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Fotorecht in Bahnhöfen


Summi Cron

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Hallo,

 

um diese Frage ging es hier nicht. Zudem lohnt eine Diskussion über diese Bilder hier nicht mit jemandem, der es gewiss viel besser kann. Aber es ist schön, dass du weißt, was in Fotoagenturen alles angeboten und gekauft wird. Leute vom Fach sind hier immer willkommen.

 

Viele Grüße

Nils

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Die Deutsche Bahn ?

 

liebe grüsse hg

 

Hallo HG,

 

das wäre eine Möglichkeit.

Aber auch Postkarten habe ich so, besonders in der Art wie Bild zwei oder das hier besprochene ICE Bild, schon gesehen. Vorwiegend in Bahnhöfen natürlich.

 

Gruß

Thomas

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In diesem Bahnhof kann man sich austoben, da fragt keiner nach (und iss auch keiner...)

 

ah, die Bilder...

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Guest liesevolvo

Irgendwie schwingt schon der Irrwitz mit.... Um bei Köln zu bleiben: ein Panorama vom Deutzer Ufer aus ist schwer zu machen ohne Hohenzollernbrücke (und meist deutlich erkennbarem Teil vom Hauptbahnhof), über die wieder im Regelfall ein Zug fährt (in Zukunft wohl besser genannt 'Rollendes Material im Besitz der DB'). Das kann ja wohl nicht wahr sein!

 

Erfahrungen: In einem Einkaufscenter in Köln (Name sage ich nicht) blaffte mich ein Sicherheitsmensch ziemlich an. Zwei Straßen weiter im damals neuen Haus von P.&C. gab mir ein Uniformierter die Tipps für zwei besonders schöne Aufnahmepunkte, von denen aus die tolle Architektur des Gebäudes gut zur Geltung kommt. "Ich habe gesehen, dass Sie ein 21er an Ihrer Leica haben." Auch ein Aspekt von Kundenbindung.

 

Freundlichen Gruß, Leonard Liese

 

P.S.: Darf man den Dom noch fotografieren? Wo gibt es Ablasskärtchen zu kaufen?

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Irgendwie schwingt schon der Irrwitz mit.... Um bei Köln zu bleiben: ein Panorama vom Deutzer Ufer aus ist schwer zu machen ohne Hohenzollernbrücke (und meist deutlich erkennbarem Teil vom Hauptbahnhof), über die wieder im Regelfall ein Zug fährt (in Zukunft wohl besser genannt 'Rollendes Material im Besitz der DB'). Das kann ja wohl nicht wahr sein!

 

das ist was anderes. solange du dich mit den füßen auf öffentlichem grund und boden befindest, darfst du alles, was du siehst, fotografieren und nutzen - auch für werbung. das nennt man panoramafreiheit. einschränkungen: keine "flüchtigen" kunstobjekte und die persönlichkeitsrechrte von personen sind zu beachten und du darfst keine hilfsmittel bei fotografieren benutzen (kranwagen, im 3. stock etc.). soweit die kurzfassung.

Erfahrungen: In einem Einkaufscenter in Köln (Name sage ich nicht) blaffte mich ein Sicherheitsmensch ziemlich an. Zwei Straßen weiter im damals neuen Haus von P.&C. gab mir ein Uniformierter die Tipps für zwei besonders schöne Aufnahmepunkte, von denen aus die tolle Architektur des Gebäudes gut zur Geltung kommt. "Ich habe gesehen, dass Sie ein 21er an Ihrer Leica haben." Auch ein Aspekt von Kundenbindung.

 

In einem einkaufscenter gilt das gleiche wie in deinem wohnzimmer. es ist privatbesitz und da muss man halt fragen ...

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In einem einkaufscenter gilt das gleiche wie in deinem wohnzimmer. es ist privatbesitz und da muss man halt fragen ...

Das ist der Grund warum ich die flächendeckende Ausbreitung von Einkaufpassagen, vor allem aber das Errichten künstlicher Ersatz-Innenstädte (Beispiel: Centro in Oberhausen) mit Skepsis und Argwohn registriere. Verdrängung des öffentlichen Raums; es wird immer schwieriger, Räume zu finden, in denen nicht erwartet wird, dass man sich in erster Linie als Konsument verhält ... :(

 

Grüße,

Norbert

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Das ist der Grund warum ich die flächendeckende Ausbreitung von Einkaufpassagen, ... mit Skepsis und Argwohn registriere.

 

das ist noch viel weit tragender. der potsdamer platz z.b. ist privatbesitz. dort ist demonstrieren verboten, flugblätter verteilen etc.

