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Als Hobbyfotograf Visitenkarten verteilen?


Larissa

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Guest srheker
das stimmt leider, wer in Deutschland arbeiten will, kann es nicht einfach mal so. Es sei denn er ist Pole :D alle anderen haben schön arbeitslos zu bleiben, denn nur so kann der Staat dann was Gutes tun und Geld umverteilen.

 

 

Was soll dieser ausländerfeindliche "Die Polen nehmen uns die Arbeit weg"-Dreck?

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Guest srheker
Schreib doch einfach Fotokünstler auf die Karte.;)

 

 

Was auf der Karte steht ist völlig egal.

 

 

Wenn sich jemand "Keramikkünstler" auf die Visitenkarte schreibt, kann er auch nicht in Schwarzarbeit Bäder verfliesen...

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Ist es nicht seit einiger Zeit so, dass man, um als Fotograf gewerblich arbeiten zu können keine Meisterprüfung mehr nachweisen muss?

Demnach könnte man sich Fotograf nennen (auch auf einer Visitenkarte).. ein Studio betreiben, Fotos machen und diese natürlich auch verkaufen.

Gewerbeanmeldung ist allerdings zwingend.

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Es macht schon einen Unterschied, ob man die Fotografie als Handwerker, Künstler oder Fotodesigner ausübt, wobei es aber natürlich nicht ausreicht, das auf die Visitenkarte zu schreiben. Und wenn die Tätigkeit geringfügig (ein paar hundert Stunden im Jahr) bleibt, ist man meines Wissens auch nicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet.

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Ist es nicht seit einiger Zeit so, dass man, um als Fotograf gewerblich arbeiten zu können keine Meisterprüfung mehr nachweisen muss?

Das ist korrekt. Fotografie ist zulassungsfrei (sofern man nicht ausbilden will).

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Was soll dieser ausländerfeindliche "Die Polen nehmen uns die Arbeit weg"-Dreck?

 

lol, man liest wohl immer, was man lesen will, oder? Das habe ich weder gesagt noch gemeint. Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass wenn man ortsungebunden und arbeitswillig ist und nicht so viel fragt, deutlich höhere Chancen auf Lohn und Arbeit hat, als wenn man in Deutschland in die Mühlen einer allumfassenden Verwaltung gerät bzw. zwangsläufig durch seinen Wohnsitz ist.

 

Ob damit Arbeit "weggenommen wird" (Interessanter Gedanke) und wem, und vor allem von wem, steht auf einem ganz anderen Blatt.

 

Ach, gerade gesehen, Leica lässt ja jetzt auch in China produzieren. Die nehmen sozusagen den Portugiesen die Arbeit weg. Wobei die jetzt Arbeit gut gebrauchen könnten, denn die müssen ja jetzt die Schulden zurückbezahlen. :eek:

 

Was hat das jetzt mit den Visitenkarten zu tun? Deutschland lebt nach wie vor in einem Kastensystem aus dem vorigen Jahrhundert (Duale Ausbildung, Handwerkskammern, enge Sozialvorschriften), was sicher einmal ein gutes System war, was aber in der hoch arbeitsteiligen Welt so nicht mehr funktioniert und viele Verlierer und nur wenige Gewinner zurücklässt. Es wäre schon mal ein Anfang, die verstaubten Vorschriften abzuschaffen, die Beamten nach Hause zu schicken und - soll doch jeder auf seine Visitenkarte drucken können, was er will ;)

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Einfach "Fotojournalist" auf die Karte schreiben. Journalist kann jeder sein, der drei Sätze halbwegs ordentlich zu Papier zu bringen vermag und "Foto", na ja, bei Vollautomatik gelingen auch Knipsbilder.

Gerd

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Es macht schon einen Unterschied, ob man die Fotografie als Handwerker, Künstler oder Fotodesigner ausübt, wobei es aber natürlich nicht ausreicht, das auf die Visitenkarte zu schreiben. Und wenn die Tätigkeit geringfügig (ein paar hundert Stunden im Jahr) bleibt, ist man meines Wissens auch nicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet.

 

Für inhaber, selbständige, ist die mitgliedschaft in der bg freiwillig,

verpflichtend ist die anmeldung für angestellte.

 

bg

 

m

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Es macht schon einen Unterschied, ob man die Fotografie als Handwerker, Künstler oder Fotodesigner ausübt, wobei es aber natürlich nicht ausreicht, das auf die Visitenkarte zu schreiben. Und wenn die Tätigkeit geringfügig (ein paar hundert Stunden im Jahr) bleibt, ist man meines Wissens auch nicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet.

 

Hi,

die Gewerbeanmeldung geht zwangsläufig an die Berufsgenossenschaft.

Und dann versuche mal denen zu erklären, dass dies für die angemeldete Tätigkeit nicht nötig ist........:rolleyes:

Da bist Du nah bei der Klapsmühle.......:D.

