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Flötenspiel


Hans-Peter

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Einmal habe ich mir auch eine Veranstaltung der Leica-Akademie gegönnt. Es war ungemein lehrreich, ich habe

einige Kritik erfahren und mich, wie alle anderen Kursteilnehmer auch, damit auseinandergesetzt. In meiner

Nachbarschaft gibt es einen Fineartfotografen, dem ich schon mal assistieren durfte und der mich sogar in

seine Dunkelkammer blicken ließ. Demnächst werden wir zusammen Passpartous schneiden. Ich lerne gern,

das ist gerade das Reizvolle an der Fotografie und dem ganzen Drumherum.

Zunächst einmal: Respekt vor dieser Äusserung. Ernsthaft. Gerade weil Deine sonstige Reaktion schon anders wirkt.

 

Ich bin immer noch Anfänger und Kritik ist für mich meistens hilfreich. Aber ich glaube klug genug zu sein, um

verletzende von konstruktiver Kritik unterscheiden zu können.

Ich empfinde das aber in diesem Thread genau anders herum. Ich empfand die Diskussion bis zu dem Zeitpunkt, als eine Beschnittversion eingestellt wurde, weder als verletzend, noch als unsachlich. Das entnehme ich auch Deinen "Gefällt mir"-Angaben bis zu diesem Zeitpunkt. Erst nachdem Du Dich darüber beschwert hast, dass jemand einen bildlichen Verbesserungsvorschlag gemacht hat, wurde die Diskussion rauher.

 

Ich kenne die Diskussionen zu Deinen anderen Bildern nicht, aber ich denke, Du verwechselst hier Ursache und Wirkung. ;)

 

Gruß,

 

Jens

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Vertragen wir uns doch alle wieder bei diesem Lied von Arnim Töpel:

Nee, gefällt mir nicht. Erstens kommt mein Name darin vor und ich denke darüber die ganze Zeit nacht, ob ich nicht doch die "Babs" mache und zweitens will ich keine "Dritten". :)

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....womit ich gesagt haben möchte, daß ich davon ausgehe, daß sich mit großer Wahrscheinlichkeit der ganze Thread erledigt hätte, wenn alle rechtlichen Fragen zu dem Bild abgeklopft würden. 

 

 

....um nicht sagen zu müssen, daß ich das Bild für alles andere als ein Bild halte. Habe selbst genug davon gemacht. Die Zeiten, in denen ich die hier auch gezeigt habe, sind allerdings und zum Glück vorbei.

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Nee, nee, das Recht am eigenen Bild greift hier wirklich nicht. Niemand ist im Sinne eines Porträts bildbestimmend, gar formatfüllend abgebildet.

 

Ja, dann muss man doch gleich das Recht am eigenen Schatten einfordern... 

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Nee, nee, das Recht am eigenen Bild greift hier wirklich nicht. Niemand ist im Sinne eines Porträts bildbestimmend, gar formatfüllend abgebildet.

 

Tolle Nullachtfuffzehn-Definition, die Dich im Fall der Fälle nicht weit bringen wird.

 

Hier ein Beispiel aus jüngerer Zeit. Du kannst Persönlichkeitsrechte schon verletzen, wenn eine der abgebildeten Personen sich in dem Umfeld nicht abgebildet sehen will. In dem Beispiel überquert eine Frau eine Straße und im Hintergrund befindet sich eine Pfandleihe. Dann hilft es Dir nicht einmal zwingend, wenn Du Künstler bist und das fragliche Bild Teil eines Kunstprojektes ist.

 

Eines dieser Fotos zeigte eine Frau, welche die Hardenbergstraße in Charlottenburg überquert, ganz in der Nähe des Amerika Hauses. Im Hintergrund ist der Gebäudekomplex zu sehen, welcher mittlerweile abgerissen wurde und der damals neben einem preiswerten Hotel u. a. auch ein Pfandhaus beherbergte. Eine Frau in einer gewöhnlichen Alltagssituation. Eine typische Straßenszene aus Charlottenburg.

