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„Geklaute“ Bilder


Guest detlef_f

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Guest detlef_f

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Beim durchblättern einer Zeitschrift entdeckte ich dort eines meiner Fotos unter dem Namen einer mir unbekannten Fotografin. Die Jpeg-Daten dieses Bildes stellte ich vor ca. ¾ Jahr einmalig für die Veröffentlichung eines Programmheftes zur Verfügung. Beides, die erwähnte Zeitschrift und das Programmheft wurden im selben (!) Verlag gedruckt. Die RAWs sind in meinem Besitz (!) und es gibt absolut keinen Zweifel dass jemand ein identisches Bild geschossen haben könnte – es ist eine Momentaufnahme mit zu vielen Variablen die deckungsgleich sind.

Kann mir jemand sagen, wie meine Rechte am Bild aussehen? :confused:

Trifft hier auch § 13 Urheberrechtsgesetz zu?

 

Detlef

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Beim durchblättern einer Zeitschrift entdeckte ich dort eines meiner Fotos unter dem Namen einer mir unbekannten Fotografin. Die Jpeg-Daten dieses Bildes stellte ich vor ca. ¾ Jahr einmalig für die Veröffentlichung eines Programmheftes zur Verfügung. Beides, die erwähnte Zeitschrift und das Programmheft wurden im selben (!) Verlag gedruckt. Die RAWs sind in meinem Besitz (!) und es gibt absolut keinen Zweifel dass jemand ein identisches Bild geschossen haben könnte – es ist eine Momentaufnahme mit zu vielen Variablen die deckungsgleich sind.

Kann mir jemand sagen, wie meine Rechte am Bild aussehen? :confused:

Trifft hier auch § 13 Urheberrechtsgesetz zu?

 

Detlef

 

In diesem Forum wird das Thema nicht so ernst genommen, ich empfehle Dir die Beratung eines Anwalts. Du wirst hier nur schwafelnde Worte finden.

 

DAS IST MEIN ERNST - geh zum Anwalt

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na-die rechte am bild sind dein. jetzt mußt du die nur noch durchsetzen, bzw. das klarstellen.

 

also: brief an verlag mit darstellung der situation, dem verlag die möglichkeit zur entschuldigung (evtl. hat er die bilder verwechselt??) geben, aber entsprechenden schadensersatz (vertragsstrafe) und richtigstellung verlangen.

vielleicht sogar auch herausbekommen, ob die unbekannte fotografin darum weiß.

 

je nachdem wie der sich anstellt, kannst du dann natürlich auch noch fleißig anwälte bezahlen...

 

viel glück-matthias

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Beim durchblättern einer Zeitschrift entdeckte ich dort eines meiner Fotos unter dem Namen einer mir unbekannten Fotografin. Die Jpeg-Daten dieses Bildes stellte ich vor ca. ¾ Jahr einmalig für die Veröffentlichung eines Programmheftes zur Verfügung. Beides, die erwähnte Zeitschrift und das Programmheft wurden im selben (!) Verlag gedruckt. Die RAWs sind in meinem Besitz (!) und es gibt absolut keinen Zweifel dass jemand ein identisches Bild geschossen haben könnte – es ist eine Momentaufnahme mit zu vielen Variablen die deckungsgleich sind.

Kann mir jemand sagen, wie meine Rechte am Bild aussehen? :confused:

Trifft hier auch § 13 Urheberrechtsgesetz zu?

 

Detlef

 

Ich würde erstmal mit dem Verlag/Herausgeber sprechen. Vielleicht ist ja nur eine Verwechslung der Namen passiert.

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Eine Verwechslung ist schnell und oft ohne böse Absicht passiert. Wenn man sieht, unter welchem Zeitdruck manche Publikation zusammengezimmert wird, wundert man sich nicht. Ich habe auch schon doppelseitige Magazin-Photos unter fremdem Namen von mir gefunden. Solange der fremde Photograph seine Tantiemen brav zurückzahlt bzw. der Verlag einsichtig ist, alles kein Problem.

 

Schlimmer finde ich, wenn man seine EIGENEN Bilder für viel Geld unautorisiert von renommierten Bildarchiven angeboten bekommt (selbst erlebt).

 

Also: Zuerst ein Gespräch mit dem Verlag, erst dann Anwalt (spart Dir enorme Kosten, die DU IMMER vorstrecken mußt!)

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(spart Dir enorme Kosten, die DU IMMER vorstrecken mußt!)

