X_Beliebiger Posted February 15, 2018 Share #21 Posted February 15, 2018 Advertisement (gone after registration) Warum emfandest Du bitte eine sachliche Anmerkung von XOONS als Provokation? Genau da liegt der Hund nämlich begraben. Ich sage nur "Kritikfähigkeit", die hier so vielbesungene ... 2 Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted February 15, 2018 Posted February 15, 2018 Hi X_Beliebiger, Take a look here Was denkt sie wohl?. I'm sure you'll find what you were looking for!
becker Posted February 15, 2018 Share #22 Posted February 15, 2018 (edited) Lieber Jozef, ich weiß nicht ob es im Schwyzerdütsch die Begriffe Besserwisser oder Schulmeister gibt. Hier im Forum muss man lernen, sie zu ertragen. Nun jammer mal nicht sei, dankbar das überhaupt jemand hier noch mitmacht und nicht nur geschleimt wird. Edited February 15, 2018 by becker Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest 10511 Posted February 15, 2018 Share #23 Posted February 15, 2018 Ich sage nur "Kritikfähigkeit", die hier so vielbesungene ... Ich bin kein Kirchengänger, muss ich gestehen, deshalb kann ich Unterstellung und Kritik nicht auseinander hallten. Link to post Share on other sites More sharing options...
X_Beliebiger Posted February 15, 2018 Share #24 Posted February 15, 2018 Diese Nonne war Äpfel kaufen. Ich habe sie mit der Leica III ungefragt erwischt! Erst am Negativ fiel mir dann auf, dass der Standbetreiber sein blödes Apfelschild direkt in meiner Schusslinie angebracht hatte. Auf diesen Mangel am nächsten Tag angesprochen, reagierte er überhaupt nicht kritikfähig. Soviel zum Thema Kirche und Kritikfähigkeit! Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! . 6 Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! . ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/281685-was-denkt-sie-wohl/?do=findComment&comment=3461985'>More sharing options...
Guest 10511 Posted February 15, 2018 Share #25 Posted February 15, 2018 Vielleicht wäre dir das Schild ja bei deiner MP aufgefallen! die IIIer haben ja schon einen mickrigen Sucher! 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
XOONS Posted February 15, 2018 Share #26 Posted February 15, 2018 Voller Finessen und Esprit, des Jägermeisters fundierte Diskussionsbeiträge. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest 10511 Posted February 15, 2018 Share #27 Posted February 15, 2018 Advertisement (gone after registration) Lachen ist gesund auch für LUF Klerus Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! 1 Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/281685-was-denkt-sie-wohl/?do=findComment&comment=3462206'>More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #28 Posted February 17, 2018 (edited) Auszug Forumsregeln: Anzuwendendes Recht Im Forum findet das deutsche Recht Anwendung, weil der Server in Deutschland betrieben wird und der Betreiber des Forums seinen Sitz in Deutschland hat. Demnach sind von vornherein alle Beiträge verboten, die gegen deutsches Recht verstoßen. https://www.l-camera-forum.com/page/regeln.html Edited February 17, 2018 by Macro-Elmarit Link to post Share on other sites More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #29 Posted February 17, 2018 "Das Recht am eigenem Bild Kunsturhebergesetz (KUG) Das Gesetz geht seinem Wortlaut nur von der Verbreitung der Fotos aus, das Fotografieren selbst ist nicht Regelungsinhalt; es ist jedoch durch die Rechtsprechung anerkannt, dass der Betroffene einer Aufnahme bereits zum Zeitpunkt des Fotografierens dagegen vorgehen kann und darf. Ist das Foto nämlich erst einmal gemacht und der Fotograf nicht mehr greifbar, ist nur sehr schwer noch möglich, die Verbreitung zu unterbinden. Aus diesem Grund darf bereits entgegen dem Wortlaut des Gesetzes zum Zeitpunkt der Aufnahme dagegen vorgegangen werden. Das KUG selbst ist als Gesetz auch für den Laien verständlich aufgebaut, dieser muss, wenn es um die Frage der Zulässigkeit von Personenaufnahmen geht, im Grunde nur 4 Fragen beantworten; diese sind: 1. Liegt ein Bildnis vor? 2. Liegt eine Einwilligung des Abgebildeten vor? 3. Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor? (Stichworte: Zeitgeschichte / Beiwerk / Versammlung) 4. Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten? Anhand dieser Fragen kann auch der juristisch nicht gebildete Fotograf überprüfen, ob er mit seinem Foto unter Umständen das Recht am eigenem Bild verletzt." Link to post Share on other sites More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #30 Posted February 17, 2018 (edited) Teil 2: Fazit: Der Fotograf begibt sich in ein großes juristisches Spannungsfeld, wenn er Straßenaufnahmen macht und diese veröffentlicht. Die abgebildeten Personen haben einen starken Persönlichkeitsschutz und es gibt nur wenige Ausnahme, nach denen eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person möglich ist. Ein Henri Cartier-Bresson hätte es in unseren Tagen schwerer, seine Kunst frei auszuleben …“ Zitiert nach: http://www.presserecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild-2/ Edited February 17, 2018 by Macro-Elmarit Link to post Share on other sites More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #31 Posted February 17, 2018 2012-04-09 Wann ein Fotograf, egal ob als Hobby oder beruflich, eine Person aufnehmen und das Foto veröffentlichen darf, ist in Deutschland rechtlich mehr oder weniger klar geregelt. So bedarf es bereits bei der Personenaufnahme einer Einwilligung, und sei sie nur stillschweigend durch den bewussten Blick der fotografierten Person in die Kamera. Bei Gruppenaufnahmen bedarf es gar der Einwilligung aller Personen, egal wie groß die Gruppe ist. Für Street-Fotografen, die nicht nur Straßenszenen, sondern vor allem auch Porträts im Visier haben, bedeutet das eine besondere Vorsicht.