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Heute Google Streetview - Morgen wir oder das Ende der Streetphotographie


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dass wird das hauptproblem werden...

diese intention verstehe ich auch von dir.

 

trotzdem ist street view etwas VÖLLIG anderes, als ein foto! es ist ein netzwerkdienst!

 

mit anderen worten: es geht doch ncith darum, ob man fotos vom haus machen darf, sondern- ich hoffe, es muß- es geht doch darum WIE ICH SOLCHES BILDMATERIAL VERWERTE.

 

mit einem gesetz, daß die verwertung von panoramabildern innerhalb öffentlicher netzwerkdineste etc. untersagt, könnte ich sehr gut leben!

 

foto machen dürfen und foto wie verkaufen und nutzen- das sind 2 paar schuhe. hoffen wir, daß das auch so gesehen wird.

Wenn man an Freiheiten anfängt herumzuschneiden, bleibt meißt nicht mehr viel davon übrig.

 

Ohne Google-Streetview hätte es der Gesetzgeber wohl nur sehr schwer gehabt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches die Panoramafreiheit einschränkt. Der momentane Aktionismus macht mich hellhörig. Der hat sicher einen Grund. Nächstes Jahr werden wir wissen ob Streetview ähnliche Folgen für uns hat wie 9.11. - ich würde es aber lieber nicht darauf ankommen lassen. Letztlich ist es nämlich die Sache jedes Einzelnen, welche Spuren/Daten er im Netz hinterläßt, die von Google mit Hausansichten verknüpft werden können.

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Öffentlicher Raum, kommerziell nutzen? Was ist dann mit den Kartenherstellern für die Navi-Geräte? Was mit Wanderkarten? Darf ich eigentlich durch die Strassen wandern? usw.

 

 

Das ist so meilenweit vom Kern der Sache entfernt dass Du wohl eher ein Navi brauchst

um zurück zum Thema zu finden. Es geht eben nicht um öffentlichen Raum oder den

Blick über den Zaun auf Privatgrundstücke sondern um die weltweite Veröffentlichung

dieses Blickes im Internet.

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Das ist so meilenweit vom Kern der Sache entfernt dass Du wohl eher ein Navi brauchst

um zurück zum Thema zu finden. Es geht eben nicht um öffentlichen Raum oder den

Blick über den Zaun auf Privatgrundstücke sondern um die weltweite Veröffentlichung

dieses Blickes im Internet.

 

Nö, es besteht doch die Befürchtung, dass jetzt vom Regelungsgeber alles in einen Topf geworfen wird und u.a. die Panoramafreiheit auf dem Prüfstand steht.

 

Und das von jedem normal sichtbare Häuserfronten weltweit sichtbar sind, ist m.E. nicht beanstandenswert. Allenfalls kann man sich über die virtuelle Größe des Betrachters unterhalten. Also, die Kamera auf 1,80m Höhe und was aus dieser Höhe sichtbar ist, ist halt öffentlich.

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Es ist aber doch kein ständiger Blick über den Zaun. Es ist ein Blick von irgendwann in der Vergangenheit. Und der kann mir mehr nutzen, als er mir schadet. Er kann mir zum Beispiel dabei helfen, zu prüfen, ob es das Urlaubsdomizil, welches ich für den nächsten Urlaub buche, überhaupt existiert und in welchem Zustand es (wahrscheinlich) ist. Guckt Ihr Euch Dokumentationen aus fremden Ländern im Fernsehen an? Oder auch nur Spielfilme und Serien mit Kamerafahrten durch fremde Städte? Wir können uns fremde Länder live und in Farbe anschauen. Warum sollen sich andere Menschen auf der Welt, die diese Möglcihkeit nicht haben, sich nicht wenigstens über das Internet eine Konservenansicht unseres Landes ansehen können?

 

Daß es Leute gibt, die damit krumme Sachen anstellen werden, ist keine Frage - aber es sind auch schon Leute mit Telefonkabeln erwürgt worden. Trotzdem sind schnurlose Telefone eine Option und keine Pflicht - genau wie kabelgebundene Telefone.

