BrokeJoy Posted September 24, 2009 Share #1 Posted September 24, 2009 Advertisement (gone after registration) Hallo, ich habe mir vor einer Woche eine gebrauchte M8 gekauft. Jetzt wollte ich sie bei Leica auf der Webseite registrieren lassen. Dort wurde angezeigt, dass die Seriennummer schon vewerndet wird. Meine Frage: Kann man die Angaben ändern, dass sich die Seriennummer auf mich bezieht ? Kann der Vorbesitzer die Kamera wieder abmelden ? Oder nützt es was wenn ich bei Leica direkt anrufe ? Vielen Dank und liebe Grüße Tobias Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted September 24, 2009 Posted September 24, 2009 Hi BrokeJoy, Take a look here M8 Seriennummer auf mich ändern ?. I'm sure you'll find what you were looking for!
Sperandio Posted September 24, 2009 Share #2 Posted September 24, 2009 Hallo, ich habe mir vor einer Woche eine gebrauchte M8 gekauft. Jetzt wollte ich sie bei Leica auf der Webseite registrieren lassen. Dort wurde angezeigt, dass die Seriennummer schon vewerndet wird. Meine Frage: Kann man die Angaben ändern, dass sich die Seriennummer auf mich bezieht ? Kann der Vorbesitzer die Kamera wieder abmelden ? Oder nützt es was wenn ich bei Leica direkt anrufe ? Vielen Dank und liebe Grüße Tobias Der Vorbesitzer ist in der Pflicht! Link to post Share on other sites More sharing options...
BrokeJoy Posted September 24, 2009 Author Share #3 Posted September 24, 2009 Sorry wenn ich doof frage. Ist er in der Pflicht sich wieder abzumelden ?? Link to post Share on other sites More sharing options...
Renate Posted September 24, 2009 Share #4 Posted September 24, 2009 Mein Auto melde ich auch nicht um, wenn ich es verkauft habe. Link to post Share on other sites More sharing options...
frankbernhard Posted September 24, 2009 Share #5 Posted September 24, 2009 Eine einmal bei Leica online registrierte Kamera kann man dort online auch wieder löschen. Ob damit die gleiche Seriennummer sofort wieder verfügbar wird, kann ich nicht sagen. Link to post Share on other sites More sharing options...
frankbernhard Posted September 24, 2009 Share #6 Posted September 24, 2009 Mein Auto melde ich auch nicht um, wenn ich es verkauft habe. Richtig, allerdings wechselt ja der Fahrzeugbrief und das Auto idealerweise gleichzeitig den Besitzer. Die Registrierung ist ähnlich wie die Rahmennummer eines Rads ja auch eine Möglichkeit, Diebesgut dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen. Wer soll hier also in der Pflicht sein wenn nicht der Verkäufer? Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest gugnie Posted September 24, 2009 Share #7 Posted September 24, 2009 Advertisement (gone after registration) Das solle doch eigentlch eine kleine Übung sein, sich mit dem Vorbesitzer in Verbindung zu setzen und ihn bitten ein paar Zeilen an Leica zu senden und über den Besitzerwechsel zu informieren. Von Pflichten kann man da doch sicher nicht reden.Das ist doch nur freundlicher Umgang miteinander. Link to post Share on other sites More sharing options...
rolu Posted September 24, 2009 Share #8 Posted September 24, 2009 ...Von Pflichten kann man da doch sicher nicht reden.Das ist doch nur freundlicher Umgang miteinander. (Ich denke, es geht hier um Eigentum, nicht bloß Besitz) Warum nicht Pflicht? Welche Rechte sollte denn der Alteigentümer noch an der Kamera haben? - Notfalls müßte man als Neueigentümer wohl die Freigabe der Registrierung vom Alteigentümer einklagen. Wenn es der Alteigentümer nicht freiwillig tut, wäre das in der Tat unnett. Aber Juristerei und Nettigkeit müssen sich ja gar nicht widersprechen. (;-)) Link to post Share on other sites More sharing options...
Photoauge Posted September 25, 2009 Share #9 Posted September 25, 2009 Ich verstehe die Frage nicht, hast Du dich mit dem Vorbesitzer gestritten? Das wäre das erste, was ich gemacht hätte, ihn zu Fragen. Link to post Share on other sites More sharing options...
