hustinetten_baer Posted June 8, 2009 Share #1 Posted June 8, 2009 Advertisement (gone after registration) Hallo, habe kürzlich auf dem Flohmarkt fotografiert. Die Aussteller waren eher abweisend. Ein Flohmarktbesucher (den ich fotografiert hatte) ging soweit, dass er mir die Ordner auf den Pelz jagte. Von denen wurde ich aufgefordert, den Datenträger zu löschen. Dabei kam zu zu einem Auflauf. Aufgebrachte Flohmarktbesucher nahmen mich in Schutz. Ich hatte dann die 2 Bilder wo der Flohmarktbesucher drauf war, gelöscht. Wie seht Ihr das, was darf man fotografieren, was nicht. Vielen Dank für Eure Antworten. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest gugnie Posted June 8, 2009 Share #2 Posted June 8, 2009 Natürlich darf man selbst entscheiden ob man fotografiert werden möchte oder nicht......völlig richtig, finde ich. Meist genügt aber da ein Blickkontakt mit dem geplanten "Opfer" und ein kurzes "Darf ich"? mit freundlichem Lächeln und dann geht es auch meist in Ordnung; so meine Erfahrung. Leider ist dann oft der Überraschungseffekt weg, damit muss man als Fotograf leben (oder man hat fotografiert und fragt erst danach.. was man mindestens tun sollte). Hier im Forum ist dieses Thema des öfteren diskutiert worden und in letzter Zeit gab es häufiger auch Gerichtsurteile.... die den ungefragt Fotografierten (und Veröffentlichten) ihr Recht am eigenen Bild in aller Deutlichkeit bestätigten. Link to post Share on other sites More sharing options...
opo Posted June 8, 2009 Share #3 Posted June 8, 2009 Hallo, fotografieren darfst Du meines Wissens soviel Du willst, solange Du die Bilder für Dich behälst. Alle Rechtefragen wie z.B. Das "Recht am eigenen Bild" beziehen sich darauf das die Frage geklärt sein muss, ob der fotografierte seine Zustimmung gegeben hat damit das Bild veröffentlicht wwerden darf. Hälst Du Dich auf besodners gekennzeichnetem Terrain auf, wie einem Bahnhof der DB, hat der Hausherr das Recht fotografieren zu unterbieten, meist mit dem Ziel Publikationen zu vermeiden, die nicht im Sinne des Hausherren sind. Macht jemand ein Foto vom Abschied der Familie (nehmen wir nochmal den Bahnhof) wird in der Regel keiner etwas dagegen haben. Beim Flohmarkt kommt es darauf an, wo er stattfand. War es ein öffentlicher Platz, bei dem am Eingang kein Hinweis darauf zu finden war, das man nun Privatbesitz betritt, kann auch lustig drauflosfotografiert werden. Menschen die dir aber signalisieren nicht fotografiert werden zu wollen, sollten berücksichtigt werden, da Du mit dem fotografieren (sie durch den Sucher beobachten und längere Zeit fixieren) Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Was das Auffordern der Ordner angeht, den Chip zu löschen. Nur einmal laut lachen und gut. Niemand ausser vielleicht einem Richter, kann von Dir verlangen Bilder zu löschen. Der Chip und was drauf ist gehört Dir, Punkt. Solange Du die Bilder nicht weitergibst oder veröffentlichst geht es keinen etwas an. Die Ordner können die Polizei rufen, aber selbst die könnten Dich nicht zum löschen zwingen, höchstens das Equipment beschlagnahmen damit ein Gericht entscheidet was mit den Bildern passiert. Ich könnte diese Szenarien weiter fortsetzten. Am besten Du schaust mal bei Amazon oder ähnlichen Orden nach einem Ratgeber zum Thema Bildrecht (15 bis 30.- Euro). Auf alle Fälle nicht einschüchtern lassen. Immer vorrausgesetzt Du willst das Material nicht veröffentlichen. Das wäre dann ein anderes Thema. Gruß opo Link to post Share on other sites More sharing options...
