Guest johann_wolfgang Posted November 6, 2009 Share #1 Posted November 6, 2009 Advertisement (gone after registration) Ein aufmerksamer Forent hat diesen Hinweis gegeben: Bildagentur Pitopia - Property Release Was kann das für Konsequenzen bringen? Welche eigenen Fotos darf ich noch veröffentlichen? Gruss Johann Liste bekannter kritischer Objekte und Marken und Locations: Deutschland Gehry-Häuser und Architektur Hagenbeck Tierpark, Hamburg Hundertwasser-Häuser KölnTurm Kunstobjekte (öffentlich ausgestellt), die nicht dauerhaft sind (z. B. Christo & Jean Claude) Mannesmann Verwaltungsgebäude Museen von innen allgemein Olympiastadion, Berlin Radsporthalle + Schwimmsporthalle, Berlin Reichstagskuppel (Innenaufnahmen), Berlin Schloß Neuschwanstein (außerhalb des öffentlichen Raums fotografiert) Sony Center, Berlin Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg, weitere Infos siehe http://www.spsg.de Zoos & Tierparks, teils durchaus erlaubt, Erfahrungen anderer Fotografen Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted November 6, 2009 Posted November 6, 2009 Hi Guest johann_wolfgang, Take a look here Grundsätzliches zum Fotoforum. I'm sure you'll find what you were looking for!
joachimeh Posted November 6, 2009 Share #2 Posted November 6, 2009 ... bleibt also noch die Blümchenknipserei, na gut da bin ich dabei Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest s.m.e.p. Posted November 6, 2009 Share #3 Posted November 6, 2009 Was kann das für Konsequenzen bringen? Abflauen der Bilderflut? Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 6, 2009 Share #4 Posted November 6, 2009 Blümchen darf man - aber nicht von patentgeschützten Züchtungen?Warum darf ich manche Architektur nicht photographieren - erhalte aber kein Schmerzensgeld, wenn ich sie unvermeidlicherweise ansehen muß?Das Urheberrecht an Menschen liegt bei deren Eltern! Nur sie, und nicht die Abgelichteten können die Erlaubnis zu einer Photographie geben. Aber sie haften nicht für die Ungelegenheiten, die mir manche unabgelichtet oder abgelichtet bereiten.str. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 6, 2009 Share #5 Posted November 6, 2009 Na, freuen wir uns doch, dass Leica bisher nicht auf der Liste kritischer Marken steht; und solange man noch Bilder von den eigenen Kameras machen darf, wird das Forum nicht untergehen. Hierzulande gilt nach wie vor die sog. "Panoramafreiheit", die auch in dem Link kurz erwähnt wird). Kurzzusammenfassung hier: Panoramafreiheit ? Wikipedia Diskussionen zu Überlegungen, die Panoramafreiheit einzuschränken (die aber nicht besonders weiterführend waren - das gilt für die Überlegungen, wie für die Diskussionen darüber gleichermaßen), gab es hier schon öfters. Link to post Share on other sites More sharing options...
artisan Posted November 6, 2009 Share #6 Posted November 6, 2009 "Läden und das "goldene M." Wer fotografiert schon diese Dr...läden? Link to post Share on other sites More sharing options...
