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Street Photography – Einverständniserklärung


sugarfree

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Guest Alexander Unruhe
Immer diese Ängste in den Köpfen. Wer so denkt, soll halt Blumen fotografieren als Streetphotograpie zu zerreden

 

Vor allem ist es spannend, daß solche Bedenken z.B. nie bei sowas:

 

http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/menschen/266227-paar-extreme-bewegungsunschaerfe.html

 

 

aber gerne bei sowas:

 

http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/menschen/265838-nach-einer-verpuffung.html

 

 

kommen.

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Ei, wei ..... schon der normale Anstand fordert, daß man für eine 'Street-Serie' die veröffentlicht wird mit Portraits oder eindeutig erkennbaren Personen, eine Genehmigung der fotografierten Personen einholt. Da braucht's keinen Gedanken über Gesetze :eek:

 

Glaubst Du wirklich allen Ernstes, dass irgend jemand der Personen die beispielsweise im letzten Jahr in einer der Street-bzw. Dokumentarserien bei LFI zu sehen waren, nach der Aufnahme gefragt worden sind???? :cool:

 

Ich würde übrigens so einen Veröffentlichungs-Einverständnis-Wisch auch nicht unterschreiben, da der im Ernstfalle auch widerrufbar ist. Hier dürftte das gleiche gelten wie bei einem "Schuldeingeständnis" direkt nach einem Unfall. Von wegen "Überrumpelungstaktik" usw...

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Glaubst Du wirklich allen Ernstes, dass irgend jemand der Personen die beispielsweise im letzten Jahr in einer der Street-bzw. Dokumentarserien bei LFI zu sehen waren, nach der Aufnahme gefragt worden sind???? :cool:

 

Ich würde übrigens so einen Veröffentlichungs-Einverständnis-Wisch auch nicht unterschreiben, da der im Ernstfalle auch widerrufbar ist. Hier dürftte das gleiche gelten wie bei einem "Schuldeingeständnis" direkt nach einem Unfall. Von wegen "Überrumpelungstaktik" usw...

 

 

Die 'Veröffentlichung' wurde vom Fragesteller nicht weiter spezifiziert. Wenn das in Richtung LFI, LUF oder sonstigen Bilderforen geht, gibt's sicherlich kein Problem. Ebenso wenig wenn die Veröffentlichung in einer Ausstellung stattfindet und die Bilder als Fotokunst gewertet werden können. Falls allerdings eine kommerzielle Nutzung dahinter steckt, ist es schon erforderlich, von den Betroffenen eine Einwilligungserklärung einzuholen. Zumindest ist dies bei uns so in den deutschen Landen.

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Guest Alexander Unruhe

Ich würde übrigens so einen Veröffentlichungs-Einverständnis-Wisch auch nicht unterschreiben, da der im Ernstfalle auch widerrufbar ist. Hier dürftte das gleiche gelten wie bei einem "Schuldeingeständnis" direkt nach einem Unfall. Von wegen "Überrumpelungstaktik" usw...

 

 

Mit der Argumentation wären ja alle Verträge schwebend unwirksam und jederzeit widerrufbar.

 

Da ist dem Gesetzgeber die Rechtssicherheit beider Parteien aber wichtiger als eine Leben ohne Konsequenzen.

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Guest Alexander Unruhe
Die 'Veröffentlichung' wurde vom Fragesteller nicht weiter spezifiziert. Wenn das in Richtung LFI, LUF oder sonstigen Bilderforen geht, gibt's sicherlich kein Problem. Ebenso wenig wenn die Veröffentlichung in einer Ausstellung stattfindet und die Bilder als Fotokunst gewertet werden können. Falls allerdings eine kommerzielle Nutzung dahinter steckt, ist es schon erforderlich, von den Betroffenen eine Einwilligungserklärung einzuholen. Zumindest ist dies bei uns so in den deutschen Landen.

 

Nein, die Veröffentlichung hier im Forum ist keine der im Kunsturhebergesetz genannten Ausnahmen. Und auch ein "alles außer kommerzielle Nutzung ist ok" ist da nicht zu finden.

 

Diese sonderbare Rechtslage in Deutschland beruht leider auf einem Fall von Wohungseinbruch mit fotografischer Leichenschändung, auf die der Gesetzgeber dummerweise mit der Erfindung des Rechts am eigenen Bild reagierte...

