Steve Ash Posted November 7, 2009 Share #21 Posted November 7, 2009 Advertisement (gone after registration) Keine Regelung kann so schlimm sein, wie die vorsorgliche Angst vor ihr. Zu einem freiheitlichen Rechtsstaat hingegen gehört, daß jeder - gegebenenfalls auch gegen alle Erfahrung - erwartet, daß das Vernünftige sich durchsetzt und entsprechend handelt. str. Dito. Oder frei nach Forrest Gump: "Dumm ist, wer Dummes tut" Gruss Steve Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted November 7, 2009 Posted November 7, 2009 Hi Steve Ash, Take a look here Grundsätzliches zum Fotoforum. I'm sure you'll find what you were looking for!
UliWer Posted November 7, 2009 Share #22 Posted November 7, 2009 ....ein outdoor-mitschnitt (oder kneipenmitschnitt), wo hintergrundgeräusche, publikumslaute etc. drauf sind, ist für mich das gleiche wie fotos einer ausstellung wo dann auf dem bild die bilder zu sehen sind, aber mit ausstellungsbesuchern etc. athmos sozusagen und ich hielt das für öffentliches recht, z.b. auch in einer rundfunksendung oder einem fernsehbeitrag dann so etwas zu gebrauchen (hier natürlich nach absprache). ich werde in letzter zeit auch immer wieder im zusammenhang mit anderen projekten gefilmt und dabei meine musik aufgenommen-bisher hat mich noch keiner gefragt, ob ich der sendung überhaupt zustimme. da meine musik aber nicht hauptthema der fernsehdokus sind, sehe ich das nicht als urheberrechtsfirlefanz an. es muß möglich sein mit einiger freiheit dokumentarisch arbeiten zu können, wozu nun mal bild und ton gehören! noch als argument: bei promis zählt das öffentliche interesse auch mehr, als das private (bilder dürfen abgedruckt werden, bzw. sie müssen es hinnehmen, daß sie fotografiert werden) und in der richtung sehe ich auch die notwendigkeit der freiheit, dinge zu dokumentieren, auch wenn hier private interessen bestehen. lg matthias Für diese Art der Berichterstattung gibt es auch entsprechende Befugnisse, denen das Urheberrecht nicht entgegensteht, wenn bei der Darstellung und Verbreitung deutlich, wird, dass nicht allein das geschützte Werk verbreitet wird, sondern es in einen Kontext gestellt wird, und dieser Gegenstand der Veröffentlichung ist. Das war solange auch praktisch gar kein Problem, als ein Mindestmaß an Professionalität die Gewähr dafür bot, dass der Unterschied zwischen bloßer Darstellung und Verbreitung eines fremden Werks und der (dokumentarischen oder kritischen ) Berichterstattung eingehalten wurde. Die Probleme fangen aber dann an, wenn jeder, der über eine Digitalknipse und einen Internetanschluss verfügt, einfach loslegen kann. Mir reicht es nicht aus, wenn die praktisch unbegrenzten Möglichkeiten, technische Verfügbarkeit über fremde Leistungen zu erlangen, als Legitimation hergenommen werden, auch alles zu dürfen. In unseren schönen Geräten gibt es zwar alle denkbaren Features, damit einem bloß nichts entgeht, aber leider immer noch keinen Button für Verantwortung. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #23 Posted November 7, 2009 ..... dass nicht allein das geschützte Werk verbreitet wird,.... bleiben wir dabei: warum in aller welt, soll es nicht sein, daß telewatt hier z.b. aufnahmen des gehry-baus in bilbao einstellt, oder ich meine aufnahmen von bautzen II ? beide motive sind öffentlich zugänglich und FÜR die öffentlichkeit gemacht. zum erleben, zum anschauen.ich kann keinen sinn darin erkennen, ein sache, ein ding oder sonstwas für die öffentlichkeit zu konzipieren und dann aber öffentlichkeit zu untersagen. (es geht jetzt wohlgemerkt nicht um verwertung!) für mich ist das in sinnkonflikt... sicher hat das urheberrecht viele facetten und ich bin auch bei dir,daß es möglich sein muß z.b. zu verhindern, daß ich z.b. die aufnahmen von bautzen in einen kontext stelle, der nicht angemessen ist (verunglimpfung oder so). aber davon muß man doch nicht ausgehen. gesetze haben immer etwas von