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Seltsame Auktionen


Guest Joachim_I

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Guest Joachim_I

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Ich habe in den letzten Wochen ein Angebot einer Leica MP6 (MP-Variante fuer den japanischen Markt) auf der bekannten Auktionsplattform verfolgt. Die gleiche Kamera wurde zumindest zweimal angeboten. In beiden Faellen wurde die Auktion einige Tage vor Ablauf beendet, obwohl zahlreiche Gebote vorlagen (im letzten Fall zumindest 16).

 

Hat jemand eine Idee, wie ein solches Anbieterverhalten zu erklaeren ist? So etwas habe ich zuvor noch nicht beobachtet.

 

Ich dachte, ein Anbieter koenne eine Auktion nur in bestimmten Faellen wie z.B. Verlust zurueckziehen. Offenbar lag ich damit falsch. Allerdings bin ich auch nicht gerade ein Auktionsexperte.

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hab ich auch gesehen

ich vermute, dass das eine nicht erlaubter Nebenverkauf vorgenommen wurde......wenn man das meldet, ist der Anbieter weg vom Fenster

 

und meldet sich unter neuem Namen wieder an und macht weiter

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ich vermute, dass das eine nicht erlaubter Nebenverkauf vorgenommen wurde......wenn man das meldet, ist der Anbieter weg vom Fenster

Einen Nebenverkauf muss man auch zuerst mal beweisen können. Wenn der Verkäufer sich darauf beruft, der Artikel sei verlorengegangen oder beschädigt worden (und es ist erstaunlich wie oft so was passiert ;))... viel Glück.

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hab ich auch gesehen

ich vermute, dass das eine nicht erlaubter Nebenverkauf vorgenommen wurde......wenn man das meldet, ist der Anbieter weg vom Fenster

 

Man kann jederzeit seine eigenen Auktionen beenden. Alles andere ist im Reich der Spekulationen.

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Hi,

so wie Jens es schreibt ist es richtig,

ich habe selbst schon Angebote vor Ablauf beendet.

Zum einen wegen einer falschen Beschreibung

zum anderen wegen eines versteckten Defektes.

 

Es wäre also immer gegeben unter einem dieser Vorwände

eine Auktion zu beenden.

 

Also was soll´s, besser so, als wenn die Ware nicht kommt

oder nicht der Vorstellung entspricht.

 

Gruß

Horst

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Man kann jederzeit seine eigenen Auktionen beenden. Alles andere ist im Reich der Spekulationen.

 

Stimmt uneingeschränkt.

Es gibt sozusagen einen (unsichtbaren) Hinweis: "Zwischenverkauf vorbehalten...", oder "bis Ende der Auktion bleibt der Anbieter oder sein Auftraggeber uneingeschränkter Eigentümer des Angebotenen" (oder so ähnlich, ich bin kein Jurist...)

 

Ich möchte die Auktionsplattform sehen, die mir meine Rechte als Eigentümer beschneiden will. Etwas anderes ist es, wenn die Auktion beendet ist und es einen Höchstbieter gibt. Mit dem habe ich dann einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.

Den im Zweifel durchzusetzen, ist allerdings schwierig.

 

Ich habe selbst schon Angebote vorzeitig beendet, da abzusehen war, daß ein vernünftiger Preis nicht zustande kommen würde (kein Gebot, kein Beobachter - und das 5 min vor Schluß...)

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Dann habe ich wieder etwas dazugelernt. Mein (altes) Verständnis von EBAY war, daß ich Auktionen nicht ohne (für den Bietenden) triftigen Grund abbrechen darf. Sprich: Ich darf nur abbrechen, wenn mir die Erfüllung der Lieferung unmöglich wird (Verlust, Zerstörung der angebotenen Ware, später entdeckter grober Mangel etc.) oder es noch KEIN GEBOT vorliegt.

