martinhahn Posted February 15, 2009 Share #21  Posted February 15, 2009 Advertisement (gone after registration) Nils, überprüfe dein Anliegen mit der Androhung mal in Richtung "Erpressung". Das könnte ein zweischneidiges Schwert sein, wenn denn ein Gegenanwalt aktiv wird.....  Das hat mit Erpressung nichts zu tun. Allein der Hinweis einer Zahlungsfrist mit der Schilderung der Folgen bei Nichtbeachtung, ist nur eine Information, wie sie auf jeder Rechnung mit den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist. Das ist keine Erpressung.  Aber der unter Umständen cleverere Weg wäre meines Erachtens: einfach mal miteinander Reden.... ist auch sonst im Leben meist der bessere Weg.  Höchstens man hat schon früher schlechte Erfahrungen miteinander gemacht...  Gruß Martin Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted February 15, 2009 Posted February 15, 2009 Hi martinhahn, Take a look here Web-Bild geklaut - Wie am besten vorgehen?. I'm sure you'll find what you were looking for!
gerd_heuser Posted February 15, 2009 Share #22  Posted February 15, 2009 Wenn man eine Website betreibt, die Bilder urheberrechtlicher Relevanz enthalten, sollte man diese technisch absichern. Man kann einen Download relativ einfach verhindern, leider natürlich nicht einen Screenshot. Der ist aber im Regelfall von minderer Qualität. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Digiuser Posted February 15, 2009 Share #23  Posted February 15, 2009 Die Abmahnung sollte auch aus Solidarität zu den professionellen Fotografen erfolgen, die vom Verkauf von Bildern leben.  Genau das ist der Punkt. Link to post Share on other sites More sharing options...
martinhahn Posted February 15, 2009 Share #24  Posted February 15, 2009 ...und wieso versuchst Du nicht auf freundliche Weise die für Dich als Kunden zu gewinnen? Der freundliche Hinweis, daß man ihnen auf ihrer Website unlizensiertes Bildmaterial untergeschoben hat, könnte doch Wunder wirken. Wer weiß denn wo die anderen Bilder herkommen? Bei uns bleiben auch ganz oft Kunden, die mit demjenigen der sie vorher betreut hat, auch nicht mehr zufrieden waren. Da bringen manchmal ganz kleine Tropfen ein Faß zum Überlaufen. Ob Heizungen oder Websites spielt in dem Fall doch keine Rolle. Man sieht sich immer zweimal. Vielleicht glauben die sogar schon für Dein Bild bezahlt zu haben weil die dafür eine Rechnung gestellt bekamen....  Das würde ich auch so sehen. Böswilligkeit und Absicht dahinter zu vermuten ist sicher nicht in jedem Falle berechtigt...zu schnell hat man hierzulande die Keule in der Hand.  Gruß Martin Link to post Share on other sites More sharing options...
Summi Cron Posted February 15, 2009 Author Share #25  Posted February 15, 2009 Lieber Plausch,  Du hast halb Recht, soweit es sich um "Hobby-Bilder" handelt. die ein anderer zu nicht gewerblichen Zwecken nutzt. Es handelt sich aber um ein Bild, dass ich eigens für den Auftraggeber gemacht habe und das einen illustrierenden Zweck auf einer offiziellen Website einer Organisation darstellt (in diesem Fall eine Parteigliederung). Wäre ich nicht Mitglied dieser Partei und Webmaster dieser nicht kostenlosen Webseite, hätte ich damals ein normales Honorar genommen, die Auslagen und Materialkosten wurden mir erstattet. Ein Bild oder eine Leistung wird nicht dadurch wertlos, dass man sie einmal jemandem kostenlos zur Nutzung überlassen hat. Und derjenige, der diese Bildrechte nun widerrechtlich nutzt, ist ebenfalls Webmaster einer Seite, die keinen privaten Charakter hat. Man hätte das Bild, wenn man es denn nutzen will, auch bezahlen können. Deshalb bin ich völlig zu Recht angefressen. Gruß Nils Link to post Share on other sites More sharing options...
