iber Posted September 7, 2008 Share #1 Posted September 7, 2008 Advertisement (gone after registration) Guten Abend, ich liebäugle im Anzeigenmarkt mit einem Gebrauchtkauf in den USA, habe jedoch keinerlei Erfahrung damit und entsprechend schwierig fällt mir eine realistische Einschätzung der zum versicherten Versand möglicherweise anfallenden Nebenkosten (Zoll, Mwst. Ja/Nein, Mwst.-Differenz Ja/Nein?). Die Suchfunktion bietet einiges zum Thema Neukauf in den USA, aber nichts für mich Brauchbares zum Thema Gebrauchtkauf. Für die Hilfe von Mitforenten mit Erfahrung wäre ich sehr dankbar, beste Grüße und schönen Abend, Thomas. Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted September 7, 2008 Posted September 7, 2008 Hi iber, Take a look here Nebenkosten Gebrauchtkauf USA. I'm sure you'll find what you were looking for!
gerd_heuser Posted September 7, 2008 Share #2 Posted September 7, 2008 Als erstes mußt du die Versandkosten einkalkulieren. Solle es einigermaßen schnell gehen, sind die Portokosten nicht gering. Du kannst ja spaßeshalber mal auf USPS - The United States Postal Service (U.S. Postal Service) gehen und ein virtuelles Paket durchspielen. Blöderweise muß man die Versandkosten auch noch verzollen und versteuern. Meist sind Zoll 4% (außer komischerweise Digitalkameras, die sind zollfrei) und natürlich 19% MWSt. (die hier Einfuhrumsatzsteuer heißt) fällig. Also gut überlegen, daß das vermeintliche Schnäppchen sich nicht als Bumerang erweist. Link to post Share on other sites More sharing options...
iber Posted September 7, 2008 Author Share #3 Posted September 7, 2008 Ich hatte es schon befürchtet. Paketkosten für versicherten Versand und 4% Zoll wären o.k. gewesen, aber 19% Einfuhrumsatzsteuer auch bei Gebrauchtartikeln machen meiner Liebäugelei dann ein rasches Ende. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Gruß Thomas. Link to post Share on other sites More sharing options...
wizard Posted September 8, 2008 Share #4 Posted September 8, 2008 ...aber 19% Einfuhrumsatzsteuer auch bei Gebrauchtartikeln machen meiner Liebäugelei dann ein rasches Ende. Und es betrifft nicht nur Neu- oder Gebrauchtartikel, sondern auch Reparaturen. Musste neulich auf die Reparaturkosten einer ins Herstellerwerk in die Schweiz gesandten Uhr noch 19% aufbezahlen und dazu, das war das eigentlich Ärgerliche, extra noch zum Zoll fahren (waren ja nur ca. 80km hin und zurück). Andreas Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest liesevolvo Posted September 8, 2008 Share #5 Posted September 8, 2008 Das ist noch fast das Übelste, die konkrete Abwicklung. Postkarte vom Zoll, hinfahren (liegt eher selten um die Ecke, so ein Zollamt), dortselbst trotz bemühter Mitarbeiter behördliche Abläufe, die an die Fünfzigerjahre erinnern, z.B. Abwicklung ausschließlich in bar. Es sollte schon ein SEHR preiswerter oder seltener Artikel sein, bevor man sich das antut. Mit freundlichem Gruß! Lenn Link to post Share on other sites More sharing options...
philippflettner Posted September 8, 2008 Share #6 Posted September 8, 2008 Moin ! Hier in Bremen läuft das beim Zoll so : Brief vom Zoll mit Hinweis: Paket xxx angekommen, dort xxx abholen, Rechnung/Zahlungsbeleg zum Verbleib beim Zoll mitbringen. Achtung Öffnungszeiten und Wartezeiten einkalkulieren. Dort muß man das Paket selbst aufmachen, einen Zettel ausfüllen über Inhalt und Wert, unterschreiben, Zahlungsbeleg da lassen, Paket mitnehmen und dann auf Rechnung vom Zoll warten, überweisen. Ein versichertes Päckchen, Wert ca.200,-$ hat mich 35$ (versicherter und verfolgbarer) Versand und ca. 35€ Zoll gekostet. Versandkosten wurden nicht mitverzollt, da Privatkauf. Post war recht schnell. Aus der Schweiz landete die vom Versender deklarierte Post beim Zoll Saarbrücken, wurde dort deklariert und die Post kassierte bei der Auslieferung (Warenwert ca.100€). Das dauerte schon mal 14 Tage. Kleinere Artikel im Luftpolsterbrief finden beim Zoll oft keine Beachtung, wenn der Hund nicht bellt. Auch die Post verschlampert es mal das Päckchen an den Zoll weiterzuleiten (trotz Aufforderungsvermerk), aber