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OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit


jmschuh

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Bitte nicht vergessen, dass der Streit ausschließlich um das gewerbliche Fotografieren geht. Fotografien, die nicht gewerblich verwertet werden sollen, waren hiervon nie betroffen. Insoweit stärkt das Urteil eher die Erwerbsmöglichkeiten von Postkartenherstellern und ihren digitalen Nachfolgern.

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uliwer: das urteil geht alle fotografen an. denn unabhängig davon, ob du fotos verkaufen willst, oder nicht, wird genau so ein urteil dafür maßgebend sein, wie sich parkwächter, pförtner etc. dir gegenüber verhalten sobald du einen fotoapparat oder sogar noch ein stativ in der hand hast!

 

man bekommt ja direkt hoffnung!

 

wir hatten es ja schon damals bei dem 1. urteil wie es eigentlich sein kann, daß sachwerte die mit mitteln aus öffentlicher hand bezahlt sind, dann nicht öffentlich fotografiert werden sollen dürfen. das urheberrecht liegt ja trotzdem beim fotografen. daß ein fotograf geld nehmen darf für seine kunst sollte auch logisch sein.

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