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Dumme Frage zu Makroobjektiven und Naheinstellgrenzen


nhabedi

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Ich habe mich bisher nie mit Makroobjektiven beschäftigt. Wenn ich aber in der Beschreibung des Leica-Objektivs für MicroFourThirds hier

 

Lumix Digitalkameras - G Micro System - H-ES045E - Übersicht - Deutschland & Österreich

 

z.B. lese, daß die Naheinstellgrenze 15 cm ist und das Objektiv selbst ca. 62,5 mm lang ist, dann frage ich mich, ob die 15 cm ab Sensorebene oder ab Objektiv gemeint sind. Würde ja schon einen Unterschied ausmachen. Benutzen da alle Hersteller dieselbe Konvention?

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Gute Frage. Mit der Formulierung "Entfernungen von Unendlich bis 0,15 m (1:1)" würde ich auf "gemessen ab Sensorebene" tippen. Aber man weiß ja nie ...

Hast Du schon bei Panasonic nachgefragt?



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Die Nahgrenze bezieht sich IMMER ab Film- bzw. Chipebene.

 

Übrigens bei allen Herstellern...

 

Danke, das ist doch mal 'ne klare Aussage.

 

Und da wir gerade dabei sind: "Abbildungsmaßstab 1:1" bzw. "Vergrößerung 1x" bedeutet dann, daß ich einen MicroFourThirds-Sensor (oder ein anderes Objekt der gleichen Größe) im Abstand 15cm fotografiert formatfüllend auf dem Sensor der Kamera hätte?

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.... es sei denn die Angabe bezieht sich auf die Entfernung des Motivs von der Frontlinse (inzwischen, meine ich, häufiger gebraucht).

Wobei, so meine Feststellung, die Angaben zu den versch. Merkmalen der Kameras (noch mehr bei den Knipsen) immer spärlicher werden. Die Angabe der Lichtstärke des Objektivs z.B. oder auch der Brennweitenbereich, die wirkliche Sensor-Größe, eine Auslöseverzögerung, auch die stufenweise oder kontinuierlliche Entfernungsmessung....das alles interessiert wohl nicht mehr so und oftmals wissen die Verkäufer auch nicht worum es bei diesen Dingen geht.

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Danke, das ist doch mal 'ne klare Aussage. ...


Ist aber leider falsch. Begriffe wie "Naheinstellgrenze", "minimale Aufnahmeentfernung", "Entfernung bis 0,15m" werden eben auch von den Werbeabteilungen benutzt. Ein bekannter Hersteller bewirbt aktuell eine Kamera mit der Aussage "Minimale Aufnahmeentfernung: 1cm". Das kann nicht ab Film-/Sensorebene gemessen sein.

Und vor dem Hintergrund solcher Marketing-Mißgeschicke würde ich dabei bleiben: Die Formulierung "Entfernungen von Unendlich bis 0,15 m (1:1)" bezieht sich wahrscheinlich auf die Sensorebene ... nur sicher wäre ich mir nicht.




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Und da wir gerade dabei sind: "Abbildungsmaßstab 1:1" bzw. "Vergrößerung 1x" bedeutet dann, daß ich einen MicroFourThirds-Sensor (oder ein anderes Objekt der gleichen Größe) im Abstand 15cm fotografiert formatfüllend auf dem Sensor der Kamera hätte?

Der Abbildungsmaßstab 1:1 heißt, dass ein Objekt auf dem Sensor in natürlicher Größe erscheint. Formatfüllend nur dann, wenn das Objekt genau so groß ist wie der Sensor. Dies ist völlig unabhängig vom Format.

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Ist aber leider falsch.

In wiefern? Die Naheinstellgrenze - und nur um diesen Begriffs geht's! - wird stets ab Film- bzw. Chipebene angegeben.

 

Andere Begriffe sind hier nicht von Belang oder nur irreführend...

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In wiefern? Die Naheinstellgrenze - und nur um diesen Begriffs geht's! - wird stets ab Film- bzw. Chipebene angegeben.

Andere Begriffe sind hier nicht von Belang oder nur irreführend...


Auch falsch. Die Formulierung im verlinkten Text heißt "alle Entfernungen von Unendlich bis 0,15 m (1:1)". Erst wenn man das Datenblatt zum Objektiv bemüht, liest man den Begriff "Nahgrenze" (nicht: Naheinstellgrenze !).