 

Nur noch bis morgen. Dann tritt die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und der Anwalt kann auf Erfolgsbasis bezahlt werden. Bei dem zu erwartenden Betrag könnte es allerdings nicht so einfach werden, einen zu finden, der sich darauf einläßt :cool:

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Hallo Ronald,

 

Deine Fotos sind entweder als Lichtbildwerke ("Fotografien mit dem Nieveau einer persönlichen geistigen Schöpfung" ) gemäß § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG oder als Lichtbild (grds. Schnappschüsse oder gewerbliche Massenproduktion) gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt.

 

Vorliegend würde sich die Unterscheidung eigentlich nur bei der Schutzfrist des Urheberrechts praktisch auswirken: 70 Jahre bei Lichtbildwerken und 50 Jahre bei Lichtbildern.

 

In jedem Fall erscheint der von Dir geschilderte Fall ein Urheberrechtsverstoß infolge unberechtigter Nutzung zu sein. Dies wäre möglicherweise nur dann anders zu beurteilen, wenn Du die Bilder damals ohne jedwede Nutzungsbeschränkung bzw. den Hinweis auf die Notwendigkeit des erforderlichen Urheberrechtsvermerkes weitergegeben hattest.

 

Vor diesem Hintergrund halte ich Dein geplantes Vorgehen für angemessen und äusserst sinnvoll. Oftmals erreicht man durch freundlich bestimmtes Auftreten mehr...

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Interessant, dann sind wir also auch in D so weit. Nun muß man also den Anwalt "nur" mit einem lukrativen Streitwert "ködern". Bei manchen Fotos könnte sich das durchaus lohnen.

 

Nur noch bis morgen. Dann tritt die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und der Anwalt kann auf Erfolgsbasis bezahlt werden. Bei dem zu erwartenden Betrag könnte es allerdings nicht so einfach werden, einen zu finden, der sich darauf einläßt :cool:
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Guest detlef_f

Ersteinmal vielen dank an alle.

Habe gestern abend einen Brief an den Verlag aufgesetzt, mal schaun wie sie sich dazu äüßern.

Detlef

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Nur noch bis morgen. Dann tritt die Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und der Anwalt kann auf Erfolgsbasis bezahlt werden. Bei dem zu erwartenden Betrag könnte es allerdings nicht so einfach werden, einen zu finden, der sich darauf einläßt :cool:

 

 

alles hat seine zwei Seiten.

 

Ich fürchte, auch auf diesem Gebiet hier bald amerikanische Verhältnisse zu haben, wo jeder jeden verklagt, der auf der Strasse einen Pubs loslässt o.ä.

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alles hat seine zwei Seiten.

 

Ich fürchte, auch auf diesem Gebiet hier bald amerikanische Verhältnisse zu haben, wo jeder jeden verklagt, der auf der Strasse einen Pubs loslässt o.ä.

 

Das sehe ich auch so.

Das dürfte wohl auch eine der Folgen sein, daß der "Ausstoß" von Juristen aus unseren Unis schon seit über 20 Jahre lang ständig mehr als das Doppelte des Bedarfs ist. Da sie auch in den Parlamenten eine überproportionale Vertretung

haben, sorgen sie in den "Institutionen" für ihre Berufskollegen für neue Arbeit.

 

Gruß

Erich

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Guest maxmurx

Hallo

 

Nicht zuerst das böse denken. Es kann eine einfache Verwechslung sein.

 

Ich denke, da genügt ein netter Telefonanruf an den Verlag mit der Bitte, Dich für die Veröffentlichung zu bezahlen. Bei nächster Gelegenheit sollte der Verlag in derselben Zeitschrift unter Korrigenda auf die Verwechslung aufmerksam machen.

 

Der anderen Fotografin kannst Du einen netten kurzen Brief schreiben und sie fragen, ob sie von der Verwechslung weiss.

 

Gruesse von Juerg

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Ist mir schon oft passiert, manche Leute in manchen Verlagen und Verwaltungen halten Fotos, einmal irgendwo in ihrem System, für Allgemeingut.

Meine Tips: 1. Beim Liefern von Bildern gleich Urheberrechtshinweise mitliefern mit dem Zusatz, wer damit nicht einverstanden sei, habe die Lieferung retournieren.

2. Bei anders als vereinbart verwendeten Bildern: gleich eine saftige Rechnung senden. Meist anerkennen die Leute das Problem und zahlen. Allerdings fliegt man dann von der Liste der Fotografen.

Viel Erfolg!

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