Popular Post basse Posted February 8 Popular Post Share #1 Posted February 8 Advertisement (gone after registration) Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! 39 3 Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/419146-street-fotografie-und-datenschutz/?do=findComment&comment=5754146'>More sharing options...
Advertisement Posted February 8 Posted February 8 Hi basse, Take a look here Street Fotografie und Datenschutz. I'm sure you'll find what you were looking for!
basse Posted February 8 Author Share #2 Posted February 8 Ich möchte eine Frage ins Forum tragen, weil ich meine, dass in diesem Forum die richtigen Menschen mit den notwendigen Spezialkenntnissen anzutreffen sind, Überlegungen zur Street Fotografie im Verhältnis zum Datenschutz auszutauschen. Weil mir bekannt ist, dass nur wenige gerne längere Texte lesen, stelle ich das Angebot ein, einfach zuzuhören. Es geht um eine Betrachtung der analogen Fotografie, der M-D Modelle, der Leica M-Monochrom und der „normalen“ digitalen Leicas im Verhältnis zum Datenschutz. Denn wie wir inzwischen wissen, ist die Street Fotografie den Grenzen des Datenschutzes unterworfen worden. Es ist nicht erlaubt, personenbezogene Daten zu speichern. Aber genau das geschieht beim Fotografieren von Personen mit den üblichen Digitalkameras. Die Frage, die ich zur Diskussion stellen möchte, lautet, ob diese Grenzen auch für die analogen M-Modelle gelten und ob die Monochrom und die M-D Modelle vielleicht unerwartet eine Nische des Erlaubten darstellen. Weil Komplexes nicht beliebig vereinfacht werden kann, ist eine Audio Datei vielleicht eine geringere Zumutung als ein langer Text. Es ist also ein Experiment. Wer möchte, darf deshalb gerne reinhören. Ich würde nach dem Einführungsaudio in weiteren Nachrichten gerne die eigentlichen Überlegungen vorstellen, wenn Interesse besteht. Selbstverständlich darf auch Unmut geäußert werden, weil mein Vorschlag eine Zumutung darstellt. Dann verzichte ich freiwillig auf eine Fortsetzung des Experimentes. Natürlich gibt es erst einmal ein Bild, dass zwar nicht Street-, aber immerhin Strand-Fotografie zeigt. Es ist aber wie Street Fotografie: Ungeplant, eine Überraschung und eine reichliche Handvoll Zufall. Aber darf man das? 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 8 Author Share #3 Posted February 8 Leica Einführung.mp3 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Ule Posted February 8 Share #4 Posted February 8 Wichtiges Thema. Rechtliche Grauzone, schon allein wegen des Begriffs "Datenverarbeitung". Denn nur beim Verarbeiten von "Daten" ist deren "Schutz" überhaupt relevant. Ist ein Bild eine Datenerhebung? Was ist das Datum? Ist die rechtliche Lage überhaupt klar? Was heißt denn bei Personen, "identifizierbar"? Und was heißt im Falle der Fotografie "Datenverarbeitung"? Das Problem ist, dass oft maximalistische Interpretationen aus Sicht von IT-Fachleuten vorgelegt werden, so dass die Speicherung eines Bildes von der Digitalkamera auf ein Speichermedium nur über schon vorhandene Software erfolgen kann und hier schon eine Verarbeitung vorliegt. Das hat aber zum Beispiel nix mit "Identifizierung" zu tun. Und was ist überhaupt mit dem Kriterium der Veröffentlichung? Bei Filmkameras ist ein geschossenes Bild ja erstmal nur virtuell, und selbst wenn es entwickelt ist, ist es noch lange nicht im Umlauf. Kann also keiner geschädigt werden. Wie ist das bei digitalen Bildern? Die sind vielleicht "verarbeitet", weil auf der Festplatte gespeichert, aber keineswegs veröffentlicht. 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #5 Posted February 9 Teil 1: Die M-A und andere analoge Modelle Die M-A und andere analoge Modelle speichern Bildinformation chemisch und bedürfen eines nachträglichen Entwicklungsvorganges. Dadurch könnte der sachliche Anwendungsbereich des Datenschutzes eingeschränkt sein. Fällt die Street Fotografie mit analogen Kameras deshalb unter den Datenschutz? Oder darf man mit analogen Kameras wie früher Street Fotografie ausführen? 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #6 Posted February 9 Leica M-A.mp3 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #7 Posted February 9 Advertisement (gone after registration) Teil 2: Die M-D Die M-D Modelle weisen keinen Bildschirm auf. Damit besteht während der Fotografie keine Möglichkeit, sich die Aufnahmen anzuschauen. Welche Auswirkungen hat das auf den Datenschutz und Street Fotografie? 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #8 Posted February 9 Leica M-D.mp3 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Sharif Posted February 9 Share #9 Posted February 9 Das sind Spitzfindigkeiten. Wenn Du es gut genug machst, fallen Deine Fotos unter die Kunstfreiheit. https://www.photography-in.berlin/bundesverfassungsgericht-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/ GG Art. 5, Abs. 3 und Kunsturheberrecht § 23. Gruß, Sharif 5 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #10 Posted February 9 Kommen wir zur Monochrom. Kunstfreiheit? Link to post Share on other sites More sharing options...
basse Posted February 9 Author Share #11 Posted February 9 Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/419146-street-fotografie-und-datenschutz/?do=findComment&comment=5754537'>More sharing options...
basse Posted February 10 Author Share #12 Posted February 10 Zum Einwand, die Berufung auf Kunstfreiheit stelle eine Lösung dar. Leica MM 0.mp3 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Andreas_Kreuz Posted February 11 Share #13 Posted February 11 Am 9.2.2025 um 12:22 schrieb Sharif: Wenn Du es gut genug machst, fallen Deine Fotos unter die Kunstfreiheit. https://www.photography-in.berlin/bundesverfassungsgericht-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/ Das Foto vom Eichköter (Name aus Datenschutzgründen geändert) war eben nicht gut genug ... 😊 2 Link to post Share on other sites More sharing options...
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