azb11 Posted August 14, 2012 Share #1 Posted August 14, 2012 Advertisement (gone after registration) ....oder wie handhabt Ihr Eure Liebste? Liebe Leicagemeinde, die Streetfotografie ist ein für mich neues Feld der Fotografie und ich habe oft das Verlangen schneller zu sein bis zum Auslösen. Ich beschreibe mal wie ich vorgehe: Motiv: Drei jugendliche stehen an einer Kaufhausecke. Sie haben alle die gleichen Sonnenbrillen auf. Sie rauchen, lachen,.. albern umher...lebensfreude strahlen sie auf mich aus. Fotograf: Motivblick auf kontrstarme Bereiche gelenkt, Cam quergeschultert, alle Sinne scharf.... Camera: Ist eingeschaltet, Objektivdeckel ist ab, Zeitenrad auf "A" Blende 4 damit der Schärfebereich büschen größer ist. Tja, dann auf Fotoentfernung annähren, Cam hoch Bildausschnitt festlegen scharfstellen..... und klick. Nu habe ich mal irgendwo gelesen das es auch anders geht. Blende 8 Entfernug auf drei Meter; Verschlußzeiten kontrolle (ggf. ISO gegensteuern damit die Verschlußzeit nicht zu lang wird) einzustellen. Durch Blende 8 entfällt das scharfstellen aber auch das Lösen des Motives vom Hintergrund. Dann nur noch Cam hoch Bildausschnitt beachten und klick. Zum Einsatz kommt ein 35mm Objektiv,...... ein 50er steht auch zur verfügung. Mit welcher Brennweite und Cam-Einstellung geht Ihr so vor? Wenn das Thema schon mal dran war nehme ich auch gerne einen Link. Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted August 14, 2012 Posted August 14, 2012 Hi azb11, Take a look here Workflow bei Streetfotografie..... . I'm sure you'll find what you were looking for!
flimmerfilm Posted August 15, 2012 Share #2 Posted August 15, 2012 Hi, kommt aufs Wetter an. Bei Sonnenschein funktioniert das Prima mit Tiefenschärfe und Blende 8 oder 16. Wenn es bewölkt oder noch dunkler ist, kannst Du bei der M9 nur bis ca. 800 ISO nachziehen, danach rauscht es. Oder Du gehst auf SW, dann geht bei den ISO noch mehr. Ich fotografiere dann entweder gar nicht, oder anders. Z.B. indem ich mir zuerst schöne Locations suche, auf die Stelle scharf stelle, wo Menschen vorbeilaufen, und dann im richtigen Moment abdrücke. Link to post Share on other sites More sharing options...
Talker Posted August 15, 2012 Share #3 Posted August 15, 2012 ....oder wie handhabt Ihr Eure Liebste? Liebe Leicagemeinde, die Streetfotografie ist ein für mich neues Feld der Fotografie und ich habe oft das Verlangen schneller zu sein bis zum Auslösen. Hallo azb 11, .... und nicht die Bildrechte abgebildeter Personen bei geplanter Nutzung der gemachten Fotos vergessen!! Menschen aus dem Hinterhalt ablichten ist nicht so das Wahre. Und grundsätzlich meine ich: Soviel wie möglich voreinstellen...... Du kennst dann ja bald die Entfernung aus der Du ein Portrait, ein Halbportrait oder eine ganze Person formatfüllend auf den Sensor bringst..... stellst nach den Lichtverhältnissen entspr. große Blendenzahl = großer Schärfe-Bereich und Zeit ein... die für Dich optimalen Werte je nach Situation---- viel Bewegung heißt dann eben schneller belichten. Und im Augenblick des Fotografierens kümmerst du Dich nur noch um die Entsfernungseinstellung... aber auch die kannst Du je nach Objektiv schon voreinstellen. (mit einerm 35er KB/Vollformat ist bei Blende 8 zwischen 2 und 10 Meter alles scharf). Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 15, 2012 Share #4 Posted August 15, 2012 […]kannst Du bei der M9 nur bis ca. 800 ISO nachziehen, danach rauscht es. […] Selbst wenn das stimmen würde - wo wäre das Problem? Mike Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 15, 2012 Share #5 Posted August 15, 2012 .... und nicht die Bildrechte abgebildeter Personen bei geplanter Nutzung der gemachten Fotos vergessen!! Menschen aus dem Hinterhalt ablichten ist nicht so das Wahre. Ich empfehle dazu die Münchner Kommentare zum BGB. Die 11 Bände kann man in einem Handwagen immer bequem mitführen. Da passt dann auch noch das Putztuch für die M mit rein Man kann das natürlich auch alles zu Hause lassen und einfach drauflos knipsen. NOCH ist das nämlich hierzulande nicht verboten. Mike Link to post Share on other sites More sharing options...
flimmerfilm Posted August 15, 2012 Share #6 Posted August 15, 2012 Selbst wenn das stimmen würde - wo wäre das Problem?Mike "Selbst wenn das stimmen würde" Hast Du andere Erkenntnisse? Es ist kein Problem, wenn einem das Rauschen auf Farbbildern egal ist oder man weiß wie es in der Nachbearbeitung wieder weggeht. Link to post Share on other sites More sharing options...
