achim Posted October 23, 2007 Author Share #61  Posted October 23, 2007 Advertisement (gone after registration) du machst mir spass: auch dieser satz ist doch ursprünglich von dir ins spiel gebracht wordern. willst du anderen den vorwurf machen, dass sie dich ernst nehmen? :-)  noch einmal zur Nachhilfe:-)  es sind hier leider einige Mitforenten mit einer rosaroten Leica Brille und einer gewissen Arroganz ausgestattet ich wollte dieser Spezie mit meinem Satz nur den Wind aus den Segeln nehmen.  Ist mir leider nicht gelungen,  Aber scheinbar springen einige hier auf jeden Zug auf, hauptsache der Zug faehrt.  Achim Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted October 23, 2007 Posted October 23, 2007 Hi achim, Take a look here Sucherlupe 1,25. I'm sure you'll find what you were looking for!
Guest zebra Posted October 23, 2007 Share #62  Posted October 23, 2007 also, bitte spendenquittung UND paketschein einscannen!  Jetzt heißt's "Butter bei die Fische": Spendenquittung UND Paketschein. Link to post Share on other sites More sharing options...
achim Posted October 23, 2007 Author Share #63  Posted October 23, 2007 achim, du tust doch eh nicht das, von dem du sagst, dass du es tust..... bezüglich des patents gibt es infos hier, beim vertrieb "deiner" lupe. Megaperls Webshop - Films and more directly from Japan  na dann, werde ich die Lupe zurueck senden und mir auch keine neue in HK bestellen.   und da ich bei Neubestellung in HK auch keine 50.- sparen werde, kann ich die Euronen auch nicht spenden. Ich muss ja jetzt auf eine original Lupe sparen ( aus der Bucht) Aber ich verspreche Euch, ich gehe ganz lecker mit meiner Frau essen von den nicht ausgegebenen 85.- Euro, Restaurantquittung auf Wunsch ueber PN:-)  Viele Gruesse  Achim  PS ich habe zu dem Thema Sucherlupe alles gesagt :-) Link to post Share on other sites More sharing options...
fth Posted October 23, 2007 Share #64  Posted October 23, 2007 achim, du tust doch eh nicht das, von dem du sagst, dass du es tust..... bezüglich des patents gibt es infos hier, beim vertrieb "deiner" lupe. Megaperls Webshop - Films and more directly from Japan  Würde mich schon mal interessieren, was genau sich Leica da patentieren ließ. Die ganze Lupe kann es ja nicht sein. Ein 1:1-Nachbau ist das Ding aus Hongkong ja nicht, da es sogar eine eingebaute Dioptriekorrektur besitzt.  PS: Gott sei Dank habe ich moralisch eine weiße Weste, da ich meine Sucherlupe im Not leidenden deutschen Fotohandel von Leica bezogen habe.  ;-) Link to post Share on other sites More sharing options...
