veraikon Posted December 8, 2008 Share #21 Posted December 8, 2008 Advertisement (gone after registration) wieso war das nicht sis-iris´Kameraausrüstung die ihr Bruder nur geliehen hatte um einige Impressionen aus Australien zu fotografieren ? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted December 8, 2008 Posted December 8, 2008 Hi veraikon, Take a look here Kamera hängt beim Zoll fest. I'm sure you'll find what you were looking for!
Guest Colt Seavers Posted December 8, 2008 Share #22 Posted December 8, 2008 Hier kann man mal ein wenig den Einfuhrzollsatz berechnen ... Was ist eigentlich gegen einen kleinen Obolus zur Rettung von Opel und den Banken zu sagen? Nichts! Dafür darf man hinterher ungeniert die Leica auch wieder in Deutschland benutzen! Wäre es eine sehr alte Kamera (Altersgrenze weiss ich nicht genau, vielleicht 25 Jahre?), könnte es günstiger werden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted December 8, 2008 Share #23 Posted December 8, 2008 Die Kamera sollte schon über 100 Jahre alt sein, damit das möglich wird! Zahle die ca. 700,- bis 800,- Euro und sei dankbar, dass nicht noch Luxussteuer anfällt. Oder lass alles wieder zurückgehen. Link to post Share on other sites More sharing options...
wizard Posted December 9, 2008 Share #24 Posted December 9, 2008 Ob die Kamera irgendwann in DE produziert, verkauft oder sonstwas wurde ist unerheblich, durch die Ausfuhr wurde sie zur ausländischen Ware die bei der Einfuhr zu verzollen ist.Eine abgabenfreie Einfuhr (als Übersiedlungsgut) ist nur dann möglich wenn ihr Besitzer (dein Bruder) seinen Wohnsitz wieder in die EU verlegt Da bin ich nicht sicher, ob das so stimmt. Eine in Deutschland gekaufte Uhr, die zur Reparatur in die Schweiz ins Herstellerwerk gesandt wird (Schweiz ist ja nicht EU), muss bei der Rückkehr nur hinsichtlich der in der Schweiz ausgeführten Arbeiten verzollt werden, nicht jedoch hinsichtlich ihres ursprünglichen oder jetzigen Wertes. Voraussetzung ist natürlich, dass der ursprüngliche Kauf in Deutschland nachgewiesen werden kann. Andreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest volkerm Posted December 9, 2008 Share #25 Posted December 9, 2008 wieso war das nicht sis-iris´Kameraausrüstung die ihr Bruder nur geliehen hatte um einige Impressionen aus Australien zu fotografieren ? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Da der Zoll auch nicht blöd ist, gibt es Zollpapiere für eine vorübergehende Ausfuhr: rechtzeitig vorher mit den Sachen beim Zoll erscheinen, dort werden dann die Gegenstände mit Seriennummer erfasst (Rückwarenregelung, Auskunftsblatt INF 3). Am Tag der Ausreise wird das Formular dann vom Zoll am Flughafen nochmal gestempelt, um die tatsächliche Ausfuhr zu bestätigen. Bei der Einreise hat man dann den Beleg, daß die auf dem INF 3 Formular mit Seriennummer genannten Gegenstände nur vorübergehend ausgeführt wurden. Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted December 9, 2008 Share #26 Posted December 9, 2008 Da der Zoll auch nicht blöd ist, gibt es Zollpapiere für eine vorübergehende Ausfuhr: rechtzeitig vorher mit den Sachen beim Zoll erscheinen, dort werden dann die Gegenstände mit Seriennummer erfasst (Rückwarenregelung, Auskunftsblatt INF 3). Am Tag der Ausreise wird das Formular dann vom Zoll am Flughafen nochmal gestempelt, um die tatsächliche Ausfuhr zu bestätigen. Bei der Einreise hat man dann den Beleg, daß die auf dem INF 3 Formular mit Seriennummer genannten Gegenstände nur vorübergehend ausgeführt wurden. Hi, dass ist der einzig richtige Weg, den ich auch gehe, wenn ich teures Equipment in nicht EU Staaten mit nehme. Zudem es mich nichts kostet, außer ein wenig Zeit beim Binnenzollamt. Eine teure Uhr zur Reparatur z.B. in die Schweiz, sollte vor der Ausfuhr beim Zoll zu "Passiven Veredelung" so heißt das auf Amtsdeutsch angemeldet werden. Der Reparatur ist dann seitens der Schweizer Firma auf der Rechnung eine Erklärung nach den Ursprungsregeln ( EUR1 bzw. EUR2 ) abzugeben, damit werden dann für Privatpersonen nur die 19% EUST auf den Reparaturpreis fällig. Dafür entfällt ja die Schweizer Tax. Geht man so nicht vor, wird der Wert der Uhr + Reparatur Zoll und EUST fällig, dass könnte dann teuer werden. Aber das sind nun mal die EU Vorschriften im Umgang mit Waren aus nicht EU Ländern, übrigens gehen die Abgaben nicht direkt an den einnehmenden Staat, sondern nach Brüssel. Nur die EUST bekommt "Angela" Gruß Horst Link to post Share on other sites More sharing options...
jaapv Posted December 9, 2008 Share #27 Posted December 9, 2008 Advertisement (gone after registration) Hatte der Bruder nicht eine Versicherung für die Kamera abgeschlossen? Wenn da noch Unterlagen vorhanden sind, könnte das belegen, dass es sich um einer Deutsche Kamera handelt. Die Wochenfrist sollte auch kein Problem sein. Einfach bezahlen und im Nachhinein Beschwerde einlegen beim Steueramt. Link to post Share on other sites More sharing options...
like_no_other Posted December 9, 2008 Share #28 Posted December 9, 2008 Da der Zoll auch nicht blöd ist, gibt es Zollpapiere für eine vorübergehende Ausfuhr: rechtzeitig vorher mit den Sachen beim Zoll erscheinen, dort werden dann die Gegenstände mit Seriennummer erfasst (Rückwarenregelung, Auskunftsblatt INF 3). Am Tag der Ausreise wird das Formular dann vom Zoll am Flughafen nochmal gestempelt, um die tatsächliche Ausfuhr zu bestätigen. Bei der Einreise hat man dann den Beleg, daß die auf dem INF 3 Formular mit Seriennummer genannten Gegenstände nur vorübergehend ausgeführt wurden. Wie ist denn die in der Praxis auftretende Lücke zwischen Dokumentation der Ausfuhr und Nicht-Dokumentation der Ausfuhr von Gütern theoretisch bzw. gesetzlich beschrieben? Ich schätze, dass 90% der Urlauber, die mit voller Fototasche ein- und ausreisen niemals vom Zoll befragt wurden, ob sie diese Gegenstände im Ausland erworben haben. Dem wäre sicherlich nicht so, wenn die gesetzliche Regelung nicht mindestens eine Individualbeurteilung durch den Zollbeamten oder gar generelle Erlaubnis vorsähe. Beurteilungskriterium fürs Durchwinken wäre dann noch immer der Erwerbsort der Ware. Kann der Nachweis erbracht werden, dass der Bruder die Kamera in Deutschland erworben hat, z.B. durch Namen auf der Rechnung oder Produktregistrierung bei Leica, wäre der Nachweis erbracht, andernfalls müsste die Ausfuhrdokumentation herhalten. Link to post Share on other sites More sharing options...
