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Fotorecht in Bahnhöfen


Summi Cron

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Hallo,

 

hat hier schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, wie und wie leicht/ teuer man ein Property Release (also die Fotoerlaubnis) für das Fotografieren in Bahnhöfen bekommt? Wie engherzig ist die DB AG da? Und schwankt das von Bahnhof zu Bahnhof?

Da ich inzwischen recht viele m.E. ganz gute Bilder in vorrangig vier verschiedenen Bahnhöfen gemacht habe, überlege ich mir, ob ich mir nicht, zum Zwecke, diese Bilder auch einer Fotoagentur anbieten zu können, eine solche Genehmigung hole/ kaufe.

 

Viele Grüße

Nils

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Hallo,

 

hat hier schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, wie und wie leicht/ teuer man ein Property Release (also die Fotoerlaubnis) für das Fotografieren in Bahnhöfen bekommt?

 

nicht leicht, und wenn, dann auch nur für den einzelfall und für einen bahnhof. mitunter steht ein aufseher daneben....

 

die sind pingelig - ist halt privatbesitz - die bahn ;-)

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Guest leicageek

Willst Du die Bahnhöfe als solches oder die Menschen auf dem Bahnhof fotografieren. Im letzteren Fall ist die Frage, wieviel vom Bahnhof überhaupt auf dem Foto ist....

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Hallo nochmal,

ich habe zwischenzeitlich den Bahn-Verantwortlichen dazu erreicht. Sie verweigern tatsächliche jegliche Genehmigung für Bilder in Bahnhöfen für kommerzielle Zwecke, also auch die Abgabe an Agenturen. Da bleibt nun bloß noch die Frage, wie es bei Bildern aussieht, auf denen man den Bahnhof gar nicht richtig erkennen oder bestenfalls erraten kann, so wie bei einigen meiner Rolltreppenbilder.

Schade!

Gruß

Nils

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Hallo nochmal,

ich habe zwischenzeitlich den Bahn-Verantwortlichen dazu erreicht. Sie verweigern tatsächliche jegliche Genehmigung für Bilder in Bahnhöfen für kommerzielle Zwecke, also auch die Abgabe an Agenturen. Da bleibt nun bloß noch die Frage, wie es bei Bildern aussieht, auf denen man den Bahnhof gar nicht richtig erkennen oder bestenfalls erraten kann, so wie bei einigen meiner Rolltreppenbilder.

Schade!

Gruß

Nils

 

 

Die Bahn hat Hausrecht, ohne Genehmigung bist du auf Duldung oder nicht erwischt werden angewiesen.

Gewerblich wirst du sogar mit einem Bild des ICE Probleme bekommen. Aber so ist es ja nicht nur bei der Bahn mit Aral kannst du auch Ärger bekommen, die haben sich die Farbe

Blau sichern lassen.:rolleyes:

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...

Da bleibt nun bloß noch die Frage, wie es bei Bildern aussieht, auf denen man den Bahnhof gar nicht richtig erkennen oder bestenfalls erraten kann, so wie bei einigen meiner Rolltreppenbilder.

Schade!

Gruß

Nils

 

Ja, Schade, aber lass' es lieber ...

 

Es gibt ja auch U-Bahnhöfe mit Rolltreppen :D Da ist der Hausherr vielleicht zugänglicher.

Viel Erfolg.

TS

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Ich fotografiere seit über 30 Jahren Eisenbahn, in Bahnhöfen oder draussen, es gibt zu

diesem Thema massenhaft Literatur, Zeitschriften, etc. Probleme gabs noch nie, wenn man

mal von speziellen Fällen wie der alten DDR absieht, da war das Fotografieren manchmal

schon risikoreich.

Mit der heutigen "neuen Bahn" kann ich allerdings immer weniger anfangen, würde aber

im Bedarfsfall einfach losfotografieren und nicht vorher versuchen schlafende Hunde zu

wecken.

Die Bahn von heute ist doch nur noch ein bescheuerter Haufen, kein Vergleich mehr zu

früher, aber man will ja auch an die Börse...

 

Jo

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Gewerblich wirst du sogar mit einem Bild des ICE Probleme bekommen.

Ja, ich habe erst vor kurzem im Zusammenhang mit dem überarbeiteten "Geschmacksmuster"-Recht noch gehört, dass die Bahn ihr Recht am Produktdesign des ICE (als Geschmacksmuster geschützt) auf alle Fotos ausdehnt, in denen der ICE eine erkennbare Rolle spielt ...