wizard Posted October 23, 2007 Share #65  Posted October 23, 2007 PS: Gott sei Dank habe ich moralisch eine weiße Weste, da ich meine Sucherlupe im Not leidenden deutschen Fotohandel von Leica bezogen habe.  Nicht nur moralisch, Frank, denn genau DU würdest (im Gegensatz zu vielen anderen hier) eine Patentverletzung begehen, wenn Du den Hongkong-Nachbau benutztest (weil Du nämlich gewerblich damit arbeitest). Ich weiß, ich weiß, Deine Leicas benutzt Du natürlich ausschließlich privat... .  Muss mal nachsehen, vielleicht finde ich die Patentnr. des entsprechenden Leica-Patents, dann stelle ich einen Link hier rein.  Andreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user8952 Posted October 23, 2007 Share #66  Posted October 23, 2007 Muss mal nachsehen, vielleicht finde ich die Patentnr. des entsprechenden Leica-Patents, dann stelle ich einen Link hier rein.  steht doch schon ein stück weiter oben:  http://www.google.com/patents?vid=USPAT6621986&id=iu4OAAAAEBAJ&printsec=abstract&zoom=4&dq=leica&num=100&as_drrb_ap=q&as_minm_ap=1&as_miny_ap=2006&as_maxm_ap=1&as_maxy_ap=2006&as_drrb_is=b&as_minm_is=1&as_miny_is=2003&as_maxm_is=12&as_maxy_is=2006#PPP1,M1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Lars München Posted October 23, 2007 Share #67  Posted October 23, 2007 Advertisement (gone after registration) Na ja, das deutsche Gebrauchsmuster läuft ja im Februar 2012 aus. Solange sollte man die Kopien im Schreibtisch verstecken.  Im übrigen ist das manuelle Aufbringen der 6 Bit-Codierung auch nicht so ganz ohne; da hat Leica ebenfalls ein Gbm (DE 20 2005 013 349 U1 - falls es interessiert). Für den Winkelsucher gilt das Gleiche. Link to post Share on other sites More sharing options...
wizard Posted October 24, 2007 Share #68  Posted October 24, 2007 steht doch schon ein stück weiter oben:  Das ist das US-Patent. Gilt in Deutschland nicht, auch wenn Bush das vielleicht gerne so hätte .  Ich war der Meinung, dass es neben dem deutschen Gebrauchsmuster auch ein deutsches Patent bzw. eine Patentanmeldung gibt, habe jetzt aber keine Zeit zu suchen.  Andreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest andre56 Posted October 24, 2007 Share #69  Posted October 24, 2007 ... Manche Ehefrau wäre vielleicht froh, mit einer kleinen handgeschliffenen Sucherlupe aus Solms ihrem Gatten zu gegebenem Anlaß eine Freude zu bereiten....."   Guter Einfall. War da nicht, na wie heißt es doch gleich, ach ja, WEIHNACHTEN :D  In zwei Monaten könnte ich Besitzer einer Sucherlupe sein huchheh  Gruß André  "... wie war das noch mit dem Lametta? ..." Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user8952 Posted October 24, 2007 Share #70  Posted October 24, 2007 Guter Einfall. War da nicht, na wie heißt es doch gleich, ach ja, WEIHNACHTEN :D  In zwei Monaten könnte ich Besitzer einer Sucherlupe sein huchheh  Gruß André  "... wie war das noch mit dem Lametta? ..."   also ich hab die (originale) sucherlupe - aber wirklich essentiell ist das teil nicht und wird meistens nicht gebraucht. nur wenn ich weiss, dass ich mit dem 2/90 fotografiere, schraube ich das ding ein... Link to post Share on other sites More sharing options...
acielleica Posted October 24, 2007 Share #71  Posted October 24, 2007 Hallo, ich hab´ immer den Eindruck (wenn ich die org. Lupe verwende), dass die Brennweitenmasken bei weitem nicht mehr so leuchten. Die Lupe schluckt anscheinend doch einiges Licht. Bei M7 stärker als bei meiner auf MP-Sucher umgebauteen M6. Rein subjektiv.  Grüße wo Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user9293 Posted October 24, 2007 Share #72  Posted October 24, 2007 wird meistens nicht gebraucht. nur wenn ich weiss, dass ich mit dem 2/90 fotografiere, schraube ich das ding ein... dann nutzt sich das Weihnachtsgeschenk und die dankbare Erinnerung an die Holde auch nicht so schnell ab - bzw. wird nicht so alltäglich  ...aber noch einmal zurück zur "wer sich kein Originalzubehör zur Leica leisten kann...." - These. Die war ja in diesem Zusammenhang nicht wirklich von mir - ich kam ja damit lediglich dem Wunsch von Achim selbst nach. Eigentlich wollte ich an dieser Stelle zunächst etwas ganz anderes sagen. Daß er sich das Ding für 90,-- € auf ebay ersteigerte, das als Gelegenheit erachtete und hier publizierte war ja eigentlich nett von ihm und dafür sollten wir ihm danken. Daß er dieses Angebot besser vorher einmal hier abgeklopft hätte, hat er dann ja auch schnell gemerkt.  