Guest waldi2 Posted September 22, 2007 Share #1 Posted September 22, 2007 Advertisement (gone after registration) Hallo liebe LEICA-Gemeinde, angeregt durch dieses Posting http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/leica-m8-forum/34434-firmware-1-108-not-available-10.html#post361113 habe ich mich einmal versucht, mich über die Details des Fernabsatzgesetzes zu informieren. Worauf ich keine Antwort finde, sind folgende Fragen: 1) Darf ein Gerät (hier: Camera) auch dann zurückgegeben werden, wenn es innerhalb der 14-Tagesfrist eindeutig benutzt wurde? 2) Falls ja: darf eine solche Camera vom Händler weiterhin als "NEU" verkauft werden? Ich persönlich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass vom Gesetzgeber hier mal wieder publikumswirksam, angeblich zum Schutz des Verbrauchers, ein Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt wurde, ohne die Konsequenzen zu überdenken, die dann, wie immer in solchen Fällen, die Gerichte auszubaden haben. Aber das ist meine persönliche Meinung, bitte keine politische Diskussion! Lieben Gruß zum WE, Waldi NACHTRAG: habe das versehentlich ins Unterforum M8 gestellt, gehört aber wohl eher ins "Kundenforum" oder zu Digitalkameras allgemein, da diese ja wohl am meisten betroffen sind. Bitte wenn möglich verschieben. Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted September 22, 2007 Posted September 22, 2007 Hi Guest waldi2, Take a look here Neue aber x-mal zurückgegebene Camera?. I'm sure you'll find what you were looking for!
fotofritze Posted September 22, 2007 Share #2 Posted September 22, 2007 1) Darf ein Gerät (hier: Camera) auch dann zurückgegeben werden, wenn es innerhalb der 14-Tagesfrist eindeutig benutzt wurde? das hängt bei kameras von der pixelanzahl ab. andere geräte muss man unausgepackt bei durchschnittlicher zimmertemperatur aufbewahren. 2) Falls ja: darf eine solche Camera vom Händler weiterhin als "NEU" verkauft werden? mehr als das: mit aufpreis - das is twi emit gitem rotwein.je älter, desto ... Aber das ist meine persönliche Meinung, bitte keine politische Diskussion! danke .. Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted September 22, 2007 Share #3 Posted September 22, 2007 Ich persönlich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass vom Gesetzgeber hier mal wieder publikumswirksam, angeblich zum Schutz des Verbrauchers, ein Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt wurde, ohne die Konsequenzen zu überdenken, die dann, wie immer in solchen Fällen, die Gerichte auszubaden haben. Na ja, das Fernabsatzgesetz wurde vor sieben Jahren verabschiedet. Seit fünf Jahren existiert es nicht mehr, da die darin enthaltenen Regelungen 2002 in das BGB integriert worden sind. Eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung findest Du auf HÄRTING Rechtsanwälte | Rechtsprechungsübersicht - Fernabsatzrecht. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest waldi2 Posted September 22, 2007 Share #4 Posted September 22, 2007 das hängt bei kameras von der pixelanzahl ab. andere geräte muss man unausgepackt bei durchschnittlicher zimmertemperatur aufbewahren. mehr als das: mit aufpreis - das is twi emit gitem rotwein.je älter, desto ... danke .. Was will uns dieser Beitrag sagen? (außer dass Bruno einen Tatterich hat) Link to post Share on other sites More sharing options...
