Guest qlaus Posted January 13, 2007 Share #1 Posted January 13, 2007 Advertisement (gone after registration) Hallo, zum Ferienabschluß hatten wir gestern einen Ausflug in die Mainmetropole gemacht und sind auf dem Rückweg von Senckenbergs am Messeturm vorbeigelaufen. Das Ding ist sicher imposant, also vor dem Gebäude die M aus der Tasche und - schon kam der Herr vom Sicherheitsdienst aus dem Gebäude gerannt um mich wissen zu lassen, das ich das Gebäude aus Sicherheitsgründen nicht fotografieren darf. Zum einen war ich ziemlich baff, zum anderen wartete der Rest der Familie, also habe ich mir eine Diskussion verkniffen und bin weiter gezogen. Stinken tut's mir immer noch. Frage an die Profis und Anwälte ( ) unter euch: Fotografierverbot auf offener Strasse - gibt's das? Gruß, Klaus Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted January 13, 2007 Posted January 13, 2007 Hi Guest qlaus, Take a look here Messeturm Ffm Außenansicht - Fotografierverbot?!?. I'm sure you'll find what you were looking for!
Guest Leicas Freund Posted January 13, 2007 Share #2 Posted January 13, 2007 zum Ferienabschluß hatten wir gestern einen Ausflug in die Mainmetropole gemacht und sind auf dem Rückweg von Senckenbergs am Messeturm vorbeigelaufen. Das Ding ist sicher imposant, also vor dem Gebäude die M aus der Tasche und - schon kam der Herr vom Sicherheitsdienst aus dem Gebäude gerannt um mich wissen zu lassen, das ich das Gebäude aus Sicherheitsgründen nicht fotografieren darf.Zum einen war ich ziemlich baff, zum anderen wartete der Rest der Familie, also habe ich mir eine Diskussion verkniffen und bin weiter gezogen. Stinken tut's mir immer noch. Frage an die Profis und Anwälte ( ) unter euch: Fotografierverbot auf offener Strasse - gibt's das? Grundsätzlich bei Gebäuden, die probelmlos von öffenlichem Grund aus zu sehen sind, nicht - es sei denn, Du behinderst z. B. den Verkehr oder es gäbe eine Staatliche Verordnung, oder Du ein erklärter Feind unseres amerikanischen Freundes George W. Bush. . Link to post Share on other sites More sharing options...
michael_e Posted January 13, 2007 Share #3 Posted January 13, 2007 Wenn Du Dich auf öffentlichem Grund befindest darfst Du jederzeit fotografieren. Ausnahmen sind jedoch Kasernen, Polizeigebäude und andere Gebäude der Sicherheits und Ordnungskräfte. Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten: deren Befugnisse enden an der Grundstücksgrenze. Außerhalb des Grundstückes haben sie nichts zu sagen. Wenn denen etwas nicht paßt, daß sich außerhalb ihres Grundstückes ereignet, müssen sie die Polizei um Unterstützung ersuchen. Beschwere Dich am besten schriftlich bei der Geschäftsleitung der Messegesellschaft über das Verhalten des Sicherheitsdienstes. Gruß Michael Link to post Share on other sites More sharing options...
lc_simon Posted January 14, 2007 Share #4 Posted January 14, 2007 Hallo Klaus, mir erging es im letzten Herbst genauso, wie Dir. Ich stand direkt am Turm und wollte ein paar Fotos von diesem eindrucksvollen Gebäude machen. Es kam dann eine Sicherheitskraft auf mich zugerannt und teilte mir mit, daß dies verboten sei, da die "Herrschaften" (wohl die Eigentümer des Gebäudes) dies nicht wollten. Er gab mir aber den Rat mich außerhalb des Grundstückes, z.B. beim "Hammermann" zu positionieren oder das Gebäude von der anderen Seite der Straße aufzunehmen, da dort das Hausrecht nicht mehr gilt. Wie es scheint gibt es in Deutschland mehr Verbote, als wir ahnen.... Viele Grüße Christian Link to post Share on other sites More sharing options...
