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Der Bundesgerichtshof straft Bilderklau im Internet ab.


Guest wls.shanghai

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Guest wls.shanghai

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Der BGH schiebt dem Bilderklau im Internet einen Riegel vor!

 

Urteil vom 12. November 2009 Az.: I ZR 166/07

 

 

.....guter Tag für alle Fotografen :)

 

wls

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Der BGH schiebt dem Bilderklau im Internet einen Riegel vor!

 

Urteil vom 12. November 2009 Az.: I ZR 166/07

 

 

.....guter Tag für alle Fotografen :)

 

wls

 

Wieso? Das versteh ich jetzt nicht.

 

Die Entscheidung wird doch mit dem Urheberrecht begründet. Und in einem anderen Thread haben wir neulich erst gelernt, dass gerade das eine völlig verquere und schreckliche Ausgeburt irgendwelcher volksfeindlicher Gesetzgeber sei, die nur den kaptalistischen Verwertungsinteressen diene.

 

Schließlich geht es in dem Urteil darum, dass der Kläger verbieten lassen will, bestimmte von ihm erstellte und unter Rezepte mit Bild - Marions Kochbuch abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite 145.921 Rezepte / Kochrezepte bei CHEFKOCH.DE öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem will er auch noch Schadenersatz!!!

 

Die Bilder waren doch längst auf marions-kochbuch veröffentlicht, also hatte doch jeder Zugang und wenn irgendetwas erst mal in der Öffentlichkeit ist, kann das doch jeder dokumentieren, oder nicht? Hier will doch nur jemand sein Schnäppchen machen, sowas, schränkt die Freiheit der öffentlichen Debatte im Internet über marions-kochbuch ganz unverhältnismäßig ein. Das ist ja fast so wie bei Hundertwasser oder Gehry!! Skandal!!!!

 

Dagegen muss man doch angehen und sich nach dem Moto "Wir sind das Volk" drüber hinwegsetzen! Oder etwa nicht???

 

Ach so, jetzt habe ich mich vertan. War natürlich ganz unpassend, was ich da geschreiben habe. Ich bin ja hier im Architekten-Forum, da kommen solche Parolen nicht so gut.

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Ich will den Bilderklau nicht rechtfertigen, aber, ich denke, das Problem im Internet ist, das der Privatmensch glaubt, seine privaten Sachen an seinem privaten Computer zu machen .

Wenige Jahre früher hätte diese Mutti das Foto aus einer Zeitschrift ausgeschnitten, auf Ihr handgeschriebenes Rezept geklebt, in ihrem privaten Rezeptordner abgeheftet und hätte diesen zu ihrem wöchentlichen Treffen im örtlichen Kochverein mit genommen.

Alles wäre in Ordnung gewesen.

Heute surft sie im Internet um sich zu inspirieren, selbst ihr privates Fotoalbum ist im Netz, ihr Kochverein ist ein virtueller...

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Mir ist der Hickhack ziemlich unverständlich.

Wer etwas in's Web stellt, gibt es der Öffentlichkeit

und der (nicht vorhersehbaren) Nutzung frei,

wer das nicht mag, kann die Dateien auf dem Rechner belassen!

(Kommerzielle Autoren/Fotografen können Wasserzeichen setzen oder Signaturen oder ihre Werke in Copyright schützen lassen)

 

Mich hat immer geärgert, daß gerade mal kein Bild von diesem oder jenem Motiv

greifbar war, das frei genommen werden durfte-

deshalb darf meine Bilder jeder frei nehmen, wenn diese nicht verfälscht werden.

(Als Desktop-Hintergrund/Wellpaper oder für die eigene Seite oder für Werbung oder wozu auch immer...)

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Guest s.m.e.p.
Mir ist der Hickhack ziemlich unverständlich.

Wer etwas in's Web stellt, gibt es der Öffentlichkeit

und der (nicht vorhersehbaren) Nutzung frei,

wer das nicht mag, kann die Dateien auf dem Rechner belassen!

(Kommerzielle Autoren/Fotografen können Wasserzeichen setzen oder Signaturen oder ihre Werke in Copyright schützen lassen)

 

Mich hat immer geärgert, daß gerade mal kein Bild von diesem oder jenem Motiv

greifbar war, das frei genommen werden durfte-

deshalb darf meine Bilder jeder frei nehmen, wenn diese nicht verfälscht werden.

(Als Desktop-Hintergrund/Wellpaper oder für die eigene Seite oder für Werbung oder wozu auch immer...)