 

Ich bin also bisher davon ausgegangen, daß ich als Verkäufer schon dem Lauf der Auktion völlig ausgeliefert bin, also auch zusehen muß, wie eine völlig intakte Leica M7 bei z.B. 13,- Euro stecken bleibt, so denn ein solches Maximal-Gebot vorliegt.

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Man darf ganz offiziell eine Auktion zu einem beliebigen Zeitraum abbrechen und den Artikel dem aktuellen Höchstbieter zu dessen gebotenen Preis verkaufen. Das ist ganz legal.

Die Frage ist nur warum man dies tun sollte, denn der Preis kann ja nur weitersteigen, aber nicht fallen.

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Dann habe ich wieder etwas dazugelernt. Mein (altes) Verständnis von EBAY war, daß ich Auktionen nicht ohne (für den Bietenden) triftigen Grund abbrechen darf. Sprich: Ich darf nur abbrechen, wenn mir die Erfüllung der Lieferung unmöglich wird (Verlust, Zerstörung der angebotenen Ware, später entdeckter grober Mangel etc.) oder es noch KEIN GEBOT vorliegt.

 

Ich bin also bisher davon ausgegangen, daß ich als Verkäufer schon dem Lauf der Auktion völlig ausgeliefert bin, also auch zusehen muß, wie eine völlig intakte Leica M7 bei z.B. 13,- Euro stecken bleibt, so denn ein solches Maximal-Gebot vorliegt.

 

Ja, man unterwirft sich schon gewissen Regeln, die ebay (vernünftigerweise) aufgestellt hat. Dazu gehört eben auch, daß man eine Auktion nicht ohne triftigen Grund abbrechen"darf". Aber, siehe mein Beitrag: Ich bin und bleibe der Eigentümer bis zum Ende der Auktion und kann somit mit meiner Ware tun, was ich will, also auch vorzeitig aus der Auktion nehmen.

Der Weg des geringsten Widerstandes in einem Fall wie von Dir beschrieben, ist eindeutig der Ratschlag von Horst.

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Darf ich dann als Bietender meine Gebote zurück nehmen, weil ich das Geld verlohren oder versoffen habe?

 

Die von Dir angegeben Gründe kann man zwar nicht geltend machen - dennoch kann man jederzeit ein Gebot zurückziehen. Im Gegensatz zu "zurückgezogenen Auktionen" wird aber in Deinem Profil vermerkt, wieviel Gebote von Dir in den letzten Wochen/Monaten zurückgezogen wurden. Als Schutz vor Spaßbietern, die man dann von der Auktion ausschließen kann.

 

Jens

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Man darf ganz offiziell eine Auktion zu einem beliebigen Zeitraum abbrechen und den Artikel dem aktuellen Höchstbieter zu dessen gebotenen Preis verkaufen.

ALUX hat recht - genau hier übersehen viele Verkäufer das kleine, aber alles entscheidende Detail!!

 

Siehe z.B. hier - die gleichen Schlussfolgerungen und Verweise zu ähnlichen Gerichtsurteilen finden man auch auf zahlreichen anderen Anwalts-und Rechtsberatungs-Websites (einfach mal nach "urteil ebay auktion beenden" googeln). Wer meint, er könne seine M7 bei 13€ Höchstgebot aus dem Verkehr ziehen, kann u.U. sein blaues Wunder erleben!

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ALUX hat recht - genau hier übersehen viele Verkäufer das kleine, aber alles entscheidende Detail!!

 

Siehe z.B. hier - die gleichen Schlussfolgerungen und Verweise zu ähnlichen Gerichtsurteilen finden man auch auf zahlreichen anderen Anwalts-und Rechtsberatungs-Websites (einfach mal nach "urteil ebay auktion beenden" googeln). Wer meint, er könne seine M7 bei 13€ Höchstgebot aus dem Verkehr ziehen, kann u.U. sein blaues Wunder erleben!

 

Welches blaue Wunder denn?

Das Verfügungsrecht über mein Eigentum bleibt! Zumindest, solange die Auktion noch läuft.