Was dann geschah, fand ich nicht in Ordnung. Daß jemand Waren versucht günstigst zu erwerben ist kein Verbrechen und auch nicht verwerflich. Aber als er das Teil gekauft hat, hat er sich auch mit dem Preis einverstanden erklärt. Sich vom Verkäufer den Kaufpreis aber wieder erstatten zu lassen, weil er innerhalb der Rücktrittsfrist eine günstigere Quelle aufgetan hat, finde ich persönlich zwar ziemlich stillos, ist aber leider nicht illegal. Dieses Vorgehen auch noch öffentlich zu machen ist einfach unterirdisch. Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung des Fernabsatzgesetz genau dieser Form der Mißbrauchs Tür und Tor geöffnet.  Mißbrauch? Ja ich finde das ist Gesetzesmißbrauch. Adaptiert man das Handeln von Achim auf unseren täglichen Gang zum Bäcker, würde das bedeuten, daß jemand das bereits gekaufte Brot - ohne Angabe von Gründen - zum Bäcker zurückbringt, weil er beim Bäcker nebenan ein billigeres gesehen hat.  Wer das gut und richtig findet, sollte vielleicht mit einer Klage vor den europäischen Gerichtshof ziehen - denn unter diesem Gesichtpunkt betrachtet,stellt es jemanden, der Ware in einem Geschäft kauft, schlechter als jemaden, der sie im Internet kauft. Denn für den normalen Einzelhandel gibt es ein gleichlautendes Rückgaberecht nicht.  Zitat aus 123recht.net - So einfach kann Recht sein das Rückgaberecht im Einzelhandel betreffend: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Zwar gewähren viele Einzelhändler ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht innerhalb von zwei Wochen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Kulanzangebot des Vertragspartners. Rechtlich verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis zu erstatten, ist der Einzelhändler nämlich nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------  Natürlich kann man dem Gesetzgeber auch unterstellen, so quasi durch die Hintertür Fakten zu schaffen. Denn eigentlich zwingt er damit den Einzelhandel zu Rücknahmen, die ihm vom Gesetzestext her eigentlich nicht zuzumuten sind - weil dann so ein dreister Kerl vor ihm steht und lautstark damit droht zukünftig im Internet zu kaufen, weil man da ja immer alles zurückgeben kann. Vielleicht auch die 9xkluge Variante: "Hätte ich die Ware über Ihren Web-Shop gekauft, müßten Sie die ja auch zurücknehmen!"  Je nachdem wie man die Situation auslegt, könnte natürlich auch mal ein Internethandel gegen das Fernabsatzgesetz klagen wegen Schlechterstellung gegenüber dem normalen Einzelhandel. Link to post Share on other sites More sharing options...
gerd_heuser Posted October 24, 2007 Share #73  Posted October 24, 2007 Du vergißt aber, daß du beim Bäcker und im Einzelhandel ausgiebig anschauen und befummeln kannst und dann deine Entscheidung ganz anders fundiert treffen kannst als im Internethandel. Ich finde das Fernabsatzgesetz, das ja nicht mehr so heißt, für mich gut. Ich habe bei vielen im Internet gekauften Sachen aber erst einmal von meinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Da trat genau der Fall ein, daß ein im Web äußerlich total gleich aussehender Akku für einen Bosch-Schrauber mittlerweile 1 mm größer gefertigt wurde und in den meinigen nicht paßte. Da mußte dann der Händler eigentlich die Schweinerei von Bosch ausbaden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user9293 Posted October 24, 2007 Share #74  Posted October 24, 2007 Gerd - ich habe das nicht übersehen vergessen oder was auch immer...... Lies bitte genau - ich schrieb doch: "Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung des Fernabsatzgesetz genau dieser Form der Mißbrauchs Tür und Tor geöffnet"  Das Gesetz ist grundsätzlich natürlich O.K.. Nur - die Formulierung "ohne Angabe von Gründen" ist so großzügig, daß genau denen, die immer alles bis zum Letzten für sich auszunutzen wissen, damit Tür und Tor geöffnet wird. Link to post Share on other sites More sharing options...