Picassok Posted December 9, 2008 Share #29 Posted December 9, 2008 Also, es könnte ein Kaufvertrag über eine geringe Summe per Fax helfen. Wenn Dein Bruder den Versand versichert hat, wird vom Zoll oft die Versicherungssumme zur Erhebung der Steuern gewählt. Ansonsten forschen die Herren auch gerne bei Ebay, von wem die Ware stammt. Sollte in dem Päckchen irgend etwas auf Ebay hinweisen, verlangen sie die Offenlegung der letzten Transaktionen, dann hättest Du ganz schlechte Karten. In Deinem Beisein wird das Paket geöffnet! Wenn die Geschichte mit dem Bruder stimmt, davon gehe ich mal aus, und Du keine Lösung findest, lasse die Kamera zurückgehen. Der Bruder kann dann mit innenliegender Rechnung erneut senden. Habe selbst mal für eine schrottige M3 auf die Versicherungssumme zahlen müssen. Den Tag vergesse ich nie mehr, war ich satt. Gruß Roland Link to post Share on other sites More sharing options...
wizard Posted December 9, 2008 Share #30 Posted December 9, 2008 Geht man so nicht vor, wird der Wert der Uhr + Reparatur Zoll und EUST fällig,dass könnte dann teuer werden. Nein Horst, ich habe da vorher nix angemeldet, sondern die Uhr einfach in die Schweiz gesandt. Bei der Rücksendung der Uhr musste ich dann allerdings den ursprünglichen Kauf in D nachweisen, was aber anhand der Kaufquittung kein Problem war. Andreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Digitom Posted December 9, 2008 Share #31 Posted December 9, 2008 Zitat von trix: Ob die Kamera irgendwann in DE produziert, verkauft oder sonstwas wurde ist unerheblich, durch die Ausfuhr wurde sie zur ausländischen Ware die bei der Einfuhr zu verzollen ist. Eine abgabenfreie Einfuhr (als Übersiedlungsgut) ist nur dann möglich wenn ihr Besitzer (dein Bruder) seinen Wohnsitz wieder in die EU verlegt Antwort von Andreas: Da bin ich nicht sicher, ob das so stimmt. Eine in Deutschland gekaufte Uhr, die zur Reparatur in die Schweiz ins Herstellerwerk gesandt wird (Schweiz ist ja nicht EU), muss bei der Rückkehr nur hinsichtlich der in der Schweiz ausgeführten Arbeiten verzollt werden, nicht jedoch hinsichtlich ihres ursprünglichen oder jetzigen Wertes. Voraussetzung ist natürlich, dass der ursprüngliche Kauf in Deutschland nachgewiesen werden kann. Andreas Das sehe ich genauso wie Andreas. Eine Ware die ich in Deutschland gekauft habe, wird in keinem Falle zu einem ausländischen Gut, nur weil ich z.B. ins Ausland umziehe und dieses, mein Eigentum, dorthin mitnehme! Folglich wäre eine erneute Verzollung auch unzulässig. Es empfiehlt sich aber immer, den Kaufbeleg aufzubewahren, um im Zweifelsfalle den Erwerbsort zu beweisen. Beim Urlaub ist das wohl kein Problem, wenn man eine teure Kameraausrüstung dabei hat, ganz auszuschließen dass mal ein "übereifriger Beamter" Anstoß nimmt ist es aber nicht! Ein Paket mag dahingegen viel früher Anstoß erregen. Ein anderer Forent meinte, dass man die Kamera aus dem Ausland in der weise versenden sollte, dass man als Absender den deutschen Adressaten angibt, und das gäbe keine Probleme? Interessanter Hinweis - nur: WARUM gibt es DANN kein Problem? Link to post Share on other sites More sharing options...
gimli Posted December 9, 2008 Share #32 Posted December 9, 2008 Ein anderer Forent meinte, dass man die Kamera aus dem Ausland in der weise versenden sollte, dass man als Absender den deutschen Adressaten angibt, und das gäbe keine Probleme? Interessanter Hinweis - nur: WARUM gibt es DANN kein Problem? Ja, das habe ich geschrieben. Und es hat bei mir immer funktioniert. Sowohl aus den USA als auch aus Australien. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Colt Seavers Posted December 9, 2008 Share #33 Posted December 9, 2008 Wie ist eigentlich der Fall der Annahmeverweigerung geregelt? Wenn das postalisch mit dem Rückversand im Falle der Annahmeverweigerung nicht klar geregelt ist (und die Kosten des Rückversands z.B. nicht abgedeckt sind), könnte mir denken, dass es einer Besitzaufgabe gleich kommt und die Ausrüstung an den Staat fällt. Vielleicht sehen wir sie ja bald sogar in einer Zollauktion wieder? Link to post Share on other sites More sharing options...