Gruß

Horst

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Ich verstehe die Diskussion über die Beschriftung der Visitenkarte nicht. Die Berufsbezeichnung "Fotograf" ist seit der Reform der Handwerksordnung zum 01.01.2004 kein geschützter Begriff mehr.

Es darf sich seitdem jeder so nennen, der sich dazu berufen fühlt.

Nur weil es von irgendwelchen Möchtegern-Juristen/Fachleuten im Netz immer wieder anders verbreitet wird, ändert das nicht die geltende Rechtssprechung.

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Ich weiß nicht, ob das in der Zwischenzeit auch geändert worden ist, aber zu meiner Zeit, also Ende der 70er, Anfang der 80er, war es noch so, das man um die Fotografen-Meisterprüfung machen zu können eine Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt haben und mehrere Jahre als Fotograf tätig gewesen sein. Aus welchem Berufszweig dieser Gesellenbrief sein sollte war nicht spezifiziert;)

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Die Berufsbezeichnung "Fotograf" ist seit der Reform der Handwerksordnung zum 01.01.2004 kein geschützter Begriff mehr.

Richtig, das wurde weiter oben auch schon mal erwähnt. Aber hier ging es darum, was Finanzamt und Berufsgenossenschaft von einem wollen könnten, der seine Dienste als Fotograf offeriert. Dass einen heutzutage niemand daran hindern kann, sich Fotograf zu nennen, war eigentlich klar.

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Hier wird manches in einen Topf geworfen, was man getrennt betrachten sollte:

 

Wer Fotos anfertigt und gegen Geld abgibt (inklusive Honorar fürs Fotografieren), der muss das natürlich versteuern, man wird dann auch (wenn sowas nicht quasi einmalig ist) als Sebstständiger veranlagt, unabhängig vom Umsatz.

 

Erst als ich daneben auch Webseitengestaltung und -Wartung anbot musste eine Gewerbeanmeldung erfolgen, denn Fotografie ist wie Schriftstellerische Tätigkeit u.a. von der Gewerbepflicht ausgenommen.

 

Die Anmeldung kostet hier bei uns 20,- € und ein wenig Formularkram. Zugleich geht das dann an die Berufsgenossenschaft, aber die hat nach Sichtung der erwarteten Umsätze dankend abgewunken und kostet deshalb weder Geld noch Mühe.

 

Ist also alles halb so schlimm und die notwendige Einnahme-Überschussrechnung mit der jährlichen Steuererklärung ist in den einschlägigen Vordrucken der Steuersparpgrogramme schnell gemacht (je nach Umsatz... :p )

 

Gruß

Summi Cron

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Die Anmeldung kostet hier bei uns 20,- € und ein wenig Formularkram. Zugleich geht das dann an die Berufsgenossenschaft, aber die hat nach Sichtung der erwarteten Umsätze dankend abgewunken und kostet deshalb weder Geld noch Mühe.

 

Gruß

Summi Cron

 

Habe hier im Süden BW genau andere Erfahrungen gemacht: keine Möglichkeit ohne BG, Mindestbeitrag 240 Euro/Jahr :-(

Gruesse,

Jean

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Habe hier im Süden BW genau andere Erfahrungen gemacht: keine Möglichkeit ohne BG, Mindestbeitrag 240 Euro/Jahr :-(

Gruesse,

Jean

 

Hi,

so auch in Hessen, da war nichts zu machen, incl. jährlicher Umsatzerklärung

und Meldung ob Hilfskräfte beschäftigt waren.

Alle nicht so schlimm, aber es nervt, vor allem wenn mal ein Jahr fast nicht gelaufen ist.

FA ist easy dagegen.........:D da gab es sogar ein paar Euro zurück.

 

Ach ja, und die Handelskammer wollte ja auch noch Wissen ob sie Anrecht auf Geld hätte.......:rolleyes: dies mag heute anders sein.

 

Ich kann wirklich nur raten, wenn man nicht davon leben will, sich dies gut zu überlegen.

Es kommt ein wenig Schriftverkehr auf einen zu............:(

 

Gruß

Horst

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Erst als ich daneben auch Webseitengestaltung und -Wartung anbot musste eine Gewerbeanmeldung erfolgen, denn Fotografie ist wie Schriftstellerische Tätigkeit u.a. von der Gewerbepflicht ausgenommen.

 

Diese Auskunft ist so pauschal leider falsch. Es ist bei der Frage Gewerbe oder Freiberufler zu unterscheiden zwischen künstlerischen Fotografen und Bildjournalisten (dem Künstler bzw. Journalisten gleichgestellt, d.h. Freiberufler und kein Gewerbe) und dem nicht-künstlerischen Fotografen, der ein Gewerbe ausübt mit den entsprechenden Konsequenzen.

Ersterer (der Künstler) ist übrigens (genau wie der erwähnte Schriftsteller oder der Journalist) zusätzlich noch versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse, wenn sein Einkommen aus dieser Tätigkeit eine gewisse Grenze überschreitet.

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