gerd_heuser Posted October 24, 2007 Share #75  Posted October 24, 2007 Ja, das ist leider die Crux im Leben in allen Bereichen, daß gutgemeinte Erleichterungen von einigen zum Schaden de Allgemeinheit ausgenutzt und damit dann oft zurückgenommen werden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user9293 Posted October 24, 2007 Share #76 Â Posted October 24, 2007 siehe oben Link to post Share on other sites More sharing options...
achim Posted October 25, 2007 Author Share #77  Posted October 25, 2007 ...aber noch einmal zurück zur "wer sich kein Originalzubehör zur Leica leisten kann...." - These. Die war ja in diesem Zusammenhang nicht wirklich von mir - ich kam ja damit lediglich dem Wunsch von Achim selbst nach. Eigentlich wollte ich an dieser Stelle zunächst etwas ganz anderes sagen. Daß er sich das Ding für 90,-- € auf ebay ersteigerte, das als Gelegenheit erachtete und hier publizierte war ja eigentlich nett von ihm und dafür sollten wir ihm danken. Daß er dieses Angebot besser vorher einmal hier abgeklopft hätte, hat er dann ja auch schnell gemerkt.  .  Was dann geschah, fand ich nicht in Ordnung. Daß jemand Waren versucht günstigst zu erwerben ist kein Verbrechen und auch nicht verwerflich. Aber als er das Teil gekauft hat, hat er sich auch mit dem Preis einverstanden erklärt. Sich vom Verkäufer den Kaufpreis aber wieder erstatten zu lassen, weil er innerhalb der Rücktrittsfrist eine günstigere Quelle aufgetan hat, finde ich persönlich zwar ziemlich stillos, ist aber leider nicht illegal. Dieses Vorgehen auch noch öffentlich zu machen ist einfach unterirdisch. Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung des Fernabsatzgesetz genau dieser Form der Mißbrauchs Tür und Tor geöffnet.   Mißbrauch? Ja ich finde das ist Gesetzesmißbrauch. Adaptiert man das Handeln von Achim auf unseren täglichen Gang zum Bäcker, würde das bedeuten, daß jemand das bereits gekaufte Brot - ohne Angabe von Gründen - zum Bäcker zurückbringt, weil er beim Bäcker nebenan ein billigeres gesehen hat.  Wer das gut und richtig findet, sollte vielleicht mit einer Klage vor den europäischen Gerichtshof ziehen - denn unter diesem Gesichtpunkt betrachtet,stellt es jemanden, der Ware in einem Geschäft kauft, schlechter als jemaden, der sie im Internet kauft. Denn für den normalen Einzelhandel gibt es ein gleichlautendes Rückgaberecht nicht.   Zitat aus 123recht.net - So einfach kann Recht sein das Rückgaberecht im Einzelhandel betreffend: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Zwar gewähren viele Einzelhändler ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht innerhalb von zwei Wochen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Kulanzangebot des Vertragspartners. Rechtlich verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis zu erstatten, ist der Einzelhändler nämlich nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------  Natürlich kann man dem Gesetzgeber auch unterstellen, so quasi durch die Hintertür Fakten zu schaffen. Denn eigentlich zwingt er damit den Einzelhandel zu Rücknahmen, die ihm vom Gesetzestext her eigentlich nicht zuzumuten sind - weil dann so ein dreister Kerl vor ihm steht und lautstark damit droht zukünftig im Internet zu kaufen, weil man da ja immer alles zurückgeben kann. Vielleicht auch die 9xkluge Variante: "Hätte ich die Ware über Ihren Web-Shop gekauft, müßten Sie die ja auch zurücknehmen!"  