das sind seltene Highlights. Wegen der hohen Überweisungskosten in Nicht-Euroländer sollte ein paypal-Konto vorhanden sein, eventuell paypal-Gebühren des Empfängers mit berücksichtigen. Mit Käufen aus den USA hatte ich bislang nur gute Erfahrungen, bis auf die Nebenkosten. Die Verkäufer waren zuverläßig, ebenso der Postweg (und schnell). Mit Schweizern hatte ich nicht immer Glück (waren Jugos). Auch in UK waren 2 Schlingel dabei und mit dem bislang einzigen Spanier bin ich nur durch paypal-Käuferschutz klar gekommen. In den USA gibt es schon interessante Sachen, zB frische ältere Batterietypen (22,5v usw) für die alten Leitzblitzer, viele Canon-SM-39mm Schraubobjektive und deren Sucher, günstige Kinetronics Static Vac aus Laborauflösungen usw. Aber einen Amerikaner von der totalen Kostenübernahme bei Rücksendung zu überzeugen, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, das möchte ich nicht versuchen müssen. Also viel Glück, Philipp Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted September 8, 2008 Share #7 Posted September 8, 2008 Advertisement (gone after registration) Und es betrifft nicht nur Neu- oder Gebrauchtartikel, sondern auch Reparaturen. Musste neulich auf die Reparaturkosten einer ins Herstellerwerk in die Schweiz gesandten Uhr noch 19% aufbezahlen und dazu, das war das eigentlich Ärgerliche, extra noch zum Zoll fahren (waren ja nur ca. 80km hin und zurück). Andreas Hi, sei zufrieden, Du hast noch einen fairen Beamten getroffen, wenn Du nämlich eine Ware in ein Drittland ausführst ( z.B. Schweiz ) und dies nicht beim Zollamt zu "passiver Veredelung " ( in deutsch Reparatur ) angemeldet hast, wird die ganze Uhr wieder zur Drittlandsware und es entsteht der Zoll und die EuSt. für Restewert Uhr vor der Reparatur plus die Reparatur. So sind nun mal die EU Zollbestimmungen gegenüber Drittländern, bei EU Ländern ist nichts zu beachten und es fällt auch nichts an. Gruß Horst PS wenn hier jemand Außenwirtschaftliche Fragen hat, kann es sich gerne per Mail an mich wenden. Link to post Share on other sites More sharing options...
urleica Posted September 8, 2008 Share #8 Posted September 8, 2008 Verwandschaft von mir ist fast jeden Monat beruflich in den USA unterwegs. Sie berichtet von deutlicher Verschärfung der Zollkontrollen auf dem Frankfurter Flughafen. Einem guten Bekannten ist es wie folgt ergangen: Er hat in den USA ein Apple 17" MBP gekauft. und es " vergessen" , beim Zoll anzugeben. Jetzt hat der Schlaumeier ein Verfahren am Hals. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest liesevolvo Posted September 8, 2008 Share #9 Posted September 8, 2008 Nochmal: Bei meinen Erfahrungen waren die Beamten durchaus freundlich und bemüht. Ich hatte während der letzten Photokina bei Stephen Gandy in Kalifornien ein Objektiv bestellt (V/C 1.7/35 für Schraubleica), weil er während seiner Abwesenheit (in Köln halt) deutliche Rabatte gab. Vorher hatte ich das über andere Wege gemacht, ich habe ein US-Konto und dort einen 'Wohnsitz', unproblematisch. Aber nicht genug nachdedacht! Wenn nun Waren über FedEx versandt werden, landen die beim Zoll am Flughafen. Ich hatte keine Rechnung, und die Herren haben sich die Mühe gemacht, per Internet den durchschnittlichen Preis des Objektivs zu ermitteln, um daraus Zoll und Einfuhr-Umsatzsteuer zu ermitteln. Gelernt: Unterm Strich wäre der Kauf in Deutschland nur geringfügig teurer gekommen, wenn man korrekt rechnet. Gelernt!!!! Lenn Link to post Share on other sites More sharing options...
Kasimir Posted September 8, 2008 Share #10 Posted September 8, 2008 Verwandschaft von mir ist fast jeden Monat beruflich in den USA unterwegs. Sie berichtet von deutlicher Verschärfung der Zollkontrollen auf dem Frankfurter Flughafen. Einem guten Bekannten ist es wie folgt ergangen: Er hat in den USA ein Apple 17" MBP gekauft. und es " vergessen" , beim Zoll anzugeben. Jetzt hat der Schlaumeier ein Verfahren am Hals. Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war? Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war? Link to post Share on other sites More sharing options...
