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Street Photography – Einverständniserklärung


sugarfree

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Guest Alexander Unruhe

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und die eingangs erwähnte Einwilligung auf Papier ist nach meiner Ansicht nach eben nicht mal das Papier wert - die abgelichtete Person hat mit Sicherheit auch das Recht, nachträglich gegen eine gegebene Einwilligung vorzugehen.

 

 

Klar, man kann gegen jeden Vertrag, den man irgendwo unterschrieben hat juristisch vorgehen, die Aussichten auf Erfolg oder sogar Klagezulassung sind aber sehr sehr gering, solange das ganze nicht sittenwidrig ist oder eine andere Ausnahme vorliegen würde. Da fällt mir aber eigentlich keine ein.

 

Das alte "pacta sunt servanda" wirkt auch im heutigen BGB fort auch wenn mancher meint die ganze Welt ist amazon und man kann alles was man macht einseitig 4 Wochen lang rückgängig machen.

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...wenn mancher meint die ganze Welt ist amazon und man kann alles was man macht einseitig 4 Wochen lang rückgängig machen.

 

 

Nochmal zum MItschreiben: es ist ein Unterschied, ob man einen Vertrag in aller Ruhe irgendwo unterschrieben hat oder man ob man in irgendeiner Alltagssituation schnell aufgefordert wird, nach eine Foto (oder auch davor) ein Einwilligungserklärung ZUR UNBEGRENZTEN VERWENDUNG des Fotos zu unterschreiben. Überrumpelungstaktik nenne ich das. Da gilt dann das gleiche wie bei Schuld-Eingeständnissen (genau das habe ich ja auch schon geschrieben, bitte nochmal nachlesen).

 

Das hat weniger mit der Annahme zu tun, dass die Welt amazon ist, sondern mit gesundem Menschenverstand.

 

Ich würde bei Fotos mich nicht auf so ein Blättchen Papier verlassen. Ist ja kein Modell-Vertrag!

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Guest Alexander Unruhe
Nochmal zum MItschreiben:

 

Wie könnte es wohl kommen, daß bei mir die Eindruck entstanden ist, daß Du andere für doof hältst?

 

 

es ist ein Unterschied, ob man einen Vertrag in aller Ruhe irgendwo unterschrieben hat oder man ob man in irgendeiner Alltagssituation schnell aufgefordert wird, nach eine Foto (oder auch davor) ein Einwilligungserklärung ZUR UNBEGRENZTEN VERWENDUNG des Fotos zu unterschreiben. Überrumpelungstaktik nenne ich das. Da gilt dann das gleiche wie bei Schuld-Eingeständnissen (genau das habe ich ja auch schon geschrieben, bitte nochmal nachlesen).

 

Dass man überrumpelt wurde müßte man erstmal beweisen.

 

Beim Verkehrsunfall wird es übrigens schwer bzw. tendentiell sinnlos ein Schuldeingeständnis für nichtig erklären zu lassen, wenn man schuld war.

 

Das worauf Du hinaus willst bezieht sich doch wohl auf Schuldeingeständnisse von Menschen, die garnicht Schuld waren.

 

Das ist also etwas ganz anderes als eine wie auch immer geartete Willensbekundung im Rahmen der Vertragsfreiheit.

 

Wer als Erwachsener "in irgendeiner Alltagssituation" Verträge unterschreibt ohne sie zu lesen oder zu verstehen oder wer meint es sich einfach so anbders überlegen zu können, wird sich von einem Richter und dem Anwalt des Fotografen spannende Fragen stellen lassen müssen.

 

 

 

Das hat weniger mit der Annahme zu tun, dass die Welt amazon ist, sondern mit gesundem Menschenverstand.

 

Im allgemeinen hat man sich - gesunder Menschenverstand und so - aber darauf geeinigt, daß man Rechtssicherheit will und deswegen Verträge nicht einseitig ohne einen wirklichen wichtigen Grund geändert werden können.

 

 

Ich würde bei Fotos mich nicht auf so ein Blättchen Papier verlassen. Ist ja kein Modell-Vertrag!

 

Doch das ist genau genommen ein Modell-Vertrag.