gerd_heuser Posted September 22, 2007 Share #5 Posted September 22, 2007 Soweit ich als Nichtjurist rechtskundig bin, darf selbstverständlich keine Ware fälschlich als neu angeboten werden, wenn sie das nicht ist. Nach dem Gesetz steht bezüglich eines Gebrauchs Dir das Recht zu, die Ware so eingehend auszuprobieren wie es Dir im Laden möglich gewesen wäre. Die Frist ist davon unabhängig. Benutzt Du das Gerät aber intensiv, so kann der Händler - er muß es aber bei Fristwahrung zurücknehmen - einen angemessenen Betrag für den Gebrauch verlangen. Gründe für die Rückgabe brauchst du keine anzugeben. Das Rücksendeporto trägt in deinem Fall der Händler weil der Wert der Ware über 40 € liegt. Problematisch dabei ist, daß du nun den Zustand beweisen mußt, in dem die Kamera ankam. Vielleicht hast du ja einen Zeugen aus dem Bekanntenkreis, der beim Auspacken dabei war? Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest lll Posted September 22, 2007 Share #6 Posted September 22, 2007 Die Rücknahmeregelung wird für manche Branchen zunehmend zum Problem. Ein großer Versender der sog. Kontraktlogistik (Kunden sind z.B. große Versandhäuser) hat 1/3 seiner Hallenfläche für Rückläufer reserviert! Unglaublich, was da alles zurückgegeben wird: Gebrauchte Matratzen, Heimtrainer, Fahrräder, Elektrogeräte, ganze Couchgarnituren etc. etc. Im Modebereich wird je nach Artikeln mit Rückläufen von mind. 40 bis durchschnittlich 60% kalkuliert. Nach meinen Informationen verkaufen die meisten Versender diese Artikel in Ramschläden weit jenseits unserer Grenzen. Ob das auch auf eine M8 zutrifft, die jemand z.B. zu Manufaktum zurück schickt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Andererseits: wo manufaktum doch inzwischen 100% zum Otto-Versand gehört... Gruß Friedhelm Link to post Share on other sites More sharing options...
wetzer Posted September 22, 2007 Share #7 Posted September 22, 2007 Advertisement (gone after registration) Die Rücknahmeregelung wird für manche Branchen zunehmend zum Problem. Ein großer Versender der sog. Kontraktlogistik (Kunden sind z.B. große Versandhäuser) hat 1/3 seiner Hallenfläche für Rückläufer reserviert! Unglaublich, was da alles zurückgegeben wird: Gebrauchte Matratzen, Heimtrainer, Fahrräder, Elektrogeräte, ganze Couchgarnituren etc. etc. Im Modebereich wird je nach Artikeln mit Rückläufen von mind. 40 bis durchschnittlich 60% kalkuliert. Nach meinen Informationen verkaufen die meisten Versender diese Artikel in Ramschläden weit jenseits unserer Grenzen. Ob das auch auf eine M8 zutrifft, die jemand z.B. zu Manufaktum zurück schickt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Andererseits: wo manufaktum doch inzwischen 100% zum Otto-Versand gehört... Gruß Friedhelm Ich sehe darin kein echtes Problem, das Gesetz ist gut da es den Verbraucher schützt. Wenn ein Kistenschieber meint saubillig sein zu können, da er ja keine Verkaufsfläche dazu anbietet, muss er diese Kosten eben mit einbeziehen. In der Mode muss die Quote besonders hoch sein, da eh nie alles passt, welches die egene Größe zu haben scheint. Wer allerdings ernsthaft benutzte Ware zurückschickt sollte dafür auch bezahlen müssen, was aber auch rechtlich so vorgesehen ist. Link to post Share on other sites More sharing options...
lookbook Posted November 22, 2007 Share #8 Posted November 22, 2007 quelle (nur als beispiel) hat im textilbereich eine retourenquote von nahe 50%!! wenn man dort etwas bestellt und die schnell genug liefern, sollte es noch möglich sein, die körperwärme des vorbestllers wahzunehmen! Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest aquila Posted November 22, 2007 Share #9 Posted November 22, 2007 Hallo liebe LEICA-Gemeinde, NACHTRAG: habe das versehentlich ins Unterforum M8 gestellt, gehört aber wohl eher ins "Kundenforum" oder zu Digitalkameras allgemein, da diese ja wohl am meisten betroffen sind. Bitte wenn möglich verschieben. Versehentlich? Link to post Share on other sites More sharing options...
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