rohi Posted September 8, 2008 Share #11 Posted September 8, 2008 ...waren ja nur ca. 80km hin und zurück. Andreas Da hättest Du auch gleich in die Schweiz fahren können, Dir das Werk ansehen und die Uhr wieder mitnehmen:). Oder mal kurz bei mir angefragt. Ich kenne jemanden in Frankfurt, der macht das in Deutschland sehr ordentlich und zu vernünftigen Preisen. Auch Schweizer Exoten... Grüße, Robert Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Colt Seavers Posted September 8, 2008 Share #12 Posted September 8, 2008 Im Zweifel musst DU es dem Zoll nachweisen, dass es nicht aus den USA ist. Deshalb hat man Kopien der deutschen Rechnungen der Ausrüstung dabei (auch zum Laptop). Sollte die Ware aus den USA stammen, aber bereits mal ordentlich nach D eingeführt worden sein, auch diese Unterlagen mitführen und am besten die Ware schon bei der AUSFUHR aus D dem Zoll melden, da gibt es Formulare, die die erneute Einfuhr dann erheblich erleichtern (Tipp gilt auch für Urlaubsreisende!). Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war? Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Colt Seavers Posted September 8, 2008 Share #13 Posted September 8, 2008 Zu den "Nebenkosten" zählt auch eine möglicherweise kürzere Garantie oder wegen der Entfernung nur schwer durchführbare Garantieabwicklung! Link to post Share on other sites More sharing options...
urleica Posted September 8, 2008 Share #14 Posted September 8, 2008 Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war? Ich hoffe, Du bist nicht auch so ein auch so ein Schlaumeie, der meint, der Zoll sei blöde und nicht up to date. Der Zoll kann bei begründeten Verdachtsmomenten, eine Beweislastumkehr einleiten. wie beispielsweise Beweislastumkehr im Rahmen einer Sicherstellungsverfügung für Mehrwertsteuerforderungen Art. 58 Abs. 1 Bst. d MWSTV Was das bedeutet, sollte klar sein: DU MUSST BEWEISEN, WO DU DIE WARE ERWORBEN HAST Im übrigen ist der Zoll da nicht zimperlich, was die Begründung angeht. In vorgenannten Fall war es wohl besonders einfach: das MBP war noch noch mit der original USA Tastatur ausgerüstet !!!!!! Im Falle von Apple noch ein Tip : Da Apple nicht an einem privaten Zwischenhandel interessiert ist, ist diese Company seit Mitte 2007 hinsichtlich der Identnummernkreise besonders "cooperativ". Im Zweifel teste es selber aus Die Laptops sind in Singapur besonders günstig !!! PS: Natürlich hatte der Spezialist weder eine Quittung, noch die üblichen MBP Unterlagen DVD, und Karton dabei! Die hatte er wohl schon, möglicherweise mit Andenken und Donats gefüllt, als "Geschenk" zu seiner Mutti geschickt. Genützt hat ihm das aber wohl nichts. Wie will der Zoll mir denn nachweisen, dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war? Wie schon Colt Seavers schrieb: : Dies ist ein verbreiteter Irrtum, dass der Zoll Dir im Zweifel irgend etwas nachweisen muss. Im Gegensatz zum Verfahren/Maßnahmen nach POR, im reinem StGB, bzw STPO sind die Möglichkeiten gegenüber dem Bürger bei Zoll und Steuerfahndung deutlich härter. Link to post Share on other sites More sharing options...
Kasimir Posted September 9, 2008 Share #15 Posted September 9, 2008 Ich bin bis jetzt noch nie vom Zoll angehalten worden und habe auch nie gesehen, dass der Zoll jemand rausgewunken hat. Zumindest in Oslo nicht. Link to post Share on other sites More sharing options...
poseidon Posted September 9, 2008 Share #16 Posted September 9, 2008 ]Wie hat der Zoll denn rausgefunden dass das Laptop neu war[/COLOR]? Wie will der Zoll mir denn nachweisen' date=' dass das 35/1,4 dass ich bei B&H in Neu York gekauft habe, nicht schon bei Ausreise in meinem Gepäck war?[/quote'] Hi, ob der neu war oder nicht, interessiert da nicht, einzig und alleine zählt ob die Ware aus dem "freien Verkehr" der EU Gemeinschaft kommt. Mit andern Worten, ob schon mal die Einfuhrrechtlichen Abgaben für eine Ware bezahlt wurde. Dabei ist es egal in welchem EU Land dies geschehen ist. Der Zoll muss gar nichts beweisen, die Beweispflicht liegt immer beim Einführer ( Reisenden ) Allerdings muss der Besitzer der Ware dies auf Verlangen auch belegen können, kann er nicht, zahlt er wieder. Ich rate Grundsätzlich wertvolle Geräte vor dem verlassen der EU Gemeinschaft beim Zoll vorzuführen und ein Auskunftsblatt INF5 erstellen zu lassen. Dort werden Beschaffenheit der Ware und ggf. Seriennummern festgehalten. Übrigens verfällt dieses Blatt nicht nach der ersten Ausfuhr und behält seine Gültigkeit bis was am Equipment ändert. Dieser Service wird vom Zoll kostenlos angeboten und kann viel Zeit, Ärger und Geld sparen. Gruß Horst Link to post Share on other sites More sharing options...
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