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Am schönsten finde ich ja immer noch die Ausreden, warum sich der Kauf einer neuen Leica-Komponente NICHT ausgeht. Wie hier immer wieder zu lesen ist, liegt das meist daran, dass der "Kontostand" es gerade nicht erlaube und man erst "ein anderes Stück verkaufen" müsse, bevor ...

 

... dies am köstlichsten dann bei LUFlern, bei denen aus langjähriger Beobachtung der Rubel rollt und man sich über Begriffe wie das verfügbare monatliche Nettoeinkommen vermutlich seit Jahren keinerlei Gedanken mehr machen muss.

Heute noch nicht gelacht, aber jetzt !!

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Eine Übersicht über diese Mist-EU-Verordnung findet man hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

 

Interessant: "„(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."

 

Im Gegensatz zur oben geäußerten Meinung bin ich nicht der Ansicht, daß eine digitale Kamera schon ein "Computer" im Sinne der Gesetzgebung ist. Das Hochladen in die "Cloud" oder andere Netzwerke (flickr, etc.) allerdings schon. Da gilt nämlich der zweite Satz von

"(18)  Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“

 

 Auf jeden Fall keine erfreuliche Entwicklung für uns "streetphotographen"! :o

Edited by Macro-Elmarit
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Es ist kaum anzunehmen, dass jemand an Streetfotografie gedacht hat, als die VO beschlossen wurde. Dennoch ist sie geltendes Recht und ab 25.5.18 zu beachten. Das Problem bei digitalen Kameras besteht darin, dass sie die Bilddaten schon intern auf ein Dateisystem (Speicherkarte FAT32-Dateisystem) speichern. Ob sie deshalb als Computer bezeichnet werden oder nicht, spielt keine Rolle. Ob sie ein Dateisystem benutzen ist das wesentliche Unterscheidungskriterium. Das ist bei einem analogen Negativ nicht der Fall.

 

Genau dieser Unterschied wäre beim Bild in Beitrag #15 entscheidend: Mit einer Analogkamera wäre der Vorgang des fotografierens rechtskonform, mit einer digitalen Kamera nicht, weil zumindest 2 Personen im Hintergrund identifizierbar wären (falls nicht, wäre das der entscheidende Unterschied und das spricht für die Verwendung des Noctilux 75 bei Nahdistanz :) ).

 

Davon zu unterscheiden: Sobald eine Veröffentlichung erfolgt und erst recht bei einer Veröffentlichung in einem digitalen System (z.B. Forum) treten neue "Verarbeitungsvorgänge" i.S.d. DSGVO in Erscheinung, die wiederum für sich gesehen rechtswidrig sein können. Dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob analog oder digital fotografiert wurde.

 

Woraus es aber hier ankommt, ist die Tätigkeit des Fotografierens selbst. Das ist zukünftig eben nicht mehr erlaubt, wenn Personen auf den Bildern identifizierbar sind.

 

Der weitere Unterschied: Bisher machte es einen Unterschied, ob in z.B. London, Paris oder Wien fotografiert wurde. Österreich hatte bisher die liberalsten Regelungen, Frankreich die engsten. Nunmehr wird das Recht auf der restriktivsten Ebene überall gleich, auch wenn es wohl noch eine Weile dauern wird, bis die Rechtswirklichkeit bei den Menschen "ankommt".

 

Und nochmals: Es bleibt niemandem die Möglichkeit verwehrt, Recht zu ignorieren, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu übertreten, bei Rot "über die Ampel" zu laufen, zu parken ohne den Parkzettel zu lösen und andere Üblichkeiten des praktischen Lebens. Es ist auch eine vertretbare Ansicht, moralische Grundsätze neben rechtlichen Grundsätzen gelten zu lassen und schon deshalb nicht zu tun, was man praktisch oder sogar rechtlich erlaubt tun könnte. Aber nur der Information halber könnte die Information interessant sein, dass sich auf der rechtlichen Seite für die Streetfotografie gerade etwas ändert. Und das heißt: Mit digitalen Kameras dürfen Personen - anders als bisher - nicht einmal mehr fotografiert werden. Bisher durfte das Fotografierte nur nicht veröffentlicht werden.

 

Es sei denn, ich irre mich.