Andreas_Kreuz Posted November 6, 2009 Share #7 Posted November 6, 2009 Advertisement (gone after registration) Daß in Tiergärten und Museen die Verwendung von Blitzlicht (meistens) untersagt ist, ist doch verständlich und nachvollziehbar: Die Tiere und auch die Museeumsstücke (z. B. Möbel, Gemälde, ..) leiden unter dem permanenten Angeblitze von tausenden von Digiknipsen. (Dias z. B. verlieren ihre Farben, wenn sie übermäßig lang anprojiziert werden.) Auch das grundsätzliche Verbot einer kommerziellen Veröffentlichung von Fotografien der Museeumsstücke oder der Zootiere ist nachvollziehbar; wer möchte denn schon gerne, wenn andere mit seinem Eigentum bzw. seinem teuer beschafften und unterhaltenen Betriebsmittel / Firmenvermögen Geld "verdienen"? Andreas + Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 6, 2009 Share #8 Posted November 6, 2009 andreas-du sagst es: es geht um kommerzielle verwertung! das ist ein unterschied zu grundsätzlich nicht fotografierbar.... Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 6, 2009 Share #9 Posted November 6, 2009 andreas-du sagst es: es geht um kommerzielle verwertung! das ist ein unterschied zu grundsätzlich nicht fotografierbar.... Das ist so nicht richtig. Die maßgebliche Vorschrift lautet: § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen „(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“ „(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“ Die kommerzielle Verwertung ist danach gerade nicht maßgeblich, sondern es reicht jede Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe aus. Liegen die genannten Voraussetzungen - nämlich dass sich die Werke bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, nicht vor, gibt es keine Berechtigung zur Verbreitung. Die hat allein der Urheber, was auch richtig ist, denn er allein entscheidet, ob und wie er etwas verbreitet, und auch eine nicht-kommerzielle Verbreitung kann seinen - berechtigten - kommerziellen Interessen schaden. Ich darf danach zwar eine vorübergehende Installation von Christo, die sich in der Öffentlichkeit befindet, für eigene Zwecke fotografieren, ich darf das Foto aber nicht hier im Forum einstellen, also verbreiten, weil es kein bleibendes Werk ist. Auch dann nicht, wenn weder ich, noch der Forenbetreiber noch sonstwer das kommerziell tut. Ich darf - vielleicht, wenn der Aussteller es mir nicht Kraft seines Hausrechts verbietet - zwar ein Foto von einem ein Bild von HCB oder wem auch immer, das urheberrechtlich geschützt ist, in einer Ausstellung machen, ich darf es aber auch nicht hier einstellen, weil es nicht an einem öffentlichen Weg, einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz gemacht wurde. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest johann_wolfgang Posted November 6, 2009 Share #10 Posted November 6, 2009 Liste bekannter kritischer Objekte und Marken und Locations: Barbiepuppen (Name oder Produkte) BMW Britische Concorde - Flugzeug Daimler Chrysler Disney Figuren und Disneyland Emmy und/oder Grammy Award Trophäen Ferrari (Autos) ICE Japanischer "Bullet Train" Hochgeschwindigkeitszug Lamborghini (Autos) London: U-Bahn Schild Piccadilly Circus Maserati (Auto) Mustang (Ford - Auto inkl. Logo) Porsche (Auto inkl. Logo) Rolls Royce ( Auto incl. Logo & Emily) TGV (franz. Hochgeschwindigkeitszug) Thunderbird (Auto inkl. Logo) Kann das bedeuten, dass ich z.B. einen Rolls Royce zwar für mich fotografieren darf, dieses Foto aber nicht veröffentlich darf. Es gibt hier im LUF dutzende von Fotos vom Innenraum der Reichstagskuppel, vom Sony-Center usw. usw. Verstossen diese Veröffentlichungen gegen geltendes Recht? Gruss Johann Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest johann_wolfgang Posted November 6, 2009 Share #11 Posted November 6, 2009 Admin, was sagst Du zu diesem Problem? Gruss Johann Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 6, 2009 Share #12 Posted November 6, 2009 uliwer: ja, du hast recht, ich bedachte aber in meinen einwand vor allem die anderen punkte wie gehry-bauten, parks, museen, etc..... also eben bleibende dinge die man in der öffentlichkeit fotografieren kann. der sonderfall des nur zeitweisen kunstwerkes ist eh noch was ganz eigenes. ich bin auch hier z.t. ganz bei der panoramafreiheit. und gerade in einem forum muß man dinge zur diskussion stellen können (also auch fotos). wie willst du z.b. in einem kunstforum über die neuste kunst eine skünstlers diskutieren, wenn du keine bilder davon zeigen darfst? nein, hier ist die rechtsprechung noch längst nicht abgeschlossen, bzw. wird in einem sehr kapitalistischen interesse zugunsten des gewinns einzelner geführt! das öffentliche recht zur freien meinungsäußerung die in einem forum mit wort und bild geführt wird, sollte zumindest in unserem köpfen nicht gleich verschwinden, nur weil da irgendwer meint scharf schießen zu müssen (stiftung preuß. gärten....) lg Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 6, 2009 Share #13 Posted November 6, 2009 Liste bekannter kritischer Objekte und Marken und Locations: ... Kann das bedeuten, dass ich z.B. einen Rolls Royce zwar für mich fotografieren darf, dieses Foto aber nicht veröffentlich darf. Es gibt hier im LUF dutzende von Fotos vom Innenraum der Reichstagskuppel, vom Sony-Center usw. usw. Verstossen diese Veröffentlichungen gegen geltendes Recht? Gruss Johann Die eingangs zitierte Zusammenstellung aus dieser Webseite, ist eher verwirrend als weiterführend. Für urheberrechtlich geschützte Werke (Architektur, Kunst usw.) gelten andere Maßstäbe als für Markenzeichen. Für Fotografien innerhalb von Gebäuden oder auf Privatgelände wiederum andere als für Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Das wird alles durcheinander geworfen, und lässt sich kaum noch vernünftig entwirren. Ich habe daher fast den Eindruck, dass die Webseite so wie sie angelegt ist, hieran ein Interesse haben könnte, es werden ja "hilfreiche" Links gegeben, wie man sich beraten lassen kann usw..... Wenn man sich an folgender "Faustformel" orientiert, läuft man kaum Gefahr, daneben zu liegen: Bloße private Aufnahmen in der Öffentlichkeit sind eigentlich nie verboten - es sei denn das Recht von Personen am eigenen Bild ist betroffen. Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken darf man machen, aber nur verbreiten, wenn es sich um dauerhafte Werke an öffentlichen Straßen handelt. Markenzeichen darf man - in der Öffentlichkeit - aufnehmen und verbreiten, es sei denn, die Verbreitung geschieht kommerziell. Zum Schutz von Urhebern vor Verbreitung von Aufnahmen ihrer Werke, die nicht dauerhaft an öffentlichen Straßen stehen und den "kapitalistischen" Interessen nur so viel: Man stelle sich vor, ein Fotograf aus diesem Forum macht eine Ausstellung. Die knipse ich ab und stelle sie hier rein. Was wiegt mehr: meine Meinungsfreiheit, hier über irgendeinen Fotografen und seine Bilder diskutieren zu wollen, oder seine Freiheit, selbst zu entscheiden, was mit seinen Bildern geschieht und wo und wie er sie zur Diskussion stellt? (P:S:: Ich mache keine Ausstellungen, und meine Bilder würde auch niemand kaufen.) Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 6, 2009 Share #14 Posted November 6, 2009 uliwer: doch genau dies! du machst eine ausstellung (oder jemand stellt egalwelche kunst öffentlich aus)- jetzt gibt es weltweit eine gruppe interessierter die sich darüber austauschen möchten. ich denke, dieses öffentliche recht das dann auch tun zu können, wiegt schwerer. wenn du nämlich keine öffentlichkeit deiner bilder wünschst, hättest du auch keine ausstellung gemacht! es geht ja nicht um repro-abzüge..... du mußt schon exakt bleiben: ein bloßes fotografieren, wo deine ausstellungsbildchen mit drauf sind, stellt keine wirkliche vervielfältigung deines "werkes" dar. dies entspräche ein scan, oder eine reproduktion, oder zumindest ein rahmen-passgenaues abfotografieren. letztes ding war ja potsdam, sancoussi..... ein park, welcher mit öffentlichen geldern finanziert wurde und nun soll die öffentlichkeit nicht das recht haben dort private fotos zu machen?? das ist für mich kapitalismus. nur damit ich eine dämliche postkarte kaufen soll, soll ich nicht fotografieren dürfen? Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 7, 2009 Share #15 Posted November 7, 2009 ... du mußt schon exakt bleiben: .... Einverstanden, Du aber auch. Vervielfältigen ist nicht dasselbe wie verbreiten und veröffentlichen. Jede der drei Handlungen ist selbständig für sich zu betrachten und für jede brauchst Du eine Berechtigung, wenn Du nicht selbst Urheber bist. Du kannst ein urheberrechtlich geschütztes Werk auch ohne Reprovit abfotografieren und das Foto dann verbreiten, auch wenn du das Werk nicht vervielfältigst. (Etwas anderes ist, wenn Du ein selbst gestaltetes Foto machst, z.B. mit dem Titel "Bilder einer Ausstellung", worin die Bilder nur Zitat sind Du aber selbst Urheber eines eigenständigen Werks - das ist aber ein ganz weites Feld und ein anderes Thema.) War es nicht so, dass Du irgendetwas mit Musik machst? Wie auch immer. Ich gehe also mit irgendeinem Aufzeichnungsgerät in ein Konzert - ist ja öffentlich - und schneide das mit. - ...und dann sage ich: jetzt will ich weltweit darüber diskutieren und stelle das irgendwo zum download zur Vefügung. Es gibt ja auch genug Spielwiesen dafür, wie z.B. ein Forum wie dieses. Der Forenbetreiber hat aber einigen Aufwand damit und finanziert das Ganze durch Werbung - macht das also kommerziell. In seinem Forum befindet sich also so ein download aus dem öffentlichen Konzert. Jetzt wird eifrig darüber diskutiert. Der eine sagt: Scheiß Tonqualität; der andere: blöde Musik, der Dritte findet es geil. Alles unsere Freiheiten. Jetzt kommt aber derjenige, der das Konzert gegeben hat - oder der Veranstalter, und fragt: wie kommt eigentlich dieser Forenbetreiber dazu, mein Konzert abzuspielen- und dann auch noch in so einer Scheißtonqualität vor so einem bescheuerten Publikum? Gehört auch zu seiner Meinungsfreiheit, das so zu sehen. Er schickt dem Forenbetreiber einen Schreibebrief, worin er ein paar Tausend Euro Nutzungsgebühren verlangt. Hauptsache wir haben unsere Freiheiten zum Diskutieren und die anderen, die die Arbeit mit dem Konzert haben oder mit dem Forum, sollen doch sehen, wo sie bleiben. Sanscoussi ist wieder etwas ganz anderes. Ich vermute mal, da hat niemand mehr Urheberrechte dran, denn die Architekten und Gartenbauer, die die Urheber sein könnten, sind seit ca. 200 Jahren tot. Da mag zwar irgendeine Kulturbürokratie ein Schild anhängen, dass man zwar fotografieren dürfe, diese aber nicht - kommerziell - nutzen dürfe. Schilder gibt es viele. In einem oben zitierten Link hat ein Biologe das für Hagenbecks Tierpark (der ist privat und nicht aus Steuermitteln bezahlt) aus meiner Sicht zutreffend geschildert: DigicamClub - mehr sehen dann auf "Genehmigung" klicken, dort findet sich der Beitrag des Biologen. Also nicht alles durcheinander werfen. Link to post Share on other sites More sharing options...