 

O.k., Du hast keine Probleme damit, die Fotos die Du ins Web stellst klaut sowieso niemand. :p

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Genau- deshalb sind die ja in dieser Art gemacht ;)

 

Der Kläger hat aber auch -finde ich-

grob fahrlässig gehandelt und die Richter irregeführt,

weil man "Bilderklau" auf einer Internet-Seite durchaus verhindern kann...

Man könnte nun von einer Verleitung zur Strafttat oder zumindest leichtfertigem Umgang mit seinen Kronjuwelen reden, die er heute mit Klauen und Zähnen zu verteidigen sucht-

vermutlich um damit Geld zu requirieren.

Das erinnert an Abmahnoffices, die das Web nach "geliehenem" Kartenmaterial abgrasen.

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... viel Lärm um Nichts,

 

viele Hobbyfotografen meinen ihrer Bilder mit einem Copyright versehen zu müssen, derweil müssten sie froh sein, wenn irgendjemand davon Notiz nehmen würde.

Wenn sie schon soooo gut sind, kann man sich ja vor der kommerziellen Nutzung schützen indem man die Bilder in einer miesen - gerade mal für die Bildschirmdarstellung ausreichenden - Qualität einstellen.

 

Dass dort und da mal ein Bild für das eigene Kochbuch, für eine Geburtstagseinladung, für firmeninterne Präsentationen, etc. vom Internet heruntergeladen wird - dagegen wird wohl niemand was einzuwenden haben.

 

Fg. Toni.

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Ich meine mich daran zu erinnern, dass obiger Link "Marions Kochbuch" schon vor etwa zwei Jahren im Gespräch war wegen besonders ausgefuchster Abmahnmethoden, bzw. hinterhältiger Abzockerei bei "Diebstahl" von Fotos.

Was mich wundert ist die Inkonsequenz, denn die eigentliche Information, nämlich die Rezepte, sind wohl nicht davon betroffen. Etwas lächerlich das ganze.

Ansonsten ist es richtig, dass man grundsätzlich darüber nachdenkt, wie man mit digitalem Diebstahl umzugehen hat.

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... viel Lärm um Nichts,

 

….

Wenn sie schon soooo gut sind, kann man sich ja vor der kommerziellen Nutzung schützen indem man die Bilder in einer miesen - gerade mal für die Bildschirmdarstellung ausreichenden - Qualität einstellen.

 

 

Genau, das mache ich.

 

 

 

 

I....

Was mich wundert ist die Inkonsequenz, denn die eigentliche Information, nämlich die Rezepte, sind wohl nicht davon betroffen. .

 

Für Rezepte gibt’s keinen Patentschutz oder ähnliches.

 

Andreas +

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uliwer: du scheinst meine ansichten des urheberschutzes leider doch nicht ganz verstanden zu haben ;-) naja, werden sicher hier noch öfters drüber debattieren...

 

gegen bilderklau, sowei datendiebstahl bin ich ganz entschieden! im anderen thread ging es aber um die einschränkung des fotografierens an sich. ein nicht nur kleiner unterschied.

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Allgemein ist Bilderklau im Internet natürlich kein Kavaliersdelikt und gehört geahndet.

 

Man merkt ja auch schon in diesem Thread, dass da tw. kein Problembewusstsein bzw. Unkenntnis herrscht.

 

Nochmal ganz klar und vor allem hier für's Forum:

Es ist nicht erlaubt, Bilder zu nutzen oder hier im Forum einzustellen, an denen man nicht die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. Urheberrechte sind noch einmal ein bisschen was anderes...

 

Was am konkreten Fall problematisch ist:

Die Betreiber der Klägerwebsite haben eine Art Geschäftsmodell draus gemacht, ihre Bilder möglichst offensiv im Internet zu verbreiten und bei Suchmaschinen gut zu positionieren, um dann Leute abzumahnen, die die Bilder nutzen.

Dies ist anscheinend legal, in meinen Augen allerdings moralisch verwerflich, da die wichtigen Rechtsinstrumente Urheberrecht und Abmahnungen zur Geschäftemacherei genutzt werden.

 

Weshalb dieses Urteil für mich als Forenbetreiber brisant ist

Verknackt wurde in diesem Fall nicht ein User, der das Bild unberechtigterweise eingestellt hat, sondern der Plattformbetreiber (chefkoch.de). Übertragen auf's Leica Forum:

Einer von Euch stellt ein Bild ein, für das er keine Nutzungsrechte hat und ICH als Forenbetreiber werde verurteilt.