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....'tschuldigung, aber dieser Egoismus, der nur die eigenen Rechte im Auge hat und die Rechte der Anderen möglichst klein halten will, macht mich fassungslos.

 

 

Sorry, aber ich glaube, Du verdrehst da etwas.

 

Erstes beliebtes Argument pro Streetview: das tolle Projekt wird auf Grund von den egoistischen Interessen Weniger bedroht. Die große Mehrheit möchte virtuell durch die Strassen toben.

 

Contra: ich werde auch sofort eine Mehrheit finden, die Dich enteignet und Dein Geld unter ihr aufteilt. Die Rechte der Mehrheit kann nicht gegen die fundamentalen Rechte der Einzelnen gehen. Hiergegen verstößt aber Streetview, weil durch die Kombination der geographischen Daten mit den Bildern Rückschlüsse auf die einzelnen Personen möglich sind, die gegen deren Recht auf Privatsphäre (Datenschutz) verstoßen. Beispiel: im Telefonbuch sehe ich gleich ein Bild von dem Haus, in dem der Betreffende wohnt.

 

 

Zweites Argument pro Streetview: was wollen die Gegner denn? Ich habe nichts zu verbergen. Das müssen alles Schufte sein.

 

Contra: wer sich exhibitionieren möchte kann das gerne tun. Sich bei Facebook etc. anmelden. Aber er kann nicht verlangen, dass es ihm alle anderen gleichtun müssen. Die Entscheidungsfreiheit sollte den Einzelnen schon überlassen bleiben.

 

 

Dritte Argument pro Streetview: die Panoramafreiheit wird ausgenutzt. Alles, was dagegen gerichtet ist, gefährdet die Panoramafreiheit.

 

Contra: die Fans dieser Argumentation haben die Panoramafreiheit anscheinend nicht verstanden. Sie ist nicht losgelöst von anderen Rechten zu betrachten. Wenn deren Ausnutzung z.B. gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Dies können die berühmten Aufnahmen von Verhafteten in Streetview sein, aber auch eben die Verbindung von Bild und geographischen Daten, s. Telefonbucheintrag und Abbildung des Wohnorts, ist m.E. ein solcher. Die meisten Leica-Benutzer dürften dahingehend wahrsch. keine Probleme haben, aber wenn sich "Lieschen Müller" bewirbt und der pot. Arbeitgeber leicht sieht, in welcher Kaschemme sie wohnt, könnte das nachteilig sein.

 

 

Viertes Statement pro Streetview: Google ist so nett, ein Einspruchsrecht zu gewähren.

 

Contra: Die Leute sind so nett, nicht auf ihre Rechte zu pochen. Wenn Google die Daten nutzen möchte, sollen sie die Leute fragen und deren positive Zustimmung einholen. Oder soll auch jeder Einspruch einlegen müssen, wenn generell der Bevölkerung das Wahlrecht entzogen werden soll?

 

 

Fünftes Argument pro Streetview: es gibt keine gesetzliche Regelung, es wird eine Lücke ausgenutzt.

 

Contra: Auch wenn es keine explizite Regelung gibt, wirken die existierenden Gesetze zusammen. Wie das ohne Neuregelung ausgeht, wird am Ende der BGH o. das BVG entscheiden. Ich stimme aber zu, dass unsere lieben Politiker anscheinend erst einmal die Stimmung in der Bevölkerung ausgelotet haben und nun 1 Minute vor 12 aus den Hecken gekrochen kommen. Das hätte man auch schon vor über einem Jahr machen können.

 

Ergo: ich glaube schon, dass es bei dem Verhindern von Streetview um das Wahren der Individualrechte als Prinzip geht. Daher würde ich hoffen, dass jeder mündige Bürger Widerspruch einlegt. Ich denke aber auch, dass es eine gesetzliche Regelung geben wird, die Google den Spass vermiesen wird.

 

Und zu dem Herrn, der selber die Lücken schließen will: er hat nichts verstanden. Möge er den Heeren von Anwälten ihr Überleben sichern.

