Jump to content

Fotografie demnächst ein Verbrechen?


Guest srheker

Recommended Posts

Guest srheker

Advertisement (gone after registration)

Ich kann es kaum glauben, da wird hier tatsächlich ein ganzer Thread gelöscht, nur weil irgendwer mit völlig unfundierten Argumenten behauptet man dürfe keine Fotos machen auf denen man Menschen in Häusern sehen könnte und schon der Versuch sei strafbar und ein Forum in dem man diese Bilder sieht, respektive der Betreiber, mache sich selbst strafbar?

 

Wohin soll das führen, wenn wegen solchem Quatsch, der mit deutschen Gesetzen nichts zu tun hat, in Fotoforen Bilder gelöscht werden?

 

Heißt das, daß es stimmt, daß das hier Gültigkeit erlangt, nur weil es jemand sagt?

 

Schon der Versuch ein Bild von öffentlichem Grund zu machen bei dem ein Haus drauf ist, das Fenster hat, durch die man was vom Inneren sehen könnte, soll strafbar sein?

 

Damit wäre Fotografie draußen nurnoch außerhab der Bebauung und in Gegenden mit fensterloser Bebauung legal?

 

Und, was ist denn "der Versuch ein Bild" zu machen? Die Kamera umhängen zu haben oder die aus der Tasche zu holen? Reicht ein Blick durch den Sucher, um sich strafbar zu machen?

 

Wo ist denn die Panoramafreiheit geblieben?

 

Wie kann man erwarten, weiterhin fotografieren zu dürfen, wie sollen Kameras legal bleiben, wenn Fotografen in Fotoforen an vorderster Front an der Kriminalisierung der Fotografie mitarbeiten? Wenn sie selbst allgegenwärtig so tun als wäre schon der Besitz oder das Führen einer Kamera vergleichbar mit der Vorbereitung einer Straftat oder sogar dem Versuch der Tatbegehung.

 

Wie kann man in einem Fotoforum weiterhin Portraits zeigen, wenn man sich nicht traut Bilder stehen zu lassen auf denen irgendwo eine nicht zu identifizierende Person ist?

 

Wenn ich jetzt unter jedes Portrait, jedes Bild auf dem irgendwo irgendwer steht, hier schreibe "Das ist aber strafbar!" werden die dann alle gelöscht?

 

Sind nicht mehr unsere Gesetze und Gerichte maßgeblich, sondern reicht es, wenn einer einfach behauptet etwas wäre verboten und dann tun wir alle so als wäre das so?

Link to post
Share on other sites

Guest srheker
wieso wundert Dich das? Wir sind doch schon einen ganzen Schtritt weiter!

 

Ich finde es erschütternd, daß gerade (Amateur-)Fotografen so eifrig dran arbeiten Fotografie außerhalb der eigenen vier Wände und des VHS-Aktfoto-Seminars zu kriminalisieren und abzuschaffen, statt den allgegenwärtig proklamierten Falschinformationen wo, wie und wann Fotografie verboten, strafbar oder sonst was sein soll, entgegenzutreten.

 

Das was mancher da betreibt und an Forderungen aufstellt kann eigentlich nur zu einem völligen Verbot der Fotografie führen.

 

Man muß sich nur mal überlegen, daß hier heute die Behauptung aufgestellt wurde schon der Versuch ein Bild zu machen, bei dem man etwas vom Inneren eines Hauses sehen könnte sei strafbar. (Und das Bild um das es ging war eine Aufnahme bei der jemand mit einem 50er ein riesiges Hotel auf der anderen Seite eine Flusses fotografiert hatte, es geht hier nicht um den Paparrazo mit 600er Tele im Gebüsch!)

 

Wie soll denn der Versuch ein solches Bild zu machen aussehen? Mit einer Kamera auf der gegenüberliegenden Seite des Flusses aufgegriffen werden? Das ist dann schon strafbar?

 

Wie kann man normale Bürger vor solchen Straftaten schützen? Doch nur indem man Fotografie verbietet.

 

Sollte das das Ziel sein?

Link to post
Share on other sites

 

Wie kann man normale Bürger vor solchen Straftaten schützen? Doch nur indem man Fotografie verbietet.