 

Bei Fotos, die nur beim 3. Hinsehen (oder gar nicht) einem konkreten Bahnhof zuzuordnen sind (z.B. weil man in einer Ecke ein winziges Detail einer charakteristischen Konstruktion sieht), würde ich mich um die Rechte nicht kümmern.

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Ja, ich habe erst vor kurzem im Zusammenhang mit dem überarbeiteten "Geschmacksmuster"-Recht noch gehört, dass die Bahn ihr Recht am Produktdesign des ICE (als Geschmacksmuster geschützt) auf alle Fotos ausdehnt, in denen der ICE eine erkennbare Rolle spielt ...

 

Bei Fotos, die nur beim 3. Hinsehen (oder gar nicht) einem konkreten Bahnhof zuzuordnen sind (z.B. weil man in einer Ecke ein winziges Detail einer charakteristischen Konstruktion sieht), würde ich mich um die Rechte nicht kümmern.

 

Ich gehe auch nicht davon aus das Eisenbahn Spotter den ICE nicht auf ihren Bilder im Netz zeigen können und Angst haben müssen das sie Ärger bekommen.

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Irgendwie finde ich es schon verständlich, daß die DB AG nicht möchte, daß Dritte mit Fotos der DB-Bahnhöfe kommerziell Profit erzielt.

Ich wollte z.B als Bäcker auch nicht, daß die Konkurrenz mit Fotos meiner Erdbeer-Sahnetorte für sich wirbt.

 

Zum erwähnten Geschmacksmusterschutz ist anzumerken:

Nach dem Geschmacksmustergesetz werden als "Muster und Modelle" neue und eigentümliche Erzeugnisse geschützt. Sie werden nach dem üblichen Sprachgebrauch als Geschmacksmuster bezeichnet.

Gegenstände des Geschmacksmusterschutzes sind Farb- und Formgestaltungen konkreter zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstände, die bestimmt und geeignet sind, den ästhetischen Formensinn des Menschen anzuregen.

 

Die Anmeldung eines Geschmacksmusters hat deklatorischen Charakter; d.h. es wird nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt überprüft, ob das Muster tatsächlich neu und eigentümlich ist und ob der Anmelder zur Anmeldung überhaupt berechtigt ist. Dies sind Fragen, die im Streitfall vor ordentlichen Gerichten zu klären sind.

 

§ 1 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes besagt: Als Muster oder Modelle im Sinn des Gesetzes werden nur neue und eigentümliche Erzeugnisse angesehen.

Der ICE wurde vor über 10 Jahren in den Planbetrieb genommen; damit kann er nun wirklich nicht mehr als neu bezeichnet werden.

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Der ICE wurde vor über 10 Jahren in den Planbetrieb genommen; damit kann er nun wirklich nicht mehr als neu bezeichnet werden.

 

es gibt a) drei ice typen und auf nr.1 und nr.3 liegt nun einmal ein geschmacksmuster - das die gewerbliche - und nur diese - verwendung von fotos, auf denen dieser ice abgebildet ist, verbietet. man kann sich natürlich bei der db ag eine lizenz kaufen ;-)

 

preisliste auf anfrage :)

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Der ICE wurde vor über 10 Jahren in den Planbetrieb genommen; damit kann er nun wirklich nicht mehr als neu bezeichnet werden.

Bist Du Jurist? Ich nicht (habe nur mal ein Design angemeldet) - "neu" bezieht sich auf die Neuheit zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der Schutz besteht dann bis zu 25 Jahre lang.

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DAs Musterrecht umfasst doch nur die gewerbliche Nutzung und erstreckt sich nicht auf Fotoamateure. Stellt Euch vor, Porsche machte Reklame mit eimem ICE 3 als Hintergrund oder Smart würde ein Modell in ICE-Farbgebung anbieten. Oder Bombardier würde den Talis in weiss-rot lakieren und eine ICE3-Schnauze dranpappen: DAS wäre Verletzungen des Musterrechts und DANN würde vom Gericht geprüft, wer das Design oder das Muster als erster angemeldet hat.

Mit dem Hausrecht und der Erlaubnis, im Bahnhof zu fotografieren hat das nichts zu tun. Ich habe da auch noch nie Probleme gehabt. Andererseits, wenn der M-Markt anfangen würde, ganze Werbespots im Kölner Hauptbahnhof zu drehen mit 35 Leuten am Set, das würde sicherlich das Hausrecht herausfordern. Oder Playboyaufnahmen auf Bahnsteig 9..... ;).