Die Abgebildete sah sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil die Aufnahme ohne ihr Wissen getätigt und ohne ihr Einverständnis gezeigt wurde, und verlangte über einen Rechtsanwalt, das Foto unverzüglich zu entfernen. Dem Wunsch wurde entsprochen, das Foto aus der Ausstellung genommen. Doch damit war die Angelegenheit nicht erledigt, es folgte eine Klage auf Schmerzensgeld und Ersatz von Anwaltskosten.

Gemäß § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) dürfen Bildnisse einer Person im Regelfall nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Von diesem Grundsatz macht § 23 Abs. 1 KUG bestimmte Ausnahmen, z. B. für sogenannte Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Stars und „Sternchen“ usw.). Die hier relevante Ausnahme gilt nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG für Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern „deren Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“. Also: Eine zu künstlerischen Zwecken aufgenommene Fotografie darf grundsätzlich auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden.

Hier setzte die Klägerseite an und bestritt, dass es sich bei der angegriffenen Aufnahme überhaupt um „Kunst“ handele. Vielmehr liege ein bloßer Schnappschuss vor, dessen künstlerische Qualität im Zeitalter der Digitalfotografie nicht überbewertet werden dürfe. Auf die Tradition der Straßenfotografie könnte sich der Fotograf nicht berufen, denn dieser habe Hunderte von Fotos in kürzester Zeit angefertigt und später, vermutlich am Computer, eine Selektion vorgenommen und die allermeisten davon wieder gelöscht. Diese durch die Digitalfotografie ermöglichte Arbeitsweise unterscheide sich grundlegend von der ursprünglichen „Street Photography“. Deren Pioniere hätten lediglich Filmkameras zur Verfügung gehabt und seien daher gezwungen gewesen, sehr selektiv und mit deutlich niedrigerer Frequenz zu fotografieren. Aufgrund der sehr viel gezielteren und langsameren Vorgehensweise sei spätestens nach der Aufnahme ein Kontakt zu den Abgebildeten möglich und auch die Regel gewesen.

 

Man stelle sich nun vor, der Mann ist nicht einfach ein Straßenmusiker, der seinen Lebensunterhalt mit dem Flötenspiel bestreitet, sondern jemand der für ein Wohltätigkeitsprojekt musiziert, um Spenden zu sammeln. Schon könnte sich der Mann falsch dargestellt empfinden.

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Ich glaube wenn es um Bildrechte geht, können wir uns das Verkünden von endgültigen Wahrheiten schenken. Im Zweifelsfall schafft die ein Richter und selbst die gelten wahrscheinlich für nicht viel mehr, als für den einen Fall.

 

Wir haben zu den Thema eigentlich nix anderes als eine Meinung und die Hoffnung, dass sie von Entscheidern geteilt wird, wenn es eng wird.

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Ich bin immer noch Anfänger und Kritik ist für mich meistens hilfreich. Aber ich glaube klug genug zu sein, um

verletzende von konstruktiver Kritik unterscheiden zu können.

 

 

Bestimmt, damit willst Du jetzt aber nicht sagen das meinen Beschnitt Dir wehgetan hätte ? :ph34r:

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Wer weis wo Du in Zukunft noch sie Schere ansetzt - da ist es besser den Schwanz einzuziehen.  :p

 

 

lieber arbeite ich mit der Säge, die schafft mehr, kürzlich wieder eine schöne Zugsäge angeschafft damit lässt sich sehr schön schneiden,

wie wir Tischler sagen - schneiden -, wir sägen nicht ;-)

 

Das Beispiel mit denn Pappstreifen kenne ich aus meinem Volontariat bei der Zeit, die Bildredakteure hatten damals noch keine Macs

aber ne Leica lag bei Klaus K auf dem Tisch, die hatten  zwei Papp Winkel und haben heftig probiert, mussten sie, weil die Schreiber

nicht genug Platz kriegen konnten, ähnlich wie hier ;-) 

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lieber arbeite ich mit der Säge, die schafft mehr, kürzlich wieder eine schöne Zugsäge angeschafft damit lässt sich sehr schön schneiden,

wie wir Tischler sagen - schneiden -, wir sägen nicht ;-)....

Du willst aber nicht etwa sagen dass die Säge für den Schnitt von Bedeutung ist? Alle sagen doch immer, wie's nur auf den Tischler ankommt und wie die meisten Zugsägen eh nur schicky micky Zeug sind.

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