(Wolfgang Rau, Benjamin Kirchheim). Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es bereits unzulässig sein, Aufnahmen von Personen herzustellen, die nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, dass sie fotografiert werden. Denn eine Aufnahme, bei der das Einwilligungserfordernis der betroffenen Person ignoriert wird, kann regelmäßig eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das in Art. 1 und 2 GG verankert ist, darstellen. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob das Foto zu Privatzwecken oder mit der Absicht einer späteren Veröffentlichung gemacht wurde. Deshalb sollte man grundsätzlich nur solche Personenfotos anfertigen, mit denen die fotografierte Person einverstanden ist. Als Ergebnis für die Praxis gilt somit, dass im Zweifel bereits die Herstellung eines Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig ist. Ob tatsächlich eine unzulässige Herstellung vorliegt, ist letztlich zwar eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichts, aber nur in Ausnahmefällen werden die befassten Gerichte bei der regelmäßig im Einzelfall durchzuführenden Abwägung zwischen den Interessen des Fotografen und den Persönlichkeitsrechten der Fotografierten dazu kommen, das Interesse des Fotografen über die Persönlichkeitsrechte der Fotografierten zu stellen. Als gewissenhafter Fotograf sollte man sich deshalb vor einer Personenaufnahme der Einwilligung der betroffenen Person versichern. … Auf jeden Fall muss der fotografierten Person mitgeteilt werden, welchem Zweck die Fotos dienen und wo sie, falls überhaupt, veröffentlicht werden. Auch Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses wie etwa Politiker oder berühmte Schauspieler haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Persönlichkeitsrecht. Es ist nicht erlaubt, ihnen aufzulauern und sie heimlich zu fotografieren. … In jedem Fall muss der fotografierten Person aber mitgeteilt werden, zu welchem Zweck sie fotografiert wird und wo die Fotos später veröffentlicht werden. Das Auflauern, Belagern und Fotografieren aus dem Hinterhalt ohne Kenntnis der fotografierten Person ist jedoch unzulässig. https://www.digitalkamera.de/Fototipp/Personen_fotografieren_Teil_1_Personlichkeitsrecht/7676.aspx Link to post Share on other sites More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #32 Posted February 17, 2018 2012-05-07 Wann ein Fotograf, egal ob als Hobby oder beruflich, eine Person fotografieren darf, war Thema des ersten Teils dieser Fototippserie. Doch selbst wenn man eine Person aufnehmen durfte heißt das nicht automatisch, dass man das Bild auch veröffentlichen darf, denn hier gelten sehr eindeutige Restriktionen. Welche Besonderheiten also zu beachten sind, soll Thema dieses zweiten Teils zum Persönlichkeitsrecht sein. (Wolfgang Rau, Benjamin Kirchheim) In § 22 Satz 1 KUG heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Es gilt das so genannte "Recht am eigenen Bild", für das gilt: "Ein Recht am eigenen Bild kann nur dann entstehen, wenn es sich einerseits um ein Bildnis des Abgebildeten handelt und andererseits der Abgebildete darauf auch erkennbar ist." Auch der Begriff "Bildnis" ist definiert: "Unter dem Begriff Bildnis fallen alle Abbildungen einer einzelnen oder mehrerer Personen in ihrem äußeren Erscheinungsbild, die erkennbar sind". Was aber bedeutet nun Erkennbarkeit für den Fotografen? Für die Erkennbarkeit einer Person kommt es nicht darauf an, ob die Gesichtszüge auf dem Bildnis zu erkennen sind. Es reicht aus, dass durch sonstige Merkmale oder begleitende Umstände oder Gegenstände die Person identifizierbar ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob die abgebildete Person tatsächlich erkannt wird, es genügt nach der Rechtsprechung für eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wenn die abgebildete Person begründeten Anlass hat, anzunehmen, sie könnte als abgebildet identifiziert werden. … Übrigens gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen einer Einwilligung und einer Genehmigung, denn: Einwilligung ist immer die vorherige Zustimmung, wird die Zustimmung nachträglich erteilt, spricht man von Genehmigung. …“ https://www.digitalkamera.de/Fototipp/Personen_fotografieren_Teil_2_Veroffentlichungsrecht/7714.aspx Link to post Share on other sites More sharing options...