Talker Posted August 15, 2012 Share #7 Posted August 15, 2012 Advertisement (gone after registration) Zitat von RoyAL Corona. " Ich empfehle dazu die Münchner Kommentare zum BGB. Die 11 Bände kann man in einem Handwagen immer bequem mitführen. Man kann das natürlich auch alles zu Hause lassen und einfach drauflos knipsen. NOCH ist das nämlich hierzulande nicht verboten." Mike Ich habe die 11 Bände kurz durchgelesen Mike, ganz so einfach ist das eben nicht. Das Recht am eigenen Bild ist nur unter ganz (wenigen) bestimmten Voraussetzungen "aufgeweicht". Und Menschen aus dem Hinterhalt und möglichst unbemerkt zu fotografieren.... abgesehen davon, dass es sich nach meinem Empfinden und Rechtsbewusstsein nicht gehört.... und die Bilder zu veröffentlichen.... auch in einem Forum wie hier... ist verboten. Allgemeine Straßenszenen zu fotografieren ist natürlich erlaubt.....aber wenn eine Person, auch wenn es nur durch die auffällige Bekleidung wiederzuerkennen wäre ist das schon probelmatisch... wenn diese Person Einspruch gegen diese Veröffentlichung erhebt. Wir freuen uns alle, dass wir meistens die Zustimmung der Menschen in unseren Bildern allein durch deren freundliches Zunicken als gegeben ansehen können. Dieses Thema ist hier schon häufig diskutiert und wird allgemein ziemlich locker gesehen.... von mir auch, aber wenn sich jemand diesen Bereich Straßenfotografie gezielt vornimmt...... tut er gut daran sehr überlegt zu fotografieren, insbes. wenn er unbemerkt agieren will. Für die eigene Schublade fotografiert gibt es wahrscheinlich kaum Probleme...... da genügt es, wie Du so schön sagest, das Putztuch für die Leica mitzunehmen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 16, 2012 Share #8 Posted August 16, 2012 die Bilder zu veröffentlichen.... auch in einem Forum wie hier... ist verboten. Nein. Es gibt auch noch sowas wie Kunstfreiheit, auch wenn die in unserem schönen Land keinen Menschen zu kümmern scheint. Allgemeine Straßenszenen zu fotografieren ist natürlich erlaubt Also was jetzt? ....aber wenn eine Person […] wiederzuerkennen wäre ist das schon probelmatisch... wenn diese Person Einspruch gegen diese Veröffentlichung erhebt. Und eben nur dann. Sowas wird im Einzelfall gerichtlich entschieden, wenn es denn soweit kommen sollte. Und die bisherigen Einzelfallentscheidungen, die mir bekannt sind, hatten nie etwas mit Kunstfreiheit zu tun, sondern höchstens mit geldgierigen Erben oder Stalkern, die irgendwelche Bilder von ihrer Ex geschossen haben. Wie schon jemand im internationalen Forum in anderem Zusammenhang schrieb: Wir sollten uns nicht von Einzelfällen als Geiseln nehmen lassen. Dieses Thema ist hier schon häufig diskutiert und wird allgemein ziemlich locker gesehen.... Da hast Du aber andere Diskussionen gelesen, als ich. Von "entspannt" kann da nun wirklich bei weitem nicht die Rede sein, höchstens von vorauseilender Blockwartmentalität. Auch daran zu erkennen, dass das Thema in diesem Faden unvermittelt auftaucht, obwohl der UP mit keiner Silbe nach der Rechtslage gefragt hat. Mike Link to post Share on other sites More sharing options...