 

Zum Thema "Spaßanbieter": Da das Einstellen eines Artikels Arbeit macht, dürfte die Zahl der "Spaßanbieter" eher gegen null tendieren.

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Welches blaue Wunder denn?

Das Verfügungsrecht über mein Eigentum bleibt! Zumindest, solange die Auktion noch läuft.

 

Zum Thema "Spaßanbieter": Da das Einstellen eines Artikels Arbeit macht, dürfte die Zahl der "Spaßanbieter" eher gegen null tendieren.

 

 

Dieter,

mit (Spaß)Bieter ist nicht der Anbieter der Artikel gemeint, sondern derjenige der darauf bietet und der hat kaum Arbeit dabei.

Willy

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Welches blaue Wunder denn?

Das Verfügungsrecht über mein Eigentum bleibt! Zumindest, solange die Auktion noch läuft.

Es geht hier um den Fall, dass der Verkäufer eine Auktion beendet, nachdem schon ein oder mehrere Gebote abgegeben wurden.

 

Die Meinung, dass der Verkäufer dies ohne Folgen tun kann, ist falsch.

 

Die Rechtssprechung (siehe Links und Google im letzten Beitrag) ist nämlich, dass der Verkäufer sich unwiderruflich zum Verkauf gegenüber dem Höchstbietenden verpflichtet hat, und zwar zu dessen aktuellem Gebot.

 

Dass eBay die Beendigung einer Auktion ermöglicht, unter welchen Auswahlgründen auch immer, ändert nichts am (von eBay unabhängigen) Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Höchstbietendem, welches bereits mit dem ersten Gebot zustande kommt.

 

Zum Thema "blaues Wunder": in diesem eBay-Urteil wurde dem Käufer z.B. ein ganzes Flugzeug für den Preis eines Autos zugesprochen. Ist fast so schlimm wie eine M7 für 13 Euro... :rolleyes:

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ALUX hat recht - genau hier übersehen viele Verkäufer das kleine, aber alles entscheidende Detail!!

 

Siehe z.B. hier - die gleichen Schlussfolgerungen und Verweise zu ähnlichen Gerichtsurteilen finden man auch auf zahlreichen anderen Anwalts-und Rechtsberatungs-Websites (einfach mal nach "urteil ebay auktion beenden" googeln). Wer meint, er könne seine M7 bei 13€ Höchstgebot aus dem Verkehr ziehen, kann u.U. sein blaues Wunder erleben!

 

Genau so ist es. Ich habe selbst schon mit Anwaltlicher Hilfe eine abgebrochene Auktion, bei der ich Höchstbietender war, erfolgreich eingefordert.

Wer das Risiko als Verkäufer nicht eingehen mag, soll einen Startpreis festlegen und dafür auch zahlen.

 

Gruß Gregor

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Stimmt uneingeschränkt.

..............

 

Ich habe selbst schon Angebote vorzeitig beendet, da abzusehen war, daß ein vernünftiger Preis nicht zustande kommen würde (kein Gebot, kein Beobachter - und das 5 min vor Schluß...)

 

 

Abzusehen ist bei eBay nichts.

 

Ich lasse eine Bietmaschine für mich bieten, und sie gibt mein Angebot 3 Sekunden vor Angebotsende automatisch ab. Als Beobachter melde ich mich auch nicht. Einige Sekunden nach Auktionsschluss bekomme ich ein Email von der Bietmaschine ob ich die Auktion "gewonnen" habe oder nicht, das reicht mir.

 

Angebote ohne triftigen Grund vorzeitig zu beenden finde ich fies.

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Ich bin also bisher davon ausgegangen, daß ich als Verkäufer schon dem Lauf der Auktion völlig ausgeliefert bin, also auch zusehen muß, wie eine völlig intakte Leica M7 bei z.B. 13,- Euro stecken bleibt, so denn ein solches Maximal-Gebot vorliegt.

 

Ein Freund kann Dir immer aus der Bredouille helfen!;)

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