 

"Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 dar. Das KunstUrhG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft"

Quelle: Recht am eigenen Bild – Wikipedia

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Guest Alexander Unruhe

Aber bitte nicht falsch verstehen, ich sehe eigentlich keinen Grund, warum man von etwas, das jemand in der Öffentlichkeit macht und das jeder sehen kann und darf nicht auch ein Foto machen und zeigen dürfen sollte, wenn es keine anderen Rechte verletzt (also nicht beleidigend, erpresserisch oder zur Nötigung genutzt wird).

 

Die deutsche Rechtslage und vor allem das, was mancher daraus für sich an Rechten herleitet ist völlig abseitig.

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Guest Alexander Unruhe
geht es eigentlich um porträts, oder um street??? .....

 

Gute Frage.

 

Street Photography ist irgendwie gerade so ein Modeding und da wird schnell jedes Foto, das auf der Straße gemacht wird zu Street erklärt.

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Die 'Veröffentlichung' wurde vom Fragesteller nicht weiter spezifiziert. Wenn das in Richtung LFI, LUF oder sonstigen Bilderforen geht, gibt's sicherlich kein Problem. Ebenso wenig wenn die Veröffentlichung in einer Ausstellung stattfindet und die Bilder als Fotokunst gewertet werden können. Falls allerdings eine kommerzielle Nutzung dahinter steckt, ist es schon erforderlich, von den Betroffenen eine Einwilligungserklärung einzuholen. Zumindest ist dies bei uns so in den deutschen Landen.

 

OK, aber Dokumentationen wie in der LFI, oder was auch an Dokus bei Vorträgen schon auf den Erlebnistagen gezeigt worden ist oder auch auf diversen Galeriebeiträgen auf Messen wie der Photokina sind sicherlich allesamt kommerziell, und ich glaube nicht, dass, mal ganz offen gesagt, irgendein Mensch der in einer Hütte in einer Falbella in Südamerika im Rahmen von "Street Photo" abgelichtet wurde oder in Südostasien bei Verrichtung alltäglicher, z.B. handwerklicher Tätigkeiten des Alltags, und damit offensichtlich Hauptmotiv ist, um Erlaubnis gefragt wurde! Hier gilt wohl eher das Feingefühl des Fotografen, die Geste, teils auch NACH dem Bild (wegen der Autentizität), und der Fotografierende geht von "stillschweigendem Einverständnis" aus. Das ist Praxisbezogen. Für mich ist Straßen- bzw. Szeneriefotografie generell ein "heißes Eisen", selbst schon auf den aktuellen Besuchen von Weihnachtsmärkten, wo man auch mal einfach so in die totale hineinfotografiert als Übersichtsaufnahme ab und zu, sieht man sogar immer wieder Leute, die mal schnell die Hand vor das Gesicht heben, weil sie bemerken, dass fotografiert wird (nicht jene Leute, aber sie bemerken es). Übrigens empfinde ich das inzwischen öfter als in früheren Jahren. Ein Grund mehr, gar nicht weiter einzusteigen in diese Thematik.

 

Mag alles vielleicht auch an der Paranoia liegen die mit dem "Datenschutz" und der "informationellen Selbstbestimmung" einher geht (gipfelte heute im TV in der Frage bei einem Verbrauchermagazin, ob man gezwungen sei, das Foto für die Krankenkassenkarte einzusenden, die Mehrheit meinte "nein", ist aber nicht so, man [auch frau] muss!). Witzigerweise stören sich die meisten der Leute dann wiederum nicht daran, bei Facebook&Co und Payback et.al. mitzumachen, wo man noch viel mehr verrät über sich als man meint, von vorneherein preiszugeben...

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Entschuldige, nicihts für ungut, aber die "Wikipedia" ist eine nicht zitierfähige Quelle (da -zumeist- KEINE verifizierbaren Primärquellen verwendet werden. Hängt eben stark vom jeweiligen Autor ab. Heißt: was man da nachschlägt, muss man selbst erstmal prüfen, ob es stimmt. Was den Anspruch einer seriösen Enzyklopädie wiederum ad absudrum führt. Zum Schmökern nett, aber nix zum zitieren.

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Entschuldige, nicihts für ungut, aber die "Wikipedia" ist eine nicht zitierfähige Quelle (da -zumeist- KEINE verifizierbaren Primärquellen verwendet werden. Hängt eben stark vom jeweiligen Autor ab. Heißt: was man da nachschlägt, muss man selbst erstmal prüfen, ob es stimmt. Was den Anspruch einer seriösen Enzyklopädie wiederum ad absudrum führt. Zum Schmökern nett, aber nix zum zitieren.

