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Nebenkosten Gebrauchtkauf USA


iber

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Guten Abend,

 

ich liebäugle im Anzeigenmarkt mit einem Gebrauchtkauf in den USA, habe jedoch keinerlei Erfahrung damit und entsprechend schwierig fällt mir eine realistische Einschätzung der zum versicherten Versand möglicherweise anfallenden Nebenkosten (Zoll, Mwst. Ja/Nein, Mwst.-Differenz Ja/Nein?).

Die Suchfunktion bietet einiges zum Thema Neukauf in den USA, aber nichts für mich Brauchbares zum Thema Gebrauchtkauf.

 

Für die Hilfe von Mitforenten mit Erfahrung wäre ich sehr dankbar,

 

beste Grüße und schönen Abend,

 

Thomas.

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Als erstes mußt du die Versandkosten einkalkulieren. Solle es einigermaßen schnell gehen, sind die Portokosten nicht gering. Du kannst ja spaßeshalber mal auf USPS - The United States Postal Service (U.S. Postal Service) gehen und ein virtuelles Paket durchspielen.

Blöderweise muß man die Versandkosten auch noch verzollen und versteuern.

Meist sind Zoll 4% (außer komischerweise Digitalkameras, die sind zollfrei) und natürlich 19% MWSt. (die hier Einfuhrumsatzsteuer heißt) fällig. Also gut überlegen, daß das vermeintliche Schnäppchen sich nicht als Bumerang erweist.

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Ich hatte es schon befürchtet. Paketkosten für versicherten Versand und 4% Zoll wären o.k. gewesen, aber 19% Einfuhrumsatzsteuer auch bei Gebrauchtartikeln machen meiner Liebäugelei dann ein rasches Ende.

 

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

 

Gruß Thomas.

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...aber 19% Einfuhrumsatzsteuer auch bei Gebrauchtartikeln machen meiner Liebäugelei dann ein rasches Ende.

 

Und es betrifft nicht nur Neu- oder Gebrauchtartikel, sondern auch Reparaturen. Musste neulich auf die Reparaturkosten einer ins Herstellerwerk in die Schweiz gesandten Uhr noch 19% aufbezahlen und dazu, das war das eigentlich Ärgerliche, extra noch zum Zoll fahren (waren ja nur ca. 80km hin und zurück).

 

Andreas

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Guest liesevolvo

Das ist noch fast das Übelste, die konkrete Abwicklung. Postkarte vom Zoll, hinfahren (liegt eher selten um die Ecke, so ein Zollamt), dortselbst trotz bemühter Mitarbeiter behördliche Abläufe, die an die Fünfzigerjahre erinnern, z.B. Abwicklung ausschließlich in bar. Es sollte schon ein SEHR preiswerter oder seltener Artikel sein, bevor man sich das antut.

 

Mit freundlichem Gruß! Lenn

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Moin !

Hier in Bremen läuft das beim Zoll so :

Brief vom Zoll mit Hinweis: Paket xxx angekommen, dort xxx abholen, Rechnung/Zahlungsbeleg zum Verbleib beim Zoll mitbringen.

Achtung Öffnungszeiten und Wartezeiten einkalkulieren.

Dort muß man das Paket selbst aufmachen, einen Zettel ausfüllen über Inhalt und Wert, unterschreiben, Zahlungsbeleg da lassen,

Paket mitnehmen und dann auf Rechnung vom Zoll warten, überweisen.

Ein versichertes Päckchen, Wert ca.200,-$ hat mich 35$ (versicherter und verfolgbarer) Versand und ca. 35€ Zoll gekostet.

Versandkosten wurden nicht mitverzollt, da Privatkauf.

Post war recht schnell.

Aus der Schweiz landete die vom Versender deklarierte Post beim Zoll Saarbrücken, wurde dort deklariert

und die Post kassierte bei der Auslieferung (Warenwert ca.100€).

Das dauerte schon mal 14 Tage.

Kleinere Artikel im Luftpolsterbrief finden beim Zoll oft keine Beachtung, wenn der Hund nicht bellt.

Auch die Post verschlampert es mal das Päckchen an den Zoll weiterzuleiten (trotz Aufforderungsvermerk),

aber das sind seltene Highlights.

Wegen der hohen Überweisungskosten in Nicht-Euroländer sollte ein paypal-Konto vorhanden sein,

eventuell paypal-Gebühren des Empfängers mit berücksichtigen.