Talker Posted August 16, 2012 Share #9 Posted August 16, 2012 Ich werde mich da nicht weiter mit Dir auseinandersetzen.... mir wäre jede Freiheit die wir hätten ja sehr willkommen. Das "Kunst" Foto von einem Straßenpasssanten (ich denke jetzt nicht an Bilder aus dem Kongo oder aus Shanghei oder Tokio) , der eindeutig wiedererkennbar und Hauptgegenstand Deines Fotos wäre, welches Du ohne seine Zustimmung angefertigt hast und ohne seine Zustimmung hierfür z.B. auch hier im Forum veröffentlichen darfst... das würde ich gern mal sehen. Ich meine jetzt nicht: "Wo kein Kläger.. da kein Richter"....... so war mein Hinweis an den zukünftigen Street-Fotografen nicht gemeint. Ich fotografiere seit fast 60 Jahren... sogar auch Menschen.... aber in den letzten Jahren bin ich aufgrund von entspr. Ereignissen aus dem Freundeskreis, den Diskussionen hier und der Veröffentlichungen in der Foto-Presse durchaus vorsichtiger geworden. Können wir es vielleicht so lassen? Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 16, 2012 Share #10 Posted August 16, 2012 Können wir es vielleicht so lassen? Eigentlich nicht. Das schlimme an Deiner (und nicht nur Deiner) Haltung ist es, dass da in vorauseilendem Gehorsam bei jedem Straßenfoto auf ein vermeintliches Verbot hingewiesen wird, das es so aber gar nicht gibt. Und irgendwelche Freunde oder die Meinung irgendwelcher Forenten hier ändern auch nichts an der Gesetzeslage. Wenn aber genug Leute irgendwann glauben, dass es tatsächlich verboten sei oder man ein Recht habe, anderen das Fotografieren zu verbieten, dann wird es dieses Verbot auch irgendwann in Rechtsform geben. Und dann können wir uns hier alle mit unseren schönen Leicas die Achseln schamponieren oder halt weiter Katzen fotografieren. Wobei dann sicher irgendwann der Tierschutzverein… - lassen wir das! Und apropos Fotos, die Du gerne mal veröffentlicht sehen würdest: Glaubst Du im Ernst dass die einschlägig bekannten Streetfotografen, die hier und andernorts einhellig bewundert und deren Bücher en masse gekauft werden von jeder einzelnen aufgenommenen Person auf seinen Bildern Einverständniserklärungen haben? Wie soll das denn gehen? Und ja, ich weiß, dass die Rechtslage in anderen Länder weitaus Fotografenfreundlicher ist als bei uns. Aber solange Du niemanden mit runtergelassenen Hosen oder in seinen eigenen vier Wänden fotografierst und das dann veröffentlichst, muss jemand, der durch ein Foto im Internet oder auf einer Ausstellung oder sonstwo seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht das erstmal vor Gericht bringen und dem die Entscheidung überlassen, ob das jetzt Kunst oder Beleidigung ist. So ist nunmal die Rechtslage und nicht anders. Ich muss übrigens auch niemandem meine Fotos auf der Digitalkamera zeigen oder sie löschen, wenn das von mir verlangt wird. Dass der Einzelne (auch ich) das im konkreten Fall anders handhabt hat nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern nur mit gebotener Höflichkeit seinen Mitmenschen gegenüber. Können wir es jetzt dabei belassen? Mike Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 16, 2012 Share #11 Posted August 16, 2012 Das "Kunst" Foto von einem Straßenpasssanten (ich denke jetzt nicht an Bilder aus dem Kongo oder aus Shanghei oder Tokio) Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Dass der Mensch im Kongo oder in Japan kein Recht am eigenen Bild hat? Dass Kunst (in Anführungszeichen) im Kongo nicht möglich ist? Dass alles Kunst (in Anführungszeichen) ist, was aus dem Kongo kommt? Oder dass der Chinese sowieso in einer Diktatur lebt und daran gewöhnt ist, fotografiert zu werden? Mike, verwirrt Link to post Share on other sites More sharing options...
Talker Posted August 16, 2012 Share #12 Posted August 16, 2012 Ich geb's auf. Wir können uns offensichtlich nicht verständigen, in dieser Sache. Link to post Share on other sites More sharing options...
vbehrens Posted August 16, 2012 Share #13 Posted August 16, 2012 Recht hin oder her: Ich möchte nicht, dass man mich ungefragt ablichtet und daher mache ich dies bei anderen auch nicht. Gruß Volker Link to post Share on other sites More sharing options...
azb11 Posted August 16, 2012 Author Share #14 Posted August 16, 2012 Danke für die ersten Hinweise zum vorgehen, nehmt Ihr auch noch andere Brennweiten,...weil....? Die Rechtslage......tja.... Also mit dem Gesetzbuch unter dem Arm bin ich nicht unterwegs. Ich mache das bis jetzt so wie ich es mal gelesen habe, Keine Kinder, keine Betrunkenen, keine Obdachlosen, nur Menschen in den Momenten Fotografieren wo ich mich auch würde Fotografieren lassen...... Link to post Share on other sites More sharing options...