Summi Cron Posted February 15, 2009 Author Share #26  Posted February 15, 2009 Hallo JanWelm, wenn mir jemand eine Fensterscheibe kaputt macht, sagen wir, grob fahrläsig, dann kann ich ihm auch sagen, er könne mir ja den Schaden ersetzen und ihm eine begründete und angemessene Summe nennen. Und natürlich "bewehre" ich dieses Ansinnen mit dem Weg zu Anwalt und Gericht, wenn er sich nicht darauf einlässt. Das ist keine Erpressung, sondern sicher völlig o.k.. Erpressung wäre, wenn ich dem Betreffenden schreiben würde, er solle mir 2.000,-€ überweisen, ansonsten würde ich ihn als Bilderdieb auf Litfaßsäulen denunzieren. Ich stelle ihm jedoch den gerichtlichen Weg ausdrücklich offen, weise ihn jedoch auch sanft darauf hin, dass das dann eher teurer für ihn wird. Und wie gesagt: es geht hier nicht um einen privaten Naivling, der was versehentlich oder unwissentlich auf seine Private Webseite gesetzt hat. Gruß Nils Link to post Share on other sites More sharing options...
waechter Posted February 15, 2009 Share #27  Posted February 15, 2009 Advertisement (gone after registration) Hallo Nils,  wenn wir - Patentabteilung einer Forschungsorganisation - meinen festgestellt zu haben, dass ein Dritter unsere Schutzrechte nutzt und dazu nicht berechtigt ist, fragen wir zunächst höflich - schriftlich - an, durch was sich dieser Dritte berechtigt sieht, diese Schutzrechte zu nutzen. Von der Antwort - keine Antwort ist auch eine Antwort - hängt dann unser weiteres Vorgehen ab.  So würde ich in Deinem Fall auch verfahren. Also nicht gleich eine Rechung stellen oder einen Anwalt einschalten, sondern erst in Erfahrung bringen, was sich der Nutzer gedacht oder auch nicht gedacht hat.  Viele Grüße Gertrud Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest zebra Posted February 15, 2009 Share #28  Posted February 15, 2009 Wenn heute jemand, der gewerblich im Bereich Webdesign unterwegs ist, nicht-lizenzierte Bilder in Kundenwebsites einbaut, dann muss man eigentlich nicht nach dem "wieso weshalb warum" fragen. Mal ganz abgesehen davon, dass als Antwort sowieso nur kalt lächelnd irgendwas vom Praktikant, den man dafür schon geohrfeigt habe, gemurmelt wird. Wie gesagt, es geht hier nicht um eine private Schüler-Website, wo man wirklich erstmal langsam rangehen sollte. Es geht um eine professionelle Agentur, wenn ich es richtig verstanden habe. Leider gibt es genug Agenturen, die es mit den Bildrechten fremder Menschen nicht so genau nehmen. Das geht hzu Lasten der Fotografen aber auch zu Lasten seriöser Webdesigner. Die schwarzen Schafe werden nie damit aufhören, wenn sie es nicht deutlich am Geldbeutel spüren. Deshalb würde ich zum Anwalt gehen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted February 15, 2009 Share #29  Posted February 15, 2009 @ zebra: Wenn irgendwo auf der Welt ein Öltanker untergeht oder ein Flugzeug abstürzt, war es auch immer der "Praktikant":eek: Das ist recht praktisch und entbindet vermeintlich von jeder Verantwortung:( Ich erlebte aber auch schon, dass sich Agenturchefs so dreist anstellen und alles auf den Kunden abwälzen. Andere Geschichte: Einige meiner Bilder befinden sich ungerechtfertigt auch in professionellen Presse-Bilderpools. Immerhin mit Namensnennung (da kann ich aber mächtig stolz drauf sein). Hab mal angefragt: Meine eigenen Bilder wurden mir für 400,- Euro/Stück für einen Flyer angeboten (zeitlich befristete Nutzung 1 Jahr, regional begrenzt, Auflage 10.000 Stück, kleine Abbildung). Da bleibt einem die Spucke weg. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted February 15, 2009 Share #30  Posted February 15, 2009 nur ein kleiner urheberrechtstip vom proff. musikus: vorher (bevor anwalt etc.) die urheberschaft so sichern, daß diese hieb- und stichfest ist!  auf den ersten blick scheint das immer absolut logisch: man selbst hat ja das werk erschaffen und zeugen dafür gibts doch....  doch die gegenseite kann auch viel behaupten. frechheit ist doch sehr verbreitet. in unseren kreisen wird daher z.b. die notarielle hinterlegung des werkes empohlen, um z.b. auch klar (notariell) festzustellen, daß man der erste (!) urheber ist.  ich erfinde mal: was, wenn die gegenseite behauptet sie hätte die bilder vom eigentlichen originalfotografen und DU hättest kopiert?? zeugen vorausgesetzt (die kann die gegenseite u.u. auch besorgen ;-)))) inwieweit da scrennshots u.a. was ABSOLUT fälschbar ist, wirklich hiebfest vor gericht bestand haben???  da würde ich auf alle fälle vorher mich sehr gut kundig machen. ansonsten an dieser stelle wie s.m.e.p.!!! :-)  das geht so einfach nicht und gehört bestraft...  lg matthias Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest s.m.e.p. Posted February 15, 2009 Share #31  Posted February 15, 2009 ich erfinde mal: was, wenn die gegenseite behauptet sie hätte die bilder vom eigentlichen originalfotografen und DU hättest kopiert?? zeugen vorausgesetzt (die kann die gegenseite u.u. auch besorgen ;-)))) inwieweit da scrennshots u.a. was ABSOLUT fälschbar ist, wirklich hiebfest vor gericht bestand haben???  Eine Möglichkeit wäre z.B. immer nur (minimal) beschnittene Bilder in Netz zu stellen.  Wenn es dann um den Beweis geht wer der Urheber ist, hat man Dateien, wo noch etwas mehr drauf ist, das kann der Dieb nicht fälschen.  Ich hatte ja auch mal so einen Fall, wo ein Wolf im Schafspelz Fotos von mir zum Download als PR für seinen Film angeboten hat. Ich habe auch sofort einen einen Anwalt beauftragt sich der Sache anzunehmen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest JanWelm1 Posted February 15, 2009 Share #32  Posted February 15, 2009 Eine Möglichkeit wäre z.B. immer nur (minimal) beschnittene Bilder in Netz zu stellen. Wenn es dann um den Beweis geht wer der Urheber ist, hat man Dateien, wo noch etwas mehr drauf ist, das kann der Dieb nicht fälschen.  Ich hatte ja auch mal so einen Fall, wo ein Wolf im Schafspelz Fotos von mir zum Download als PR für seinen Film angeboten hat. Ich habe auch sofort einen einen Anwalt beauftragt sich der Sache anzunehmen.  So ist es!  Ich habe nicht umsonst auf die Gefahr der Anzeige eines Gegenanwalts hinsichtlich "Erpressung" hingewiesen! Das fußt auf Erfahrung. Link to post Share on other sites More sharing options...