 

P.S.: Der Artikel in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9Ean_.C3.B6ffentlichen.E2.80.9C) zur Panoramafreiheit macht auch sofort ersichtlich, wieso die 3m-Masten der Streetview wagen dagegen verstoßen, Stichwort Öffentlichkeitskriterium.

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Also, die Kamera auf 1,80m Höhe und was aus dieser Höhe sichtbar ist, ist halt öffentlich.
Einspruch. Sollen sich unsere Lehrlinge etwa bücken müssen? Kann mir jemand vorschreiben die Kamera nur auf Augenhöhe zu führen? Kamera am gestreckten Arm über dem Kopf - macht bei großen Menschen auch schonmal 2,5 Meter und mehr...
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Ich habe nix gegen Photos die in direkter Folge vor oder rund ums Haus gemacht werden. Diese Photos werden nicht in einem jedermann zugänglichen Medium veröffentlicht. Und selbst wenn sie in einem Forum/SocialNetwork/Buch was auch immer veröffentlicht werden ist eine genaue Zuordnung zur tatsächlichen Adresse mit Aufwand vom Betrachter verbunden.

Ganz besonders wehre ich mich gegen die Vernetzung von Adressen, Bildern und möglicherweise mit Daten der Bewohner (sofern auf dem Anwesen jemand wohnt) durch eine Plattform die jedermann zugänglich ist. Die Folgen könnten massive Beeinträchtigungen für die Bewohner ergeben (Einbruch, Raub, Ausspähen von Daten etc. :eek:) - ich möchte einfach selbst entscheiden wem ich welche Informationen meiner Adresse zugänglich machen will.

 

Hab letztes Jahr einen "Offenen-Garten-Tag" abgehalten, es wurde vielfach photographiert und das eine oder andere Photo ist sicherlich in einschlägigen Foren veröffentlicht worden. Damit kann ich leben - es fehlt eben die fast hindernisfreie Vernetzung der Daten die Google anbietet. Und Streetview ist ja sooo einfach, das schaffen selbst Anfänger bedienen zu können.

 

Ich mache gerne Aufnahmen von interessanten Häusern, Baudetails etc - und bin so "doof" und frage vorher den Besitzer/Mieter ob ich die Photos anfertigen darf.... Genau das macht Google nicht - ich finde es in altmodischem Stil flegelhaft und unerträglich.

 

In wie weit die Panoramafreiheit durch entsprechende Vorgaben für Google gefährdet sein könnte halte ich jetzt für arg überspitzt dargestellt. Es kommt doch immer drauf an was mit den Aufnahmen gemacht wird.

Und ich glaub mal nicht das die Bildchen von Tante Trude mit ihrem Lieblingsenkel im Vordergrund vor einem netten Gebäude/Anwesen/Schloß ein so große Verbreitung finden werden wie der Google Streetview Blick bereits gefunden hat! ;)

 

Grüße Harry

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Einspruch. Sollen sich unsere Lehrlinge etwa bücken müssen? Kann mir jemand vorschreiben die Kamera nur auf Augenhöhe zu führen? Kamera am gestreckten Arm über dem Kopf - macht bei großen Menschen auch schonmal 2,5 Meter und mehr...

 

:) die 1,8m waren auch nur ein Beispiel, meinetwegen dürfen es auch 2,5m sein. Oder halt die besagten 3m. Aber ich weiss, dass Du es auch so interpretieren konntest. ;)

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Die hierzulande geführte Streetview-Debatte ist ein erstaunliches Phänomen ...
noch erstaunlicher ist jedoch, dass sich über die teilweise wirklich bedenklichen Datensammlungen und -verknüpfungen praktisch niemand aufregt: Kundenkarten, GEZ, Google Analytics, Schufa etc.


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Die hierzulande geführte Streetview-Debatte ist ein erstaunliches Phänomen ...

noch erstaunlicher ist jedoch, dass sich über die teilweise wirklich bedenklichen Datensammlungen und -verknüpfungen praktisch niemand aufregt: Kundenkarten, GEZ, Google Analytics, Schufa etc.