DDM8 Posted September 25, 2009 Share #10 Posted September 25, 2009 Der Käufer, auch von privat, sollte auf einen Kaufvertrag bestehen. Immerhin geht es bei einer M8 um einen vierstelligen Bertrag. Da gibt es verschiedene Formulierungen, die der Verkäufer verwenden sollte. Ein Beispiel: "Der Verkäufer erklärt, das die o.g. Digitalkamera Leica M .. alleiniges Eigentum und frei von Rechten Dritter ist, sowie nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird." Parallel sollte der Alteigentümer die Registrierung bei Leica löschen. Wo liegt dann das Problem? Peter Link to post Share on other sites More sharing options...
hverheyen Posted September 25, 2009 Share #11 Posted September 25, 2009 selbstverständlich sollte man auf einen Kaufvertrag bestehen. Nur der ist rechtsverbindlich, egal was die Registrierung bei Leica oder sonst wem aussagt. Ich stelle mir gerade vor, die privat (mit Kaufvertrag) erstandene M8 geht zum Service und dort teilt man mir mit, dass diese Kamera eigentlich noch jemand Anderem gehört und deshalb nicht an mich zurückgegeben wird - Glaub' ich nicht Link to post Share on other sites More sharing options...
DDM8 Posted September 25, 2009 Share #12 Posted September 25, 2009 Wer damit ein Problem hat, ob Käufer oder Verkäufer, sollte einmal bei Leica nachfragen. Ein Anruf genügt! Peter Link to post Share on other sites More sharing options...
ehmneun Posted September 25, 2009 Share #13 Posted September 25, 2009 Ich denke mal, er/sie hat Dir eine Kamera in beschriebenem Lieferumfang verkauft. Die Möglichkeit M-Produkte zu registrieren ist kein zugesicherter Bestandteil einer M, sondern ein Gimmick des Herstellers. Ich bezweifle, dass man das "Freimachen" einer Produktregistrierung einklagen kann. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest seven Posted September 25, 2009 Share #14 Posted September 25, 2009 Schon lustig, der Kollege Fragensteller wollte eine einfache Auskunft und manche von euch machen sich gleich auf den Klageweg - kein Wunder, dass deutsche Gerichte überlastet sind Grüße, Sven Link to post Share on other sites More sharing options...
ehmneun Posted September 25, 2009 Share #15 Posted September 25, 2009 Der Kollege Fragesteller fragt, ob der Verkäufer in der Pflicht steht. Wohin führt die Frage sonst? Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted September 25, 2009 Share #16 Posted September 25, 2009 Der Kollege Fragesteller fragt, ob der Verkäufer in der Pflicht steht. Nein, danach hatte er ursprünglich nicht gefragt (sondern erst, nachdem ihn hier jemand auf die Idee gebracht hatte). In so einem Fall kann und sollte man sich an Leica wenden, um das Prozedere zu klären, und gegebenenfalls an den Vorbesitzer, fall der irgendetwas tun muss, damit es mit der Umregistrierung klappt. Meinungsäußerungen in Foren einzusammeln führt in solchen Fällen kaum zum Ziel. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest seven Posted September 26, 2009 Share #17 Posted September 26, 2009 Der Kollege Fragesteller fragt, ob der Verkäufer in der Pflicht steht. Wohin führt die Frage sonst? Besser als Michael es schreibt kann man es nicht auf den Punkt bringen. Grüße, Sven Link to post Share on other sites More sharing options...
BrokeJoy Posted September 29, 2009 Author Share #18 Posted September 29, 2009 Hallo, danke für eure Auskunft. Ich habe kein Problem mit dem Verkäufer, also kein Bedarf an einer Klage Mir ging es nur im Allgemeinen darum was der beste Weg ist, die Kamera auf mich zu registrieren. Der Verkäufer ruft nun bei Leica an und klärt dort die Sache. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Digiuser Posted September 30, 2009 Share #19 Posted September 30, 2009 Hallo, danke für eure Auskunft. Ich habe kein Problem mit dem Verkäufer, also kein Bedarf an einer Klage Mir ging es nur im Allgemeinen darum was der beste Weg ist, die Kamera auf mich zu registrieren. Der Verkäufer ruft nun bei Leica an und klärt dort die Sache. So einfach kann das Leben sein.... Link to post Share on other sites More sharing options...
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