Immer wieder die Mär von der Unglaubwürdigkeit Wikipedias. Echt lästig. Nichts als Störfeuer. Die wenigsten, die damit argumentieren, sind in der Lage auch nur einen Artikel zu benennen, der ihre Behauptung belegt, geschweige denn, im konkreten Fall die Nicht-Zitierfähigkeit zu belegen oder auch andere für alle erreichbare Quellen zu benennen.

 

Wenn man Allgemeinwissen zitiert - und das ist diese Geschichte mit Bismarck, ist es völlig Wurscht von wo man es zitiert. Es aus Wikipedia zu zitieren bietet oftmals den Vorteil der Kompaktheit und immer den der Allgemeinzugänglichkeit. Man könnte in diesem Falle auch aus http://books.google.de/books?id=2y_A8i1PXYsC&pg=PA14&lpg=PA14&dq=recht+am+eigenen+bild+bismarck&source=bl&ots=rAg0p_GLQi&sig=0jZ5_EvOJYvnIe6RItla_3UD5jM&hl=de&sa=X&ei=1gzdUJHENsritQaasYDIDQ&ved=0CFUQ6AEwAw#v=onepage&q=recht%20am%20eigenen%20bild%20bismarck&f=false zitieren - alternativ natürlich auch einfach die Glaubwürdigkeit des gesamten Internets in Frage stellen.

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Guest BlickDichtung
(...) - alternativ natürlich auch einfach die Glaubwürdigkeit des gesamten Internets in Frage stellen.

 

Eben, genau das! Gerade, wenn es um juristisch relevante Vorgänge geht, ist das gedruckte Gesetzbuch (oder, von mir aus, das E-Book desselben) als Quelle gar nicht hoch genug einzuschätzen.
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Guest BlickDichtung

Ich finde diese Leute die meinen mir als Fotograf allerortens und allenthalben alles möglich verbieten zu dürfen, weil sie meinen irgendwas von Recht und Anstand zu wissen, alles andere als anständig.

 

Mir als Fotograf im professionellen Sinne oder mir als Hobbyfotograf?

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Guest Alexander Unruhe
Entschuldige, nicihts für ungut, aber die "Wikipedia" ist eine nicht zitierfähige Quelle (da -zumeist- KEINE verifizierbaren Primärquellen verwendet werden. Hängt eben stark vom jeweiligen Autor ab. Heißt: was man da nachschlägt, muss man selbst erstmal prüfen, ob es stimmt. Was den Anspruch einer seriösen Enzyklopädie wiederum ad absudrum führt. Zum Schmökern nett, aber nix zum zitieren.

 

 

Entschuldige, nicihts für ungut, aber nicht jeder der wikipedia als Quelle nutzt ist doof!

 

Und wenn ich Sachen weiß und das da stimmt, dann nehme ich das lieber als Quelle für ein Zitat als irgendwelche dubiose Websites die meist noch durch ein unlesbares Layout bestechen.

 

Und für das, was ich da zitiert habe ist da übrigens eine verifizierbare Primärquelle angegeben: Marcel Bartnik, Der Bildnisschutz im deutschen und französischen Zivilrecht. 2003

 

Kannst Du Dir kaufen und alles nachlesen:

 

Der Bildnisschutz im deutschen und französischen Zivilrecht: Amazon.de: Marcel Bartnik: B

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Guest Alexander Unruhe
Mir als Fotograf im professionellen Sinne oder mir als Hobbyfotograf?

 

Das macht keinen Unterschied, weil die Leute die meinen etwas verbieten zu können, nicht danach fragen, ihnen diese Entscheidung also egal ist.

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Guest Alexander Unruhe
Eben, genau das! Gerade, wenn es um juristisch relevante Vorgänge geht, ist das gedruckte Gesetzbuch (oder, von mir aus, das E-Book desselben) als Quelle gar nicht hoch genug einzuschätzen.

 

 

Jeder Jurist wird Dir sagen, daß der Gesetzestext nett ist, aber wenn man wirklich was wissen will kommt man um den jeweils aktuellen Kommentar nicht herum.

 

Und bei dem von mir zitierten Text geht es auch nicht um einen Gesetzestext, sondern um die historischen Umstände, die zu dem Gesetz geführt haben und solche werden in Gesetzbüchern und den dort enthaltenen Paragraphen ganz bewußt nicht erwähnt, weil Gesetze ja allgemeingültige Regelungen sein sollen.

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