generalverdacht und unterstellung. der tod einer freien gesellschaft. ich bin da ganz bei str.! man muß immer einen gewissen prozentsatz an "falscher" nutzung zulassen, will man nicht jede kreativität und entfaltung von vornherein verhindern (GEMA...) früher opferte man den göttern.... der ansatz aus seinem werk unter allen umständen 100% gewinn herauszupressen muß scheitern! der kopierschutz bei cd´s wurde nicht umsonst fallengelassen. es schadetet mehr als es nützte und geholfen hats eh nix. der "schutz" eines werkes muß sich auch aus seiner qualität ergeben, die nicht so einfach kopierbar ist (abfotografieren mit digiknipse etc.) deshalb sind digitale dateien natürlich schon besonders schutzwürdig, aber imho nicht das reine abgeknipse irgendwelchen zeugs. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest zebra Posted November 7, 2009 Share #24 Posted November 7, 2009 ... bautzen II ? ... Bautzen II von außen: ja (Haupt-Stichwort: Panoramafreiheit),Bautzen II von innen: nein (Haupt-Stichwort: Hausrecht)Das ist nicht schwer. Wenn der Inhaber des Hausrechts die Aufnahmen erlaubt, dann ist gut. Freilich hebt diese Genehmigung nicht andere Rechte (etwa Persönlichkeitsrechte) auf. Auch die Panoramafreiheit ist kein Freibrief, da es weitere Rechte (!) geben könnte, die einer Veröffentlichung gemachter Aufnahmen entgegen stehen könnten. (Und das ist auch gut so.)Du willst doch auch nicht, dass jemand von öffentlichem Grund aus in Dein Schlafzimmer fotografiert, die Bilder veröffentlicht und sich dann nur auf seine Rechte beruft, Deine Rechte aber nicht gelten lässt.Kurz: Die bestehenden Regeln sind nicht die schlechtesten. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 7, 2009 Share #25 Posted November 7, 2009 bleiben wir dabei: warum in aller welt, soll es nicht sein, daß telewatt hier z.b. aufnahmen des gehry-baus in bilbao einstellt, oder ich meine aufnahmen von bautzen II ? ... Nochmal: Erstens gibt es nur dann überhaupt einen Ansatz eines Problems, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt und zweitens gibt es ausreichende Möglichkeiten, auch urheberrechtlich geschützte Werke zu dokumentieren. Zu Bautzen: Da ist gar nichts urheberrechtlich geschützt (das wäre auch eine groteske Vorstellung) - es gibt also kein Problem. Wer dort etwas verbieten wollte, hätte keine Handhabe dazu, selbst wenn er das wollte. Punkt. Ich sehe auch gar kein kommerzielles oder sonstiges Interesse, da etwas zu verhindern. Sogar böswillige Manipulationen wären rechtlich im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt - was nichts daran ändert, dass sie moralisch verwerflich wären. Zu Gehry-Bauten: Wie oben geschildert, gibt es eine Befugnis zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke (auch der Architektur), wenn diese sich dauerhaft an öffentlichen Straßen befinden. Ich weiß jetzt nicht, wie es in Spanien ist, der Wikipedia-Artikel, den ich weiter oben verlinkt habe, gibt darüber vielleicht knappe Auskunft. Die Panoramafreiheit ist durch das zuletzt im Dezember 2008 geänderte Urhebergesetz weiterhin gewährleistet (§ 59, den ich oben zitiert habe). Forderungen, sie einzuschränken, sind nicht verwirklicht worden; es gibt keinerlei Initiativen, das zu ändern. Die hierüber ab ca. 2006 geführte Diskussion ist insofern erledigt. Wir müssen nicht immer wieder die Papiertiger von gestern bekämpfen. Auch in dem Gebäude - also abseits des Blicks von öffentlichen Straßen - gibt es die Möglichkeit, zu fotografieren und die Fotos auch beliebig im Internet zu veröffentlichen, wenn es sich um Dokumentationen handelt, die mehr sind, als das bloße Abfotografieren der Architektur. Ich habe gar keinen Zweifel, dass ein "telewatt" damit überhaupt keine Schwierigkeiten hat. Und in der Praxis habe ich auch keine Zweifel, dass ein Gehry anderes im Sinn hat, als jedem veröffentlichten Foto über eines seiner Gebäude hinterherzurennen, so dass es auch kaum ein