Summi Cron Posted February 15, 2009 Author Share #33  Posted February 15, 2009 Hallo feuervogel, Dein Hinweis auf die klare Urheberschaft ist völlig berechtigt und wird sicher im digitalen Zeitalter mit jpg-Knipsen schnell mal unterschätzt. Wie schön, wenn man das Original als Negativ im Schrank hat! Zudem weist das Bild auf der fremden Seite dieselbe Größe, den gleichen Dateinamen und die gleiche ungerade Dateigröße auf. Da mache ich mir die wenigsten Sorgen.  Gruß Nils Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted February 15, 2009 Share #34  Posted February 15, 2009 nils: ja, auch hier ein pluspunkt für analog-das muß man sagen.... denn auch die exif-daten eines RAW-original gelten vor gericht nicht unbedingt. wobei man ja auch ein negativ durch ausbelichtung herstellen kann.... (?? wie siehts nun damit aus?)  lg matthias  s.m.e.p. : interessanter tip. gibt es auch erfahrungen, wo das auf die art und weise vor gericht dann durchgekommen ist? ich mein, im zweifelsfall ein bißchen himmel ran, paar zweiglein und das vordergrundgras angestempelt geht ja durchaus und bei jedem foto auf unnachstempelbares originalpixelgut zu achten hätte ich nun auch nicht so lust ;-)  lg matthias Link to post Share on other sites More sharing options...
timd. Posted February 15, 2009 Share #35 Â Posted February 15, 2009 nils: ja, auch hier ein pluspunkt fĂĽr analog-das muĂź man sagen.... denn auch die exif-daten eines RAW-original gelten vor gericht nicht unbedingt. wobei man ja auch ein negativ durch ausbelichtung herstellen kann.... (?? wie siehts nun damit aus?) Â negativ durch ausbelichtung schon, aber gleich im ganzen streifen? Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted February 15, 2009 Share #36  Posted February 15, 2009 Dass Nils ein Negativ hat, ahnte ich schon. Das wird ein Spass für seinen Anwalt, wenn´s wirklich hart auf hart kommt:D Link to post Share on other sites More sharing options...
Summi Cron Posted February 15, 2009 Author Share #37  Posted February 15, 2009 negativ durch ausbelichtung schon, aber gleich im ganzen streifen?  :D  Ich hab das Negativ jetzt mal rausgesucht (fing schon fast amn zu schwitzen, als ich es nicht gleich fand...) Es wäre sicher auch nicht machbar, ein ca. 42 kb großes Webbild mit 72 dpi so auf ein Negativ auszubelichten... Nun warten wir mal ab, wie die Sache weitergeht. Morgen versichere ich mich noch der Zeugen, dann geht mein Schreiben raus. Dank Eurer Tipps habe ich es noch etwas entschärft. Einen anderen Ton kann man per Anwalt immer noch anschneiden.  Gruß Nils Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest wls.shanghai Posted February 16, 2009 Share #38  Posted February 16, 2009 Die Strafe für den Klau kann gar nicht hoch genug ausfallen. Zum Rechtsanwalt mit der Sache!   dto.  und viel Erfolg.  Ich hatte einen ähnlichen Fall, nach Einschaltung meines RA wurde mir ein "Honorar" bezahlt.  MfG wls Link to post Share on other sites More sharing options...
urleica Posted February 18, 2009 Share #39  Posted February 18, 2009 Fremdes Foto verwendet: Ebay-Kunde verurteilt: computerbetrug.de und dialerschutz.de  ziemlich aktuelles OLG Urteil  Interessant sind auch die vom Gericht festgelegten Summen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Summi Cron Posted March 18, 2009 Author Share #40  Posted March 18, 2009 Hallo,  danke nochmal allen für Eure Tips und Einschätzungen. Die Geschichte ist gut zu Ende gegangen: Sachliches Gespräch am Telefon nach meinem Anschreiben, Aufschub der Zahlung wegen Auslandsreise des Angeschriebenen, dazu noch eine leichte Reduzierung der Summe (von 300,- auf 250,- €) wegen schneller Verständigung. Das Geld ist zwischenzeitlich auch eingegangen. An einer langwierigen Auseinandersetzung hat schließlich niemand großes Interesse und für den Bildverwender wäre es zwar viel teurer geworden, aber das Mehr an geld hätte vor allem Gericht und Anwälte kassiert.  Viele Grüße Nils Link to post Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.