 

das war, als verdi da noch seinen stammsitz hatte, besonders arg ;-)

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Guest liesevolvo

Da sehe ich auch das Problem. Das klassische 'Kaufhaus' hat Türen, man fühlt sich 'drinnen' oder 'draußen'. Die Passagen, die ich hier in Köln kenne, verbinden aber oft als Verkehrsfläche Öffentlichen Raum, ich nehme sie nicht so als zusammenhängende Geschäfte wahr.

 

Ich betone aber, dass Ärger deutlich seltener ist als Freude bestimmter Geschäfte, wenn man z.b. eine Auslage für abbildenswert hält. Das Schönste in der Richtung erlebe ich auf dem Wochenmarkt, mittwochs und samstags groß vor meiner Haustür. Da fallen Sätze wie "Waad ens, kumm ens inne 'ner halven Stund widder, wann isch mi'm opboue janz fäädisch ben." (Für Ortsunkundige, falls nötig: 'Kommen Sie doch in einer halben Stunde wieder, wenn ich mit dem Aufbau ganz fertig bin.'). Grundsätzlich scheint der Stolz des Händlers stärker zu sein als paranoide Anwandlungen, und eine bestimmte Art der Fotografie (wenn man den Händlern mit den schönen Ständen z.B. großformatige Abzüge schenkt) öffnet eher Türen zu angenehmen Kontakten als zu Kanzleien von Anwälten

 

Freundlichen Gruß, Leonard Liese

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Leonard,

 

das Schönste was ich in der Hinsicht erlebt habe war vor ziemlich genau 13 Jahren, als ich mir gerade bei Gregor meine M6 + 50er Summicron gekauft hatte. Die Damen im Porzellanladen der Berliner Porzellanmanufaktur fanden das Teil, mit dem ich ein paar Aufnahmen von ihrem Schaufenster gemacht hatte, offenbar so interessant, dass sie mich eine ganze Weile in ihrer Auslage herumturnen und Fotos machen ließen. Mir wurde erst nachher bewusst dass ich, wäre da etwas passiert, meine Neuerwerbung gleich wieder hätte versilbern können.

 

Grüße,

Norbert

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Guest liesevolvo

Lieber Norbert,

 

im Porzellanladen ist vermutlich nur wichtig, kein Elefant zu sein......

 

Lieben Gruß, Lenn

 

biste Kölner?

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es gibt a) drei ice typen und auf nr.1 und nr.3 liegt nun einmal ein geschmacksmuster - das die gewerbliche - und nur diese - verwendung von fotos, auf denen dieser ice abgebildet ist, verbietet. man kann sich natürlich bei der db ag eine lizenz kaufen ;-)

 

preisliste auf anfrage :)

 

Da fehlte wohl in meinem Beitrag noch etwas:

 

Gegenstände des Geschmacksmusterschutzes sind Farb- und Formgestaltungen konkreter zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Gegenstände, die bestimmt und geeignet sind, den ästhetischen Formensinn des Menschen anzuregen. Die Muster können flächenhaft (z.B. Tapeten, Stoffe, Bildmotive, Druckmotive, Etiketten) oder plastisch sein (z.B. Schmuck, Möbel, Kleidung, Haushaltsartikel, Wohnausstattungen, Maschinen, Büroartikel). Gewerblich ist ein Muster, wenn es als Vorlage für serienmäßige Nachbildungen dienen kann, so daß z.B. Bauwerke nicht geschmacksmusterfähig sind.

 

Wie lg auch schon schrieb; beim Geschmacksmusterschutz geht es um die gewerbliche Nachbildung des geschützten Musters, nicht um Fotos.

Die Frage von Nils hat also nichts mit dem Geschmacksmusterschutz zu tun.

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Wie lg auch schon schrieb; beim Geschmacksmusterschutz geht es um die gewerbliche Nachbildung des geschützten Musters, nicht um Fotos.

 

das ist ein wenig zu einfach. es geht darum, was mit den fotos gemacht wird. nehme ich den ice auf und mache daraus eine postkarte, ist das eine gewerbliche verwendung. da wird die bahn reingrätschen und alle instanzen gewinnen.

 

genau genommen ist schon das hiesige einstellen eines solchen fotos eine gewerbliche verwendung, da dies eine gewerbliche seite ist.

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Wie lg auch schon schrieb; beim Geschmacksmusterschutz geht es um die gewerbliche Nachbildung des geschützten Musters, nicht um Fotos. Die Frage von Nils hat also nichts mit dem

Geschmacksmusterschutz zu tun.

"Dem Schutzrechtsinhaber wird ein urheberrechtsähnliches Recht an der gewerblichen Nutzung des Abbilds der geschützten Gegenstände zugesprochen." (Geschmacksmuster - Wikipedia).

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