 

Sollte das das Ziel sein?

 

 

Das böse Bild in der entschärften Variante:

 

Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here…

Simply register for free here – We are always happy to welcome new members!

 

 

Ansonsten: Du sollst dir kein Bildnis machen:

 

 

 

 

Bei diesen beiden Bildern handelt es sich um "karikierende künstlerische Darstellungen", die entsprechend den Forumsregeln angefertigt wurden, der Autor beruft sich ausdrücklich auf Art. 5, Abs. 3 GG.

 

 

lg ;)

  • Like 9
Link to post
Share on other sites

Guest srheker
Oh, da habe ich hier wohl was verpasst. Könnt ihr mir mal einen Link posten, wo ich die Regeln bzgl. der Fenster nachlesen kann?

 

 

Tja, das dürfte schwierig werden, denn meines Wissens nach sind die im gelöschten Thread zum ersten Mal so publiziert/postuliert worden.

 

Ich hatte da auch darum gebeten mal ein passendes Gesetz, Urteil oder was auch immer als Beleg zu nennen.

 

Aber dazu kam es nicht, weil das scheinbar schon gereicht hat den ganzen Thread verschwinden zu lassen.

 

Das draußen irgendwelche Leute meinen durch ihre Anwesenheit ein Fotoverbot für ganze Stadtteile aussprechen dürfen zu können, daran hat man sich ja schon gewöhnt, aber daß sowas jetzt auch in Fotoforen geht und dazu führt, daß ganze Threads verschwinden, ist schon beängstigend.

Link to post
Share on other sites

Advertisement (gone after registration)

Ich kann es kaum glauben, da wird hier tatsächlich ein ganzer Thread gelöscht, nur weil irgendwer mit völlig unfundierten Argumenten behauptet man dürfe keine Fotos machen auf denen man Menschen in Häusern sehen könnte und schon der Versuch sei strafbar und ein Forum in dem man diese Bilder sieht, respektive der Betreiber, mache sich selbst strafbar?

 

Hier ja.

 

Aber zum Thema: Aus meiner Sicht könnte hier wohl § 23 KunstUrhG greifen. Demnach ist die Person sicher nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit zu sehen. Der gemachte Ausschnitt ist eher ein Problem und somit die Löschung (Bild 2) durch den Betreiber des Forums zu verstehen.

Den gesamten Thread zu löschen verstehe ich nicht. Das wäre einmal mehr eine "interessante" Rechtsdiskussion geworden :D

 

PS. Fröhliches vergrößern:

 

POUL WEBB: Andreas Gursky photography

Edited by artisan
Link to post
Share on other sites

Guest glasses
Ich kann es kaum glauben, da wird hier tatsächlich ein ganzer Thread gelöscht, . . . . . . ?

 

I thought where was the thread. Thanks for the information.

Link to post
Share on other sites

Guest glasses

windows without people :)

Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here…

Simply register for free here – We are always happy to welcome new members!

Link to post
Share on other sites

Guest srheker
Hier ja.

 

Aber zum Thema: Aus meiner Sicht könnte hier wohl § 23 KunstUrhG greifen. Demnach ist die Person sicher nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit zu sehen. Der gemachte Ausschnitt ist eher ein Problem und somit die Löschung durch den Betreiber des Forums zu verstehen.

 

 

Nicht wirklich, denn da konnte man sehen: da steht wohl eine Frau.

 

Aber für das zum Tragen kommen eines Persönlichkeitsrechts muß eine Person anhand des Bildes identifizierbar sein. Und das war da nun wirklich nicht mehr möglich.

 

Das wurde ja auch im Thread diskutiert, sollte demjenigen der ihn gelsöcht hat also bekannt gewesen, sein, falls er ihn vor dem Löschen gelesen hat...

Link to post
Share on other sites

Aber für das zum Tragen kommen eines Persönlichkeitsrechts muß eine Person anhand des Bildes identifizierbar sein. Und das war da nun wirklich nicht mehr möglich.

Nicht nur.

Wenn eine Person sich selbst erkennt (oder von Bekannten erkannt wird), gilt das Gesetz ebenso. Dabei reicht es aus, dass die Person von Dritten anhand von Merkmalen erkannt wird. (Bezogen auf den Ausschnitt.)

