Jump to content

M8 Seriennummer auf mich ändern ?


BrokeJoy

Recommended Posts

Advertisement (gone after registration)

Hallo,

 

ich habe mir vor einer Woche eine gebrauchte M8 gekauft. Jetzt wollte ich sie bei Leica auf der Webseite registrieren lassen. Dort wurde angezeigt, dass die Seriennummer schon vewerndet wird.

 

Meine Frage: Kann man die Angaben ändern, dass sich die Seriennummer auf mich bezieht ? Kann der Vorbesitzer die Kamera wieder abmelden ? Oder nützt es was wenn ich bei Leica direkt anrufe ?

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Tobias

Link to post
Share on other sites

x
Hallo,

 

ich habe mir vor einer Woche eine gebrauchte M8 gekauft. Jetzt wollte ich sie bei Leica auf der Webseite registrieren lassen. Dort wurde angezeigt, dass die Seriennummer schon vewerndet wird.

 

Meine Frage: Kann man die Angaben ändern, dass sich die Seriennummer auf mich bezieht ? Kann der Vorbesitzer die Kamera wieder abmelden ? Oder nützt es was wenn ich bei Leica direkt anrufe ?

 

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Tobias

 

Der Vorbesitzer ist in der Pflicht!

Link to post
Share on other sites

Mein Auto melde ich auch nicht um, wenn ich es verkauft habe.

 

Richtig, allerdings wechselt ja der Fahrzeugbrief und das Auto idealerweise gleichzeitig den Besitzer. Die Registrierung ist ähnlich wie die Rahmennummer eines Rads ja auch eine Möglichkeit, Diebesgut dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen. Wer soll hier also in der Pflicht sein wenn nicht der Verkäufer?

Link to post
Share on other sites

Advertisement (gone after registration)

Das solle doch eigentlch eine kleine Übung sein, sich mit dem Vorbesitzer in Verbindung zu setzen und ihn bitten ein paar Zeilen an Leica zu senden und über den Besitzerwechsel zu informieren.

Von Pflichten kann man da doch sicher nicht reden.Das ist doch nur freundlicher Umgang miteinander.

Link to post
Share on other sites

...Von Pflichten kann man da doch sicher nicht reden.Das ist doch nur freundlicher Umgang miteinander.

 

(Ich denke, es geht hier um Eigentum, nicht bloß Besitz)

Warum nicht Pflicht? Welche Rechte sollte denn der Alteigentümer noch an der Kamera haben? - Notfalls müßte man als Neueigentümer wohl die Freigabe der Registrierung vom Alteigentümer einklagen. Wenn es der Alteigentümer nicht freiwillig tut, wäre das in der Tat unnett. Aber Juristerei und Nettigkeit müssen sich ja gar nicht widersprechen. (;-))

Link to post
Share on other sites

Der Käufer, auch von privat, sollte auf einen Kaufvertrag bestehen. Immerhin geht es bei einer M8 um einen vierstelligen Bertrag. Da gibt es verschiedene Formulierungen, die der Verkäufer verwenden sollte. Ein Beispiel: "Der Verkäufer erklärt, das die o.g. Digitalkamera Leica M .. alleiniges Eigentum und frei von Rechten Dritter ist, sowie nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird." Parallel sollte der Alteigentümer die Registrierung bei Leica löschen. Wo liegt dann das Problem?

 

Peter

Link to post
Share on other sites

selbstverständlich sollte man auf einen Kaufvertrag bestehen.

 

Nur der ist rechtsverbindlich, egal was die Registrierung bei Leica oder sonst wem aussagt.

 

Ich stelle mir gerade vor, die privat (mit Kaufvertrag) erstandene M8 geht zum Service und dort teilt man mir mit, dass diese Kamera eigentlich noch jemand Anderem gehört und deshalb nicht an mich zurückgegeben wird - :eek::D

 

Glaub' ich nicht :)

Link to post
Share on other sites

Ich denke mal, er/sie hat Dir eine Kamera in beschriebenem Lieferumfang verkauft. Die Möglichkeit M-Produkte zu registrieren ist kein zugesicherter Bestandteil einer M, sondern ein Gimmick des Herstellers. Ich bezweifle, dass man das "Freimachen" einer Produktregistrierung einklagen kann.

Link to post
Share on other sites

Schon lustig, der Kollege Fragensteller wollte eine einfache Auskunft und manche von euch machen sich gleich auf den Klageweg - kein Wunder, dass deutsche Gerichte überlastet sind :rolleyes:

 

Grüße,

 

Sven

Link to post
Share on other sites

Der Kollege Fragesteller fragt, ob der Verkäufer in der Pflicht steht.

Nein, danach hatte er ursprünglich nicht gefragt (sondern erst, nachdem ihn hier jemand auf die Idee gebracht hatte).

 

In so einem Fall kann und sollte man sich an Leica wenden, um das Prozedere zu klären, und gegebenenfalls an den Vorbesitzer, fall der irgendetwas tun muss, damit es mit der Umregistrierung klappt. Meinungsäußerungen in Foren einzusammeln führt in solchen Fällen kaum zum Ziel.

Link to post
Share on other sites

Der Kollege Fragesteller fragt, ob der Verkäufer in der Pflicht steht. Wohin führt die Frage sonst?

 

Besser als Michael es schreibt kann man es nicht auf den Punkt bringen.

 

Grüße,

 

Sven

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

danke für eure Auskunft. Ich habe kein Problem mit dem Verkäufer, also kein Bedarf an einer Klage :)

 

Mir ging es nur im Allgemeinen darum was der beste Weg ist, die Kamera auf mich zu registrieren. Der Verkäufer ruft nun bei Leica an und klärt dort die Sache.

Link to post
Share on other sites

Guest Digiuser
Hallo,

 

danke für eure Auskunft. Ich habe kein Problem mit dem Verkäufer, also kein Bedarf an einer Klage :)

 

Mir ging es nur im Allgemeinen darum was der beste Weg ist, die Kamera auf mich zu registrieren. Der Verkäufer ruft nun bei Leica an und klärt dort die Sache.

 

So einfach kann das Leben sein....

Link to post
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

  • Recently Browsing   0 members

    • No registered users viewing this page.
×
×
  • Create New...