gauss Posted August 7, 2012 Share #21 Posted August 7, 2012 Advertisement (gone after registration) Tja, ich kann das nachvollziehen.... einerseits ist eine schöne R7 einfach zu schade für den Schrottplatz, andererseits ist das sehr sehr viel Geld.... aber hinterher hat man eine Kamera, die top in Schuß ist.... und Facharbeiter haben halt auch ihren Preis,,, Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted August 7, 2012 Posted August 7, 2012 Hi gauss, Take a look here Verschlußproblem bei Leica R 7. I'm sure you'll find what you were looking for!
Guest Digiuser Posted August 7, 2012 Share #22 Posted August 7, 2012 Es gibt aber noch einen kleinen aber feinen Unterschied des CS zu anderen Reparaturbetrieben. Leica gibt normalerweise eine einjährige Funktionsgarantie auf die komplette Kamera (so war das jedenfalls bisher), wohingegen andere Reparaturbetriebe nur für die ausgeführte Reparatur und deren Teile gerade stehen. Deshalb sind die Preise des CS eben auch etwas höher. Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted August 7, 2012 Share #23 Posted August 7, 2012 Ist es nicht toll, dass so eine alten Kamera überhaupt noch von Leica repariert werden kann? Da sollte man mal nicht so knauserig sein Link to post Share on other sites More sharing options...
wolfing Posted August 7, 2012 Author Share #24 Posted August 7, 2012 Hallo Digiuser, dies ist leider eine Legende. Keineswegs bietet Leica CC " eine einjährige Funktionsgarantie auf die komplette Kamera ", sondern nur für ausgeführte Reparaturarbeiten Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wie eben jeder andere Reparaturbetrieb nach den Bestimmungen des BGB gewährleistungspflichtig ist. Diesen " feinen " Unterschied gibt es also nicht. Alles nachzulesen in 8.1 der Leica AG Reparaturbedingungen. Im übrigen ist Leica CC auch grundsätzlich berechtigt, generalüberholte, qualitätsgeprüfte Komponenten für eine Reparatur zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber verlangt den Einbau fabrikneuer Teile ( 3.3 der Leica AG Reparaturbedingungen ). Das würde die Reparaturkosten mit Sicherheit weiter erhöhen. Also, der " etwas höhere Preis " des CC ist durch ein über das gesetzliche Maß hinausgehendes Entgegenkommen bei der Mängelhaftung jedenfalls nicht gerechtfertigt Gruß wolfing. Link to post Share on other sites More sharing options...
Jan Böttcher Posted August 8, 2012 Share #25 Posted August 8, 2012 Mööönsch, was für eine Spaßbremse! Da kommt einfach einer und liest die AGB ... Link to post Share on other sites More sharing options...
MAX Posted August 8, 2012 Share #26 Posted August 8, 2012 Mööönsch, was für eine Spaßbremse! Da kommt einfach einer und liest die AGB ... Link to post Share on other sites More sharing options...
Stefan2010 Posted August 8, 2012 Share #27 Posted August 8, 2012 Advertisement (gone after registration) :D Link to post Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.