Fokalfissur Posted December 22, 2008 Share #21  Posted December 22, 2008 Advertisement (gone after registration) Da liegst du aber falsch. Erstens gibt es kaum jemand hier, der nicht Zoll von MWSt., in diesem Fall präziser Einfuhrumsatzsteuer unterscheiden kann und zweitens liegt auf Objektiven und (analogen) Kameras 4% Zoll zusätzlich.  Kommt drauf an woher man importiert. Erfahrung hab ich nur mit Mineralien (Kap. 25-27), da kommen sie mir selten unter. Allerdings gibt es auch mal Länder mit Außfuhrzöllen. Link to post Share on other sites More sharing options...
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Fokalfissur Posted December 22, 2008 Share #22  Posted December 22, 2008 Seit dem 1.12.08 sind es 150 Euro Freigrenze. Es muss also kein Zoll, wohl aber Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.  Hab mal nachgeschaut: Für Einfuhrumsatzsteuer ist die Freigrenze EUR 20,- Warenwert.  Kaffee ist davon ausgenommen, d.h. hier muss immer Zoll gezahlt werden. Bei Parfüm und Tabak ist es ähnlich.  Dann hab ich aus Helgoland geschmuggelt Link to post Share on other sites More sharing options...
gerd_heuser Posted December 22, 2008 Share #23 Â Posted December 22, 2008 Kommt drauf an woher man importiert. Â Joh. Aus einem EU-Land sicher nicht. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest seven Posted December 22, 2008 Share #24  Posted December 22, 2008 Hab mal nachgeschaut: Für Einfuhrumsatzsteuer ist die Freigrenze EUR 20,- Warenwert.  Nein, es sind 22 Euro. Bei diesen Sendungen mit geringem Wert fallen keine Einfuhrabgaben an.  Es gibt eine schöne Zusammenfassung bei unseren Freunden vom Zoll:  22 Euro Sendungen mit geringem Wert: Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.  Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.  Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:  -> alkoholische Erzeugnisse, -> Parfüms und Eau de Toilette, -> Tabak und Tabakwaren.  Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.  Auf Zoll.de finden sich da super Zusammenfassungen und es gibt auch die Möglichkeit sich per Mail an die Leute dort zu wenden und die sind ganz schön flott.  Habe mich damit etwas beschäftigen müssen, weil ein Weihnachtsgeschenk aus den USA kommt....leider sind diese iPod Hüllen nicht in Europa erhältlich. Bin nur gespannt ob es FedEx noch schafft  Dann hab ich aus Helgoland geschmuggelt  Gut möglich wenn es mehr als 10 KG waren  Eine Frau hatte mal Kaffeepads in Holland bestellt per Post. Dann standen ein paar Tage die Jungens vom Zoll da und die gute Frau hatte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals. Wäre Sie nach Holland gefahren, dann hätte Sie die 10 Kg Freimenge nutzen dürfen  Grüße,  Sven Link to post Share on other sites More sharing options...
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