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Leica M 7 fragliche Herkunft


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Liebe Forumler,

 

habe soeben bei Ebay eine neuwertige Leica M7 mit einem Summilux 1,4/ 50mm, Motor M und einer Bereitschaftstasche zu einem guten Preis ersteigert- 2950.-

 

Habe jetzt bei der Kontaktaufnahme erfahren, dass die Bodenplatte wohl nicht vorhanden ist und keinerlei Herkunftsbelege vorhanden sind.(Erbschaft)

 

Ich habe die Kamera noch nicht bezahlt oder abgeholt. Gibt es eine Möglichkeit, die seriennummern zu überprüfen?

 

Was kostet eine einzelne Bodenplatte? Oder kann ich die Bodenplatte meiner M6 verwenden und gegen den Motor austauschen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

Emil

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Hallo,

ja Du kannst bei Leica die Seriennummer abgleichen. Außerdem gibt es bei AC-Foto eine Liste mit Seriennummern von geklauten Sachen.

Die Badenplatte sollte von Deiner M6 passen. Wenn Du sonst Hilfe benötigst kannst Du mir eine PM schreiben. Ich komme aus Bi.

Gruß Wolfgang

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Die bodenplatte der m7 hat meiner Meinung nach eine andere Verriegelung. Ab M6 TTL wurde umgestellt, es gibt aber vielleicht m6ttl mit der alten Bodenplatte. Du brauchst wohl die mit dem flachen verriegelungsteller und Wulst drauf.

Grüße

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...eigentlich nicht ! :rolleyes:.

 

Aber wer fragt heutzutage noch nach solchen "Kleinigkeiten" :o

 

Wer weiss in welchem Safe Opa die Grundplatte ( wahrscheinlich mit Folie )

gelagert hat, oder vielleicht schon entsorgt " was ist das denn ? " ;) deshalb plausibel…

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Wer weiss in welchem Safe Opa die Grundplatte ( wahrscheinlich mit Folie )

gelagert hat, oder vielleicht schon entsorgt " was ist das denn ? " ;) deshalb plausibel…

Kann gut sein, aber ich würde die Grundplatte generell schon haben wollen.

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Ich würde erstmal einen satten Preisnachlass fordern, sooo günstig sind knappe 3000 Euro auch nicht für das Set.

 

Er hat die Kamera bereits ersteigert und wir wissen nicht, ob "mit Bodenplatte" überhaupt angepriesen wurde. Sollte die Bodenplatte nicht explizit Teil des Angebotes gewesen sein (Text oder auf den Fotos erkennbar), kann man nicht "so einfach" einen SATTEN PREISNACHLASS fordern, nur weil der Käufer plötzlich eine "zweifelhafte Herkunft" aus dem Hut zaubert. Der Motor kann schon Bodenplatte genug sein.

 

Das ist doch der Klassiker: Am besten man stellt Fragen VORHER, damit nachher keine Zweifel aufkommen.

 

Ich kann jetzt auch nur raten, die genannten "Gestohlen-Listen" ganz schnell abzuarbeiten (sie geben keine Garantie!), bevor die Überweisung raus geht. Aus dem Kaufvertrag wird man wohl nur durch eine falsche Beschreibung oder den Beweis einer kriminellen Herkunft der Ware wieder raus kommen. Ohne Beweise einfach so satt den Kaufbetrag kürzen, halte ich für ziemlich unfair.

 

Nachtrag: Angenommen der Käufer tritt ohne Beweise und Grund (nur aus einem Bauchgefühl heraus) vom Kaufvertrag zurück, der Verkäufer und seine Ware wären für die E-Bucht "verbrannt", weil anrüchig. Vielleicht sogar zu Unrecht. Wer ersetzt ihm dann diesen Schaden, wenn er bei Neueinstellung des Angebotes nun nur z.B. 1.600,-€ erzielt? Es gibt immer zwei Seiten!

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Er hat die Kamera bereits ersteigert und wir wissen nicht, ob "mit Bodenplatte" überhaupt angepriesen wurde. Sollte die Bodenplatte nicht explizit Teil des Angebotes gewesen sein (Text oder auf den Fotos erkennbar), kann man nicht "so einfach" einen SATTEN PREISNACHLASS fordern, nur weil der Käufer plötzlich eine "zweifelhafte Herkunft" aus dem Hut zaubert. Der Motor kann schon Bodenplatte genug sein.