 

Warum sollte denn ein Modell nach Deiner Logik nicht genauso nach Gutdünken, den Vertrag für nichtig erklären können, wenn ihm die Bilder nicht zusagen oder sonst etwas gegen den Strich geht?

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Wie könnte es wohl kommen, daß bei mir die Eindruck entstanden ist, daß Du andere für doof hältst?

 

 

 

 

Dass man überrumpelt wurde müßte man erstmal beweisen.

 

Beim Verkehrsunfall wird es übrigens schwer bzw. tendentiell sinnlos ein Schuldeingeständnis für nichtig erklären zu lassen, wenn man schuld war.

 

Das worauf Du hinaus willst bezieht sich doch wohl auf Schuldeingeständnisse von Menschen, die garnicht Schuld waren.

 

Das ist also etwas ganz anderes als eine wie auch immer geartete Willensbekundung im Rahmen der Vertragsfreiheit.

 

Wer als Erwachsener "in irgendeiner Alltagssituation" Verträge unterschreibt ohne sie zu lesen oder zu verstehen oder wer meint es sich einfach so anbders überlegen zu können, wird sich von einem Richter und dem Anwalt des Fotografen spannende Fragen stellen lassen müssen.

 

 

 

 

 

Im allgemeinen hat man sich - gesunder Menschenverstand und so - aber darauf geeinigt, daß man Rechtssicherheit will und deswegen Verträge nicht einseitig ohne einen wirklichen wichtigen Grund geändert werden können.

 

 

 

 

Doch das ist genau genommen ein Modell-Vertrag.

 

Warum sollte denn ein Modell nach Deiner Logik nicht genauso nach Gutdünken, den Vertrag für nichtig erklären können, wenn ihm die Bilder nicht zusagen oder sonst etwas gegen den Strich geht?

 

 

 

Vielen Dank für Deine Belehrungen, Aber nicht ich halte Dich, Du aber anscheinend andere für doof bzw. schwer von Begriff. Ferner spaltest Du gerne Haare bis auf atomare Lagen.

Nimm es doch bitte nicht immer gleich persönlich, vielleicht ein Vorsatz für 2013?!

Guate Rutsch trotzdem, und nix für ungut (nee, das ist keine Verneinung von "gut" :p

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Es ist tatsächlich eine Mär, dem im Internet geschriebenen zu glauben. Nichts ist flüchtiger als Bits und Bytes. Da ist MIR Papier 100mal lieber.

 

Aus genau diesem Grund mag ich die Analoge Fotografie so sehr.

 

:rolleyes:

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Beim Verkehrsunfall wird es übrigens schwer bzw. tendentiell sinnlos ein Schuldeingeständnis für nichtig erklären zu lassen, wenn man schuld war.

 

 

Kein besonders gutes Beispiel. Im Auto ist man immer schuld. Bedenke bitte, daß bei allen Strafsachen Alkohol zu einem Urteil mit mildernden Umständen führt. Im Straßenverkehr führt Alkohol dagegen zur Strafverschärfung ...

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Wer als Erwachsener "in irgendeiner Alltagssituation" Verträge unterschreibt ohne sie zu lesen oder zu verstehen oder wer meint es sich einfach so anbders überlegen zu können, wird sich von einem Richter und dem Anwalt des Fotografen spannende Fragen stellen lassen müssen.

 

Glaub' nicht dran. Mit einem pfiffigen Anwalt wirst Du beispielsweise jeden Vertragstext einer Kreditbank vor Gericht aushebeln können. Da gilt immer: "in dubio pro kleinem Mann" ...

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Guest Alexander Unruhe
Glaub' nicht dran. Mit einem pfiffigen Anwalt wirst Du beispielsweise jeden Vertragstext einer Kreditbank vor Gericht aushebeln können.

 

 

Relevanz für das Thema hier?

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Glaub' nicht dran. Mit einem pfiffigen Anwalt wirst Du beispielsweise jeden Vertragstext einer Kreditbank vor Gericht aushebeln können.

 

Relevanz für das Thema hier?

 

Kommt drauf an, wie relevant Dein Beitrag zum Thema gemeint war ...

:D

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