michael_e Posted December 9, 2008 Share #34 Posted December 9, 2008 Mir ging es vor Jahren fast ähnlich, als ich nach einem Auslandsaufenthalt meine Fachbücher - fast 20 kg - nach DL zurückgeschickt hatte. Vom Zoll erhielt ich den Hinweis, nächstens auf die Zollerklärung zu schreiben, daß es sich um vorausgesandtes Umzugsgut handelt. Das wird dann durchgelassen. Nebenbei ist auch der Versand von Reisegut durchaus üblich. Selbstverständlich muß man auch einmal mit einer Überprüfung rechnen. Unter http:Zoll online findet man auch alle einschlägigen Bestimmungen. Wenn ich mich recht entsinne, muß sich das Umzugsgut mindestens sechs Monate im Eigentum des Eigentümers befunden haben. Dann kann man auch Gegenstände, die im Ausland erworben wurden, zollfrei einführen. Mein Tipp: Laß die Sendung zurückgehen, hoffe und bete, daß sie in AUS heil ankommt und laß Dir anschließend Dein Reisegut zurückschicken. Und fortan - Die Fotoausrüstung einschließlich aller Filme bleibt immer an der Frau oder am Mann und im Flugzeug immer im Handgepäck. :-) Gruß Michael PS: Ich habe mal kurz nachgesehen. Unsere Bürokratie hat für alles Form- und Merkblätter. Ausreise aus Deutschland in ein Land, das nicht der EG angehört "Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden." Mit den Hinweisen kann man dann seine Fotoausrüstung getrost mit in den Urlaub in Nicht EU-Staaten mitnehmen und wieder mit nach DL bringen. Das Formblatt gibt es dann hoffentlich am Flughafen, denn in der elektronischen Liste fehlt es. Mein Tipp: das Urlaubsgepäck vom Zoll vor der Ausreise inspizieren und registrieren lassen. Dann losfliegen. Link to post Share on other sites More sharing options...
michael_e Posted December 9, 2008 Share #35 Posted December 9, 2008 Wie ist eigentlich der Fall der Annahmeverweigerung geregelt? Wenn das postalisch mit dem Rückversand im Falle der Annahmeverweigerung nicht klar geregelt ist (und die Kosten des Rückversands z.B. nicht abgedeckt sind), könnte mir denken, dass es einer Besitzaufgabe gleich kommt und die Ausrüstung an den Staat fällt. Vielleicht sehen wir sie ja bald sogar in einer Zollauktion wieder? Die Annahmeverweigerung ist klar geregelt: Zurück an Absender. Die Rechnung für die Versandkosten kommt gleich mit. Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted December 10, 2008 Share #36 Posted December 10, 2008 Nein Horst, ich habe da vorher nix angemeldet, sondern die Uhr einfach in die Schweiz gesandt. Bei der Rücksendung der Uhr musste ich dann allerdings den ursprünglichen Kauf in D nachweisen, was aber anhand der Kaufquittung kein Problem war. Andreas Hi, dann waren sie gnädig, denn sie müssen eine Veredelung nicht im Nachhinein anerkennen, es liegt somit im Ermessen des Beamten. Wird allerdings bei Privatpersonen meist großzügig gehandhabt. Kann aber auch mal in die Hose gehen, daher mein Rat, von vorne herein auf sicher gehen. So ein Schweizer Uhrteil kostet ja leicht mal über 20.000 Euro und auch Beamte sind nur Menschen. Gruß Horst Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted December 10, 2008 Share #37 Posted December 10, 2008 Das sehe ich genauso wie Andreas. Eine Ware die ich in Deutschland gekauft habe, wird in keinem Falle zu einem ausländischen Gut, nur weil ich z.B. ins Ausland umziehe und dieses, mein