media Posted January 14, 2007 Share #5 Posted January 14, 2007 das Gebäude hat einen Begrenzungsrahmen (im Pflaster).......da endet die Sicherheitszone......hab das mal ausgereizt..... Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest gugnie Posted January 14, 2007 Share #6 Posted January 14, 2007 Wenn man in München z.B. im "Englischen Garten" (für Ortsfremde: bekannte, größere, öffentliche Parkanlage, nicht eingezäunt, mit Biergarten, Cafe, Gaststätten, Kutschfahrten usw.) fotografiert und die Bilder in irgendeiner Form wirtschaftlich verwertet, also Buch macht, Fotos verkauft.... verlangt die Behörde ein Entgelt, ich meine es wäre ein Grundbetrag von 50 €, plus entspr. der Bedeutung der Veröffentlichung/Auflage noch eine Beteiligung. (Diese Vorgehensweise wurde vor einigen Wochzen ausführlich in der Presse behandelt und noch einmal von der Behörde bestätigt und für rechtmäßig erklärt. Gerd Link to post Share on other sites More sharing options...
Canfred Posted January 14, 2007 Share #7 Posted January 14, 2007 Advertisement (gone after registration) Das Problem haben wir hier auch , es gibt eine Schmalspurbahn nur noch benutzt zum Vergnuegen. Der Puffing Billy ( der schnaufende Wilhelm ) Ihn fotografieren ist erlaubt nicht aber das foto zu veroeffentlichen denn dem Gesetz nach gehoert der Anblick der Bahngesellschaft. Ich habe einige Aufnahmen und darf die nicht einmal hier zeigen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest chris_h Posted January 14, 2007 Share #8 Posted January 14, 2007 Das Problem haben wir hier auch , es gibt eine Schmalspurbahn nur noch benutzt zum Vergnuegen. Der Puffing Billy ( der schnaufende Wilhelm ) Ihn fotografieren ist erlaubt nicht aber das foto zu veroeffentlichen denn dem Gesetz nach gehoert der Anblick der Bahngesellschaft. Ich habe einige Aufnahmen und darf die nicht einmal hier zeigen. Irgendwo sollte selbst die absurdeste Obrigkeitshörigkeit ein Ende finden ... Link to post Share on other sites More sharing options...
Gerd K Posted January 14, 2007 Share #9 Posted January 14, 2007 Selbst die Rückseite der Messe FRA, hier führt eine öffentliche Straße durch, ist Privatgelände. Als ich diese Aufnahme machte, kam wenig später ein Wachmann! Auch auf den Parkhäusern der Messe ist das Fotografieren verboten, es sein denn man löhnt 500.- Euro! Gruß Gerd Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/13399-messeturm-ffm-au%C3%9Fenansicht-fotografierverbot/?do=findComment&comment=141625'>More sharing options...
werner__ Posted January 14, 2007 Share #10 Posted January 14, 2007 Als ich im Sommer 2001 meinen Sohn erstmals bis zum Kasernentor in Hilden brachte, wollte ich gern ein Abschiedsfoto mit einer kleinen analogen Taschenknipse machen, ist mir auch gelungen, allerdings hatte ich vorher vergessen den Blitz abzustellen. Dies war dann wohl so auffällig, das ich Sekunden später vom Wachhabenden zu einer Audienz mit einem Hauptmann gebeten wurde, die ich nicht dankend ablehnen konnte. So folgte ich brav diesem Wachhabenden quer durchs Kasernengelände. Der Hauptmann hörte sich dann lediglich kurz den Grund an, weshalb ich ein Foto gemacht hatte, hat sich dann sehr freundlich für diesen Vorfall bei mir entschuldigt, und ich war wieder entlassen. In westlichen Ländern denke ich, kann es eigentlich nicht so schlimm werden, wenn man ein Foto gemacht hat, was man eigentlich nicht hätte machen dürfen. Schlimmstenfalls denke ich, wird man dann die digitale Bilddatei vor Ort löschen müssen, oder bei analog - was schon schlimmer wäre - zur Not den kompletten Film opfern. Auf alle Fälle Ruhe bewahren, falls man "erwischt" wird, und versuchen freundlich zu erklären, warum man gerade dieses Bild gemacht hat, hat mir schon oft weiter geholfen. Gruß Werner Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest chris_h Posted January 14, 2007 Share #11 Posted January 14, 2007 Fällt aber schon auch irgendwie auf: Je inflationärer die Möglichkeiten, Bilder zu generieren, desto inflationärer auch die absurden Bestrebungen, das zu verhindern ... Link to post Share on other sites More sharing options...