Apo-Elmarit Posted February 17, 2018 Share #33 Posted February 17, 2018 Die Rechtslage in Deutschland ist eigentlich eindeutig, sofern man den obigen Interpreten des Kunsturhebergesetzes Glauben schenken darf. Die Frage, wie das in der Schweiz gehandhabt wird, ist offen. Da aber eine Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Stadt in Deutschland 35 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr, in der Schweiz dagegen einen "Strafbefehl" von 600 Franken auslöst, wäre es wirklich interessant, wie das Thema dort gehandhabt wird. Losgelöst davon sind die Forumsregeln im LUF (s.o.) eigentlich klar. Link to post Share on other sites More sharing options...
halo Posted February 17, 2018 Share #34 Posted February 17, 2018 #29 gibt NICHT den Gesetzestext wieder, sondern ist eine Interpretation unter vielen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 17, 2018 Share #35 Posted February 17, 2018 Ich würde es mal so ausdrücken: Solange man ein 35er benutzt, ist ALLES erlaubt. Link to post Share on other sites More sharing options...
X_Beliebiger Posted February 17, 2018 Share #36 Posted February 17, 2018 Da ich analog, mit viel Korn, unscharf und schlecht ausgearbeitet knipse, sehe ich (und nicht nur ich!) mich als Künstler. Daher darf ich knipsen, wen immer ich will, sogar mit dem Summar 2.0/5cm. 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
halo Posted February 17, 2018 Share #37 Posted February 17, 2018 (edited) Diese Interpretationen, die von Macro-Elmarit hier eingestellt wurden, sind völlig realitätsfremd. Ich könnte viele Einzelstellen anführen, schenke sie mir aber. Allein schon der berümte Einverständnisblick - völliger Käse! Wer will den im Streitfall beweisen, wer bestreiten? Die Dame im obigen Bild guckt nicht ablehnend, sondern interessiert, abschätzend. Sie sieht, dass sie fotografiert wird und es gibt keine abwehrende Geste in Richtung des Fotografen. Quizfrage: War ihr Einverständnisblick dem Foto vorausgegangen oder danach gekommen? Nein, vorauseilender Gehorsam hat noch nie zu guten Ergebnissen geführt, speziell nicht in der Fotografie. Wer sich nicht traut, lässt es. Ansonsten sollte jeder Fotografierende selbst soviel Anstand, Ethik und Moral haben, dass er die Grenzen zur bildlichen Denunziation für sich selbst zieht bzw. offene Ablehnung oder auch nur den Wunsch nach Privatheit respektiert. Der Verweis auf die Forumsregeln ist völlig belanglos, da der Admin nicht die Rechtsinstanz ist, die abschließend beantworten kann, ob ein Foto "legal" ist oder nicht, sieht man einmal von krassen Fällen ab, die mir hier aber auch in den vielen Jahren seit Beginn des Forums noch nicht untergekommen sind. Vielleicht habe ich ja was verpasst... Edited February 17, 2018 by halo 2 Link to post Share on other sites More sharing options...
XOONS Posted February 17, 2018 Share #38 Posted February 17, 2018 Selten so einen Blödsinn gelesen. Rechtsnormen bedürfen halt zuweilen der Konkretisierung. Das ist normal. Auch wenn halo offensichtlich anderes vorschwebt, kann die Alternative nicht sein, die Auslegung von Recht in die Hände des Einzelnen zu legen. 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 17, 2018 Share #39 Posted February 17, 2018 Das deutsche Persönlichkeitsrecht mag sein, wie es will, ich halte mich halt daran, auch wenn ich nicht einsehe, warum meine personne sacrée beeinträchtigt sein soll, weil mich jemand photographiert. Es könnte ja schlimmer sein, wenn er mich nur anguckt, wie ich manche angucke. Das deutsche Steuerrecht mag sein, wie es will, ich muß mich nicht daran halten, denn die Steuer weiß besser als ich, was ich einnehmen und ausgebe, und hält sich an mich. Die öffentliche Schizophrenie dieser beiden Rechte im gleichen Rechtsraum nötigt mir größten Respekt ab. Wahrscheinlich bekomme ich in googles Bildschirm Werbung bald Annoncen von Steuerberatern zu sehen. xyz. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest 10511 Posted February 17, 2018 Share #40 Posted February 17, 2018 (edited) Besser so? die Dame, das Koala und die Leica wurden nun durch einen Balken zensuriert! Welcome, dear visitor! As registered member you'd see an image here… Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ich hoffe nun, wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen...... Edited February 17, 2018 by cujoka Link to post Share on other sites Simply register for free here – We are always happy to welcome new members! ich hoffe nun, wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen...... ' data-webShareUrl='https://www.l-camera-forum.com/topic/281685-was-denkt-sie-wohl/?do=findComment&comment=3463540'>More sharing options...
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