Link to post
Share on other sites

Guest srheker
Schon das Theater um Google-Streetview hat mir klar gemacht, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir in den absurden Zustand kommen, daß zwar jeder eine teure Kamera hat, wir sie aber nicht mehr benutzen dürfen.

 

 

Das perverse ist, daß irgendwelche Amateurfotografen da an der Spitze der Fotografiegegner stehen und sich an allen Orten vermeintlich wissend über das Recht am eigenen Bild und ähnliches ausblubbern. "Und wenn das sogar Fotografen sagen, dann muß es ja stimmen, daß ich das Fotografieren verbieten kann, wenn es mich auf dem Marktplatz stört."

 

Mir hat neulich ein dpa-Fotograf erzählt, daß man ihn als Kinderpornographen festgehalten hat und an die Polizei übergeben wollte, weil er den Kindertrachtenumzug irgendeines Brauchtumsverbandes fotografiert hat.

 

Klar, wer 2 Nikon D3 umhängen hat, ist ein pädophiler Spanner.

 

Diese sonderbaren Männer die mit kleinen Videokameras in der Hand auf Veranstaltungen wie dem Museumsuferfest in Frankfurt Frauen in kurzen Röcken nachsteigen und unter die Röcke filmen, die fallen den selbsternannten Sheriffs und Sittenwächtern garnicht auf, die sind ja mit den Fotografen beschäftigt...

 

 

Mein absoluten Streetview-Helden sind übrigens diese Gruppe Rentner, die es eine unverschämtheit finden, daß man von der Straße aus ihre Häuser sehen kann (wahrscheinlich muß der Postbote in der Straße eine Augenbinde tragen) und die hier die sich mit Gruppenbild, Adresse und allen Namen in ihre Lokalzeitung gedrängt haben, um ihrer Sorge Ausdruck zu verleihen, daß Diebe per Streetview zu ihren mit Wertgegenständen vollgestopften Häusern finden könnten.

 

Street View Fighting Men and Rentner

 

 

Gleich gefolgt von den Leuten die sich google Maps als Protestplatform gegen Streetview erkoren hatten.

Link to post
Share on other sites

Guest srheker
Nicht nur.

Wenn eine Person sich selbst erkennt (oder von Bekannten erkannt wird), gilt das Gesetz ebenso. Dabei reicht es aus, dass die Person von Dritten anhand von Merkmalen erkannt wird. (Bezogen auf den Ausschnitt.)

 

Nein, das stimmt so nicht und ist auch einer dieser Mythen.

 

Betrachte das doch mal andersrum. Wie sollte die Dame denn, nur anhand des Bildes, beweisen, daß sie das ist? Da bringe ich ihr tausende blonde Frauen mit schwarzem BH bei, die genauso zu dem Bild passen.

 

Wenn der Richter die Dame auf dem Bild nicht als die wiedererkennen kann die da vor ihm steht und klagen will, dann ist das an der Stelle zu Ende.

 

Es würde auch kein Richter die Dame anhand dieses Bildes, wenn das z.B. in dieser Qualität aus einer Überwachungskamera einer Bank käme, wegen Bankraubes verurteilen können.

 

Dass sich eine Person erinnert irgendwo gewesen zu sein ist was anderes als sich selbst auf einem Bild zu erkennen.

 

Beispiel: das Bild hier, gestern für eine Geschichte über einen jugendlichen Straftäter aufgenommen, natürlich weiß "Daniel", daß er das ist und er erkennt sich natürlich auf dem Bild wieder. Er weiß aber auch wie er wirklich heißt obwohl der wirkliche Name nicht im Bild zu erkennen ist.

Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here…

Simply register for free here – We are always happy to welcome new members!