Eigentum, dorthin mitnehme! Folglich wäre eine erneute Verzollung auch unzulässig. Es empfiehlt sich aber immer, den Kaufbeleg aufzubewahren, um im Zweifelsfalle den Erwerbsort zu beweisen. Beim Urlaub ist das wohl kein Problem, wenn man eine teure Kameraausrüstung dabei hat, ganz auszuschließen dass mal ein "übereifriger Beamter" Anstoß nimmt ist es aber nicht! Ein Paket mag dahingegen viel früher Anstoß erregen. Ein anderer Forent meinte, dass man die Kamera aus dem Ausland in der weise versenden sollte, dass man als Absender den deutschen Adressaten angibt, und das gäbe keine Probleme? Interessanter Hinweis - nur: WARUM gibt es DANN kein Problem? Hi, dass ist so einfach nicht! Natürlich bleibt eine Kamera die in der EU hergestellt wird Ursprungsrechtlich immer eine EU Ware. Dies sagt aber überhaupt nichts darüber aus, ob diese jemals in der EU steuerlich behandelt wurde sich also im sogenannten " freiem Verkehr " innerhalb der EU befindet. Denn alle Kameras die in nicht EU Länder geliefert wurden, sind ja nie versteuert worden und unterliegen bei der Rückeinfuhr völlig zu Recht der Besteuerung. Und um diesen Nachweis geht es eben, kann er erbracht werden, zahlt man nicht, wenn nicht, zahlt man, so einfach ist es. Daher sollte sich jeder darum kümmern wenn er mit teurem Equipment die EU verlässt ( Schweiz reicht schon) und das Zeugs hinterher wieder mitbringt. Der Nachweis liegt immer beim Einführer und nicht beim Zoll, wer also seine Hausaufgaben im Vorfeld gemacht hat, hat hinterher keinen Ärger. Gruß Horst Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest sis_iris Posted December 10, 2008 Share #38 Posted December 10, 2008 Hier bin ich wieder! Mein Bruder hat nun bei Leica angerufen und ihm wurde mitgeteilt, dass die Listen mit den Seriennummern erst ab 1999 im Computer gelistet werden. Da die Kamera und ein Objektiv leider von ca. 1997 sind, hat uns das nicht viel weiter gebracht. Bei Leica waren sie allerdings sehr hilfsbereit und und wir haben jetzt einen Ansprechpartner dort. Leider glaube ich nicht, dass das uns viel nützt. Die Kamera und Objektive waren bei der Ausreise im Handgepäck, also gibt es auch da keine Unterlagen bei den Auswanderpapieren. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die Kamera zurück gesendet wird. Was mich ein bisschen ärgert ist, gesetzt dem Fall ich würde die Gebühren bezahlen, dann insgesamt fast 40% Mehrwertsteuer darauf bezahlt worden wären. Die 4.2% Zollgebühr hätte ich gerne bezahlt. Naja, wie sagt man so schön: Versuch macht klug! Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 10, 2008 Share #39 Posted December 10, 2008 1997 waren es nur 16%, nicht 19% wie heute, so daß sich genau 35% ergeben, also ein Abschlag von mehr als 10%. Das würde mich aber nicht ruhiger stimmen.str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Picassok Posted December 10, 2008 Share #40 Posted December 10, 2008 Also, es könnte ein Kaufvertrag über eine geringe Summe per Fax helfen. Evtl. nicht klar formuliert, ein Kaufvertrag mit Dir, z.B. über 100 Euro würde helfen, wenn der Beamte die Sache nicht so verbissen sieht. Selbst 1 Eurogeschäfte sind in Deutschland nicht unüblich. Gruß Roland Link to post Share on other sites More sharing options...
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