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ErichF

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M8 + Cton 50mm, S/W aus der Kamera

 

 

[ATTACH]127795[/ATTACH]

 

 

Ich habe die Schraubkleica auf ein Buch gelegt, auf dem ein Leica-Fotograf abgebildet ist (Foto nicht von mir gemacht). Falls das gegen CR verstößt, bitte löschen.

Aber wie ist das, wenn man in einer Bibliothek fotografiert? Oder Geschäfte mit Schaufenster oder Plakaten?

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Ich denke nicht, dass der Autor etwas dagegen hätte, weil eine ebensolche Kamera im Mittelpunkt steht, wie die er selbst so mag.

Da braucht man sich um das "Copyright" wohl keine Gedanken machen- es wird sogar der Reklame dienen, wenn's einer erkennt.

Bei Schaufensterauslagen gilt das sogenannte "Panoramarecht", dem zufolge man von öffentlichem Grund, Straßen und Plaetzen zu sehenden Dinge aufnehmen darf.

Da fällt mir ein Thema ein, das ich hier nochmal als Tread poste- eine interessante Anregung für's Forum!

Zuvor muss der Name der Lokation nochmal korrekt recherchiert werden,

damit es keine Fehlinformation wird: So eine Art Museum...

(In Weilburgs Vorstadt ist ein leerstehender Laden mit dem Event dekoriert um auf das Museum aufmerksam zu machen)

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  • 2 weeks later...
Guest Xanthippe
M8 + Cton 50mm, S/W aus der Kamera

(...)

Ich habe die Schraubkleica auf ein Buch gelegt, auf dem ein Leica-Fotograf abgebildet ist (Foto nicht von mir gemacht). Falls das gegen CR verstößt, bitte löschen.

(......)

 

Ob das gegen das Copyright verstößt? Weiß ich auch nicht, wie die Juristen denken würden.

Die Person ist ja durch die aufgelegte Kamera unkenntlich.

So ist aber ein interessantes Bild entstanden!

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Bei Schaufensterauslagen gilt das sogenannte "Panoramarecht", dem zufolge man von öffentlichem Grund, Straßen und Plaetzen zu sehenden Dinge aufnehmen darf.


Gilt das auch, wenn das Bild, dessen Vorbild das Forum ja gut genug kennt, nicht in Deutschland sondern in der Schweiz (St. Moritz) gemacht worden ist?

str.

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Guest zebra
... Bei Schaufensterauslagen gilt das sogenannte "Panoramarecht", dem zufolge man von öffentlichem Grund, Straßen und Plaetzen zu sehenden Dinge aufnehmen darf. ...


Also zumindest für Deutschland wird das wohl von Experten eher anders gesehen:
Der Kommentar von Schricker verneint die Panoramafreiheit bei in Schaufenstern oder Schaukästen ausgestellten Werken, bei Plakaten an Litfaßsäulen und Spruchbändern an Häusern.[3]

Panoramafreiheit - Wikipedia (mit weiterer Quellenangabe in den Einzelnachweisen)



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Das wird doch aber hoffentlich noch weiter zu differenzieren sein: Werden die Dinge als solche abgebildet oder sind sie Teil einer eigenständigen Bildaussage?

Leider kann ich dazu nichts sagen, wäre aber an Antworten interessiert.

str.

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Guest zebra
Das wird doch aber hoffentlich noch weiter zu differenzieren sein: Werden die Dinge als solche abgebildet oder sind sie Teil einer eigenständigen Bildaussage? ...

Ich hoffe doch, das man hier noch weiter differenzieren muss. Sicher ist nur eins: Die in #3 getroffene Aussage kann man so nicht stehen lassen. Darüber hinaus gilt ja fast nie nur ein Gesetz allein: Es gibt so etwas wie die recht offen formulierte Panoramafreiheit, gleichzeitig aber zahlreiche "Einschränkungen" wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Hausrecht oder das Urheberrecht ("Eiffelturm bei Nacht"). Bei einer etwas differenzierteren Betrachtungsweise wird man schnell erkennen, dass die Straßenbildfreiheit kein Freibrief für das ungehinderte Veröffentlichen von Bildern ist, die von öffentlichen Wegen aus gemacht wurden.

Leider werden in Internetforen nur einfache Wahrheiten verhandelt und verkündet. Ihre Bilder entziehen sich damit leider einer differenzierteren Betrachtung - auch wenn Schaufenster darauf zu erkennen sind. ;)





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Hier tritt das Wort «Schöpfungshöhe», das ich nicht erfunden, sondern der praktischen Jurisprudenz entnommen habe, in sein Recht, insofern das durch das Haurecht geschützte Objekt Material weitergehender Betrachtung geworden ist.

str.

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Guest zebra
Ja, das ist sicher so. In #11 wollte ich soweit nicht gehen. Wenn wir jetzt Begriffe wie Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe in die Diskussion einbringen, dann wird das sicher vereinzelt wieder als Freibrief für ungehindertes Veröffentlichen umgedeutet. (Den Vertretern der einfachen Wahrheiten sei noch schnell gesagt: Deutsche Gerichte erkennen im Streitfall die erforderliche Schöpfungshöhe häufig nicht so schnell an, wie sich die Urheber der inkriminierten Werke das wünschen. :D ... Und um es nochmal ausdrücklich zu betonen: Das hat jetzt nichts mit Ihren Bildern zu tun. In #13 hätte ich vielleicht doch lieber einen ;-) einbauen sollen.)



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Ach Zebra, "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht...", gibt es neueres Sprichwort.

Land, zu #3, die abgebildeten Cameras sind nicht dieselben Typen. Auf dem Buchtitel ist es eine III, IIIa oder IIIb, darauf liegt eine IIIf.

str.


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...

 

Land, zu #3, die abgebildeten Cameras sind nicht dieselben Typen. Auf dem Buchtitel ist es eine III, IIIa oder IIIb, darauf liegt eine IIIf.

 

str.

 

 

 

Die Aufnahme mit der IIIa (falls ich nicht falsch liege) stammt von 1945, es ist, wie harryzet richtig bemerkt hat, Hanns Tschira, aus dessen Nachlaß das Buch "Abschied von Lübchen" entstanden ist. Tschira hat als Berufsfotograf an die 250.000 Bilder hinterlassen, unter anderem auch die von der Flucht von einigen 100 Leuten aus dem oberschlesischen Dorf Lübchen. In dieser Panikzeit haben nur wenige Leute die Möglichkeiten und die Nerven gehabt, das alles mit Aufnahmen zu dokumentieren; insofern ist das Buch auch ein Zeitdokument.

 

Hier ist das Original der Kamera abgebildet.

 

Gruß

Erich

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