mjh Posted November 11, 2011 Share #41 Posted November 11, 2011 Advertisement (gone after registration) Ersterer (der Künstler) ist übrigens (genau wie der erwähnte Schriftsteller oder der Journalist) zusätzlich noch versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse, wenn sein Einkommen aus dieser Tätigkeit eine gewisse Grenze überschreitet. Es ist umgekehrt – unter diesen Voraussetzungen ist man berechtigt, über die Künstlersozialkasse versichert zu sein. Man muss dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass man den Bedingungen genügt. Das wäre erstrebenswert, aber wer partout nicht will, muss nicht. Damit das nicht falsch verstanden wird: Man ist immer noch bei einer Krankenkasse eigener Wahl versichert, aber über die Künstlersozialkasse bekommt man ein Äquivalent zum Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, spart also eine Menge Geld. Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted November 11, 2011 Posted November 11, 2011 Hi mjh, Take a look here Als Hobbyfotograf Visitenkarten verteilen?. I'm sure you'll find what you were looking for!
feuervogel69 Posted November 11, 2011 Share #42 Posted November 11, 2011 , spart also eine Menge Geld. was einem vorher nicht gewährt wird, im form von mieser bezahlung von künstlern..... Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted November 11, 2011 Share #43 Posted November 11, 2011 was einem vorher nicht gewährt wird, im form von mieser bezahlung von künstlern..... Man kann natürlich auch auf das von der Künstlersozialkasse eingetriebene Geld verzichten, um seine Auftraggeber mit dem Anblick des darbenden Künstlers zu strafen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest srheker Posted November 11, 2011 Share #44 Posted November 11, 2011 Es ist umgekehrt – unter diesen Voraussetzungen ist man berechtigt, über die Künstlersozialkasse versichert zu sein. Man muss dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass man den Bedingungen genügt. Jein. Formal ist es in der Tat so, daß die KSK in Folge der eingereichten Unterlagen die "Versicherungspflicht" feststellt und man dann dann zwangsversichert wird. Link to post Share on other sites More sharing options...
ferdinand Posted November 11, 2011 Share #45 Posted November 11, 2011 Ersterer (der Künstler) ist übrigens (genau wie der erwähnte Schriftsteller oder der Journalist) zusätzlich noch versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse, wenn sein Einkommen aus dieser Tätigkeit eine gewisse Grenze überschreitet. Wobei die Abgabe dafür wiederum über die Kunden des Künstlers erfolgt Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted November 11, 2011 Share #46 Posted November 11, 2011 Formal ist es in der Tat so, daß die KSK in Folge der eingereichten Unterlagen die "Versicherungspflicht" feststellt und man dann dann zwangsversichert wird. Eine Pflicht bezieht sich nicht auf die Versicherung über die Künstlersozialkasse per se, sondern auf die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted November 11, 2011 Share #47 Posted November 11, 2011 Advertisement (gone after registration) Wobei die Abgabe dafür wiederum über die Kunden des Künstlers erfolgt Und das ist gut so. Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted November 12, 2011 Share #48 Posted November 12, 2011 Wobei die Abgabe dafür wiederum über die Kunden des Künstlers erfolgt Hi, sofern man da zahlungswillige hat................. Gruß Horst Link to post Share on other sites More sharing options...
ferdinand Posted November 12, 2011 Share #49 Posted November 12, 2011 Hi,sofern man da zahlungswillige hat................. Gruß Horst anscheinend hast Du nicht mitbekommen, was die KK in den letzten Jahren so betrieben hat Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted November 12, 2011 Share #50 Posted November 12, 2011 sofern man da zahlungswillige hat................. In der Hinsicht kennt die KSK allerdings tatsächlich kein Erbarmen. Ich kenne keinen Versicherten, der sich über die KSK beschwert hätte; wir Journalisten sind heilfroh, dass es sie gibt. Auf der Seite der Firmen, die Freie beschäftigen, sieht das schon anders aus, und ich kenne Fälle, in denen es die KSK auch nach meiner Einschätzung als deren Nutznießer gewaltig überzieht. Beispielsweise bekommt ein Geschäftsführer einer kleinen GmbH Probleme, wenn er irgendwie künstlerisch arbeitet: Einerseits muss er dann Abgaben an die KSK leisten, weil ja künstlerisch gearbeitet wird, kann andererseits aber nicht selbst über die KSK versichert sein, weil er ja Geschäftsführer ist. Dass er derjenige ist, der die künstlerische Leistung erbringt, spielt keine Rolle, und so muss er für seine eigene Arbeit zahlen, sieht aber keinen Cent davon wieder. Link to post Share on other sites More sharing options...