urleica Posted January 14, 2007 Share #12 Posted January 14, 2007 ich erinnere an die rüde Verhaltensweise in Paris, wenn man versucht mit professionellen Equip bedeutende Bauwerke der Stadt ohne entsprechend ( teure) Erlaubnis fotografieren zu wollen. Link to post Share on other sites More sharing options...
media Posted January 14, 2007 Share #13 Posted January 14, 2007 näher ging's nicht..... Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/13399-messeturm-ffm-au%C3%9Fenansicht-fotografierverbot/?do=findComment&comment=141656'>More sharing options...
Rona!d Posted January 14, 2007 Share #14 Posted January 14, 2007 Die Welt als Gesamtkunstwerk fällt eigentlich auch schon unters Fotografierverbot. Link to post Share on other sites More sharing options...
macos Posted January 14, 2007 Share #15 Posted January 14, 2007 Trotzdem schönes Foto, Klaus Das mit den Wachleuten klingt spannend, das lädt ja richtig zur Nachahmung ein Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Leicas Freund Posted January 14, 2007 Share #16 Posted January 14, 2007 Selbst die Rückseite der Messe FRA, hier führt eine öffentliche Straße durch, ist Privatgelände. Als ich diese Aufnahme machte, kam wenig später ein Wachmann! Auch auf den Parkhäusern der Messe ist das Fotografieren verboten, es sein denn man löhnt 500.- Euro! Die Messe in Frankfurt wird meines Wissens von einer Messegesellschaft betrieben. Die ist ganz oder zum großen Teil in öffentlicher Hand ist - sie gehört der Stadt oder dem Land . Und diese Messegesellschaft oder die Stadt betreiben noch eine Reihe anderer Gesellschaften um die "Messe" herum ZB die Gastronomie und das Teppichverlegen (!), Stuhlverleih und einiges - das dürfen nur diese Gesellschaften auf dem Gelände anbieten Die Kioske z. B. werden "selbständig" betrieben - aber welches Bier zu welchem Preis wo eingekauft und wie verkauft wird, bestimmt nicht der Kioskbetreiber, sondern eine Tochtergesellschaft der Messegesellschaft. Ein Beispiel für die "Allgegenwart" der Messegesellschaft (war mal so - obs noch so ist?) Für die Aufbaukolonnen werden 1/2 l Bierflaschen verkauft (zu rel. günstigem Preis), nach der Eröffnung nur noch 1/3 l Bierflaschen - damit die Messegesellschaft klar abgrenzen kann und klar kontrollieren kann, daß kein Bier an ihr vorbei verkauft wird. Es könnte z. B. grundsätzlich auch im Ermessen der Messegesellschaft liegen, welche Filme, in welcher Konfektionierung an dern Kiosken verkauft werden. Denn sie kann vielleicht auch daran verdienen wollen. Es ändern sich die Gesellschaftsverhältnisse in Frankfurt gelegentlich - aber immer ist letztlich wohl die Stadt mit im Boot oder eine Messegesellschaft. Wie auch immer verflochten und eingebunden. Wenn der öffentliche Grund der öffentlichen Hand gehört, dann kann ein Grundstückseigentümer in der Regel nicht verhindern, daß seine vom öffentlichem Grund einsehbaren Gebäude von dort fotografiert werden. Wenn aber die Stadt allerdings ein wirtschaftliches Interesse an den Einnahmen des Gebäudeinhabers hat, z. B. einer Gesellschaft oder Regiebetriebes, dann kann und wird sie einiges regeln und verbieten. Ein Beispiel für die "Macht" der Städte genannt, das allen bekannt ist und in wohl jeder deutschen Stadt so gehandhabt wird: Gewerbliche Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze, z. B. durch Kioske unterliegt in der Regel der Genehmigung durch das Ordnungsamt, verbunden meist mit