Problem geben dürfte, wenn irgendjemand ein Foto erstellt und verbreitet, das nicht die professionellen Qualitäten eines "telewatts" hat. Allerdings - und genau hier fängt die Verantwortung an - werde voraussichtlich nicht ich als anonymer Nutzer dieses Forums von etwaigen Interessen an der Eigenverwertung von Werken angesprochen, sondern zunächst einmal der Forenbetreiber. Ich muss mich also schon fragen, ob ich die mir hier eingeräumte Freiheit in einer Weise ausnutze, die anderen Probleme bereiten könnte. Leider gibt es inzwischen eine Fülle von professionellen "Abmahnern", die nichts anderes tun, als systematisch nach Grenzfällen oder tatsächlichen Verletzungen zu suchen, und hierfür Geld abzocken, von dem der tatsächliche Inhaber der Rechte überhaupt nichts sieht. Das ist die andere Seite des Missbrauchs von Urheberrechten, die man aus meiner Sicht dringend eingrenzen müsste - die gegenwärtigen Verhältnisse auf Seiten des Gesetzgebers sprechen aber leider dagegen, dass das geschieht. Schließlich: es klingt immer wohlfeil, anderen, die von ihrer künstlerischen Arbeit leben, vorzuwerfen, sie würden nur kommerzielle Interessen verfolgen. Es gibt eine wenige, die daran geradezu unmäßig verdienen, bei denen man mit Fug die Nase rümpfen könnte. Der ganz großen Mehrzahl geht es aber anders. Ob das nun Architekten, bildende Künstler, Musiker oder Fotografen sind. Es macht keinen Sinn, die einen gegen die anderen auszuspielen, indem man sagt, die Fotografen dürfen mehr und die anderen haben das hinzunehmen. Man braucht sich nur vorzustellen, dass ein Architekt hergeht, und irgendein fremdes Foto in seine Fassade einbaut. Die einen werden vielleicht sagen: toll, dann sieht jeder mein Foto. Die anderen werden vielleicht danach fragen, wieviel der Architekt denn dafür bekommen hat... und werden sich dann überlegen, wie sie dazu stehen. Ganz abgesehen davon: auch jemand der sein eigenes Werk nicht kommerzeill verwerten möchte, hat ein Recht darauf, selbst und allein zu bestimmen, ob, wann, wo und wie er es verwertet. Wer damit rechnen muss, dass allein die eigene Veröffentichlung seines Werks dazu führt, dass andere es für ihre Zwecke - ganz gleich welcher Art verwenden - wird vielleicht davor zurück schrecken, es überhaupt zu veröffentlichen. Diese Einschränkung halte ich für gewichtiger und nachteiliger als die Einschränkung, die andere Leute erfahren, wenn sie mit Werken Dritter nicht völlig frei umgehen können. Übrigens - nur als Beispiel für eine berechtigte Haltung zur fremden Verbreitung eigener Inhalte: http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/ber-das-leica-forum/103300-schutz-von-foreninhalten.html#post1089983 Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #26 Posted November 7, 2009 zebra: hausrecht hatte ich weiter oben schon ausdrücklich gut geheißen;-) der unterschied zwischen einem schlafzimmer und vielen (nicht allen) museen ist aber eben genau der (auf den ich hinauswollte), daß mein schlafzimmer für mich privat ist, während viele museen ausdrücklich für die öffentlichkeit konzipiert sind. daß fotografieren dort mit stativ z.b. verboten ist o.ä. im sinne der verhinderung kommerzieller verwertung der fotos ist nachvollziehbar, aber die private nutzung der festgehaltenen eindrücke, oder auch die diskussion über eine austellung,über eine örtlichkeit, über zeitgeschichtliche dokumente etc.