joeswe Posted November 12, 2011 Share #51 Posted November 12, 2011 Eine Pflicht bezieht sich nicht auf die Versicherung über die Künstlersozialkasse per se, sondern auf die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das KSVG regelt nicht nur die Versicherungspflicht des Künstlers/Publizisten in der gesetzlichen RV, der KV und PV, sondern auch eindeutig, dass der Versicherte seine Beiträge zu diesen Versicherungen (außer PKV) direkt an die KSK zu entrichten hat (§15 ff). Insofern ist nicht nur die Versicherung in der Sozialversicherung, sondern auch die Mitgliedschaft in der KSK verpflichtend. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 12, 2011 Share #52 Posted November 12, 2011 das problem fängt dort an, wo die ksk z.b. einem mefiengedtalter den eintritt verwehrt, umgedreht aber von der firma beiträge haben will, weil die just den mediengedtalter im freien auftrag beschäftigt hat. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 12, 2011 Share #53 Posted November 12, 2011 mediengestalter.... sorry....;-) Link to post Share on other sites More sharing options...
ferdinand Posted November 12, 2011 Share #54 Posted November 12, 2011 das problem fängt dort an, wo die ksk z.b. einem mefiengedtalter den eintritt verwehrt, umgedreht aber von der firma beiträge haben will, weil die just den mediengedtalter im freien auftrag beschäftigt hat. .... das ist ja gerade die Krux bei der KSK, sie kassieren bei Leistungen ab, die dem Ersteller in keinster Form zukommen. Durch systematisches Abgrasen der Homepages von Unternehmen und Durchführung von Prüfungen bei diesen Unternehmen in den letzten Jahren hatten sie Einnahmen wie nie zuvor Link to post Share on other sites More sharing options...
Digitom Posted November 15, 2011 Share #55 Posted November 15, 2011 ...Was hat das jetzt mit den Visitenkarten zu tun? Deutschland lebt nach wie vor in einem Kastensystem aus dem vorigen Jahrhundert (Duale Ausbildung, Handwerkskammern, enge Sozialvorschriften), was sicher einmal ein gutes System war, was aber in der hoch arbeitsteiligen Welt so nicht mehr funktioniert und viele Verlierer und nur wenige Gewinner zurücklässt. Es wäre schon mal ein Anfang, die verstaubten Vorschriften abzuschaffen, die Beamten nach Hause zu schicken und - soll doch jeder auf seine Visitenkarte drucken können, was er will Da regt sich bei mir Zuspruch als auch Widerstand. Denn als Ausbilder bei uns im Betrieb kenne ich einerseits die Problematik eines Dualen Systems, das an manchen Stellen hohler ist als schweizer Käse, und auch den alten Zopf der Meister&Gesellen halte ich für völlig überfüssig. Aber ich kenne auch Ausbidungssysteme anderer Länder, und da sind wir immer noch Top! Problematisch sind da eher die vorgeschalteten Stellen - sprich die Schulen, und hier die Lehrer, von denen man manche besser mit Doppel E schriebe, wenn man an manche pädagogischen Experimental-Ideen im Unterricht denkt. Andererseits würde ich nicht Deinem Rat folgen und es zulassen, dass jeder - im übertragenen Sinne - auf seine V-Karten alles druckt was er will, spätestens dann, wenn Dir Dein Haus über dem Kopf einbricht weil irgend ein Hobbymaurer oder -Dachdecker Mist baute, würdest Du Deine Ansicht überdenken (was nicht heißt, dass Meisterbetriebe nicht auch pfuschen - im Gegenteil!!!) Und nun den Bogen zum Hobby Fotografie: ich würde da nicht mit Kärtchen werben. Ein "netter Nachbar" könnte sich als Denunziant beim Finanzamt profilieren wollen - und dann hätte die Fragestellerin gegenüber dem Amt die Beweispflicht: eben NICHT schwarz gearbeitet zu haben... Link to post Share on other sites More sharing options...
W124 Posted November 16, 2011 Share #56 Posted November 16, 2011 Moin, es ist ja eine ganz interessante Sache geworden hier! Mal ne Frage, vielleicht ne blöde, keine Ahnung, aber ab wann ist man denn eigentlich Künstler? Ist das irgendwie geregelt, oder kann sich jeder Künstler nennen? Danke für Aufklärung, ich lerne ja gern was dazu Link to post Share on other sites More sharing options...
dewittehd Posted November 16, 2011 Share #57 Posted November 16, 2011 Laut KSK: Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Gruesse, Jean Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted November 16, 2011 Share #58 Posted November 16, 2011 Auch völlig unmusikalische Journalisten, die nicht malen könnten, selbst wenn ihr Leben davon abhinge, und die die Dichtkunst – glücklicherweise – schon lange aufgegeben haben, dürfen sich im Sinne der KSK Künstler nennen. Link to post Share on other sites More sharing options...
fjheimann Posted November 17, 2011 Share #59 Posted November 17, 2011 Und nicht die Lebenskünstler vergessen, Franz Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted November 17, 2011 Share #60 Posted November 17, 2011 Jeder der eine Leica hat, ist ein Künstler. Und jeder der eine Leica hat, beauftragt/e Künstler (nämlich die Leica Mechaniker) und ist daher auch zu KSK-Abgaben verpflichtet:rolleyes: Link to post Share on other sites More sharing options...
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