Holger1 Posted August 5, 2008 Share #1 Posted August 5, 2008 Advertisement (gone after registration) Der Hessische Rundfunk meldet: Klagende Kleinaktionäre: Vergleich mit Leica gescheitert | Nachrichten | hr Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted August 5, 2008 Posted August 5, 2008 Hi Holger1, Take a look here Vergleich mit Leica gescheitert. I'm sure you'll find what you were looking for!
mjh Posted August 5, 2008 Share #2 Posted August 5, 2008 Nachdem der Vergleich an nur einem von 15 Klägern gescheitert ist, vermute ich mal, daß die Gerichtsentscheidung annähernd auf der Linie des Vergleichsvorschlags liegen wird. Aber was soll’s – das ist ganz klar ein Problem anderer Leute. Link to post Share on other sites More sharing options...
Holger1 Posted August 6, 2008 Author Share #3 Posted August 6, 2008 So einfach ist es leider wohl nicht, denn es waren noch drei Kläger, die nicht einverstanden waren. Außerdem meinte das Gericht, dass der Beschluss der Hauptversammlung über die Zwangsabfindungen nicht rechtmäßig gewesen wäre. Link to post Share on other sites More sharing options...
urleica Posted August 6, 2008 Share #4 Posted August 6, 2008 Beck Aktuell Link to post Share on other sites More sharing options...
Homunkulus Posted August 6, 2008 Share #5 Posted August 6, 2008 Nachdem der Vergleich an nur einem von 15 Klägern gescheitert ist, vermute ich mal, daß die Gerichtsentscheidung annähernd auf der Linie des Vergleichsvorschlags liegen wird. Hier irrt der Meister. Wenn Vorsitzende der Kammer das Aktienrecht verletzt sieht, dann ist es egal, ob einer, fünfzehn oder tausend Anleger sich übervorteilt sehen. Diese Rechtsverletzung hätte nur durch einen Vergleich "geheilt" werden können. H. Link to post Share on other sites More sharing options...
zacher69 Posted August 6, 2008 Share #6 Posted August 6, 2008 ...auf hoher See und vor dt. Gerichten ist man Gott überlassen Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 6, 2008 Share #7 Posted August 6, 2008 Advertisement (gone after registration) Wie immer das mit der See sein mag, aber vor Gericht in Deutschland... str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Dr. No Posted August 6, 2008 Share #8 Posted August 6, 2008 ... aber vor Gericht in Deutschland... str. da würde ich ganz klar intervenieren ! Gruß OLAF Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted August 6, 2008 Share #9 Posted August 6, 2008 So einfach ist es leider wohl nicht, denn es waren noch drei Kläger, die nicht einverstanden waren. Außerdem meinte das Gericht, dass der Beschluss der Hauptversammlung über die Zwangsabfindungen nicht rechtmäßig gewesen wäre. Beim zitierten HR-Bericht war nur von einem die Rede, aber wie auch immer: Wenn das Gericht der Meinung wäre, daß der Beschluß der Hauptversammlung rechtens war, dann würden sie die Klagen abweisen und Leica müßte sich gar nicht auf einen Vergleich einlassen. Hier geht es darum, den Klägern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und wenn die überwiegende Mehrheit der Kläger meint, daß der Vergleichsvorschlag das gewährleistet, hat das Gericht eigentlich keinen Grund, darüber hinaus zu gehen. Andere Auffassungen einzelner Kläger bleiben diesen unbenommen. Wie das Gericht aber wirklich entscheiden wird, weiß man bekanntlich erst hinterher. Und ich bleibe dabei: Das ist ein Problem anderer Leute. Oder ist hier einer der Kläger anwesend? Link to post Share on other sites More sharing options...
Homunkulus Posted August 7, 2008 Share #10 Posted August 7, 2008 Wie immer das mit der See sein mag, aber vor Gericht in Deutschland... . Wenn ich schon vor Gericht stehen müsste, dann aber nirgendwo lieber als in Deutschland. H. Link to post Share on other sites More sharing options...
Homunkulus Posted August 7, 2008 Share #11 Posted August 7, 2008 Und ich bleibe dabei: Dein trotziger Standpunkt mag Dich ja ehren, aber wenn das Gericht schon deutlich hat durchlicken lassen, dass es den Beschluss der HV für unrechtmäßig hält, dann kann es gar nicht mehr im Sinne des Beschlusses entscheiden. Dass Dich dies nicht weiter interessiert, mag ja sein, aber es ist für LEICA wohl nicht ganz unbedeutend, oder? H. Link to post Share on other sites More sharing options...
plausch Posted August 10, 2008 Share #12 Posted August 10, 2008 Ich bin zwar Ausländer und daher schon deshalb kein Fachmann für deutsches Aktienrecht. Aber mir scheint die entscheidende Frage, ob die Vorgangsweise bei der Hauptversammlung rechtlich einwandfrei war oder nicht, wie der Richter andeutet. Die Frage, ob man in einem Gerichtsverfahren einen Vergleich abschließt, hängt m. M. primär davon ab, welchen Kompromiss Kläger und Beklagte® spät aber doch (nachdem sie irhen Rechtsanwälten unnötig viel Geld in den Rachen geworfen haben) akzeptieren wollen und nicht so sehr von der Rechtslage. Also spricht Vieles dafür, dass das Urteil doch wohl zu Gunsten der klagenden Kleinaktionäre ausfallen wird, denke ich. Link to post Share on other sites More sharing options...
leicageek Posted August 10, 2008 Share #13 Posted August 10, 2008 Kann man noch Leica-Aktien kaufen? Und welche Bedeutung hat die Aktie an meiner Wand für mich, die ich mal auf einer Kamerabörse in Solms erworben habe? Werde ich noch reich? Link to post Share on other sites More sharing options...
Dr. No Posted August 10, 2008 Share #14 Posted August 10, 2008 Und welche Bedeutung hat die Aktie an meiner Wand für mich, die ich mal auf einer Kamerabörse in Solms erworben habe? Du musst sie nicht an der Wand haben sondern im Depot Link to post Share on other sites More sharing options...
leicageek Posted August 10, 2008 Share #15 Posted August 10, 2008 Du musst sie nicht an der Wand haben sondern im Depot Kann ich sie wohl dort mal schnell einbuchen lassen? Da ist noch ein wenig Platz.... Link to post Share on other sites More sharing options...
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