Je nachdem wie man die Situation auslegt, könnte natürlich auch mal ein Internethandel gegen das Fernabsatzgesetz klagen wegen Schlechterstellung gegenüber dem normalen Einzelhandel.  Ich wollte ja eigentlich nichts mehr dazu sagen, aber jetzt juckt es doch noch mal in den Fingern.:-)    Ich habe nicht an einer klassischen Versteigerung teilgenommen, sondern ein Produkt durch "sofort kauf " erstanden.  Grundsaetzlich hast Du mit deiner Aussage recht, aber nur auf Ware bezogen deren Wert ich einschaetzen kann. Auch wuerde ich dir zustimmen, wenn ich an einer Auktion eines gebrauchten Markengegenstandes mit steigere. Bleiben wir bei den Markenprodukten die besser hier hin passen als dein Beispiel mit den Broetchen. Wir kennen alle den Preis einer Leica M Sucherlupe, Es gibt eine "unverbindliche Preisempfehlung" nach der man sich richten kann und hat auch schon genuegend erzielte Gebrauchtpreise bei Ebay gesehen. Gesetzt des Falles ich haette eine solche neue original Lupe durch "sofort kauf" erstanden und sehe nach durchgefuehrter Transaktion eine guenstigere Lupe, dann wuerde ich das unter dem Kapitel "Pech gehabt" verbuchen, So geschehen bei meiner Bessa R2M die ich bei Ebay gekauft habe eine Woche spaeter bei Ebay 15% guenstiger haette kaufen koennen, aber dann nicht getan habe.  Bei meiner gekauften HK Lupe verhaelt es sich etwas anders, Fuer dies nicht "Markenlupe" gibt es bis heute keine UVP, und auch keinen richtigen Marktpreis. d.h. ich bin beim Kauf nur vom Preisvergleich zur original Leica Lupe ausgegangen und habe die China Lupe im Verhaeltnis dazu als Preiswert empfunden. Ich haette es auch als unterirdisch empfunden, wenn ich oder ein anderer den Kauf wandeln wollte bei einem Preisunterschied des gleichen Produktes von bis zu 20%. Hier handelt es sich aber um ein 60% guenstigeres Angebot fuer das gleiche Produkt. Sorry bei diesem Preisunterschied, rede ich nicht mehr von normalen Preisunterschieden wie sie der Markt normalerweise hergibt.  Dei Beispiel mit den Broetchen vom Baecker hinkt ein bisschen, ein Broetchen ist ein Produkt des taeglichen Bedarfs, jeder von uns, ich hoffe ihr auch, kauft zumindest am Wochenende ein paar Broetchen ein. Es gibt einen sog. durchschnittlichen Marktpreis den jeder so kennt und beim bezahlen auch akzeptiert. Wenn dann der andere Baecker im Ort die vemeintlich gleichen Broetchen zum halben Preis anbietet, wuerde ich und auch ihr auch sagen, "diesmal Pech gehabt, bzw. nicht aufgepasst". Am naechsten Wocheende wuerdet ihr bei dem guenstigeren Baecker einkaufen und hoffen das die Broetchen zum halben Preis genau so lecker sind wie die teuren.   Wenn ich mir die Handelslandschaft der Consumerelectronic ansehe, stelle ich immer wieder fest, das viele grosse Handelsketten mit einer 14 taegigen Preisgarantie werben. " sehen sie das gleiche Produkt innerhalb von 14 Tagen zu einem guenstigeren Preis, unterbieten wir diesen Preis um % xy bzw. sie erhalten ihr Geld zurueck."  Also wird auch hier dem Endverbraucher sugeriert, Umtausch aus Gruenden eines besseren Angebotes ist legitim.  Uebrigens mir Gestzesmissbrauch in einem oeffentlichen Forum zu unterstellen, ist schon sehr harter Tobak, bzw. eine Frechheit. Link to post Share on other sites More sharing options...
