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Lumix Digitalfotowettbewerb 2009 und die Fallgrube


Andreas_Kreuz

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Unter diesem link gibt es einen Lumix Digitalfotowettbewerb

https://www.polylooks.de/community-campaign-show_campaign_registration.php

 

Für die Teilnahmewilligen gibt es bei den Wettbewerbsbedingungen unter dem Abschnitt Nutzungsrecht folgende Nr. 4:

 

4. Sollte die DTAG von Dritten wegen des Fotos in Anspruch genommen werden, werde ich die DTAG von diesen Ansprüchen freistellen, der DTAG bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für die DTAG übernehmen. Diese Freistellung gilt entsprechend, falls NGD oder Panasonic wegen des Fotos von Dritten in Anspruch genommen wird.

 

Tja, heißt das nun, daß die Teilnehmer sich verpflichten, im Fall des Falles die Kosten eines gerichtlichen Streitverfahrens zu bezahlen?

 

Andreas +

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So sehe ich das und ist m. E. auch nicht unbegründet. Greift, wenn die unter 1. bis 3. geforderten Erklärungen/Freistellungen teilweise oder ganz unzutreffend sind und somit die Verantwortung beim Einreicher liegt.

 

Gruß

Detlef

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... Greift, wenn die unter 1. bis 3. geforderten Erklärungen/Freistellungen teilweise oder ganz unzutreffend sind und somit die Verantwortung beim Einreicher liegt.

 

Gruß

Detlef

 

Es steht nicht im Text, daß es nur dann greift. Da sich die DT AG (oder NGD oder Panasonic) u. a. auch die weitere Nutzung / Weiterverarbeitung vorbehalten möchten, könnte auch der Fall eintreten, daß die DT AG (oder ...) nicht wegen eines Falles nach Nrn. 1 bis 3, sondern aus anderen Gründen von Dritten in Anspruch genommen wird.

 

Andreas +

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D.h., obwohl der Einreicher im Besitz sämtlicher Rechte ist, kann die Form der

Veröffentlichung eine neue Rechtsverletzung hervorrufen, die zwar nicht vom Einreicher zu verantworten ist

aber dennoch zu seinen Lasten gehen soll?

Wird damit die Kausalität nicht ganz schön auf den Kopf gestellt?

Wenn dem so ist: Nette Fallgrube

 

Detlef

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D.h., obwohl der Einreicher im Besitz sämtlicher Rechte ist, kann die Form der

Veröffentlichung eine neue Rechtsverletzung hervorrufen, die zwar nicht vom Einreicher zu verantworten ist

aber dennoch zu seinen Lasten gehen soll?

Wird damit die Kausalität nicht ganz schön auf den Kopf gestellt?

Wenn dem so ist: Nette Fallgrube

 

Detlef

 

Aber das ist doch durchaus gängig. Ich als freiberuflicher Designer habe einen ähnlichen Passus in meinen AGBs. Wenn ich von einem Kunden Fotos zur Verfügung gestellt bekomme und die dann daraufhin Teil eines Designs / einer Publikation werden, dann hafte dennoch nicht ich für eine etwaige Urheberrechtsverletzung durch meinen Kunden, auch wenn das Urheberrecht an dem fertigen Designauftrag, der die Bilder dann enthält, bei mir liegt. Wie könnte ich das auch kontrollieren?

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Aber das ist doch durchaus gängig. Ich als freiberuflicher Designer habe einen ähnlichen Passus in meinen AGBs. Wenn ich von einem Kunden Fotos zur Verfügung gestellt bekomme und die dann daraufhin Teil eines Designs / einer Publikation werden, dann hafte dennoch nicht ich für eine etwaige Urheberrechtsverletzung durch meinen Kunden, auch wenn das Urheberrecht an dem fertigen Designauftrag, der die Bilder dann enthält, bei mir liegt. Wie könnte ich das auch kontrollieren?

 

Das ist aber etwas anderes; der Kunde liefert das Foto und erhält dafür (und für etwas Geld?) das Design und veröffentlicht es dann. Einreicher des Fotos und Empfänger der Leistung / Veröffentlicher / Nutzer des Designs sind ein und dieselbe Person.

 

Anders im Fall der DT AG; einer liefert das Foto, die DT AG nutzt es, verwendet es z. B. für eine Werbung / ein neues Design, veröffentlicht dieses, und der Fotolieferant soll dann die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Dritten tragen ?

 

Andreas +

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Ach so, genau. Man missachtet beispielsweise das Recht am eigenen Bild, um an einem Fotowettbewerb teilnehmen zu können und der Träger des Wettbewerbes haftet? Ich denke mal, dass es sich von selber erklärt, dass ambitionierte Amateure geltendes Recht kennen, einhalten oder mutig sind und die Konsequenzen tragen.

 

Würde jemand von Euch an einem Autorenwettbewerb mit einem provokativen Text teilnehmen und hinterher glauben, die rechtliche Verantwortung für den Inhalt ablehnen zu können?

 

Alle Rechte abzutreten bedeutete noch nie, alle Pflichten losgeworden zu sein.

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...

Alle Rechte abzutreten bedeutete noch nie, alle Pflichten losgeworden zu sein.

 

Ich sehe in diesem Fotowettbewerb nichts anderes als eine kostenlose Beschaffung von Bildern, die man dann zu Geld machen will. Sehe ich das falsch?

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Ich sehe in diesem Fotowettbewerb nichts anderes als eine kostenlose Beschaffung von Bildern, die man dann zu Geld machen will. Sehe ich das falsch?