 

Das ist doch der Klassiker: Am besten man stellt Fragen VORHER, damit nachher keine Zweifel aufkommen.

 

Ich kann jetzt auch nur raten, die genannten "Gestohlen-Listen" ganz schnell abzuarbeiten (sie geben keine Garantie!), bevor die Überweisung raus geht. Aus dem Kaufvertrag wird man wohl nur durch eine falsche Beschreibung oder den Beweis einer kriminellen Herkunft der Ware wieder raus kommen. Ohne Beweise einfach so satt den Kaufbetrag kürzen, halte ich für ziemlich unfair.

 

Nachtrag: Angenommen der Käufer tritt ohne Beweise und Grund (nur aus einem Bauchgefühl heraus) vom Kaufvertrag zurück, der Verkäufer und seine Ware wären für die E-Bucht "verbrannt", weil anrüchig. Vielleicht sogar zu Unrecht. Wer ersetzt ihm dann diesen Schaden, wenn er bei Neueinstellung des Angebotes nun nur z.B. 1.600,-€ erzielt? Es gibt immer zwei Seiten!

 

...das sehe ich ganz genauso, diese Einschätzung bringt es ziemlich genau auf den Punkt.

Vorher fragen und nicht hinterher jammern...

 

TO: Stell doch mal einen Link zur Auktion ein, unter den verkauften Artikeln finde ich das Angebot nicht.

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Eine Bodenplatte gehört wohl zum normalen Lieferumfang einer M7. Ohne einen ausdrücklichen Hinweis, der das Gegenteil besagt, sollte eigentlich ein Käufer bona fide davon ausgehen können, dass alle technischen Bestandteile des Geräts dabei sind. Da ändert sich (nach meiner Meinung) auch nichts, wenn der Verkäufer nicht fachkundig ist und daher das Fehlen eines für die Funktion wichtigen Teils weder bemerken noch beurteilen kann.

 

Reduktio ad absurdum: aus wievielen Einzelteilen besteht so eine M7? Muss der Käufer vor dem Kauf das Vorhandensein jedes einzelnen Einzelteils nachfragen?

 

Ich denke, dass der Verkäufer in diesem Fall zugestehen sollte, dass beim Gerät Teile fehlen, die für die Funktion wichtig sind und dass deren Ersatz Geld kostet. Ich denke aber auch, dass der Käufer keinen Grund hat, beim Verkäufer unlautere Motive zu vermuten.

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Eine Bodenplatte gehört wohl zum normalen Lieferumfang einer M7. Ohne einen ausdrücklichen Hinweis, der das Gegenteil besagt, sollte eigentlich ein Käufer bona fide davon ausgehen können, dass alle technischen Bestandteile des Geräts dabei sind. Da ändert sich (nach meiner Meinung) auch nichts, wenn der Verkäufer nicht fachkundig ist und daher das Fehlen eines für die Funktion wichtigen Teils weder bemerken noch beurteilen kann.

 

Reduktio ad absurdum: aus wievielen Einzelteilen besteht so eine M7? Muss der Käufer vor dem Kauf das Vorhandensein jedes einzelnen Einzelteils nachfragen?

 

Ich denke, dass der Verkäufer in diesem Fall zugestehen sollte, dass beim Gerät Teile fehlen, die für die Funktion wichtig sind und dass deren Ersatz Geld kostet. Ich denke aber auch, dass der Käufer keinen Grund hat, beim Verkäufer unlautere Motive zu vermuten.

 

Das würde ich so nur unterschreiben, wenn es sich um ein - mittlerweile völlig unüblich- Angebot ohne Bilder handelt.

What you see is what you get...! (im Zweifelsfalle)

Wenn die Platte auf den Bildern nicht drauf ist, und Kamera mit Objektiv und Motor angeboten wird, erhält man eine funktionierende Einheit. Die Frage nach der Bodenplatte ist vorher zu stellen.

Nicht jeder Verkäufer hat den typischen "Leicasammlerargusaugenblick"!

Es gibt eine Welt ausserhalb des Forums, in der weniger unter Sammleraspekten beurteilt wird.

Und eine Kamera mit Motor und ohne Bodenplatte würde ich zumindest als nicht besonders auffällig betrachten.

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"emil" der TO, neue Benutzer hat sich 1(ein) Mal geäußert und Fragen gestellt und 2 mal Danke geklickt. Seitdem ist Pause seinerseits.

Sicher längst erledigt der Fall, während wir joch rätseln, ob zu einer Kamera eine Bodenplatte gehört.

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