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Beispiel für "street"

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Aber es kommt noch besser:

 

Am Beispiel oben wird am Bokeh deutlich, dass ein Bildauschnitt vorgenommen wurde. Der Grund: Im linken Bildteil befindet sich eine identifizierbare Person, zu der - anders als beim Jungen - keine Einwilligung vorlag.

 

Wird die Aufnahme - wie hier - mit einer MM erstellt, dann ist das in der EU unzulässig, weil schon der Vorgang des Auslösens die Bilddaten in ein Dateisystem auf die Speicherkarte schreibt.

 

Erfolgt die Aufnahme auf ein Negativ, dann tritt der erste Verarbeitungsschritt im Sinne der DSGVO erst beim Einscannen auf. Aber schon dort kann der Crop ausgewählt werden, so dass die Bilddatei die identifizierbare Person von Anfang an nicht enthält.

 

Das Folgeproblem besteht darin, dass Forumsbetreiber und Aussteller etc. für rechtswidrige Inhalte eigentlich ebenfalls haften.

 

Den Administrator bitte ich deshalb, das Bild am 24.5.18 wieder zu löschen. Sorry, nicht meine Schuld, sondern der DSGVO geschuldet.

 

Die Sahnehaube der Rechtsprobleme tritt dann bei der Frage auf, ab wann Personen mit Erkennungssoftware identifizierbar sind. Ich kann bei der Frau im Hintergrund keine Identifizierung vornehmen. Aber kann das die Technik von heute oder von morgen?

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Guest digiuser_re-reloaded

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Wenn dann die ganze EU kein Auto mehr fährt und keine Menschen mehr fotografieren darf, nur noch Bananen mit eine bestimmten Krümmung und Länge isst usw. usw., kann man nur hoffen, dass nicht irgendwann noch Persönlichkeitsrechte für Blumen und Bäume in eine EU Verordnung gepackt werden, sonst müssen wir uns wirklich noch eine Vitrine für die Leicas kaufen.

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Guest digiuser_re-reloaded

Wird wohl Zeit für ein 100mm Noctilux aus Wetzlar mit Festbrennweite o,95 - damit aber auch nix passiert :p

 

Lass einfach die Speicherkarte zuhause, dann kannst Du dir die Anschaffung sparen ;P

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Wenn das alles so stimmt(habe keinen Nerv mich durch die Verordnung zu kämpfen), sind das doch gute Nachrichten.

Ich schöpfe Hoffnung auf ein Analog-Revival.

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Guest digiuser_re-reloaded

Wenn das alles so stimmt(habe keinen Nerv mich durch die Verordnung zu kämpfen), sind das doch gute Nachrichten.

Ich schöpfe Hoffnung auf ein Analog-Revival.

 

Das sagst Du so. Warte mal ab, bis die EU Time und Photochemie verbietet. 

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Guest digiuser_re-reloaded

Die unsägliche digitale "Streetfotografie" mit dem roten Bruce Gilden Blitz am Strassenrand und den dilettantisch herausgearbeiteten Portraits der Fahrer fallen doch hoffentlich auch unter diese Verordnung, oder?

Edited by digiuser_re-reloaded
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Ich habe vor ca. sechs bei meiner zuständigen Handwerkskammer angefragt, was denn da so auf mich zukommt und welche Ratschläge sie mir geben können.

 

Niemand in der HWK war für die neue DSGVO zuständig und wusste was dazu.

 

Zwei Wochen später hatten die jemanden angestellt, der für die Nummer zuständig war, aber, nach eigener Aussage, nix darüber wusste.

Inzwischen bietet die HWK Crashkurse für 50,-€ an in denen irgend was vermittelt wird.

 

Ich bleibe gespannt, gebe zu, dass ich keine Ahnung habe und warte.

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Guest digiuser_re-reloaded

Ich bleibe gespannt, gebe zu, dass ich keine Ahnung habe und warte.

 

Der nette Abmahnanwalt von nebenan wird es Dir schon beibringen.

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Das Ende der Streethochzeit ist sowieso besiegelt, da können wir auch gleich auf Blümchen übergehen.

 

Was ist eigentlich mit gekreuzten Neuzüchtungen wie z.B. schicken Minitulpen in 7 Farben. Genießen die irgendeinen Urheberrechtsschutz? Recht am eigenen Blümchenbild und so? Zuchtsamenfirmen haben mächtige Rechtsabteilungen ...

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