Mit Käufen aus den USA hatte ich bislang nur gute Erfahrungen, bis auf die Nebenkosten.

Die Verkäufer waren zuverläßig, ebenso der Postweg (und schnell).

Mit Schweizern hatte ich nicht immer Glück (waren Jugos).

Auch in UK waren 2 Schlingel dabei und mit dem bislang einzigen Spanier bin ich nur durch paypal-Käuferschutz klar gekommen.

In den USA gibt es schon interessante Sachen, zB frische ältere Batterietypen (22,5v usw) für die alten Leitzblitzer,

viele Canon-SM-39mm Schraubobjektive und deren Sucher,

günstige Kinetronics Static Vac aus Laborauflösungen usw.

Aber einen Amerikaner von der totalen Kostenübernahme bei Rücksendung zu überzeugen,

wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, das möchte ich nicht versuchen müssen.

Also viel Glück,

Philipp

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Und es betrifft nicht nur Neu- oder Gebrauchtartikel, sondern auch Reparaturen. Musste neulich auf die Reparaturkosten einer ins Herstellerwerk in die Schweiz gesandten Uhr noch 19% aufbezahlen und dazu, das war das eigentlich Ärgerliche, extra noch zum Zoll fahren (waren ja nur ca. 80km hin und zurück).

 

Andreas

 

Hi,

sei zufrieden, Du hast noch einen fairen Beamten getroffen,

wenn Du nämlich eine Ware in ein Drittland ausführst ( z.B. Schweiz )

und dies nicht beim Zollamt zu "passiver Veredelung " ( in deutsch Reparatur )

angemeldet hast, wird die ganze Uhr wieder zur Drittlandsware und es entsteht

der Zoll und die EuSt. für Restewert Uhr vor der Reparatur plus die Reparatur.

 

So sind nun mal die EU Zollbestimmungen gegenüber Drittländern,

bei EU Ländern ist nichts zu beachten und es fällt auch nichts an.

 

Gruß

Horst

 

PS

wenn hier jemand Außenwirtschaftliche Fragen hat,

kann es sich gerne per Mail an mich wenden.

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Verwandschaft von mir ist fast jeden Monat beruflich in den USA unterwegs. Sie berichtet von deutlicher Verschärfung der Zollkontrollen auf dem Frankfurter Flughafen. Einem guten Bekannten ist es wie folgt ergangen:

Er hat in den USA ein Apple 17" MBP gekauft. und es " vergessen" , beim Zoll anzugeben. Jetzt hat der Schlaumeier ein Verfahren am Hals.

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Guest liesevolvo

Nochmal: Bei meinen Erfahrungen waren die Beamten durchaus freundlich und bemüht.

 

Ich hatte während der letzten Photokina bei Stephen Gandy in Kalifornien ein Objektiv bestellt (V/C 1.7/35 für Schraubleica), weil er während seiner Abwesenheit (in Köln halt) deutliche Rabatte gab. Vorher hatte ich das über andere Wege gemacht, ich habe ein US-Konto und dort einen 'Wohnsitz', unproblematisch. Aber nicht genug nachdedacht!

 

Wenn nun Waren über FedEx versandt werden, landen die beim Zoll am Flughafen. Ich hatte keine Rechnung, und die Herren haben sich die Mühe gemacht, per Internet den durchschnittlichen Preis des Objektivs zu ermitteln, um daraus Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer zu ermitteln.

 

Gelernt: Unterm Strich wäre der Kauf in Deutschland nur geringfügig teurer gekommen, wenn man korrekt rechnet. Gelernt!!!!

 

Lenn

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Verwandschaft von mir ist fast jeden Monat beruflich in den USA unterwegs. Sie berichtet von deutlicher Verschärfung der Zollkontrollen auf dem Frankfurter Flughafen. Einem guten Bekannten ist es wie folgt ergangen:

Er hat in den USA ein Apple 17" MBP gekauft. und es " vergessen" , beim Zoll anzugeben. Jetzt hat der Schlaumeier ein Verfahren am Hals.

 

Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war?

 

Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war?

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...waren ja nur ca. 80km hin und zurück.

