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Vergleich mit Leica gescheitert


Holger1

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Nachdem der Vergleich an nur einem von 15 Klägern gescheitert ist, vermute ich mal, daß die Gerichtsentscheidung annähernd auf der Linie des Vergleichsvorschlags liegen wird.

 

Aber was soll’s – das ist ganz klar ein Problem anderer Leute.

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So einfach ist es leider wohl nicht, denn es waren noch drei Kläger, die nicht einverstanden waren. Außerdem meinte das Gericht, dass der Beschluss der Hauptversammlung über die Zwangsabfindungen nicht rechtmäßig gewesen wäre.

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Nachdem der Vergleich an nur einem von 15 Klägern gescheitert ist, vermute ich mal, daß die Gerichtsentscheidung annähernd auf der Linie des Vergleichsvorschlags liegen wird.

 

Hier irrt der Meister. Wenn Vorsitzende der Kammer das Aktienrecht verletzt sieht, dann ist es egal, ob einer, fünfzehn oder tausend Anleger sich übervorteilt sehen.

 

Diese Rechtsverletzung hätte nur durch einen Vergleich "geheilt" werden können.

 

H.

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So einfach ist es leider wohl nicht, denn es waren noch drei Kläger, die nicht einverstanden waren. Außerdem meinte das Gericht, dass der Beschluss der Hauptversammlung über die Zwangsabfindungen nicht rechtmäßig gewesen wäre.

Beim zitierten HR-Bericht war nur von einem die Rede, aber wie auch immer: Wenn das Gericht der Meinung wäre, daß der Beschluß der Hauptversammlung rechtens war, dann würden sie die Klagen abweisen und Leica müßte sich gar nicht auf einen Vergleich einlassen. Hier geht es darum, den Klägern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und wenn die überwiegende Mehrheit der Kläger meint, daß der Vergleichsvorschlag das gewährleistet, hat das Gericht eigentlich keinen Grund, darüber hinaus zu gehen. Andere Auffassungen einzelner Kläger bleiben diesen unbenommen. Wie das Gericht aber wirklich entscheiden wird, weiß man bekanntlich erst hinterher.

 

Und ich bleibe dabei: Das ist ein Problem anderer Leute. Oder ist hier einer der Kläger anwesend?

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Und ich bleibe dabei:

 

Dein trotziger Standpunkt mag Dich ja ehren, aber wenn das Gericht schon deutlich hat durchlicken lassen, dass es den Beschluss der HV für unrechtmäßig hält, dann kann es gar nicht mehr im Sinne des Beschlusses entscheiden.

 

Dass Dich dies nicht weiter interessiert, mag ja sein, aber es ist für LEICA wohl nicht ganz unbedeutend, oder?

 

H.

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Ich bin zwar Ausländer und daher schon deshalb kein Fachmann für deutsches Aktienrecht. Aber mir scheint die entscheidende Frage, ob die Vorgangsweise bei der Hauptversammlung rechtlich einwandfrei war oder nicht, wie der Richter andeutet.

 

Die Frage, ob man in einem Gerichtsverfahren einen Vergleich abschließt, hängt m. M. primär davon ab, welchen Kompromiss Kläger und Beklagte® spät aber doch (nachdem sie irhen Rechtsanwälten unnötig viel Geld in den Rachen geworfen haben) akzeptieren wollen und nicht so sehr von der Rechtslage.

 

Also spricht Vieles dafür, dass das Urteil doch wohl zu Gunsten der klagenden Kleinaktionäre ausfallen wird, denke ich.

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