tuncery Posted June 8, 2009 Share #4 Posted June 8, 2009 Ich finde man sollte in der Streetfotografie sehr diskret vorgehen und gar nicht erst auffallen. Das ist doch eh der Sinn mit einer M zu fotografieren. Die Gesetzeslage mag zwar wie opo beschrieben hat sein, also du musst die Bilder nicht vor Ort löschen, aber das hat ja dann nicht mehr viel zu tun mit dem respektvollem Umgang mit Menschen. Man sollte schon sehr diplomatisch vorgehen. Du kannst dich sicherlich auf dein Recht berufen, aber dann musst du die Bilder wahrscheinlich mit einem bitteren Beigeschmack später betrachten müssen. Zudem wirft das ein sehr schlechtes Bild auf die Streetfotografen. Ausserdem kann man mit Recovery-Tools die Bilder auf der Speicherkarte wiederherstellen, wenn es denn so ein gelunges Foto sein sollte. Link to post Share on other sites More sharing options...
reinnet Posted June 8, 2009 Share #5 Posted June 8, 2009 ...oder "Schüsse" aus der Hüfte (bei mir eher aus dem Bauch:o) mit der zwar großen aber sonst extrem diskreten Digilux 2. Kein Piep, kein Verschlußgeräusch (M8!), nicht einmal ein Klicken zu hören. Ausprobiert in den unmöglichsten Situationen, in Museen, Kirchen, bei Beerdigungen, auf Märkten, selbst auf der Polizeiwache. Kamera vorm Bauch, Riemen strammziehen und unbeteiligtes Gesicht machen. Klappt! Alles natürlich, wie schon erwähnt, nur für den privaten Gebrauch. Link to post Share on other sites More sharing options...
Riesling Posted June 9, 2009 Share #6 Posted June 9, 2009 Mit solchen Zwischenfällen muss man leider rechnen, denn jeder hat auch in der Öffentlichkeit das Recht am eigenen Bild. Wenn der fotografierte sich "wehrt", muß man klein beigeben, was ja bei Digitalfotos kein Problem ist, da man ja vor den Augen des "Opfers" es vom Datenträger löschen kann. Absolut problematisch ist die Sache natürlich beim Film. Entweder man bringt seinen Schuss unbeobachtet an, der falls das mißlingt, muss man löschen bei Protest. Einverständnis per Augenkontakt bringt nur was, wenn der Betreffende sich wieder unbeobachtet benimmt. Ganz anders ist das bei Personen des öffentlichen Lebens, wie Politikern, Stars und anderen. Die haben kein Recht am eigenen Bild, zumindest wenn man sie bei "normaler" tätigkeit fotografiert. Wenn sie in diskriminierender Pose (z. B. im Suff) abgelichtet werden, greift wieder das Recht am eigenen Bild. Viele Schadensersatzprozesse gegen bestimmte Organe der Yellow-Press zeigen deutlich die Grenze der derzeitigen Rechtslage auf. Gruß Karl-Heinz Link to post Share on other sites More sharing options...
Hakku Posted June 9, 2009 Share #7 Posted June 9, 2009 Advertisement (gone after registration) Mir ist ähnliches wie dem OP auf einem Weihnachtsmarkt vorgekommen. Ein Marktbeschicker wollte nicht auf seinem Stand aufgenommen werden, ich habe es deshalb sein gelassen. Wie sich herausstellte, ging es ihm aber nicht um sein Persönlichkeitsrecht, sondern um Kopierschutz für sein kunstgewerblichen Schnitzwerk. Als Nichtjurist kann ich nicht sagen, ob sich auch damit ein Fotografierverbot für öffentlich ausgestellte Handelsware und deren Anbieter begründen läßt. Ein anderer Grund für ablehnende Haltung dürfte gerade auf Floh-, Jahr- und Weihnachtsmärkten, auch Dorf- und Stadtteilfesten, der Umstand sein, daß bei den Beschickern und Schaustellern gelegentlich Hilfskräfte tätig sind, die diese Tätigkeit womöglich "nebenher" ausüben. Da empfiehlt es sich schon, auf ein Bild und sein Recht zu verzichten, um die wertvolle Ausrüstung (und sich selbst) nicht einem "versehentlichen Stoß" auszusetzen. Grundsätzlich sind m. W. Aufnahmen in der Öffentlichkeit generell zulässig. Anders in privaten Räumlichkeiten und Veranstaltungen, bei denen der Besitzer bzw. Veranstalter um Erlaubnis zu fragen ist. Hierzu im krassen Widerspruch steht m. E. die Tätigkeit von Google et alii, die sich das Recht herausnehmen, unerlaubt detaillierte Aufnahmen privater Grundstücke zu machen und zu veröffentlichen. Zu den - tatsächlichen oder vermeintlichen - Prominenten meine ich, daß sie sich gerade in der Öffentlichkeit so zeigen und benehmen sollten, daß diskriminierende Fotos gar nicht erst entstehen können, ansonsten sollte "gleiches Recht für alle" gelten. Die in dieser Hinsicht ergangenen Urteile stellen m. W. auch kein Fotografier- sondern Veröffentlichungsverbote bzw. Honorar-Entscheide dar. Bei Publizierung, ob mit oder ohne Honorar, gelten generell andere Regeln. Hierzu zählt auch bereits das Einstellen von Aufnahmen in eine private, allgemein zuängliche Homepage. H. Link to post Share on other sites More sharing options...