MAX Posted November 7, 2009 Share #16 Posted November 7, 2009 verückte schöne sog. "freie" Welt. Wenn aus rein ( Sche... !! ) kommerziellen Gründen solche Verbote ausgesprochen werden. Und der "Bildermarkt" da schon wieder international ( zwischen den üblichen Verdächtigen ) aufgeteilt scheint. Aus sicherheitstechnischen, oder staatlich hoheitlichen Gründen wären diese Verbote gegebenenfalls gerechtfertigt und durchaus nachvollziehbar. Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted November 7, 2009 Share #17 Posted November 7, 2009 Vielleicht noch nicht so bekannt: Leica hat ein Recht auf jedes gute Asphären-Foto und kann im Gegenzug für schlechte Bilder auch Schmerzensgeld einfordern:rolleyes: Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Land Posted November 7, 2009 Share #18 Posted November 7, 2009 UliWer hat da ganz richtig den Punkt getroffen und doch bleiben immer wieder Fragen, die jeden Fotofreund unterwegs treffen: Eine dauerhaft angebrachte Infotafel darf, ein temporärer Banner jedoch nicht fotografiert sein um veröffentlicht zu werden. (Für die private Sammlung ist das egal) Im Web gilt bekanntlich, daß Bilder von x-beliebig downgeladen und ggf. reproduziert oder verfälscht werden können, wo wir als "Urheber" keinerlei Einfluß mehr haben. Ein Bild kann wie ein böses Wort sein, das man nie mehr zurückholen kann- weil es längst irgendwo gespeichert worden ist. Wer Aufnahmen in Brennweiten macht, wo Gesichter und Nummernschilder etc. nur "Staffage" werden, dh. nicht unbedingt erkenntbar gezeigt, ist die Sache "krisensicher"- wehe, wenn sich jemand beklagt, daß er vor einem Laden stehend zu sehen ist und das Bild im Internet für alle Welt zur Verfügung ist.. Fotos von irgendwelchen spielenden Kindern sind auch nicht harmlos. Wie das rechtlich ausschaut, wenn jemand mit einem Tele durch ein geöffnetes Fenster Personen ablichtet, weiß ich auch nicht. Eine Stadtszene ist garantiert mit zig Fallen bestückt, wenn diese im Web gezeigt werden soll. Regelungen sind wichtig, inzwischen ist aber alles derart überreguliert... was von frechen Leuten zu verantworten ist, die überall zu finden sind. Nicht ohne Grund habe ich mich auf reine Landschaftsaufnahmen zurückgezogen und lichte nur noch ganz selten -ab und zu- mal eine schöne Fachwerkfassade ab. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #19 Posted November 7, 2009 uliwer: die musik ließ ich hier ganz bewußt außen vor. zum einen gilt hier (in den konzerthäusern zumindest) immer das "hausrecht"! dieses gestehe ich dann z.b. selbstverständlich auch museen etc. zu.... aber für mich wäre es genauso selbstverständlich, daß, wenn ich irgendwo draußen auf der wiese spiele, das auch jedermann mitschneiden darf für seinen privaten erinnerungs- oder diskussionsgebrauch! auch im konzerthaus wäre mir das eigneltich egal (ja, eine diskussion darüber (öffentlich) ob geiger sowieso diese stelle bei dem konzert im gasteig jetzt nun gut oder nicht gut gespielt hat, wäre manchmal gar nicht soo verkehrt....) solange diese mitschnitte nicht verwertet werden. aber hier entspricht ein mitschnitt eben ein bißchen einer repro-fotografie und das sehe ich auch enger. ein outdoor-mitschnitt (oder kneipenmitschnitt), wo hintergrundgeräusche, publikumslaute etc. drauf sind, ist für mich das gleiche wie fotos einer ausstellung wo dann auf dem bild die bilder zu sehen sind, aber mit ausstellungsbesuchern etc. athmos sozusagen und ich hielt das für öffentliches recht, z.b. auch in einer rundfunksendung oder einem fernsehbeitrag dann so etwas zu gebrauchen (hier natürlich nach absprache). ich werde in letzter zeit auch immer wieder im zusammenhang mit anderen projekten gefilmt und dabei meine musik aufgenommen-bisher hat mich noch keiner gefragt, ob ich der sendung überhaupt zustimme. da meine musik aber nicht hauptthema der fernsehdokus sind, sehe ich das nicht als urheberrechtsfirlefanz an. es muß möglich sein mit einiger freiheit dokumentarisch arbeiten zu können, wozu nun mal bild und ton gehören! noch als argument: bei promis zählt das öffentliche interesse auch mehr, als das private (bilder dürfen abgedruckt werden, bzw. sie müssen es hinnehmen, daß sie fotografiert werden) und in der richtung sehe ich auch die notwendigkeit der freiheit, dinge zu dokumentieren, auch wenn hier private interessen bestehen. lg matthias Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 7, 2009 Share #20 Posted November 7, 2009 Keine Regelung kann so schlimm sein, wie die vorsorgliche Angst vor ihr. Zu einem freiheitlichen Rechtsstaat hingegen gehört, daß jeder - gegebenenfalls auch gegen alle Erfahrung - erwartet, daß das Vernünftige sich durchsetzt und entsprechend handelt. str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.