 

 

 

Kundenkarten muss man nicht benutzen, ich habe keine, und Google Analytics

kann mit NoScript geblockt werden oder man meidet Seiten die diesen Datenkraken

füttern. Schufa und GEZ sind allerdings wirklich gefährlich. Gerade das undurchsichtige

Scoring-Verfahren ist in höchstem Masse suspekt.

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Sorry, aber ich glaube, Du verdrehst da etwas.

 

Erstes beliebtes Argument pro Streetview: das tolle Projekt wird auf Grund von den egoistischen Interessen Weniger bedroht. Die große Mehrheit möchte virtuell durch die Strassen toben.

 

Contra: ich werde auch sofort eine Mehrheit finden, die Dich enteignet und Dein Geld unter ihr aufteilt. Die Rechte der Mehrheit kann nicht gegen die fundamentalen Rechte der Einzelnen gehen. Hiergegen verstößt aber Streetview, weil durch die Kombination der geographischen Daten mit den Bildern Rückschlüsse auf die einzelnen Personen möglich sind, die gegen deren Recht auf Privatsphäre (Datenschutz) verstoßen. Beispiel: im Telefonbuch sehe ich gleich ein Bild von dem Haus, in dem der Betreffende wohnt.

Ein von mir nicht versendetes Argument und eine absurde Antwort

Zweites Argument pro Streetview: was wollen die Gegner denn? Ich habe nichts zu verbergen. Das müssen alles Schufte sein.

 

Contra: wer sich exhibitionieren möchte kann das gerne tun. Sich bei Facebook etc. anmelden. Aber er kann nicht verlangen, dass es ihm alle anderen gleichtun müssen. Die Entscheidungsfreiheit sollte den Einzelnen schon überlassen bleiben.

Eine Antwort, die nicht zur Frage/zum Argument passt. Weder unterstelle ich, daß die Gegner etwas zu verbergen haben, noch verlange ich, daß jemand Daten preisgibt.

 

 

Dritte Argument pro Streetview: die Panoramafreiheit wird ausgenutzt. Alles, was dagegen gerichtet ist, gefährdet die Panoramafreiheit.

 

Contra: die Fans dieser Argumentation haben die Panoramafreiheit anscheinend nicht verstanden. Sie ist nicht losgelöst von anderen Rechten zu betrachten. Wenn deren Ausnutzung z.B. gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Dies können die berühmten Aufnahmen von Verhafteten in Streetview sein, aber auch eben die Verbindung von Bild und geographischen Daten, s. Telefonbucheintrag und Abbildung des Wohnorts, ist m.E. ein solcher. Die meisten Leica-Benutzer dürften dahingehend wahrsch. keine Probleme haben, aber wenn sich "Lieschen Müller" bewirbt und der pot. Arbeitgeber leicht sieht, in welcher Kaschemme sie wohnt, könnte das nachteilig sein.

Ich sehe die Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht. Schließlich bekomme ich nichts gezeigt, was ich nicht auch selbst vor Ort zu sehen bekäme. Wenn mich tatsächlich interessierte, in welchem Umfeld eine Bewerberin oder Mitarbeiterin wohnt, kann ich auch einfach mit dem Auto hinfahren.

Viertes Statement pro Streetview: Google ist so nett, ein Einspruchsrecht zu gewähren.

 

Contra: Die Leute sind so nett, nicht auf ihre Rechte zu pochen. Wenn Google die Daten nutzen möchte, sollen sie die Leute fragen und deren positive Zustimmung einholen. Oder soll auch jeder Einspruch einlegen müssen, wenn generell der Bevölkerung das Wahlrecht entzogen werden soll?

Ich halte es sogar für einen Fehler, daß Google dieses Angebot macht. Es ermöglicht nämlich erst die Diskussion. Nach derzeitiger Rechstlage ist ihr Tun meines Wissens nicht verboten.

 

 

Fünftes Argument pro Streetview: es gibt keine gesetzliche Regelung, es wird eine Lücke ausgenutzt.