herbert gebhardt Posted June 9, 2009 Share #8 Posted June 9, 2009 ...oder "Schüsse" aus der Hüfte (bei mir eher aus dem Bauch:o) mit der zwar großen aber sonst extrem diskreten Digilux 2. Kein Piep, kein Verschlußgeräusch (M8!), nicht einmal ein Klicken zu hören. Ausprobiert in den unmöglichsten Situationen, in Museen, Kirchen, bei Beerdigungen, auf Märkten, selbst auf der Polizeiwache. Kamera vorm Bauch, Riemen strammziehen und unbeteiligtes Gesicht machen. Klappt! Alles natürlich, wie schon erwähnt, nur für den privaten Gebrauch. Genau so mache ich das auch immer,bei solchen Gelegenheiten. Klappt immer. Keiner hat was gemerkt. Meine Bilder werden sowieso nie veröffentlich. Grüße herbert ( 76 ) Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted June 9, 2009 Share #9 Posted June 9, 2009 dei rechtliche lage hilft nicht beim machen guter fotos. menschen sind doch sehr verschieden ;-) ich habe letztens, als 2 am "bildrand" sitzende damen sich aus dem hinterhalt fotografiert meinten und entsprechend ausfällig den spanner und voyer in mir zur schnecke machen wolten, selbige sanft darauf hingewiesen, daß ihr aussehen eher dazu geignet ist mir das bild zu verderben und sie dann höflich gebeten mir für mein hauptmotiv platz zu machen und mal kurz zur seite zu gehen ;-) ich wollte die allerdings auch wirklich nicht fotografieren... auf welchem flohmarkt ist dir das eigentlich passiert? lg Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Jockele Posted June 9, 2009 Share #10 Posted June 9, 2009 Okay alles klar. Aber was ist, wenn man Aufnahmen im Ausland (nicht Europa) macht und diese in Deutschland veröffentlicht? Viele Grüße Jockele Link to post Share on other sites More sharing options...
tuncery Posted June 9, 2009 Share #11 Posted June 9, 2009 Wie sieht es eigentlich nochmal mit der nicht gewerblichen Nutzung aus? Damit meine ich z.B die Ausstellung auf einer Website? Wie ist es dann, wenn auf der Website Werbung ist? Kann man die Bilder drucken, ausstellenund verkaufen als Einzelstück? Link to post Share on other sites More sharing options...
Rona!d Posted June 9, 2009 Share #12 Posted June 9, 2009 Flohmärkte sind nicht immer Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, von daher ist gelegentlich sogar mir einem generellen Photographierverbot und im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Platzverweis oder gar einer Anzeige durch den Veranstalter als Inhaber des Hausrechts zu rechnen. Darüber hinaus ist das Recht am eigenen Bild in den Mittelpunkt jedes Knipsens zu stellen. Ich hab mal (wirklich aus Versehen) jemanden ganz am Rand "eventuell" mit drauf gehabt, der mich daraufhin fast umgehend verprügeln wollte. Habe ihm einfach gesagt, daß ich grad nen Testfilm in einer Flohmarkt-Kamera habe, den ich nur vor Ort füllen kann. Ich fragte ihn, ob er seinem Kollegen das Geschäft mit der alten Knipse (war meine MP) kaputt machen wolle, wenn ich nun vor seinen Augen den Testfilm aus der Spule ziehen müsse, das half (Er war übrigens später nicht auf dem Dia!) Link to post Share on other sites More sharing options...
