Jump to content

Recommended Posts

Advertisement (gone after registration)

Hallo zusammen, 

ich wollte mir eine gebrauchte Leica Q3 zulegen. Der Verkäufer hat darauf hingewiesen die Kamera im Dezember 2023 gekauft zu haben und die Garantieverlängerung von einem Jahr aktiviert zu haben. Wenn ich nun aber die Kamera mit der Seriennummer in meinem Leica Account registriere sehe ich nichts von der Garantieverlängerung. 

Hat jemand Erfahrungen damit oder weiß ob zum einen die Garantieverlängerung übertragbar ist und zum anderen wo man dies prüfen kann ? 

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen

Link to post
Share on other sites

...guck: https://leica-camera.com/de-DE/garantiebedingungen

M.E. und üblicherweise ist die Garantievereinbarung an das Gerät und nicht an den Nutzer gekoppelt. Es kann auch nicht anders sein. Siehe KFZ Branche. Jedenfalls schliessen die Garantiebedingungen einen Nutzerwechsel nicht aus. Wichtig ist die Übergabe der vollständigen Dokumentation, also Rechnung, Papiere und Garantieverlängerung, an den Käufer. Ich sehe das sehr entspannt.

Link to post
Share on other sites

Ich stehe aktuell vor der gleichen Frage. Nach dem Kauf der Q3 will ich meine M10 verkaufen, die incl. Verlängerung der Garantie nach Registrierung durch mich Garantie bis 6/2025 hat. 
So steht es auch in meinem Leica account. Was ist, wenn ich sie dort lösche?

Gruß

Wolfgang

Link to post
Share on other sites

Normalerweise überträgt sich die Garantieverlängerung wenn der Käufer diese innerhalb der ersten 3 Monate nach Kauf aktiviert hat. Ist ja an die Kamera nicht an den Besitzer gekoppelt. Falls dies nicht der Fall ist kannst du dich beim Support melden. Ich habe eine Q3 mit Rechnung vom Dezember 23 gekauft. Der Besitzer hatte die Garantieverlängerung leider nicht aktiviert. Ich hab daraufhin Leica angeschrieben und nach Möglichkeiten einer nachträglichen Aktivierung der Garantieverlängerung gefragt. Sie wollten nur die Originalrechnung sehen und haben dann regulär ab diesem Datum die Garantieverlängerung zugeschaltet. Sieht also jetzt aus wie als hätte ich die 3 Monate danach aktiviert incl. LFI Probeabo. Super fairer Service von Leica wie ich finde. 

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

Gewährleistung und Garantie sind an Personen gebunden und nicht an Geräte. Geräte können keine Verträge schließen. Aber bei einem Verkauf eines Gerätes wird beides stillschweigend mit übertragen. Die Hersteller akzeptieren das, so dass faktisch eine Gerätegarantie besteht. Die Garantieverlängerung nach Registrierung wird allerdings deswegen gegeben, weil wir als Kunden Leica unsere Daten geben. Die Daten eines Zweit Käufers bekommt Leica in diesem Fall nicht automatisch. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie deswegen Ansprüche aus einer Garantieverlängerung ablehnen. Zur letzten Sicherheit könnte man aber bei Leica fragen.

  • Thanks 2
Link to post
Share on other sites

vor einer Stunde schrieb elmars:

Gewährleistung und Garantie sind an Personen gebunden und nicht an Geräte. Geräte können keine Verträge schließen. ...

Ein Satz für den BGB-Einsteigerunterricht; den mag ich. 

Link to post
Share on other sites

Advertisement (gone after registration)

vor einer Stunde schrieb elmars:

Gewährleistung und Garantie sind an Personen gebunden und nicht an Geräte. Geräte können keine Verträge schließen. Aber bei einem Verkauf eines Gerätes wird beides stillschweigend mit übertragen. Die Hersteller akzeptieren das, so dass faktisch eine Gerätegarantie besteht. Die Garantieverlängerung nach Registrierung wird allerdings deswegen gegeben, weil wir als Kunden Leica unsere Daten geben. Die Daten eines Zweit Käufers bekommt Leica in diesem Fall nicht automatisch. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie deswegen Ansprüche aus einer Garantieverlängerung ablehnen. Zur letzten Sicherheit könnte man aber bei Leica fragen.

Hab besten Dank für deine Rückmeldung, ich werde mich wirklich bei Leica vergewissern.

 

Gruß

Wolfgang

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Am 9.8.2024 um 14:09 schrieb elmars:

Gewährleistung und Garantie sind an Personen gebunden und nicht an Geräte. Geräte können keine Verträge schließen. 

Das ist nicht richtig. Hier meine Einschätzung-

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Bestimmungen zur Gewährleistung, jedoch regelt es nicht direkt die Übertragbarkeit der Gewährleistung beim Weiterverkauf eines Geräts. Stattdessen definiert es allgemeine Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung und des Verkaufs.

Die relevanten Paragraphen im BGB zur Gewährleistung sind:

  1. § 433 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag: Hier wird der Kaufvertrag definiert und die grundlegenden Pflichten von Käufer und Verkäufer beschrieben.

  2. § 434 BGB - Sachmangel: Dieser Paragraph definiert, was unter einem Sachmangel zu verstehen ist.

  3. § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln: Hier sind die Rechte des Käufers aufgeführt, wenn eine Sache mangelhaft ist (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz).

  4. § 438 BGB - Verjährung der Mängelansprüche: Dieser Paragraph regelt die Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

Diese Paragraphen beschreiben jedoch die Beziehung zwischen dem ursprünglichen Verkäufer und dem Käufer. Die Frage der Übertragbarkeit der Gewährleistung beim Weiterverkauf eines Geräts wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Garantiebedingungen der Hersteller geregelt, nicht explizit im BGB.

WICHTIG: Im Allgemeinen gilt die Gewährleistung als gerätegebunden und kann daher von einem neuen Besitzer in Anspruch genommen werden, solange die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist und die notwendigen Nachweise (z.B. Kaufbeleg) vorliegen. Die spezifischen Garantiebedingungen des Herstellers können jedoch zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen enthalten.

Da Leica in den eigenen Garantiebedingungen hierzu keine anders lautende Regelung getroffen hat, gilt das o.g. Verfahren.

https://leica-camera.com/de-DE/garantiebedingungen/photo-und-sportoptik

Also Relax

  • Thanks 1
Link to post
Share on other sites

Das ist nur faktisch richtig, nicht rechtlich. Beschäftige Dich bitte mit Abtretung von Rechten, aber nicht durch googeln, sondern mit Hilfe juristischer Fachliteratur. Wirklich gute juristische Fachliteratur versteckt sich leider fast ausnahmslos hinter Bezahlschranken. Nur Urteile sind vielfach frei zugänglich.

Aber die Lösung hast Du schon angedeutet. Leica verlangt den Kaufbeleg. Den hat der Käufer. Gibt er ihn an seinen Käufer weiter, ist damit eine stillschweigende Abtretung von Gewährleistung und Garantie (beides sind verschiedene Dinge) verbunden. 

Link to post
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
  • Recently Browsing   0 members

    • No registered users viewing this page.
×
×
  • Create New...