 

Contra: Auch wenn es keine explizite Regelung gibt, wirken die existierenden Gesetze zusammen. Wie das ohne Neuregelung ausgeht, wird am Ende der BGH o. das BVG entscheiden. Ich stimme aber zu, dass unsere lieben Politiker anscheinend erst einmal die Stimmung in der Bevölkerung ausgelotet haben und nun 1 Minute vor 12 aus den Hecken gekrochen kommen. Das hätte man auch schon vor über einem Jahr machen können.

Wir leben hier alle eingentlich ganz gut unter der Maßgabe, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das bereitet selbstverständlich auch mal Unbehagen. Mal mehr mal weniger. Aber besser in einer vermeintlich zu freien Welt um Rechte zu streiten, als keine mehr zu haben. In China wird es sicher auch kein Streetview geben - wird/ist es damit erstrebenswert(er) dort zu leben?

 

Auch wenn mir die Freiheit, die Google sich unter den gegebenen Umständen hier herausnimmt, vielleicht etwas zu weit geht, bin ich doch nicht bereit diese Umstände zu ändern, wenn ich mir damit ins eigene Fleich schneide.

 

Ergo: ich glaube schon, dass es bei dem Verhindern von Streetview um das Wahren der Individualrechte als Prinzip geht. Daher würde ich hoffen, dass jeder mündige Bürger Widerspruch einlegt. Ich denke aber auch, dass es eine gesetzliche Regelung geben wird, die Google den Spass vermiesen wird.

 

Und zu dem Herrn, der selber die Lücken schließen will: er hat nichts verstanden. Möge er den Heeren von Anwälten ihr Überleben sichern.

 

P.S.: Der Artikel in Wikipedia (Panoramafreiheit – Wikipedia) zur Panoramafreiheit macht auch sofort ersichtlich, wieso die 3m-Masten der Streetview wagen dagegen verstoßen, Stichwort Öffentlichkeitskriterium.

Wo steht da etwas von 3m-Masten. Von der Straße und ohne Hilfsmittel schaffen es 2 unserer Lehrlinge locker im Stehen mit gestreckten Armen auf 2,5 Meter - wenn die springen, dürften sie auch 3 Meter schaffen. 3 Meter ist also für einige Menschen möglich und damit eine meines Erachtens akzeptable Kamerahöhe.

 

Wenn das "ohne Hilfsmittel" aber so im Gesetz steht, wäre damit ja eventuell das ganze Verfahren illegal. Schließlich machen ja Autos mit Aufbauten die Filme und keine von Google bezahlte Fußgänger mit Kameras. Auf der Basis wäre mir ein Kippen von Streetview völlig schnuppe. Und es wäre ein Beweis dafür, daß unsere bestehenden Rechte völlig ausreichen und keine Hand an sie gelegt werden muß.

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Kundenkarten muss man nicht benutzen, ich habe keine, und Google Analytics kann mit NoScript geblockt werden oder man meidet Seiten die diesen Datenkraken füttern. Schufa und GEZ sind allerdings wirklich gefährlich. Gerade das undurchsichtige Scoring-Verfahren ist in höchstem Masse suspekt.

Ja, so ähnlich hatte ich es gemeint. Ich bin mir sicher, die Mehrheit unserer Zeitgenossen steht den bedenklichen Datensammlungen eher unbedarft gegenüber ... wie ich auch glaube, dass die Mehrheit weder Google Analytics blockt noch die Annahme von Kundenkarten verweigert. Solange das so ist, kann man sich über die stark emotional geprägte Streetview-Debatte eigentlich nur wundern.



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Ich unterstütze weiterhin den Vorschlag, in der Streetview unkenntlich gemachte Gebäude zu selbst zu fotografieren und online zu stellen – so lange es die Panoramafreiheit noch gibt. Ohne kämpferische Maßnahmen kommen wir nicht weiter.

 

Beim Datenschutz verlaufen die wirklich bedrohten Front ganz woanders; da sollten wir uns nicht durch die alberne Streetview-Debatte instrumentalisieren und ablenken lassen.

