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mit oder ohne einverständniserklärung?


Guest b2lore

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Beim Recht aufs eigene Bild findet man in der Regel Urteile und Verfahren, wo es ausschließlich um die kommerzielle Verwertung der Bilder geht und nicht um Schnappschüsse im öffentlichen Raum. Wo vor allem in von Touristen überschwemmten Gegenden kreuz und quer geknipst wird. Das Recht aufs eigene Bild, so wie du es verstehst, würde sich, wenn es nur 10 Prozent einfordern würden, mangels richterlicher Kapazitäten nicht exekutieren lassen.

Die Firma Leica wird solche Bilder aushalten. Schließlich werden solche Bilder seit Jahrzehnten mit Leica gemacht.

 

LG

Franz

 

Ich denke, das schlimmste, was man als Fotograf zu befürchten hat, ist die - natürlich mit Kosten verbundene - Abmahnung des Anwalts der abgebildeten Person, mit der Aufforderung, das Bild zu entfernen. Ob es dann klug ist, so zu argumentieren, dass die Gerichte doch überfordert wären, wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen und klagen würde, möge Franz S. noch beantworten. Ich würde lieber die Abmahnkosten entrichten, bin aber wie gesagt kein Rechtsexperte wie Franz S.

 

K.

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Ich denke, das schlimmste, was man als Fotograf zu befürchten hat, ist die - natürlich mit Kosten verbundene - Abmahnung des Anwalts der abgebildeten Person, mit der Aufforderung, das Bild zu entfernen. Ob es dann klug ist, so zu argumentieren, dass die Gerichte doch überfordert wären, wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen und klagen würde, möge Franz S. noch beantworten. Ich würde lieber die Abmahnkosten entrichten, bin aber wie gesagt kein Rechtsexperte wie Franz S.

 

K.

 

was wyrde so was kosten, ich habe keine erfahrung. ich kenne nur jemanden, dem wurde mal ein bild geklaut.

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Das sollte man auch den Rechtsexperten Franz S. fragen. Ich denke es hängt vom Streitwert ab, den die Gegenseite ansetzt (der natürlich auch wieder angefochten werden kann).

 

K.

 

Da du dich da offenbar auskennst. Wie hoch ist denn der Streitwert, wenn mit dem Foto keine Geschäfte gemacht werden und nur eine begrenzte Anzahl an Forenten (nämlich die, die registriert sind) das Foto überhaupt sehen können?

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Es ist doch sinnlos, hier etwas zu schreiben. Vertritt man eine Meinung, die nicht mit der des Fotografen und seinen Buddys konform geht, wird man von denen ausgelacht oder dumm angemacht.

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Michael, das stimmt; manchem hier etwas zu schreiben, ist "wie'm Ochs ins Horn gepfetzt", wie man früher in KA sagte.

 

jetzt noch mal.

 

1. der mann hat keine behinderung

2. dem hat es nix ausgemacht, geknipst zu werden.

 

WO ist das problem?

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lore, bitte knips mich mal beim brötchenessen. ich geb dir dann eins ab.

 

und jetzt wieder weitere neueste neuigkeiten über übervollformat. ich hab mich gerade schon beim linienzählen vertan, so aufgeregt bin ich.

 

ich hätte lieber ein ein "hamburger" fryhstückstoast.

 

Da du dich da offenbar auskennst. Wie hoch ist denn der Streitwert, wenn mit dem Foto keine Geschäfte gemacht werden und nur eine begrenzte Anzahl an Forenten (nämlich die, die registriert sind) das Foto überhaupt sehen können?

 

das ausmaß der katastrophe ist größer runde 300 klicks in der effcee. da ist der schaden allerdings begrenzt, weil ich meine bilder dort immer so nach 2-4 wochen lösche.

geht hier leider nicht

 

 

Es ist doch sinnlos, hier etwas zu schreiben. Vertritt man eine Meinung, die nicht mit der des Fotografen und seinen Buddys konform geht, wird man von denen ausgelacht oder dumm angemacht.

 

wenn dein geschreibsel sachlich ist, lache ich auch nicht.

dazu ist doch dieses forum da, sich yber bilder zu unterhalten.

 

Das Frag ich mich langsam auch.

 

Man lese erst die Diskussion und schaue sich folgend b2lore´s Bild an....:D

 

lohnt nicht.

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Ich denke, das schlimmste, was man als Fotograf zu befürchten hat, ist die - natürlich mit Kosten verbundene - Abmahnung des Anwalts der abgebildeten Person, mit der Aufforderung, das Bild zu entfernen. Ob es dann klug ist, so zu argumentieren, dass die Gerichte doch überfordert wären, wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen und klagen würde, möge Franz S. noch beantworten. Ich würde lieber die Abmahnkosten entrichten, bin aber wie gesagt kein Rechtsexperte wie Franz S.

 

Ich mache den Thread hier gleich mal zu, weil der Ton mal wieder ins Unerträgliche abgleitet.

Vorher aber in eigener Sache: Hier ist einigen nicht ganz klar, fürchte ich, was passieren kann, wenn einer der abgebildeten Personen hier mal mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist.

Dann gibt es die o.g. Abmahnung mit nicht zu knapper Kostennote. Und wenn die erstmal nicht zustellbar ist, weil sich im Telefonbuch er angegebene Nickname nicht findet, dann wird sie halt dem Admin zugestellt. Und dann darf ich die zahlen, weil ich keine belegbare Einwilligung des oder der Abgebildeten habe - wie auch.

 

Also, bevor hier jemand flotte Sprüche reißt oder mit fundiertem Halbwissen um sich schmeißt, sollte mal einen Gedanken daran verschwenden, dass im Zweifelsfall ich als Person dafür gerade stehen muss.

 

Und wem sein gesunder Menschenverstand oder allgemeines Rechtsempfinden sagt "Das kann ja nicht sein, weil das wäre ja total ungerecht", der sollte sich mal die aktuelle Rechtsprechung, speziell des Landgerichts Hamburg zum Thema reinpfeifen.:

 

Callactive GmbH ./. Niggemeier II Stefan Niggemeier

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht

 

Daher bin ich bei diesem Thema sehr empfindlich, weil ich keine Lust habe, für den lockeren Umgang anderer mit Rechtsbrüchen finanziell und juristisch gerade zu stehen.

 

Andreas

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