hustinetten_baer Posted June 9, 2009 Author Share #13 Posted June 9, 2009 Auf dem dem Flohmarkt in Frankfurt am Main. Beim Knipsen hing die Kamera unauffällig am Bauch. Der betreffende hat es trotzdem bemerkt. Bemerkenswert waren die Passanten, die mir beigestanden waren. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest gugnie Posted June 9, 2009 Share #14 Posted June 9, 2009 Zur Aussage von "opo"---- natürlich gibt es keinen Zwang sich fotografieren lassen zu müssen. Man darf also nicht fotografieren wie man will. Wenn Dir jemand signalisiert... ich möchte nicht fotografiert werden... darfst Du ihn nicht fotografieren, auch wenn das Bild nicht veröffentlicht werden soll /wird (was der Fotografierte ja auch gar nicht nachprüfen könnte.. eine Entdeckung wäre rein zufällig) Also wird der gegen seinen Willen Fotografierte (es muss dann allerdings auch eindeutig ein Foto dieser Person.. also bildbestimmend sein) Rechtsschutz genießen... und eine entspr. Anzeige bei der Polizei würde sicher ein Eingreifen nach sich ziehen: Einziehen der Kamera zur Feststellung fotografiert ja oder nein; und sicher die Löschung des Fotos, Vernichtung des Negativs gefordert werden. Wenn also jemand ausdrücklich klar macht:. "Ich will nicht fotografiert werden".. würde ich sicher nicht fotografieren. Wenn ich eine Übersichtsaufnahme von Flohmarkt mache,.... und es käme Jemand und meint, dass er sicher auch auf dem Bild sei und dies nicht wünsche..... siehts anders aus. Der hat wohl keine Aussicht ein Recht am eigenen Bild geltend machen zu können. Link to post Share on other sites More sharing options...
Hakku Posted June 9, 2009 Share #15 Posted June 9, 2009 Zu dieser Thematik erschien im Fotomagazin 5/2009 ein ausführlicher Artikel, der sich vor allem damit befaßt, "was Sie aus juristischer Sicht bei der Veröffentlichung von Fotos beachten müssen". (Autor: Dr. Endress Wankel, Rechtsanwalt/Hamburg). Leider werden Fragen des allgemeinen Fotorechts, wie hier angesprochen, dort nur gestreift. Kennt jemand hierzu eine aktuelle Veröffentlichung? H. Link to post Share on other sites More sharing options...
reinnet Posted June 9, 2009 Share #16 Posted June 9, 2009 Nun sind Flohmarktbeschicker ja keine homogene Gesellschaft. Neben Freizeitanbietern aus allen Bevölkerungsschichten tummelt sich hier auch ein besonderes Völkchen von mehr oder weniger professionellen Händlern. Ich bin jetzt mal politisch nicht korrekt: Die Fotoscheu mancher Flohmarktmenschen mag auch mit den von ihnen sonst bezogenen staatlichen Transferleistungen zusammenhängen. Schlechtes Gewissen macht fotoscheu... So, nun gibt's wohl Haue. Link to post Share on other sites More sharing options...
Hakku Posted June 9, 2009 Share #17 Posted June 9, 2009 Genau das meinte ich mit Abs. 2 in meinem Beitrag #7. H. Link to post Share on other sites More sharing options...
Riesling Posted June 10, 2009 Share #18 Posted June 10, 2009 Wenn ich eine Übersichtsaufnahme von Flohmarkt mache,.... und es käme Jemand und meint, dass er sicher auch auf dem Bild sei und dies nicht wünsche..... siehts anders aus. Der hat wohl keine Aussicht ein Recht am eigenen Bild geltend machen zu können. Richtig! Gruß Karl-Heinz Link to post Share on other sites More sharing options...
michaelott Posted June 10, 2009 Share #19 Posted June 10, 2009 Auf dem dem Flohmarkt in Frankfurt am Main. Beim Knipsen hing die Kamera unauffällig am Bauch. Der betreffende hat es trotzdem bemerkt. Bemerkenswert waren die Passanten, die mir beigestanden waren. fotografen, die beim knippsen die kamera unauffällig am bauch hängen haben geraten schnell in den verdacht, auch "etwas zu verbergen" zu haben und werden meiner meinung nach zu recht bei entdeckung angepflaumt. Link to post Share on other sites More sharing options...
wok64 Posted June 10, 2009 Share #20 Posted June 10, 2009 Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer Mitmenschen fotografiert, muss akzeptieren, dass der ein oder andere nicht aufgenommen werden will und demjenigen dann auch das Recht einräumen, die Aufnahme abzulehnen. Wer heimlich fotografiert hintergeht seine Mitbürger und sollte sich nicht wundern, wenn die Reaktion heftig ausfällt, falls er ertappt wird. Schließlich ist es nicht die primäre Aufgabe anderer Personen uns als Fotomotiv zu dienen ... Link to post Share on other sites More sharing options...
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