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Wir besitzen keine Kundenkarten und zahlen übrigens auch in Amerika nach Möglichkeit bar. Übrigens schaut uns dafür drüben - entgegen landläufiger Meinung in Deutschland - niemand komisch an.

 

O.K. - nach dem Desaster am 1. Tag unserer Hochzeitsreise (Kamerabsturz beim Objektivwechsel), habe ich 2003 in Chicago ein 50er Summicron mit Kreditkarte bezahlt. Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Ich unterstütze weiterhin den Vorschlag, in der Streetview unkenntlich gemachte Gebäude zu selbst zu fotografieren und online zu stellen – so lange es die Panoramafreiheit noch gibt. Ohne kämpferische Maßnahmen kommen wir nicht weiter.

 

Beim Datenschutz verlaufen die wirklich bedrohten Front ganz woanders; da sollten wir uns nicht durch die alberne Streetview-Debatte instrumentalisieren und ablenken lassen.

Nimmt sich die Fotofachpresse des Themas an? Die Photokina wäre sicher auch der geeignete Ort für ein gemeinsames Statement der Kamerahersteller pro Panoramafreiheit.
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Ein von mir nicht versendetes Argument und eine absurde Antwort.

 

 

Gut, dann habe ich Deine Äußerung

 

"....'tschuldigung, aber dieser Egoismus, der nur die eigenen Rechte im Auge hat und die Rechte der Anderen möglichst klein halten will, macht mich fassungslos"

 

falsch verstanden. Aber da genau diese Argument oftmals von den Streetview-Verfechtern genannt wird, schadet es auch nicht, wenn es dort steht. Und was ist daran absurd? Genau so ist es.

 

 

Ich sehe die Verletzung der Persönlichkeitsrechte nicht. Schließlich bekomme ich nichts gezeigt, was ich nicht auch selbst vor Ort zu sehen bekäme.

 

Durch die Kombination von Bildern und geographischen Daten entsteht das Problem. Auf einer Plattform wird das auf einmal mühelos für alle möglich. Ins Auto setzt sich so gut wie niemand aufgrund des Aufwands, im Netz klicken jedoch ist einfach und wird gemacht werden.

 

 

Wir leben hier alle eingentlich ganz gut unter der Maßgabe, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das bereitet selbstverständlich auch mal Unbehagen. Mal mehr mal weniger. Aber besser in einer vermeintlich zu freien Welt um Rechte zu streiten, als keine mehr zu haben. In China wird es sicher auch kein Streetview geben - wird/ist es damit erstrebenswert(er) dort zu leben?

 

D'accord. Genau deshalb IST Street View m.E. bereits ein Gesetzesverstoß. Es schränkt elementare Rechte des Idividuums ein.

 

 

 

Wo steht da etwas von 3m-Masten. Von der Straße und ohne Hilfsmittel schaffen.

 

Zitat aus dem Wiki-Artikel:

 

"Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber."

 

Der Aufbau des Google-Autos bringt die Kamera auf 3m Höhe. Das ist analog zur Leiter und somit ein unerlaubtes Hilfsmittel.

 

 

Und es wäre ein Beweis dafür, daß unsere bestehenden Rechte völlig ausreichen und keine Hand an sie gelegt werden muß.

 

Das meine ich auch. Aber Google ist anscheinend nicht willens, sich daran zu halten.

 

 

Ich unterstütze weiterhin den Vorschlag, in der Streetview unkenntlich gemachte Gebäude zu selbst zu fotografieren und online zu stellen – so lange es die Panoramafreiheit noch gibt. Ohne kämpferische Maßnahmen kommen wir nicht weiter..

 

Michael, wie bitte kannst Du im Lichte des Voranstehenden die Panoramafreiheit mit der Rechtmäßigkeit von Streetview verheiraten? Außerdem ist durch die Streetview-Debatte die Panoramafreiheit in keinster Weise in Gefahr. Der BGH hat sie in dem kürzlich gefällten "Friesenhaus-Urteil" sogar gestärkt.