Wenn überhaupt geht es also in erster Linie um den Begriff "Entfernung", in zweiter Linie um den Begriff "Nahgrenze". Der Begriff "Naheinstellgrenze" wurde zwar vom OP gebraucht, kommt aber im Panasonic-Text nicht vor. Ich möchte deshalb nicht so überzeugt wie Sie auf bestimmte Produkteigenschaften schließen wollen. Wenn Sie es können: Umso besser.



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Wenn überhaupt geht es also in erster Linie um den Begriff "Entfernung", in zweiter Linie um den Begriff "Nahgrenze".

Auch falsch!

 

Im Ausgangsthread ist ausdrücklich von "Naheinstellgrenze" die Rede und nicht von "Entfernung"! Man möge bitte dort nachlesen!

 

"Die Naheinstellgrenze ist der minimale Abstand zwischen Objekt und Bildebene, auf die ein Objektiv noch scharfstellen kann!" Aus Naheinstellgrenze - olypedia.de

 

P.-.S.: Bildebene = Film- bzw. Sensorebene

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Auch falsch! ...


Sagen Sie mal, lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? Scheinbar nicht.

(Jetzt bremsen Sie sich bitte mal ein bisschen in Ihrem Eifer, lesen meinen Beitrag nochmal genau durch ... und dann melden Sie sich nochmal.)


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Sagen Sie mal, lesen Sie eigentlich, was ich schreibe? Scheinbar nicht.

 

(Jetzt bremsen Sie sich bitte mal ein bisschen in Ihrem Eifer, lesen meinen Beitrag nochmal genau durch ... und dann melden Sie sich nochmal.)

Ah, ein bisschen eingeschnappt, weil nicht alles so schön stimmt?

 

Aber unzutreffenden Unterstellungen bessern die Geschichte leider nicht...

 

Kehren wir lieber zum Thema zurück!

 

Für das Leica DG Macro-Elmarit 2.8/45 wird als Nahgrenze (= Naheinstellgrenze) 15 cm angegeben (Leica DG Macro-Elmarit 2,8/45 mm Asph. OIS | photoscala). Wenn man nachmisst, bezieht sie sich - wie ich schon oben gesagt habe - auf die Sensorebene.

 

Ich denke, das damit alle Unklarheiten beseitigt sind.

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Ah, ein bisschen eingeschnappt, weil nicht alles so schön stimmt?

Aber unzutreffenden Unterstellungen bessern die Geschichte leider nicht...

Kehren wir lieber zum Thema zurück!

Für das Leica DG Macro-Elmarit 2.8/45 wird als Nahgrenze (= Naheinstellgrenze) 15 cm angegeben (Leica DG Macro-Elmarit 2,8/45 mm Asph. OIS | photoscala). Wenn man nachmisst, bezieht sie sich - wie ich schon oben gesagt habe - auf die Sensorebene.

Ich denke, das damit alle Unklarheiten beseitigt sind.


Sie haben meinen Beitrag ganz offensichtlich immer noch nicht gelesen. Würden Sie die Beiträge anderer Forenten lesen, anstatt hier nur peinliche, selbstverliebte und besserwisserische Auftritte abzuliefern, dann hätten Sie bereits sehr viel weiter oben zur Kenntnis genommen, dass
  • niemand der Erklärung des Begriffs "Naheinstellgrenze" widerspricht. (Darum ging es auch überhaupt nicht.)
  • zahlreiche Unternehmen in Ihren Marketing-Aussagen den Begriff "Naheinstellgrenze" eben nicht verwenden. Statt dessen verwenden diese Unternehmen missverständliche Begriffe wie "Aufnahmeentfernung" o.ä.
  • der Bergriff "Naheinstellgrenze" auch von Panasonic nicht verwendet wird.
  • es nicht absolut sicher ist, dass Panasonic mit "Entfernung" das gleiche meint wie Sie und ich mit "Naheinstellgrenze" ... obwohl es wahrscheinlich ist (siehe meinen Beitrag #2)
  • auch anderen Forenten aufgefallen ist, dass die Angaben der Hersteller sich gelegendlich auf den Abstand Frontlinse-Objekt beziehen, was zu den oben angesprochenen Unsicherheiten führen kann.