 

lg aus Willich

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Hallo alle und danke,

 

in der Tat geht es nicht ums Fotografieren für z.B. dieses Forum oder die heimische Wohnzimmerwand, sondern um kommerzielle Bilder, also z.B. solche, die sich im Angebot einer Agentur wiederfinden. Und wenn die Bahn AG das wichtig findet (da sie dies alles über eine eigene Agentur abwickelt, die quasi das Fotomonopol hat), wird es ihr auch nicht schwer fallen, die einschlägigen Fotoagenturen im netz immer mal durchzusehen, mit Stichwortsuche ganz einfach machbar. Deshalb gehen die Agenturen da auch sicherlich ungern ein Risiko ein.

 

Und es ist natürlich ein Unterschied zwischen Foto 1 und 2 einerseits (gleich ein Überblick über einen wesentlichen Teil des Berliner Hauptbahnhofs, bzw. einen Zug in Stuttgart und Bild 3, letzteres kann man vielleicht anzubieten riskieren.

 

Gruß

Nils

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also, ich sehe das mal so -

 

wenn Du ein Motiv im Bahnhof entdeckst und dabei auch Bahneigentum sichtbar ist (Bild 2), Dein Bild aber die Einzelteile in neuem Zusammenhang darstellst, hast Du ein Kunstwerk geschaffen. Und damit ist Dein Kunstwerk das Ausschlaggebende.

 

Wenn es anders sein sollte, können wir das Fotografieren gänzlich einstellen. Aber auch das Malen, verbale Beschreiben. Irgendwann wird noch jemand auf die Idee kommen, dass ich die Luft zum Atmen erst auf Uhrheberrecht eines vor mir gehenden Ausatmenden prüfen muß.

 

Siehe die Debatte auf Genmais. Da kann ein Farmer nicht nachweisen, dass sein Mais (biologisch) durch Kontaminierung durch den Genmais auf dem Nachbarfeld verändert ist und er nicht illegal den Genmais angebaut hat. Fazit: Pleite.

 

Oder Pflanzen aus den Urwäldern, die gentechnisch zum Patent angemeldet sind. Oder menschliche Gene, die zum Patent angemeldet sind. -> Verstoße ich gegen geltenes Recht, wenn ich biologische Gentverschmelzung betreibe, indem ich ein Kind zeuge???

 

Manchmal frage ich mich, ob unsere Welt nur noch von Deppen und macht- und geldgeilen, gekauften Hohlköpfen regiert wird.

:mad:

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Manchmal frage ich mich, ob unsere Welt nur noch von Deppen und macht- und geldgeilen, gekauften Hohlköpfen regiert wird.

:mad:

 

Das kommt der Sache schon recht nah...

 

Nils, Bild 2 gefällt mir übrigens sehr gut...

 

Gruß, Peter.

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also, ich sehe das mal so -

 

wenn Du ein Motiv im Bahnhof entdeckst und dabei auch Bahneigentum sichtbar ist (Bild 2), Dein Bild aber die Einzelteile in neuem Zusammenhang darstellst, hast Du ein Kunstwerk geschaffen. Und damit ist Dein Kunstwerk das Ausschlaggebende.

 

nene - die freiheit der kunst beschränkt sich auf künstler - das ist (im rechtlichen sinne) nicht jeder, der ein foto an die wand hängt.

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Ich hab in Köln vor Jahren (1995) mal was für die dort ansässigen Pink Poms gemacht. War nur 'ne kleine Grußpostkarte:

 

 

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Ich nehme mal an, das ist inzwischen verjährt ;-)

 

Grüße,

Norbert

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Guest M6-Django
Hallo alle und danke,

 

in der Tat geht es nicht ums Fotografieren für z.B. dieses Forum oder die heimische Wohnzimmerwand, sondern um kommerzielle Bilder, also z.B. solche, die sich im Angebot einer Agentur wiederfinden. Und wenn die Bahn AG das wichtig findet (da sie dies alles über eine eigene Agentur abwickelt, die quasi das Fotomonopol hat), wird es ihr auch nicht schwer fallen, die einschlägigen Fotoagenturen im netz immer mal durchzusehen, mit Stichwortsuche ganz einfach machbar. Deshalb gehen die Agenturen da auch sicherlich ungern ein Risiko ein.

 

Und es ist natürlich ein Unterschied zwischen Foto 1 und 2 einerseits (gleich ein Überblick über einen wesentlichen Teil des Berliner Hauptbahnhofs, bzw. einen Zug in Stuttgart und Bild 3, letzteres kann man vielleicht anzubieten riskieren.

 

Gruß

Nils

 

Hallo,

 

ich möchte Dich ja ungern desillisionieren, aber wer soll den solche Bilder ernsthaft kaufen wollen?

 

m6d

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