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Warnung: neuwertige M6 und M4-P aus Süddeutschland


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Statusupdate:

Bis heute habe ich mein Geld noch nicht wiedergesehen.

 

Hat er denn schon "seine" Kameras wiedergesehen oder geht es immer noch darum, wer "Recht" hat, was den Zustand selbiger angeht?

 

p.s. Ich persönlich hätte lieber mein Geld zurück, als dass ich einen Verkäufer "erziehen" müsste, bei dem es eh nicht fruchtet.

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Guest Digiuser

 

"Ich bin geneigt zu sagen ; noch ein blöder Kommentar und Sie können die Sachen behalten und wenn Sie alle Ihnen mögliche rechtliche Maßnahmen vollends ausschöpfen wollen ,, gerne ,,, Ich habe Anwälte, Staatsanwälte und sogar Bundesverfassungsrichter im engen Familien- und Freundeskreis ,, das wird lustig"

 

 

Darauf ließe ich es ankommen. Könnte interessant werden :cool:

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Statusupdate: Bis heute habe ich mein Geld noch nicht wiedergesehen. Der gute Herr K. hat nach einem Telefonat (sein Gesprächsthema: "wollen wir nicht wieder Freunde sein" und "ich weiß nicht wann ich dazu komme Ihnen das Geld zu überweisen, weil ich soooo viel arbeite") letzten Donnerstag auch den Kontakt abgebrochen. Telefonate nimmt er nicht mehr an, elektronische Kommunikation wird auch vollends ignoriert.


Mir ist meine Katze entlaufen. Soll ich das hier mitteilen. Oder soll ich ihr damit öffentlich drohen, daß ich Freunde beim städtischen Fundamt habe.

str.

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Dann steht doch zu befürchten, dass Du Deinem Geld lebewohl nachrufen kannst.

Alles viel zu lange gelaufen mit dem hin und her und dem gegenseitigen Beraten und Erwidern befürchte ich.

Vielleicht bist Du über ebay gegen den Geldverlust abgesichert?

 

War ja nicht über eBay, sondern von einem Verkäufer der mal hier im Anzeigenmarkt inseriert hat. Ich hatte damals, wie einige andere wohl auch, auf eine Anzeige geantwortet. Seitdem hab ich hin und wieder Angebote von ihm erhalten - andere Mitglieder hier wohl auch.

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Mir ist meine Katze entlaufen. Soll ich das hier mitteilen. Oder soll ich ihr damit öffentlich drohen, daß ich Freunde beim städtischen Fundamt habe.

 

str.

 

 

Die Überschrift des Threads ist eindeutig. Wenn es Dich nicht interessiert, dann lies ihn doch nicht.

Außerdem erschließt sich mir der Sinn Deiner Aussage nicht. Nicht gelesen und nur gepostet?

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Hat er denn schon "seine" Kameras wiedergesehen oder geht es immer noch darum, wer "Recht" hat, was den Zustand selbiger angeht?

 

p.s. Ich persönlich hätte lieber mein Geld zurück, als dass ich einen Verkäufer "erziehen" müsste, bei dem es eh nicht fruchtet.

 

Seit dem 27.08. hat er sie.

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Seit dem 27.08. hat er sie.

 

Dann wird er bald die Anwälte, Staatsanwälte und sogar Bundesverfassungsrichter konsultieren, ob er überhaupt verpflichtet ist, Dir Dein Geld ganz oder teilweise zu erstatten. Da könnten die Antworten allerdings noch etwas dauern und rechne mal mit einem satten Abzug wegen "neuer" Mängel, denn die Ware war ja bei Postübergabe angeblich in Topzustand :rolleyes:

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ich habe mit der Reklamation nicht einwandfreier Ware auch schon positive Erfahrungen gemacht. Die angebotene Kamera war nicht wie beschrieben neuwertig, sondern hatte Kratzer. Innerhalb von zwei Stunden nach meiner freundlichen und sachlichen Reklamation, hatte der Verkäufer eine Online Überweisung mit dem Kaufpreis ausgelöst und bat mich die Kamera nach Geldeingang zurück zu senden.

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Geld zurueck BEVOR du die Ware zurueck geschickt hast?

Also das ist sicher die Ausnahme.

Erziehen wuerde ich aber auch keinen Verkaeufer, zumindest nicht solange ich mein Geld wieder habe.

Ich habe bisher gefuehlt 30 Internetkaufe bzw. Verkaeufe gemacht und nur 1 mal Aerger. Da ging ich dann auch zum Anwalt, was aber alles nichts half, da die Person die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben hatte.

Im Endefekte hatte ich dann 350 EUR + 150 EUR Anwaltskosten verloren.

 

Naja shit happens...

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Dann wird er bald die Anwälte, Staatsanwälte und sogar Bundesverfassungsrichter konsultieren, ob er überhaupt verpflichtet ist, Dir Dein Geld ganz oder teilweise zu erstatten. Da könnten die Antworten allerdings noch etwas dauern und rechne mal mit einem satten Abzug wegen "neuer" Mängel, denn die Ware war ja bei Postübergabe angeblich in Topzustand :rolleyes:

 

sorry, VOLLKOMMENER UNFUG!