fototom Posted August 17, 2012 Share #15 Posted August 17, 2012 ... ein kleiner Beitrag von mir zum Thema Persönlichkeitsrechte – mit dem Hinweis, dass ich mich auf Grund meines Jobs als selbständiger Berufsfotograf zwangsläufig mit dieser Thematik auseinandersetzen muss: Bei der (gerichtlichen) Beurteilung der Persönlichkeitsrechte im Streitfall wird in Deutschland grob in drei Bereiche unterschieden: Einmal die kommerzielle Nutzung in Werbung und Markteing, zum Zweiten die journalistische Arbeit in Presse und Medien und zu Dritten die künstlerische Fotografie. In der Werbung ist die Geschichte sehr streng, eindeutig und unumstößlich: keiner darf, egal in welcher Situation, ohne sein Einverständnis zu Werbezwecken bzw. für die Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen ohne sein Einverständnis abgelichtet werden, wenn er offensichtlich im Motiv als bildwichtiges Element eindeutig zu erkennen ist. Auszuschließen von diesem Persönlichkeitsrecht sind nur Szenen, in denen es um große Menschenansammlungen geht oder bei denen die Leute in der Öffentlichkeit nur "Beiwerk" sind und somit nicht als Einzelpersonen wichtig. Die journalistische Arbeit ist, was das Persönlichkeitsrecht anbelangt, so eine Art Grauzone. Hier dürfen Personen abgelichtet werden, die sich innerhalb einer im öffentlichen Interesse stehenden Szene befinden, die für die Berichterstattung interessant ist. Das betrifft neben den öffentlichen Menschenansammlungen wie z.B. Demonstrationen, die sowieso fotografiert werden dürfen (auch wenn Einzelpersonen im Vordergrund eindeutig zu erkennen sind) auch Einzelpersonen, die bildgebend sind. Beispiel hierfür wäre das große Feld der Kriegberichterstattung, bei denen ja immer wieder auch EInzelpersonen bildwichtig im Vordergrund stehen. Und schließlich die künstlerische Fotografie (zu der die hier angesprochenen Street-Photography ja gehört). Hier ist es eigentlich grundsätzlich erlaubt, Menschen auf der Straße auch ohne Einverständnis zu fotografieren, wenn der Zweck eben die künstlerische Fotografie ist. Diese darf dann an sich durchaus veröffentlicht und sogar vermarktet werden, sie muss aber eben immer eindeutig zum Zweck des künstlerischen Bildes entstanden sein. Grenzfälle des Erlaubten wären hier nur im Bereich der absolut eindeutig verunglimpfenden und pornografischen Darstellung der Personen zu sehen. Aber an sich besteht hier schon sehr große Freiheit für den Fotografen – sonst wären ja die bekannten Künstler der Vergangenheit und Gegenwart überhaupt nicht in der Lage, ihre Kunstfotografie auszuüben, geschweige denn, davon zu leben. So wird dann auch im Streitfall für den Künstler argumentiert. Abschließend ist natürlich klar, dass im Klagefall immer ein gewisses Restrisiko für den Fotografen besteht, da es in den vielen Facetten der Fotografie und deren Ausübung Grenzbereiche gibt, in denen man zunächst genauer hinschauen muss, um abgrenzen zu können. Aber mit dieser Unterteilung, die ich hier ausgeführt habe, kommt man eigentlich ganz gut durchs Fotografenleben, ohne ständig Angst haben zu müssen, wegen eines Bildes gleich verklagt zu werden. Und – wenn es möglich ist – ist der Weg, die Leute nach der Erlaubnis zu fragen, natürlich immer der Sicherste ... Viele Grüße vom Tom Link to post Share on other sites More sharing options...
