Guest JanWelm1 Posted May 22, 2008 Share #1 Posted May 22, 2008 Advertisement (gone after registration) Klarheit und Durchblick Ist dies nun Panoramafreiheit oder ein Verstoß am "Recht am Bild" ? Sorry, Stefan, scheint mir aber geradezu bestens geeignet zu sein, um Klarheit zu verschaffen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted May 22, 2008 Posted May 22, 2008 Hi Guest JanWelm1, Take a look here Panoramafreiheit oder Recht am Bild. I'm sure you'll find what you were looking for!
Guest Posted May 22, 2008 Share #2 Posted May 22, 2008 Die Darstellung auf einem Windows-Rechner ist eine derartige Verfremdung des ursrpünglichen Werkes, daß damit sicherlich die Autorenrechte an den Bearbeiter fallen, aber ob das Windows- Layout durch das Bild derartig verändert wird, daß die Rechte daran verloren gehen, ist allerdings eine Frage, die ich nicht beantworten kann und bei einem so potenten Gegner auch nicht beantworten will. str. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest JanWelm1 Posted May 22, 2008 Share #3 Posted May 22, 2008 ;-) Dank dem Antwortenden. Irritierenden der Begriff "Gegner", da im Forumskontext wie im realen Lebenskontext nicht erklärbar, als Posse und Kritik nicht nachvollziehbar, allerdings durchaus denkbar. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest aquila Posted May 22, 2008 Share #4 Posted May 22, 2008 Hier handelt es sich ja um eine Person der Zeitgeschichte, das ändert die Gesetzeslage. Gruß Gregor Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Colt Seavers Posted May 22, 2008 Share #5 Posted May 22, 2008 Für Forschungs- und Lehrzwecke dürfen abnorme Bedienoberflächen abgebildet werden:p Die Aufwertung durch Leica-Prominenz macht den Le(h)r/n-Effekt aber schnell wieder zunichte. Link to post Share on other sites More sharing options...
feuervogel69 Posted May 22, 2008 Share #6 Posted May 22, 2008 es ist klar, daß hauptmotiv hier nur die leica m8 sein kann. diese hat ja nach umfangreichen diskussionen hier offensichtlich keinen status als "kunstwerk daß schützenswerten status hat". insofern sollte das bild legitim sein ;-) andrerseits ja das bild eindeutig zu forschungs- und lehrzwecken erstellt worden ist! ;-) lg matthias Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 22, 2008 Share #7 Posted May 22, 2008 Advertisement (gone after registration) Das Bild ist wohl zu Forschungs- und Lehrzwecke erstellt worden, aber Forschungsergebnisse und Lehrbücher dürfen auch nicht einfach abgedruckt werden. Bei der Bildwiedergabe muß, wie es hier geschehn ist und der Jurist sagt, Kunst von eigener und beachtlicher "Schöpfungshöhe" dabei sein. str. Link to post Share on other sites More sharing options...
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