DN Posted October 25, 2007 Share #78  Posted October 25, 2007 Zur Unterstützung des hier so vielfach Gescholtenen möchte ich zwei Punkte anmerken. Den zweiten Punkt bitte ich als Frage zu verstehen, vielleicht weiß ja jemand zum Thema Patente etwas?  1) Im normalem Geschäftsleben kann ich einen Kaufvertrag nicht allein deswegen anfechten, weil ich mich im "Wert des Gegenstandes getäuscht habe" ( so oder ähnlich lautet die Formulierung des BGB), aus anderen Gründen wohl (Fehlerhaftigkeit etc...).  Wenn der Gesetzgeber im Fernabsatzgesetz (heißt jetzt wohl anders) bewußt die Rückgabe ohne Angabe eines jeden Grundes ermöglicht, dann nicht aus Jux und Dollerei oder weil die Lobby der Käufer so stark war, sondern um hier den Käufer zu schützen und so Risiken und Chancen in dieser Geschäftsart gleichmässig auf Käufer und Verkäufer zu verteilen.  Es ist also nicht unethisch von diesem Recht Gebrauch machen. Anders liegt der Fall im oben gebrachten Beispiel vom gekauften Abendkleid, das dann nach einer durchtanzten Ballnacht zurückgegeben wird. So etwas muß jeder mit sich selber ausmachen.  2) Patente und Markenrechte dienen dazu etwas zu schützen, i.d.R. wirtschaftliche Belange. Sie gelten aber nur da, wo sie angemeldet/eingetragen sind. Es kann durchaus sein (was ich aber nicht weiß) daß dies z.B. für Hongkong/China nicht gilt, Wahrscheinlich ließe sich eine umfangreiche Liste von Ländern finden, in denen dieses spezielle Patent nicht angemeldet ist und damit auch keinen Schutz genießt.  Somit wäre es legitim, dort etwas Ähnliches herzustellen und dort zu vertreiben, was sich "zufällig" auch an die Leica schrauben läßt. Und wenn ich ein solches Teil dort erwerbe, besitze ich es rechtmässig und müßte es überall nützen dürfen ohne eine Patenverletzung zu begehen. Die begeht doch nur ein Hersteller oder Verkäufer, sofern er dieses Produkt im geschützten Bereich anbietet. So verstehe ich die entsprechenden Hinweise des Anbieters aus Hongkong bei seinen Angeboten bei Ebay.  Wenn dem aber so ist, dann ist auch legitim bei einem Preisvergleich sich für das Angebot zu entscheiden, was einem mehr zusagt.  Falls ich falsch liege mit Punkt zwei wäre ich für einen Hinweis dankbvar Gruß Detlef Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest user9293 Posted October 25, 2007 Share #79  Posted October 25, 2007 Danke Achim für Deine völlig nachvollziehbare Erklärung. Überhaupt ist die ganze Situation durchaus nachvollziehbar und inzwischen sogar gesellschaftsfähig und üblich - leider. Nur bin ich eben anderer Meinung und ich finde, man muß ab und zu einfach mal daran herumrütteln, damit mal wieder jemand darüber nachdenkt was Markt und Wettbewerb eigentlich bedeutet und das wir auf dem besten Wege sind, uns seiner Spielregeln völlig suizidal zu entledigen. Wir graben uns damit selbst das Wasser ab.  Wenn ich mich vorher nicht richtig informiere, dann ist das einfach meine eigene Schuld und ich hake den "Verlust" ab. Grundsätzlich denke ich nämlich, und wahrscheinlich viele andere auch, - selbst Du für einen Moment - daß 90,-- € ein durchaus angemessener Preis für eine Sucherlupe mit Dioptrienausgleich ist. Von daher ist der Preis meines Erachtens durchaus fair kalkuliert. Welche Marge der Zwischenhändler dabei macht, bleibt doch ihm überlassen - und wenn er Marge machen kann, hat er es nicht so nötig, ständig sein Zulieferer im Preis zu drücken und die zahlen vielleicht einmal faire Löhne.....  