Lightwrangler Posted August 17, 2012 Share #16 Posted August 17, 2012 Danke für die ersten Hinweise zum vorgehen, nehmt Ihr auch noch andere Brennweiten,...weil....? Ich will Dich ja jetzt hier nicht auf dem Trockenen sitzen lassen, zumal ich so blöd war, auch noch in diese alberne Rechts"diskussion" mit Talker einzusteigen. Brennweiten: Was soll man dazu sagen? Straßenfotografie ist ein weites Feld ohne Regeln. Brennweiten haben viel mit persönlicher Vorliebe, der Motivwahl oder schlicht mit Zufall zu tun (Ich nehme halt, was gerade drauf ist, wenn mir ein spannendes Motiv vor die Linse läuft) Viel spannender finde ich die Herangehensweise, bei einem Shooting nur eine einzige Brennweite aufzuschnallen und sich davon quasi leiten zu lassen. Ich habe schon mit dem 28er schöne Straßenfotos gemacht, logischerweise mit mehr Betonung auf die Umgebung als das Hauptmotiv. Was ich damit sagen will: Einfach ausprobieren, losziehen mit auf was immer Du gerade Lust hast. Dich von keinen Pseudodogmen einschränken lassen. Bei der Bildauswahl lernen. Sehen und sich eingestehen, was gefällt und was nicht. Oft stellt man nach Monaten fest, dass man viel mehr ausgewählte Bilder mit einer bestimmten Brennweite geschossen hat. Instinktiv sozusagen. Dann liegt die einem vielleicht mehr, als eine andere. Mike Link to post Share on other sites More sharing options...
BDX Posted August 17, 2012 Share #17 Posted August 17, 2012 Nu habe ich mal irgendwo gelesen das es auch anders geht.Blende 8 Entfernug auf drei Meter; Verschlußzeiten kontrolle (ggf. ISO gegensteuern damit die Verschlußzeit nicht zu lang wird) einzustellen. Durch Blende 8 entfällt das scharfstellen aber auch das Lösen des Motives vom Hintergrund. Dann nur noch Cam hoch Bildausschnitt beachten und klick. Nennt man auch "zone focusing". Ist unter den Streetfotografen sehr verbreitet. Ich persönlich mag es nicht besonders, aber es ist je nach Situtation eine hilfreiche Vorgehensweise, um schnell zu sein. Bevorzugte Brennweite oder gar Blende - Kameraeinstellungen und Equipment allgemein - sind Geschmacksache. Manchmal ist man auch einfach an die (Licht-)Bedingungen gebunden und hat nicht viele Optionen. Ich mag 35mm am liebsten und fotografiere eher mit offener Blende - vom Vorgehen her ganz ähnlich zu deinem. Aber auch 75mm oder Blende 11 haben schon schöne Ergebnisse gebracht. Zu dieser Rechtsdiskussion sage ich nur eins: Wo kein Kläger, da kein Richter. Man muss einfach mit den Leuten reden - zur Not, nachdem man sein Bild gemacht hat. Ihr glaubt gar nicht, wie nett so etwas sein kann. Und wenn nicht, wird das Bild eben gelöscht. Streetfotografie in Deutschland heißt auch, dass man pragmatisch sein muss. Dass jemand ein Recht (hier das Recht am eigenen Bild) hat, erzeugt noch lange kein Verbot für andere. Derjenige muss sein Recht auch durchsetzen (wollen). Link to post Share on other sites More sharing options...
azb11 Posted August 17, 2012 Author Share #18 Posted August 17, 2012 ...vielen vielen Dank....... liebe Leicaleute für Eure Hinweise zum vorgehen beim fotografieren. Über die Rechtslage bin ich jetzt auch zusätzlich bestens informiert! Das es so komplex ist, habe nicht nicht gedacht...ich werde mich umsichtig bewegen .....versprochen! Link to post Share on other sites More sharing options...
9000 Kelvin Posted August 19, 2012 Share #19 Posted August 19, 2012 Streetfotografie ist doch garnicht exakt definiert. Gibt viele Bilder, da erkennt man den fotografierten Menschen garnicht, in Summe mit Hintergrund / Vordergrund ist denoch ein feines Bild entstanden. Beispiel 1 street Beispiel 2 street Beispiel 3 street Beispiel 4 street Vielleicht muss man einen "deutschen Stil" entwickeln, angepasst an die Rechtslage. Schlechte Bilder müssen deshalb ja nicht entstehen. Solls mal von vorne sein, dann muss man sich halt mal einen Urlaub in den USA oder Italien gönnen. Die sehen es rechteseitig wohl nicht so steif wie die Germanen. Nichts desto trotz kann man dort auch auf Widerstände der abgelichteten Personen treffen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Wolfgang Sch Posted August 19, 2012 Share #20 Posted August 19, 2012 Vielleicht muss man einen "deutschen Stil" entwickeln, angepasst an die Rechtslage. Schlechte Bilder müssen deshalb ja nicht entstehen. Wenn du den "Deutschen Stil" sehen willst, dann schau Mal auf die Bilder von Siegfried Hansen: Siegfried Hansen – seconds2real – street photography from germany and austria Link to post Share on other sites More sharing options...
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