 

Andreas

 

Da hättest Du auch gleich in die Schweiz fahren können, Dir das Werk ansehen und die Uhr wieder mitnehmen:). Oder mal kurz bei mir angefragt. Ich kenne jemanden in Frankfurt, der macht das in Deutschland sehr ordentlich und zu vernünftigen Preisen. Auch Schweizer Exoten...

 

Grüße, Robert

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Guest Colt Seavers

Im Zweifel musst DU es dem Zoll nachweisen, dass es nicht aus den USA ist. Deshalb hat man Kopien der deutschen Rechnungen der Ausrüstung dabei (auch zum Laptop).

Sollte die Ware aus den USA stammen, aber bereits mal ordentlich nach D eingeführt worden sein, auch diese Unterlagen mitführen und am besten die Ware schon bei der AUSFUHR aus D dem Zoll melden, da gibt es Formulare, die die erneute Einfuhr dann erheblich erleichtern (Tipp gilt auch für Urlaubsreisende!).

 

Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war?
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Guest Colt Seavers

Zu den "Nebenkosten" zählt auch eine möglicherweise kürzere Garantie oder wegen der Entfernung nur schwer durchführbare Garantieabwicklung!

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Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war?

 

 

 

Ich hoffe, Du bist nicht auch so ein auch so ein Schlaumeie, der meint, der Zoll sei blöde und nicht up to date.

Der Zoll kann bei begründeten Verdachtsmomenten, eine Beweislastumkehr einleiten. wie beispielsweise Beweislastumkehr im Rahmen einer Sicherstellungsverfügung für Mehrwertsteuerforderungen Art. 58 Abs. 1 Bst. d MWSTV

 

Was das bedeutet, sollte klar sein:

DU MUSST BEWEISEN, WO DU DIE WARE ERWORBEN HAST

Im übrigen ist der Zoll da nicht zimperlich, was die Begründung angeht.

In vorgenannten Fall war es wohl besonders einfach:

das MBP war noch noch mit der original USA Tastatur :D ausgerüstet !!!!!!

Im Falle von Apple noch ein Tip : Da Apple nicht an einem privaten Zwischenhandel interessiert ist, ist diese Company seit Mitte 2007 hinsichtlich der Identnummernkreise besonders "cooperativ". Im Zweifel teste es selber aus :rolleyes: Die Laptops sind in Singapur besonders günstig !!!

 

 

PS: Natürlich hatte der Spezialist weder eine Quittung, noch die üblichen MBP Unterlagen DVD, und Karton dabei! Die hatte er wohl schon, möglicherweise mit Andenken und Donats gefüllt, als "Geschenk" zu seiner Mutti geschickt. Genützt hat ihm das aber wohl nichts.

 

 

 

Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war?

 

Wie schon Colt Seavers schrieb: : Dies ist ein verbreiteter Irrtum, dass der Zoll Dir im Zweifel irgend etwas nachweisen muss.

 

Im Gegensatz zum Verfahren/Maßnahmen nach POR, im reinem StGB, bzw STPO sind die Möglichkeiten gegenüber dem Bürger bei Zoll und Steuerfahndung deutlich härter.

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]Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war[/COLOR]?

 

Wie will der Zoll mir denn nachweisen' date=' dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war?[/quote']

 

Hi,

ob der neu war oder nicht, interessiert da nicht,

einzig und alleine zählt ob die Ware aus dem "freien Verkehr"

der EU Gemeinschaft kommt.

Mit andern Worten, ob schon mal die Einfuhrrechtlichen Abgaben für eine Ware bezahlt wurde.

Dabei ist es egal in welchem EU Land dies geschehen ist.

 

Der Zoll muss gar nichts beweisen, die Beweispflicht liegt immer beim Einführer ( Reisenden )

 

Allerdings muss der Besitzer der Ware dies auf Verlangen auch belegen können, kann er nicht, zahlt er wieder.

 

Ich rate Grundsätzlich wertvolle Geräte vor dem verlassen der EU Gemeinschaft beim Zoll

vorzuführen und ein Auskunftsblatt INF5 erstellen zu lassen.

Dort werden Beschaffenheit der Ware und ggf. Seriennummern festgehalten.

Übrigens verfällt dieses Blatt nicht nach der ersten Ausfuhr und behält seine Gültigkeit

bis was am Equipment ändert.

 

Dieser Service wird vom Zoll kostenlos angeboten und kann viel Zeit, Ärger und Geld sparen.

 

Gruß

Horst

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