Ihr konstruiert hier Fälle, die auf Grundlage der hier beschriebenen Tatsachen nicht vorliegen.

Was du hier aufführst unterliegt einer gänzlich anderen Tatbestandserfüllung.

 

Und die liegt eben nicht vor.

Nutzungsabzug bei Wandlung ist nicht Rücktritt vom Kauf (Beweislastumkehr nach 6 Monaten? - ich müsste meinen Sohn fragen, alles habe ich nciht behalten)

Hier wurde direkt nach Kauf reklamiert, dass ist etwas vollkommen anderes. Und auch hier gibt es Ausnahmen. Die sind aber im vorliegenden Fall nicht relevant.

 

Meine Güte, geh zum Anwalt und das Geld ist bald wieder auf dein Konto.

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  • 5 months later...
  • 2 months later...

Bei Ebay ist man gegen Reklamationen versichert. Den Fall einfach melden, was meist zum Punkteabzug beim Verkäufer führt.

 

Vielleicht sollte man das im Leica-Shop auch einführen.

 

MfG Hermann

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Das ist ja schrecklich. Kann man da wirklich nichts machen? Gab es Fotos von den Kameras? Oder war der äußerliche Zustand gut?

 

Wie kann man sich denn gegen solche Verkäufer absichern?

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Hmm, das Ganze ist ja wirklich übel. Die Vorfreude auf die neuen Kameras nebst Deiner Kohle ist weg. Der Verkäufer insolvent, die Zwangsvollstreckung brachte nichts ein.

 

Da Du beim eBay Kauf ja seine Adresse kennst würde ich das hier nach guter alter Ruhrpott-Manier regeln, :cool: vorausgesetzt Du hättest wie ich die körperlichen Möglichkeiten dazu.

 

Greetz'

 

Anvil1971

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Massenschlägerei mit zwei Personen.;) (Bitte Bilder einstellen.)

 

Trefft euch lieber an den nächsten Trinkhalle, trinkt ein paar Pilskes und dann regelt sich das schon.

 

 

Scherz beiseite: Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist natürlich mehr als ärgerlich.

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Update: Zwangsvollstreckung erfolglos - Geld ist in der Tonne

Das ist ärgerlich, aber man kann einmal pro Jahr (am besten in der Weihnachtszeit) den Gerichtsvollzieher losjagen.

 

Bei mir hat sich ein ähnlicher Fall nach nur acht Jahren noch in meinem Sinne geregelt. Der damalige Verkäufer hatte zuvor schon in einer anderen Angelegenheit eine EV (Eidesstattliche Versicherung) abgegeben und mein Gerichtsvollziher kam erfolglos heim ... ärgerlich.

 

Ich hatte das unter Nennung des Namens und Wohnortes in ein oder zwei Foren geschildert (Tatsachenschilderung, keine üble Nachrede) und eines Tages hat er dann den Betreiber eines Forums aufgefordert, seinen Namen zu löschen. Der Betreiiber fragte (zum Glück!) erstmal bei mir nach (hat dann aber doch gelöscht, weil sein Kerngeschäft nicht im Gewinnen von Streitfällen besteht - das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich, der Schuldner hätte wohl Schwierigkeiten, die Löschung im Forum gerichtlich durchzusetzen) und so hatte ich Gelegenheit, den Herrn mal zu googeln https://www.google.de/search?q=oliver+hintermair+rosenheim ... da war der doch zwischenzeitlich glatt GmbH-Geschäftsführer geworden und versprach notleidenden Schuldnern Hilfe vor der Zwangsvollstreckung (Immobilien sollen wohl über Strohmänner vor Zugriff geschützt werden, alles in allem ein dubioses Geschäftsmodell). Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (Geschäftsführergehalt) ging schnell, Gesellschaftsanteile pfänden ist schwierig, man braucht ggf. einen Gutachter (teuer, langwierig), um den Wert zu ermitteln. Die Gesellschaft hat die Drittschuldnerauskunft nicht erteilt (dämlich), daraus ergab sich ein Anspruch gegen die Gesellschaft.

 

Unterm Strich war ihm dann die Existenz der GmbH mehr Wert (so eine Gmbh, sei es als Gründung oder Übernahme eines Rahmens, kostet immer Geld) und ich bekam relativ zügig doch noch mein Geld (Haupt- und Nebenforderung).

 

 

Es lohnt sich übrigens manchmal, die google-Suche etwas auszudehnen, z.B. auf Komplizen. Einer der Komplizen meines einschlägig bekannten Verkäufers hatte es sich mal nachhaltig mit ein paar Leuten verschärzt, die haben dann einer von ihm (über Strohleute) betriebenen "Gaststätte" auf Zweirädern einen "Hausbesuch" abgestattet (in meiner Erinnerung mit Baseballschlägern und Kettensägen, das kann aber überzogen sein, jedenfalls kam es zu Handgreiflichkeiten) ... die hatten vordergründig sicher viel Spaß und eine gewisse Befriedigung, wurden in zweiter Lesung aber wegen Nötigung und sonstwas verknackt. Man sollte im Falle eines Hausbesuches (den ich in zwei anderen Fällen auch schon mal erfolgreich gemacht habe) also stets die guten Manieren achten!

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