- das finde ich sollte an sich erstmal gedacht und grundsätzlich gemacht werden dürfen. ansonsten haben wir dann eine ähnliche situation wie bei der GEMA: indem sie den schutz der urheberrechte soweit hochschraubt (in form finanzieller bezahlung), daß viele kleine bands damit de facto keine auftrittsmöglichkeiten haben, wird dann der eigentliche ansatz: kreativität und musik zu fördern- zunichte gemacht. genauso wäre es dann z.b. ein wirkungsvolles instrument das gedenken an die mauer zu verhindern, indem ich das ganze einfach zum museum erkläre (um angeblich genau das gedenken zu fördern) und damit dann aber allen untersage sich mit der mauer z.b. fotografisch auseinanderzusetzen. was ist im eigentlichen sinne förderlicher? man kann das weiterspinnen: streetfotografie: fördert es nicht viel mehr den respektvollen umgang mit persönlichkeitsrechten (wenn ich meinen moralkodex über bilder immer abgleichen kann), wenn das erlaubt ist, anstatt nur noch reglementierte ablichtung zuzulassen? jagd: ist das bewußte töten von tieren nicht wirkungsvoller geeignet den umgang mit leben zu hinterfragen, als der von "jedem" ausgeübte verzehr anonym in massenschlachthöfen getöteten tierfleisches? das internet stellt fürwahr das urheberrecht wieder auf den prüfstand und provoziert auch neue herangehensweisen was künstlerische arbeit angeht. da müssen wir durch, bzw. ein nachdenken hilft eher, als das sture pochen auf gesetze oder gar das ständige neuerfinden selbiger. man stelle sich vor zu zeiten georges bizet hätte es das urheberrecht in seiner heutigen form gegeben: sein größter hit aus "carmen"- habanera "ja, die liebe, hat bunte flügel...." stammt nicht von bizet, sondern von einem anderen (relativ unbekannten) komponisten der z.b. auch "la paloma" komponiert hat! das sind beides quasi alte gitarrenhabaneras. mit den heutigen rechten hätte bizet carmen einstampfen können, bzw. große rechtsstreitigkeiten wären unvermeidlich. bizet "dachte" angeblich, das leidchen wäre ne volksweise.... man stelle sich carmen ohne die habanera vor (so würde es heute dann wahrscheinlich enden).... lg Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #27 Posted November 7, 2009 Advertisement (gone after registration) uliwer: ups....viele biere könnten jetzt dabei getrunken werden ;-)) grundsätzlich habe ich nix gegen deine äußerungen, bzw. sie sind ja richtig. ich weigere mich nur innerlich wenn so etwas wie ein lamborghini, gehry-häuser, hundertwasserarchitektur etc. hier in dieses recht hineingepaßt werden sollen! das sind nämlich nicht die "armen künstler" bei denen ich völlig bei dir bin, daß die ihr gutes recht brauchen und auch als handhabe haben sollen. aber obengenannte firmen oder auch die jüngste jack wolfskin abmahnaktion wegen eines logos daß die natur erfunden hat (wolfstatze)- nein, da sehe ich irgendiwe die vernunft außer kraft gesetzt. ich werde nicht den armen land-art-künstler sein werk, daß nur ein paar tage besteht mit eigenen fotos die show stehlen (und evtl. das geld). dafür habe ich vollstes verständnis. aber z.b. hundertwasser: eben weil die häuser so fotogen sind, verdient hier eine ganze armada an postkartenverlagen etc. ihr gutes geld. und genau deswegen (weil hier eigentlich genügend gled gemacht wird) ist es mir dann nicht begreiflich, wenn ich das nicht mal für den privaten gebracuh fotografieren darf, bzw. für die fotodiskussion?! das ist gier.... daß du oben von verwertung sprichst verwässert natürlich grad wieder den unterschied zwischen verbreitung und kommerzieller nutzung... :-) (und ich debattiere hier ja nur gegen die verbreitungsklausel) lg Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest zebra Posted November 7, 2009 Share #28 Posted November 7, 2009 feuervogel69, mir ging es nicht um das Hausrecht, sondern darum, dass die Rechte des einen mit den Rechten des anderen kollidieren können. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #29 Posted November 7, 2009 feuervogel69, mir ging es nicht um das Hausrecht, sondern darum, dass die Rechte des einen mit den Rechten des anderen kollidieren können. ja. und allen kann man es nie recht machen.... also entscheidet der künstlerische impuls..... lg Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest zebra Posted November 7, 2009 Share #30 Posted November 7, 2009 ... also entscheidet der künstlerische impuls..... Beim Fotografieren ja, beim Veröffentlichen nein. Link to post Share on other sites More sharing options...