 

 

Beim Datenschutz verlaufen die wirklich bedrohten Front ganz woanders; da sollten wir uns nicht durch die alberne Streetview-Debatte instrumentalisieren und ablenken lassen.

 

Nur weil es mehr als ein Problem gibt, muss man über eins nicht hinwegsehen. Ich bin aber uneingeschränkt bei Dir, dass der Datenschutz hierzulande zu wenig Stellenwert genießt.

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Das meine ich auch. Aber Google ist anscheinend nicht willens, sich daran zu halten.
Ob sie wollen oder nicht spielt keine Rolle wenn es wirklich ein entsprechendes Gesetz gibt. Wenn es eins gäbe, hätte man Google das Treiben aber schon untersagt. Offensichtlich gibt es aber keins und mit der köchelnden Volksseele soll nun eines mit heißer Nadel gestrickt werden.
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Ziehen wir mal das Gesetzbuch hinzu

§ 59

Werke an öffentlichen Plätzen

 

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

 

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

Konkret steht da nix davon, daß man keine Hilfsmittel verwenden darf. Die schon weiter oben genannten Urteile geben mir auch keinen Hinweis darauf. (Siehe unten) Mit meiner Stehleiter mitten auf der Straße verstoße ich dann zwar gegen die Straßenverkehrsordnung aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegen § 59. Mit einer Leiter, die ich an Arkadins Mauer, Zaun oder Hecke lehne, sieht das natürlich wieder ganz Andreas aus.
Urteile zu § 59 Urheberrechtsgesetz

Urteile zum Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 59 Urheberrechtsgesetz

 

BGH, Urteil vom 05.06.2003, Az. I ZR 192/00 Hundertwasser-Haus

Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfaßt nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind.

Die in einem Lichtbildwerk liegende schöpferische Leistung kann auch dadurch übernommen werden, daß das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.

 

BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 102/99 Verhüllter Reichstag

Die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen sind grundsätzlich eng auszulegen. Jedoch kann ein besonders schützenswertes Interesse des Verwerters dazu führen, daß bei der Auslegung der – als abschließend zu verstehenden – Schrankenregelungen ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist.

Ein Werk der bildenden Kunst befindet sich dann nicht bleibend an einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im Sinne einer zeitlich befristeten Ausstellung präsentiert wird. Unerheblich ist dabei, ob das Werk nach dem Abbau fortbesteht oder ob es mit dem Abbau untergeht.

 

BGH, Urteil vom 04.05.2000, Az. I ZR 256/97

Die gesetzliche Regelung in § 17 Abs. 2 UrhG ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muß. Der zur Weiterverbreitung

Berechtigte – hier der Verkäufer von Parfum, das in einem urheberrechtlich geschützten Flakon abgefüllt ist – kann mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung nach § 16 Abs. 1 UrhG verbunden

ist.

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Ob sie wollen oder nicht spielt keine Rolle wenn es wirklich ein entsprechendes Gesetz gibt. Wenn es eins gäbe, hätte man Google das Treiben aber schon untersagt. Offensichtlich gibt es aber keins und mit der köchelnden Volksseele soll nun eines mit heißer Nadel gestrickt werden.

 

 

Da muss erst mal jemand klagen. Bis das durchentschieden ist, können Jahrzehnte vergehen. Ein Problem ist, dass es wohl kaum eine einstweilige Verfügung geben wird, die den Betrieb bis dahin verhindert, da sich kein Schaden für die Allgemeinheit beziffern läßt. Wohl aber ein materieller für Google. In der Interessensabwägung glaube ich nicht, dass sich ein Richter traut, gegen Google die EV zu erlassen. Das ist, soweit ich es verfolgt habe, auch einer der Hauptargumente für ein Gesetz. Außerdem: Wenn man keinen nennenswerten materiellen Schaden nachweisen kann, kann man auch keinen von Google nicht beachteten Widerspruch ahnden. Daher bedarf es eigentlich einer Bußgeldregelung. Und die muß wehtun, ansonsten lächelt Google, macht fleißig weiter und bezahlt das aus der Portokasse.

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