Wir haben zur Zeit 150.000 Anhänge im Forum, die ich alle kontrollieren müsste, ob der entsprechende Poster die Rechte hat...

 

Ihr versteht jetzt vielleicht etwas besser, dass ich bei der Anmeldung auf Hinterlegung des korrekten Namens bestehe.

 

Gruß

Andreas

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Hallo,

 

so übel die Methode des Klägers auch ist, ist es auch gut, wenn sich allmählich herumspricht, dass man im Web nicht "klauen" darf. Und schließlich geht es ja nicht um den Download zur eigenen Freude auf der Festplatte, sondern um die Wiederveröffentlichung auf einer anderen/ eigenen Seite.

 

Ich habe jedenfalls dieses Jahr schon ein Bild auf diese Weise "verkauft" (nachträgliche Nutzungsgebühr) und damit auch dem Fiskus was Gutes getan (über die Einkommenssteuer)

 

Gruß

s.c.

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...

Weshalb dieses Urteil für mich als Forenbetreiber brisant ist

Verknackt wurde in diesem Fall nicht ein User, der das Bild unberechtigterweise eingestellt hat, sondern der Plattformbetreiber (chefkoch.de). Übertragen auf's Leica Forum:

Einer von Euch stellt ein Bild ein, für das er keine Nutzungsrechte hat und ICH als Forenbetreiber werde verurteilt.

Wir haben zur Zeit 150.000 Anhänge im Forum, die ich alle kontrollieren müsste, ob der entsprechende Poster die Rechte hat...

 

 

 

Grundsätzlich hast Du Recht - insbesondere auch mit der Kritik am Abmahnunwesen.

 

Die hier erwähnte Entscheidung lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf dieses Forum übertragen, denn der BGH nennt eine Reihe von Besonderheiten, die zur Haftung des Forenbetreibers führen:

 

"Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin.
Nicht zuletzt kennzeichne die Beklagte die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze
. Der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste.
Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
"

 

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem anderen Fall - wieder ging es um Kochrezepte, diesmal sogar um so urheberrechtlich relevante Dinge wie Mettenden -

festgestellt, dass besondere Umstände hinzutreten müssen, um den Betreiber haftbar zu machen:

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04.02.09, 5 U 167/07

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@UliWer

Völlig richtig, das lässt sich nicht 1:1 vergleichen.

 

Was bleibt, ist für mich als Forenbetreiber ein rechtliches Minenfeld.

Das BGH Urteil ist an sich völlig OK (auch wenn einem der Kläger nicht besonders sympathisch ist und ich die Kollegen von chefkoch.de oberflächlich kenne).

 

Mir graut nur davor, was andere Gerichte - speziell das Landgericht Hamburg - daraus in kommenden Prozessen machen werden. Andere Forenbetreiber wurden dort schon einmal dazu verpflichtet, alle Beiträge vorab zu sichten...

 

Gruß

Andreas

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Sicherlich bleibt das Thema schwierig, so dass sich jeder Betreiber nicht nur auf das verlassen sollte, was er so liest, sondern sich auch individuell beraten lassen sollte.

 

Grob vereinfachend gesagt, wird mit der neuen Rechtsprechung unterschieden zwischen Foren, die eine Plattform für individuelle Beiträge bieten, und solchen Foren, in denen der Betreiber sich die Beiträge Dritter praktisch zu eigen macht, sie mit eigenen Signets versieht ("Kochmütze") und nicht zuletzt auch die Nutzungsrechte von Beiträgen Dritter einräumen lässt.

 

Im ersten Fall schlägt Haftung grundsätzlich nicht auf den Betreiber durch, im zweiten sehr wohl.

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admin: ich denke auch, solange du nicht von uns verlangst, daß wir dei rechte an allen bildern an dich abtreten und du die bilder nach deinem gutdünken verwerten kannst, solange ist hier alles in ordnung.

 

zumindest sind hier ja auch genügend leute, die ein eigenes interesse an einer sauberen nutzung der bilddaten haben. dort, wo unrechtmäßiges material hochgeladen wurde, haben ja i.d.r. die forenten selbst shcon reagiert und die löschung angeregt.

 

insofern ist das urteil schon erstmal nicht gaanz verkehrt.

 

solange die bilder dort, so bleiben wie sie sind- unproffessionelle blitzbildchen eßbarer substanzen- solange wird da keinem fotografen das wasser abgegraben ....

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