willi1960 Posted August 9, 2008 Share #1 Posted August 9, 2008 Advertisement (gone after registration) Hallo liebe Fangemeinde Habe mir vor einigen Wochen das Leica Taschenbuch 7.Auflage vom Lindemanns Verlag , Neu und originalverpackt , gekauft. Bin jetzt erst dazu gekommen mal intensiver zu blättern und da ist mir aufgefallen das mitten im Buch die Seite 151 – 158 fehlen – einfach nicht da ..... Habe versucht bei Lindemanns zu reklamieren aber die lehnen kategorisch einen Umtausch ab da die 14 Tage um sind. Ar....er Frage , hat jemand dieses Buch und könntest mir ggf. die Seite(n) in Kopie (Scan) zu Verfügung stellen – weil gerade die 90er Objektive interessieren mich. Wäre supertoll , auch wenn es ne andere Auflage wäre. Schon mal besten Dank für die Hilfe. "Allzeit Gut Licht" Willi Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted August 9, 2008 Posted August 9, 2008 Hi willi1960, Take a look here Frage mit der Bitte um Hilfe , Leica Taschenbuch. I'm sure you'll find what you were looking for!
veraikon Posted August 9, 2008 Share #2 Posted August 9, 2008 Hmm als Konsequenz müsste ich jedes Buch das ich kaufe innhalb 14 Tage vollständig durchlesen - da ja Fehlseiten, Falschbindungen etc. nicht von aussen auffallen. War es als Mängelexemplar herabgesetzt ? Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest JanWelm1 Posted August 9, 2008 Share #3 Posted August 9, 2008 Hallo liebe Fangemeinde Habe mir vor einigen Wochen das Leica Taschenbuch 7.Auflage vom Lindemanns Verlag , Neu und originalverpackt , gekauft. Bin jetzt erst dazu gekommen mal intensiver zu blättern und da ist mir aufgefallen das mitten im Buch die Seite 151 – 158 fehlen – einfach nicht da ..... Habe versucht bei Lindemanns zu reklamieren aber die lehnen kategorisch einen Umtausch ab da die 14 Tage um sind. Ar....er Frage , hat jemand dieses Buch und könntest mir ggf. die Seite(n) in Kopie (Scan) zu Verfügung stellen – weil gerade die 90er Objektive interessieren mich. Wäre supertoll , auch wenn es ne andere Auflage wäre. Schon mal besten Dank für die Hilfe. "Allzeit Gut Licht" Willi Hi, ich melde mich per PN bei dir. Öcher halten doch zusammen Link to post Share on other sites More sharing options...
willi1960 Posted August 9, 2008 Author Share #4 Posted August 9, 2008 Nein , war nicht als Mängelexemplar gekennzeichnet und sogar in Plastik verschweisst. Das ist es ja , was mich so ärgert. Viele Grüße Link to post Share on other sites More sharing options...
veraikon Posted August 9, 2008 Share #5 Posted August 9, 2008 Den Ärger kann ich nachvollziehen Hast du dich mal an den Verlag gewandt ? Link to post Share on other sites More sharing options...
gerd_heuser Posted August 9, 2008 Share #6 Posted August 9, 2008 Nein , war nicht als Mängelexemplar gekennzeichnet und sogar in Plastik verschweisst.Das ist es ja , was mich so ärgert. Viele Grüße Da gibt es keine 14-Tagefrist. Das Buch hat eindeutige Mängel, die der Gewährleistung unterliegen. Hochinteressant wie sich Lindemanns verhält. Warten wir mal ab. Das Geschäft hat ja kein Monopol auf Fotobücher . . . Link to post Share on other sites More sharing options...
Dr. No Posted August 9, 2008 Share #7 Posted August 9, 2008 Advertisement (gone after registration) ich hätte gerade von Lindemanns dbzgl. eine andere Reaktion erwartet bzw. gewünscht . Gruß OLAF Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest liesevolvo Posted August 9, 2008 Share #8 Posted August 9, 2008 Extrem ärgerlich und dem Ruf der Buchhandlung mächtig konträr. Hilft Dir jetzt nicht wirklich ---- aber Ärger braucht Luft! Viele Grüße, Lenn Freue mich drauf, Dich kommende Woche zu sehen. Link to post Share on other sites More sharing options...
thomas_schertel Posted August 9, 2008 Share #9 Posted August 9, 2008 Dabei handelt es sich bei dem Fehlen von Seiten um einen Sachmangel (§§ 433 ff BGB) Der Anspruch, den Du gegen den Verkäufer des Buches hast, verjährt nach 2 Jahren. Du kannst nach Deiner Wahl Nachlieferung der fehlenden Seiten (das muß der Verkäufer nicht tun, wenn er dazu einen unverhältnismäßigen Aufwand treiben müßte-also z. B. ein mangelfreies Buch zerlegen, um Dir die fehlenden Seiten zu schicken), oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Oder Du trittst vom Kauf zurück. In jedem Fall müßte der Verkäufer das Porto für die Rücksendung des fehlerhaften Buches tragen. Du solltest Dich keinesfalls abspeisen lassen, sondern auf einem fehlerfreien Buch bestehen, das Dir kostenfrei geliefert wird. Gruß Thomas Link to post Share on other sites More sharing options...
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