Link to post
Share on other sites

windows without people :)

 

Das ist aber ein gefährliches Bild... Die Leute, die in diesen Büros arbeiten, haben vergessen das Licht abzudrehen. Der Arbeitgeber kann dies nun nachvollziehen und die Mitarbeiter auf Schadenersatz klagen oder gar kündigen. Also ich weiss nicht... [ironie OFF :) ]

 

Warum wunderts Ihr Euch? In einer Gesellschaft, wo Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder RECHTE haben, ist dies nicht weiter erschütternd. Machen wir nette Urlaubsbilder von der Familie, mit kleinen Knipsen mit Gesichts- und Lachenerkennung (warum hat Leica sowas nicht?...) und wir bekommen keine Probleme. Vor nicht so langer Zeit war es eine Auszeichnung, wenn jemand fotografiert wurde - jetzt lauern überall Anwälte, die die vermeintlichen Rechte von fotografierten Personen für gutes Geld vertreten. Schöne neue Welt...

Die andere Seite ist jedoch: Es gibt leider "Fotografen", die wirklich nichts und niemanden Respektieren, aus 2 m ins Gesicht blitzen - da ist es auch nicht verwunderlich, wenn Fotografie und Fotografen per se in Verruf geraten.

Link to post
Share on other sites

Guest glasses
Das ist aber ein gefährliches Bild... Die Leute, die in diesen Büros arbeiten, haben vergessen das Licht abzudrehen. Der Arbeitgeber kann dies nun nachvollziehen und die Mitarbeiter auf Schadenersatz klagen oder gar kündigen. Also ich weiss nicht... [ironie OFF :) ]

 

. . . . .

 

Thanks for your subtle irony. :)

 

The light was on for the housecleaners!

Link to post
Share on other sites

Dabei könnte es so einfach sein:

 

Alles, wirklich alles über Bord werfen und vergessen, was man über Recht und Gesetz zu wissen glaubt. Dann neu lesen lernen - nämlich genau nur das lesen und verstehen was im Gesetzbuch steht. Das relativiert vieles. Denn von dem was wir über Recht und Gesetz zu wissen glauben, bleibt oft nur ein kleiner wahrer Kern mit viel Dichtung drumherum. Generell gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

 

Die relevanten Paragraphen hier kommen aus dem Urheberrecht.

 

Recht am eigenen Bild:

§ 22

 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

 

 

....und die Ausnahmen davon:

§ 23

 

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.

Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3.

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.

Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Soweit es das Ursprungsbild betrifft, trifft wohl eindeutig § 23 (1) 2 zu.

 

Zu der Ausschnittvergrößerung merkte ich gestern schon an, daß man die besser wieder löscht, denn der Ausschnitt macht die Person zu so etwas wie dem Bildmittelpunkt und nicht mehr zum Beiwerk.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

....und die Ausnahmen davon:

 

Soweit es das Ursprungsbild betrifft, trifft wohl eindeutig § 23 (1) 2 zu.

 

Zu der Ausschnittvergrößerung merkte ich gestern schon an, daß man die besser wieder löscht, denn der Ausschnitt macht die Person zu so etwas wie dem Bildmittelpunkt und nicht mehr zum Beiwerk.

 

 

Also wäre das Bild in voller Auflösung auch, und insbesondere als Druck, legitim. Der 100% Ausschnitt war eben ein Ausschnitt und erkennbar kein eigenständiges Bild, technisch bedingt, denn 9MB sind halt etwas heftig für eine Präsentation im Forum.

 

lg hg

Link to post
Share on other sites

Ladet Euch die Gesetze auf Eure Smartphones. Es gibt wunderbare Apps dafür, die man Klugscheißern prima unter die Nase halten kann. Ein Freund von mir hielt sich auf diese Weise unlängst ein paar übereifrige Werksschützer vom Hals. Er stand Hunderte Meter weg von dem Werk auf einer Anhöhe auf einem öffentlichen Parkplatz. Dort wollten sie ihm das Fotografieren verbieten. Gut wenn man solchen Leuten dann Paragraphen nennen und sie nach Paragraphen fragen kann.

 

Als die Jungs ihm dann unabhängig vom Gesetz Zwang androhten, schlug er vor, doch lieber die Polizei zu rufen, was die Wichtigtuer dann aber ablehnten. Sie zogen dann ab, natürlich nicht ohne noch ein paar leere Drohungen auszustoßen.

Edited by Unbekannter Photograph
Link to post
Share on other sites

Guest
This topic is now closed to further replies.
×
×
  • Create New...