Das Fernabsatzgesetz wurde aus dem von Gerd geschilderten Gründen verfaßt und nicht um nachträgliche Preiskorrekturen zu ermöglichen. Wenn der "saubillig", "Geiz ist geil", und "ich bin doch nicht doof" Handel diese Möglichkeiten anbietet, dann doch nur deshalb, um mit Leuten wie Dir seinen Mitbewerbern zu schaden und auf lange Sicht Monopole zu schaffen.  Wir in unserer Firma hätten auch die Möglichkeit über den momentanen Platzhirschen am Deutschen Markt einen Großteil unsere benötigten Artikel günstiger einzukaufen als beim mittelständischen Großhändler hier vor Ort. Einen Teufel werden wir tun. Ein paar wenige Prozentpunkte Differenz machen den Bock nicht Fett - und je länger unser mittelständischer Lieferant hier am Ort besteht um so länger bleiben unsere Preise fair und der Service spitze.  Immer den günstigsten Preis zu jagen spielt letztlich nur denen in die Hände, denen wir am als Kunde am wenigsten bedeuten. Was die mit uns machen, wenn die sich ihrer Sache sicher sind, sieht man wunderbar am Beispiel des Strompreises. Sobald Monopole manifestiert sind, besteht kein Anlaß mehr, dem Kunden Zugeständnisse zu machen. Die Gesetze des Marktes funktionieren nur, solange es Mitbewerber gibt.  Wenn ein Gesetz zu einem eindeutigen Zweck geschaffen wurde und wegen unzureichender Definition zu einem anderen Zweck benutzt wird. ist das ein Mißbrauch - im eigentlichen Sinne des Wortes, denn dazu war es nicht gedacht. Handelte es sich hier um einen wirklichen Straftatsbestand, hätte ich Dich dessen hier niemals bezichtigt.  Veilleicht sollte man auch bei den freiwilligen Dreingaben, die uns der Handel ab und zu anbietet, einfach mal sagen: "Bitte halten Sie die Augen nach jemandem auf, der es nötiger hat, und schenken es dem. Ich bezahle üblicherweise die Produkte, die ich konsumiere." Wer denn, wenn nicht die, die es sich leisten können? Link to post Share on other sites More sharing options...
Lars München Posted October 25, 2007 Share #80  Posted October 25, 2007 Mich wundert, dass der Canonshop die Lupe immer noch fleißig bei EBAY anbietet. Vielleicht sollten sich die Leute mal den § 11 GbmG ansehen: "Jeden Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung (d.h. Zustimmung des Gbm-Inhabers) ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen."  Eine Gbm-Verletzungsklage ist in Deutschland zwar nicht immens teuer, aber auf kein wirklich preiswertes Vergnügen. Käufer der Lupe sollten sich vor Augen halten, dass sich die Wirkung des Gbm nicht auf Handlungen erstreckt, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden. Siehe § 12 GbmG. Als gewerblich tätiger Fotograf wäre ich hier ein wenig vorsichtig.  Über das Thema Markenverletzung will ich nicht weiter auslassen, glaube aber, dass die Betreiber des Canonshop entweder zuviel Geld haben oder ganz einfach naiv sind.  Bin mal gespannt, wann die ihre Berechtigungsanfrage auf dem Tisch liegen haben. Wenn der Patentanwalt bei Leica gerade nicht ausgelastet ist, gibt es vielleicht eine Verletzungsklage mit Auskunftsanspruch. Interessant für die Berufsfotografen, die sich so ein Teil gekauft haben. Link to post Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.