einfachen Verwaltungsgebühren bis hin zu saftigen Konzessionsabgaben. Z. B.Plakatieren für gemeinnützige Zwecke - die andere Seite der bildnerischen Gestaltung - darf man meist auch nicht wo und wie man will. Und solche "Spielchen" werden dann auch auf öffentlichem Grund - der der Stadt gehört - ganz locker zu Gunsten der "Gebäudeinhaber" gehandhabt, wenn die Stadt ein eigenes wirtschaftliches Interesse durch einer Erfolgsbeteiligung bei dem Grundstückseigentümer hat. Und wenn denn der Messegesellschaft die Straße gar "gehört" - rein rechtlich kann da der Fotograf wenig machen. Wieweit das "Hausrecht" von der Messegesellschaft mit welchen Beschränkungen an wen abgetreten hat - das ist im Prinzip egal - die Messegesellschaft wird Ihre Interessen schon abgesichert haben. Diese Straße ist vermutlich "für den öffentlichen Verkehr freigegeben" unentgeltlich, vielleicht als "Zubringer" zum Messegelände, zu nutzen. Hier kann die Messegesellschaft als Eigentümer - im Zweifel im einfachen "Kurzschluß" mit der Stadt bestimmen, was auf dieser Straße ohne "Cash" nicht erlaubt ist, z. B. das Fotografieren generell, und speziell der Messeturm. Zu klären wäre noch - was darf wer bei Verstößen gegen die Rechte der Messegesellschaft. Das gibt einen Rattenschwanz an Klärungsbedarf: Wußte der Fotograf... wurde er darauf aufmerksam gemacht ... wurde ihm anschließend etwas untersagt ... Viel Spaß beim Ausloten. LG LF Link to post Share on other sites More sharing options...
media Posted January 14, 2007 Share #17 Posted January 14, 2007 das ausländische Recht geht teils noch weiter.....so ist es z.B. nicht erlaubt in einigen Städten ein Dreibeinstativ zu nutzen......... Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Leicas Freund Posted January 14, 2007 Share #18 Posted January 14, 2007 das ausländische Recht geht teils noch weiter.....so ist es z.B. nicht erlaubt in einigen Städten ein Dreibeinstativ zu nutzen......... Diese Regelung ist nachvollziehbar - die Stadt will ggf. an den gewerblichen Postkartenfotos verdienen. Die wurden früher mit 10x15-Kameras auf Stativ gemacht. Und stell Dir vor - es gibt so gar Städte, da muß man für das normale Parken am Straßenrand als einfacher Bürger je Stunde 1 Eur zahlen. Auch noch, wenn man die Kfz-Steuer bereits entrichtet hat. LG LF Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 14, 2007 Share #19 Posted January 14, 2007 Wir sehen die Auswüchse des Photographierverbots und lächeln, zurecht. Mit einem Lächeln ist es aber nicht getan, wenn wir uns den Auswüchen der Photographierwut ausgesetzt sehen, besonders in Ausstellungen, an beliebten Orten, in Kirchen und Museen; es wird geblitzt und das in völlig sinnloser Weise. Und meint jemand, man sehe komisch aus, hält er uns die Linse vors Gesicht und konterfeit einen ab. Manche Beispiele solcher Geschmacklosigkeiten kann man in diesem Forum finden. Das richtige Maß scheint schwer zu finden zu sein, sowohl für die Gralshüter von Kulturgut oder Rechten als auch für die Photographen. str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest qlaus Posted January 14, 2007 Share #20 Posted January 14, 2007 näher ging's nicht..... jo, so ähnlich hätte es werden sollen. Das mit den Grundstücksgrenzen sehe ich mir beim nächsten Mal an. Schreiben werde ich nix, vergeudete Zeit. Gruß, Klaus Link to post Share on other sites More sharing options...
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