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D-Lux 5 Modellvarianten


ralf1403

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Ralf--

 

Das sind Europa-, Asien- und USA-Modelle.

 

Unterschiede hauptsächlich in Verpackung und Netzstecker.

 

Dazu kommt, dass die Europa-Version Video-Aufzeichnungen von höchstens 29 min machen kann.

 

Vgl http://www.l-camera-forum.com/leica-forum/digital-forum/160972-d-lux-5-model-id-question.html.

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Warum wird eigentlich die Aufnahmedauer beschränkt? Hat das Zollrechtliche Gründe? Weil man ansonsten die Kamera als "Videorekorder" verwenden kann? AUf den 1. Blick erschließt sich eine Beschränkung der Aufnahmedauer nicht, wobei 29 MInuten am Stück(?) ja auch irgendwie ausreichend sind...;)

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... Weil man ansonsten die Kamera als "Videorekorder" verwenden kann? ...

Ja, eben deswegen, glaube ich. Laut EU Vorschriften wären höhere Zollgebühren zu zahlen, wenn das Gerät als Videorekorder einzustufen wäre. :(

 

30+ Minuten = Videorekorder

<30 Minuten = Photoapparat

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Ja, eben deswegen, glaube ich. Laut EU Vorschriften wären höhere Zollgebühren zu zahlen, wenn das Gerät als Videorekorder einzustufen wäre. :(

 

30+ Minuten = Videorekorder

<30 Minuten = Photoapparat

 

Wieder mal so ein idiotischer EU Schwachsinn vom Bürokraten-Wasserkopf aus Brüssel.

Das ist doch einfach nur Leute geärgert ohne Sinn und Zweck.

Immerhin noch praktikabel mit 30 Minuten, denke ich.

 

Danke für die Info!

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