgendwann sogar, er wird gegen den Antragsteller entschieden und geschlossen?

 

Das macht nun nicht gerade den Eindruck, dass es eine reine Sache zwischen Käufer/Verkäufer und Transportunternehmen ist.

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Such- und Entschädigungsanträge, sofern eine Versicherung vorliegt, kann lt. Weltpostvertrag grundsätzlich nur der Absender. Wenn keine Versicherung vorliegt, dann hängt alles davon ab, wie es dazu kam, d.h. ob dies in beiderseitigem Einvernehmen zustande kam oder gar der explizite Wunsch des Käufers war. Liegt eine Versicherung vor, muss diese bezahlen, der Verkäufe müsste daraus dann den Käufer via Paypal entschädigen. In allen anderen Fällen heißt es vermutlich: Pech gehabt, wobei in der Tat hier Ebay/Paypal unschuldig sind, weil deren "Garantie" keinen Ersatz für eine gesparte Paketversicherung darstellt.

 

Im Übrigen ist es leider so, dass der Zoll so ziemlich alles, und zwar ungestraft, mit Paketen machen darf. Wenn also Pakete mit Schraubenziehern, Cuttermessern etc. "geöffnet" werden und der Inhalt dabei ins Jenseits befördert wird, dann hat man ohne Versicherung auch das Nachsehen, wenn man nach der zollamtlichen "Prüfung" dann nur noch Ruinen zugestellt bekommt. Wenn man also sieht, dass eine Sendung notdürftig mit dem Paketband des Zoll wiederverschlossen wurde, sollte man pro forma sofort bei Zustellung die Sendung reklamieren.

 

Also ohne angemessene Transportversicherung Dinge von mehr als 25,- Euro Wert zu versenden bzw. versenden zu lassen, ist reine Glückssache, von Diebstählen innerhalb der Logistikstrukturen, und zwar nicht nur vor Weihnachten, ganz abgesehen. Man mag über Ebay Unterschiedliches denken, aber nicht immer sind sie an allem schuld.

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Warum nimmt sich ebay/PayPal den Fall überhaupt vor und verkündet irgendwann sogar, er wird gegen den Antragsteller entschieden und geschlossen?

 

Weil da weder Herr Paypal noch Herr Ebay am Telefon sitzen.

 

 

....und daß MBI als Kaufmann eigene Aversionen über kaufmännische Grundlagen zu stellen pflegt, ist nichts neues.

 

Und Freund Ferdinand hat gestern Abend um 23:09 auch noch nicht daran gedacht, den Transport unter Kosten/Risiko-Gesichtspunkten zu betrachten.

 

.....stattdessen haben sich alle sofort auf das sowohl nutzlose als auch ziemlich ungerechtfertigte ebay/paypal-Bashing eingeschossen. Davon hat aber niemand etwas - und der Beschwerdeführer am Allerwenigsten. Inzwischen ist der hoffentllch zu der Erkenntnis, gekommen, daß er den falschen Adressaten anklagt. Er muß erkennen, daß er wenn überhaupt nur mit dem Versender gemeinsam und nicht bei ebay oder paypal etwas erreichen kann, sondern nur bei den am Transport Beteiligten.

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Guest ausgeknipst
..... in Bayern ist das auch so :)

 

... ferner erinnere ich an den Stoascheisser Karl von Josef Hader.

 

Ich hatte bisher 3 Paypal-Rückerstattungen bei ebay-Käufen. Alles anstandslos (klopf, klopf, klopf...).

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