Führen Sie sich also bitte nicht so auf! Lesen Sie lieber etwas sorgfältiger!



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Sie haben meinen Beitrag ganz offensichtlich immer noch nicht gelesen. Würden Sie die Beiträge anderer Forenten lesen, anstatt hier nur peinliche, selbstverliebte und besserwisserische Auftritte abzuliefern, dann hätten Sie bereits sehr viel weiter oben zur Kenntnis genommen, dass

  • niemand der Erklärung des Begriffs "Naheinstellgrenze" widerspricht. (Darum ging es auch überhaupt nicht.)
  • zahlreiche Unternehmen in Ihren Marketing-Aussagen den Begriff "Naheinstellgrenze" eben nicht verwenden. Statt dessen verwenden diese Unternehmen missverständliche Begriffe wie "Aufnahmeentfernung" o.ä.
  • der Bergriff "Naheinstellgrenze" auch von Panasonic nicht verwendet wird.
  • es nicht absolut sicher ist, dass Panasonic mit "Entfernung" das gleiche meint wie Sie und ich mit "Naheinstellgrenze" ... obwohl es wahrscheinlich ist (siehe meinen Beitrag #2)
  • auch anderen Forenten aufgefallen ist, dass die Angaben der Hersteller sich gelegendlich auf den Abstand Frontlinse-Objekt beziehen, was zu den oben angesprochenen Unsicherheiten führen kann.

Führen Sie sich also bitte nicht so auf! Lesen Sie lieber etwas sorgfältiger!

Guter Mann,

 

es ging hier um OTon- des Threaderstellers:

"z.B. lese, daß die Naheinstellgrenze 15 cm ist und das Objektiv selbst ca. 62,5 mm lang ist, dann frage ich mich, ob die 15 cm ab Sensorebene oder ab Objektiv gemeint sind. Würde ja schon einen Unterschied ausmachen. Benutzen da alle Hersteller dieselbe Konvention?"

 

Da Sie aber das Ausgangsthema notorisch ignorieren und Falschaussagen verbreiten, nur so viel zu Ihrer Information:

- Es geht dem Poster um das µFT-System

- Panasonic verwendet sehr wohl den Begriff Naheinstellgrenze (habe ich oben verlinkt). Wenn das nicht reicht, dann hier: heise online-Preisvergleich: Panasonic/Leica Objektiv DG Macro-Elmarit 45mm 2.8 ASPH OIS (H-ES045E) / Deutschland

- Im Handbuch der GH1 finden Sie auf Seite 79 die Referenzmarke zum Messen der Aufnahmeentfernung. Sie ist ebenfalls Messbasis für die Naheinstellgrenze. Diese Marke findet sich auf vielen, wenn nicht den meisten Kameras. Bei der GH1 findet sie sich links oben neben dem Knopf für AFS/AFC/MF, falls Sie diese Kamera überhaupt besitzen.

- Sie werfen die klar definierten Begriffe Naheinstellgrenze (ab Sensor) und Arbeitsabstand (Frontlinse - Objekt) in einen Topf bzw. durcheinander.

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Wenn alle Hersteller so schlau wären wie winsoft, dann müsste ich hier nichts schreiben. Leider sind viele Hersteller aber nicht so schlau wie winsoft. Und deshalb haben es die Anwender immer öfter mit zweifelhaften Angaben zu tun - auch beim Begriff "Naheinstellgrenze". Eine "Naheinstellgrenze von ca. 1 cm" ist zumindest sehr unwahrscheinlich.

Belegstelle:
Canon Powershot A620 PowerShot - Canon Deutschland

Nur darum ging's mir.


@winsoft: Bitte erst lesen und verstehen. Dann schreiben.


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na, vertragt Euch :)

 

die Begriffe werden nun mal von den Herstellern für unterschiedliche Inhalte benutzt, was soll's, im Kontext dazu weiß jeder was gemeint ist.

 

Zur Begriffsverwirrung gibt's in der Fotografie viele Beispiele, nur ein paar davon: Gegenlichtblende/Sonnenblende/Störlichtblende oder Schärfentiefe/Tiefenschärfe ....

 

 

Gerd müßte eigentlich die 'richtigen und definierten' Begriffe kennen, vielleicht kann er aushelfen;)

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