Steve Ash Posted November 7, 2009 Share #31 Posted November 7, 2009 Wenn ein Fotograf ein Gebäude ablichtet, dann ist meiner Meinung nach der Beitrag des Architekten am Bild gleich Null. Die schöpferische Leistung des Architekten beschränkt sich auf den Entwurf und das Design des Gebäudes. Ein Nachbau des Gebäudes z. B. wäre Raub am Schaffenswerk des Architekten. Am Schöpfungsprozess des Fotos eines Gebäudes ist einzig der Fotograf beteiligt. Das die aktuellen Rechtslage anders aussieht, ist eine unnötige Einschränkung für Fotografen. Jeder muss für sich selbst überlegen, ob er für seine Überzeugung eintritt und das Risiko einer Rechtsverletzung mit allen etwaigen Konsequenzen in Kauf nimmt oder sich einem unsinnigen Gesetz beugt. Gruss Steve Link to post Share on other sites More sharing options...
flodur99 Posted November 7, 2009 Share #32 Posted November 7, 2009 Hierzu passt auch der Beitrag in photoscala vom 27.03.2009 mit dem Titel "Panoramafreiheit in Gefahr" MfG Rudolf Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 7, 2009 Share #33 Posted November 7, 2009 uliwer: ups....viele biere könnten jetzt dabei getrunken werden ;-)) grundsätzlich habe ich nix gegen deine äußerungen, bzw. sie sind ja richtig. ich weigere mich nur innerlich wenn so etwas wie ein lamborghini, gehry-häuser, hundertwasserarchitektur etc. hier in dieses recht hineingepaßt werden sollen! das sind nämlich nicht die "armen künstler" bei denen ich völlig bei dir bin, daß die ihr gutes recht brauchen und auch als handhabe haben sollen. ... Ab welcher Gehaltsklasse verlieren denn Deiner Ansicht nach die Künstler ihre Urheberrechte? Und noch mal: weder der Traktorenhersteller Lamborghini noch irgendein Wolfstatzenproduzent können - in aller Regel - Urheberrechte für sich in Anspruch nehmen, sondern nur Rechte auf Markenzeichen. Die schützen nur vor kommerzieller Verwertung, also hat ein Fotograf, der einen Traktor bzw dessen 12-zylindrige Abwandlung, noch einer der einen Anorak fotografiert, damit irgendein Problem, solange er die damit verbundenen Markenzeichen nicht kommerziell ausnutzen möchte. Doch auf die eigentlich interessante Geschichte hätte ich in diesem Zusammenhang angesichts Deines Forennamens eigentlich schon viel früher kommen können. Du weißt, warum Strawinsky Petrushka und Sacre du Printemps, die ursprünglich schon vor dem ersten Weltkrieg geschrieben wurden, nach dem zweiten Weltkrieg noch einmal in leicht revidierter Fassung veröffentlicht hat, obwohl es dafür keine musikalischen Gründe gab? Weil die Rechte an den Werken bei einem russischen und später dann sowietischen Verlag lagen, der den Emigranten Strawinsky von allen Tantiemen an den Werken abgeschnitten hatte. Gleichzeitig wurden die Werke in Europa und USA aufgeführt, weil der sowietische Verlag seine Rechte dort mangels internationaler Vereinbarungen nicht durchsetzen konnte. Das heißt, Strawinsky hatte Werke geschrieben, die zu den bedeutendsten des 20. Jahrhunderts gehörten, sah aber aus deren Verwertung keinen Cent. Er wurde zeitweise von Spenden amerikanischer Gönner(innen) über Wasser gehalten. Nach dem 2. Weltkrieg kam er auf den Gedanken, die Sachen neu - als eigene Bearbeitung - herauszubringen, um damit neue Rechte zu begründen und zwar einzig und allein mit dem Ziel, dadurch Geld zu verdienen. Kapitalistischer Großkünstler? Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted November 7, 2009 Share #34 Posted November 7, 2009 krieg und emigration ist etwas anderes als Jack wolfskin oder lamborghini, bzw. eben genau die "markenrechte" um die es doch hier geht. also die oben aufgeführten. und auch von mir noch ein mal: sowohl die erben von hundertwasser, oder auch gehry, oder meinhard von gerkan usw. verdienen mehr als genug, als das es wirklich sinnvolle gründe gäbe das dokumentarische ablichten und nicht-kommerzielle veröffentlichen zu untersagen! mir gehts nicht darum daß recht wie es derzeit ist grundsätzlich zu ändern, aber ich finde es einfach seltsam WELCHE firmen es sind, die hier ihre markenschutzrechte (urheberrechte?) soweit ausdehnen bis hin zu einem fotografierverbot. solche musikerbeispiele wie dein angeführtes mag ich übrigens nicht. da wird allzuschnell von armut geredet und dabei vergessen, daß solche künstler wie mozart und strawinsky einfach einen großbürgerlichen lebensstil gewohnt waren und wenn das geld für den diener nicht merh reichte, dann waren sie schon arm... nein, das lasse ich nicht gelten. strawinsky wäre nicht verhungert. hätte er halt am theater arbeiten müssen, oder lehrstunden geben.... bei dem als verarmt geltenden mozart sind die rechnungen allein für polsterarbeiten seiner möbel interessant, die er nach seinem tode hinterließ. deshalb gehen mir solche vergleiche am allerwertesten vorbei. es ist und bleibt eine schwierige diskussion und gerade in den heutigen zeiten muß man mehr als um die ecke denken und z.b. in meinem metier ist es teilweise schon so, daß ein musiker es als wettbewerbsvorteil hat, wenn er nicht in der GEMA ist, da manch konzertveranstalter sich die gema-gebühren schlicht nicht merh leisten kann. da wird angeblicher urheberschutz zum grab der sache an sich. lg Link to post Share on other sites More sharing options...
Andreas_Kreuz Posted November 7, 2009 Share #35 Posted November 7, 2009 Z. B. bei Architekturfotos geht es nicht so sehr ums Urheberrecht; wenn aber beispielsweise ein Architekt oder ein Bauunternehmer ein Hundertwasserhaus fotografiert und das Bild auf seiner Internetseite als Beispiel für seine Architektur- oder Bauleistungen einstellt, wäre das eine unzulässige kommerzielle Nutzung. Beim Verbot der kommerziellen Veröffentlichung geht es also weniger um das reine Veröffentlichen, als vielmehr um die Nutzung der Werke des einen durch einen anderen zu dessen Erwerbstätigkeit. Andreas + Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 7, 2009 Share #36 Posted November 7, 2009 krieg und emigration ist etwas anderes als Jack wolfskin oder lamborghini, bzw. eben genau die "markenrechte" um die es doch hier geht. also die oben aufgeführten. und auch von mir noch ein mal: sowohl die erben von hundertwasser, oder auch gehry, oder meinhard von gerkan usw. verdienen mehr als genug, als das es wirklich sinnvolle gründe gäbe das dokumentarische ablichten und nicht-kommerzielle veröffentlichen zu untersagen! Zur "Untersagung" der Fotografie von Gehry-Bauten: Gebe ich in google die Suchbegriffe "gehry"+"fotografie" ein, bekomme ich 150.000 Möglichkeiten angezeigt. Ich habe jetzt nicht alle durchgesucht, aber die Top-Ergebnisse sehen alle ungefähr so aus: Gehry+Fotografie - Google-Suche Ich sehe Fotos von Gehry-Bauten aber kein Problem für die Freiheit der Fotografie. Wo ist das Problem - es wird einzig und allein von der eingangs verlinkten Internetseite behauptet - qui bono? Hundertwasser: Hundertwasserentscheidung ? Wikipedia Es ging darum, dass derjenige, der die Aufnahme verwerten wollte, 199,- DM dafür kassieren wollte. Das geht mir ebenso am Arsch vorbei, wie die Polstermöbel von Mozart. Die Freiheit von Fotografie ist nicht dadurch bedroht, dass er die 199,- DM nicht bekommen hat. mir gehts nicht darum daß recht wie es derzeit ist grundsätzlich zu ändern, aber ich finde es einfach seltsam WELCHE firmen es sind, die hier ihre markenschutzrechte (urheberrechte?) soweit ausdehnen bis hin zu einem fotografierverbot. solche musikerbeispiele wie dein angeführtes mag ich übrigens nicht. da wird allzuschnell von armut geredet und dabei vergessen, daß solche künstler wie mozart und strawinsky einfach einen großbürgerlichen lebensstil gewohnt waren und wenn das geld für den diener nicht merh reichte, dann waren sie schon arm... nein, das lasse ich nicht gelten. strawinsky wäre nicht verhungert. hätte er halt am theater arbeiten müssen, oder lehrstunden geben.... bei dem als verarmt geltenden mozart sind die rechnungen allein für polsterarbeiten seiner möbel interessant, die er nach seinem tode hinterließ. deshalb gehen mir solche vergleiche am allerwertesten vorbei. es ist und bleibt eine schwierige diskussion und gerade in den heutigen zeiten muß man mehr als um die ecke denken und z.b. in meinem metier ist es teilweise schon so, daß ein musiker es als wettbewerbsvorteil hat, wenn er nicht in der GEMA ist, da manch konzertveranstalter sich die gema-gebühren schlicht nicht merh leisten kann. da wird angeblicher urheberschutz zum grab der sache an sich. lg Ich bin nicht in dem Geschäft mit Urheberrechten, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für die, die davon leben müssen, in der Regel kein Zuckerschlecken ist. Und zu Mozart oder Strawinsky: die haben hart gearbeitet, auch wenn sie sich Polstermöbel geleistet haben. Diener hatte keiner der beiden. Josef Haydn hatte immer nur den Rang eines Dieners. Ich laufe mit einer Digitalkamera herum und habe einen Internetanschluss. Beides benutze ich zum Vergnügen. Daraus leite ich für mich kein Recht ab, die Arbeit anderer Leute für meine Zwecke zu verwenden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest henri klein Posted November 7, 2009 Share #37 Posted November 7, 2009 dann sollten wir mit diesem blödsinn mal schluss machen, der souverän sind wir. Link to post Share on other sites More sharing options...
UliWer Posted November 7, 2009 Share #38 Posted November 7, 2009 dann sollten wir mit diesem blödsinn mal schluss machen, der souverän sind wir. .... sprachen die Architekten, Bildhauer und sonstigen inhaber von Rechten an ihren werken und schlugen den Fotografen die Kameras zu Klump.... Dumpfdeutsches Geschwätz. Link to post Share on other sites More sharing options...
MAX Posted November 8, 2009 Share #39 Posted November 8, 2009 ... der souverän sind wir. Zitat: Ich lach mir`n Ast - Zitat Ende Aber Glaube soll bekanntlich Berge versetzen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Land Posted November 8, 2009 Share #40 Posted November 8, 2009 Zitat: Ich lach mir`n Ast - Zitat EndeAber Glaube soll bekanntlich Berge versetzen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" .. (Das hat nix mit den Wahlen zu tun) Link to post Share on other sites More sharing options...
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