 

Ja. Es ist doch falsch anzunehmen, dass ein Weltkonzern wie Panasonic einen Fotowettbewerb durchführt (ist ja auch nicht der erste), um sich die Kosten für ein paar Bildrechte zu sparen. Das drumherum ist wesentlich kostspieliger als ein paar Hobbyknipser Bildchen aus einem Bildarchiv zu kaufen.

Solche Wettbewerbe sind Marketingmassnahmen und die juristischen Bedingungen sind derart, dass das Unternehmen in keine Fallen läuft - wasserdicht.

Natürlich werden die Bilder als Teil des Wettbwerbsgestaltung benötigt. Für die Fotografen gibts als Lohn oder Spass an der Freud schliesslich auch etwas zu gewinnen. Ein Honorar für Bildnutzungsrechte erwartet im Rahmen eines solchen Wettbewerbs doch niemand.

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Ich möchte dann auch die Jury sehen, die entscheidet ob ein Bild bearbeitet/manipuliert wurde.

Die Diskussion ist ja bald so alt wie die digitale Aufnahmetechnik. Meiner Sicht nach gibt es kein unmanipuliertes digitales oder analoges Bild. Die Manipulation fängt bei der Wahl des Filmmaterials/Sensors, Belichtungszeit, ISO, Blende an, geht insbesondere beim Zeitpunkt des Auslösens weiter und steigert sich im Entwicklungsprozess bei der Wahl von Entwickler, Entwicklung, Papier, Nachbelichtung/Abwedeln etc.

 

Man kann ein auf Effekt getrimmten Blender von einem guten Bild unterscheiden. Und wenn das Bild gut ist, obwohl oder auch weil es getrimmt wurde, bleibt es ein gutes Bild. Authentizität gab es in diesem Sinne noch nie und wenn, dann gilt sie ausgerechnet für die lapidaren Knipsbilder.

 

Ich sehe in diesem Fotowettbewerb nichts anderes als eine kostenlose Beschaffung von Bildern, die man dann zu Geld machen will. Sehe ich das falsch?

Wenn man sich den Preisverfall der letzten Jahre für Bildmaterial anschaut, glaube ich kaum, dass Panasonic damit ein ernsthaftes Geschäft machen könnte.

 

Ein (Foto)Wettbewerb ist wie jeder andere. Viel Aufwand (Investition) für eine kleine Chance. Das Hamsterrad zum Glück.

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Ich sehe das Problem - perfekt rechtssichere Fotos vorausgesetzt - in der Entscheidung über das Tragen der Gerichtskosten.

Sollte das Gericht (warum auch immer) zu der Entscheidung kommen, die Kosten müssten unter den Parteien geteilt werden, steht halt der Einreicher für die Hälfte gerade, obwohl er nichtmal direkt Beklagter war.

 

Persönlich würde ich da nix einreichen.

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Ich sehe das Problem - perfekt rechtssichere Fotos vorausgesetzt - in der Entscheidung über das Tragen der Gerichtskosten.

Sollte das Gericht (warum auch immer) zu der Entscheidung kommen, die Kosten müssten unter den Parteien geteilt werden, steht halt der Einreicher für die Hälfte gerade, obwohl er nichtmal direkt Beklagter war.

 

Persönlich würde ich da nix einreichen.

 

Na ja, ich kann die Wettbewerbsinitiatoren schon verstehen. Die wollen sich einfach absichern, dass die Rechte bei den eingereichten Bildern tatsächlich beim einreichenden Fotografen liegen bzw. dass der die Verantwortung übernimmt, wenn es Stress gibt.

Mittlerweile versucht ja jeder Schwachkopf aus einem Fotografen bzw. aus dem Vertreiber eine Bildes auf dem Gerichtsweg Geld rauszuholen, wenn das "Opfer" auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass da ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird und er auf einen verständigen Richter trifft. Gleichzeitig quillt das Internet an Bildern über, wo sich Leute selbst und freiwillig in peinlichster Weise der Weltöffentlichkeit präsentieren. Eine ebenso bescheuerte wie seltsame Entwicklung.

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Na ja, ich kann die Wettbewerbsinitiatoren schon verstehen. Die wollen sich einfach absichern, dass die Rechte bei den eingereichten Bildern tatsächlich beim einreichenden Fotografen liegen bzw. dass der die Verantwortung übernimmt, wenn es Stress gibt.

Mittlerweile versucht ja jeder Schwachkopf aus einem Fotografen bzw. aus dem Vertreiber eine Bildes auf dem Gerichtsweg Geld rauszuholen, wenn das "Opfer" auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass da ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird und er auf einen verständigen Richter trifft. Gleichzeitig quillt das Internet an Bildern über, wo sich Leute selbst und freiwillig in peinlichster Weise der Weltöffentlichkeit präsentieren. Eine ebenso bescheuerte wie seltsame Entwicklung.

 

Frank,

 

ein Kollege hat mal einen freilaufenden Dackel u.a. beim Geschäft auf öffentlichem Grund geknipst, der Besitzer des Dackels wollte einen Abzug (von den nichtgeschäftlichen Fotos). Bekam er auch. Dann kam ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, die Persönlichkeitsrechte des Tieres wären verletzt worden, Abmahnung, VÖ-Sperre, 300,- Euro und Übernahme der Anwaltskosten. Die Antwort des Gegenanwalts erfolgte nur telefonisch: Man bedanke sich für die Kostennote und es werde die Weiterleitung ans zuständige Ordnungsamt evaluiert (auf einem Bild war die Hundemarke sehr gut lesbar getroffen). Die Sache war dann seltsamerweise irgendwie erledigt. Leider amerikanische Verhältnisse.

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