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Fragen zu unklarer Verkaufspraxis xxxxx Ebay


urleica

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beispielsweise unter der

 

xxxxxxx

 

befindet sich der Schweizer Verkäufer xxxxxx mit 2600 Bewertungen. In seinen Texten stehtu. a. folgendes:

 

Der Kaufpreis ist per Vorkasse zu überweisen. Für Kunden aus der EU besteht ein Bankkonto in Deutschland. Kein bidpay oder paypal, keine Kreditkarten. Keine Selbstabholung möglich. Der Versand erfolgt aus der Schweiz, mit Swiss Post. (Ein Versand aus dem EU-Raum ist nicht möglich) Versandkosten (inkl. Versicherung bis 650 Euro):

# Schweiz 10 Euro

# Deutschland, Frankreich, Österreich + Italien 26 Euro

# Rest Europa 32 Euro

# USA, Japan, China, Taiwan + Korea 48 Euro

 

Wichtiger Hinweis: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Jegliche Garantie, Preisminderung und/oder Rückgabe für diese Gebrauchtware wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ich erstelle keine Rechnungen/Quittungen. Bitte beachten Sie, dass bei der Einfuhr in Ihr Land eventuell Zollgebühren anfallen.

 

Soweit alles klar. Der Haken aber ist: er hat ein reges Ankauf-Geschäft

 

 

Die Ankauf-Adresse ist:

 

xxxxxxxx

 

Wegen der Garantie wäre die Situation in Deutschland absolut klar. Der Verkäufer xxxxxx mit über 2600 Bewertungen wäre in jeder Hinsicht, trotz seiner Ebay-Beschreibung : privater Käufer , voll garantiepflichtig. und gelte eindeutig auch in steuerlicher Sicht als gewerblicher Händler. Zur Zeit hat er übrigens über 100 Artikel im Ebay-Angebot.

 

Meine Frage lautet: wie sieht es aber in der Schweiz aus ? Gibt es da keine Garantie bei einem eventuellen Kauf, der unter dieser AGB vereinbart ist ?

2.) ist es überhaupt möglich, dass in der Schweiz ein solcher Anbieter mit 2600 Verkäufen als privater Anbieter ohne Quittung und Beleg auftreten kann.

3.) Wie sieht es aus schweizer Sicht mit steuerechtlichen Aspekten aus dem gennanten Bedingungen: ohen Beleg und Quittung und deutschen Konto aus, womit unter Umständen eine reine Dauertätigkeit belegbar wäre.

 

Vielleicht kann jemand mit entsprechender Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten in der Schweiz etwas dazu sagen, so dass man trotz ernster Bedenken doch gefahrlos bei diesem Verkaufer bieten kann, ohne jeden Anspruch bei eventueller Reklamation zu verlieren.

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Guest Motivfindender

Ist das Angebot bei Ebay Deutschland oder Schweiz eingestellt?

In Euro oder sFr?

 

Der wird aus steuerlichen Gründen in der Schweiz wohnen.

Im Falle eines Rechtsstreits wird es ewig dauern, bis alleine der Gerichtsort geklärt ist.

 

Wichtig ist aber wohl eher, wie seine Bewertungen sind.

 

Nach dt. Recht ist er zu Gewährleistung verpflichtet - nicht zu verwechseln mit Garantie.

 

Im Zweifel: einfach lassen.

 

Da von der Schweiz aus versandt wird, wirst Du Zoll bzw. Umsatzsteuer zahlen müssen - locker 20% Aufschlag.

 

Im Zweifel: Bleiben lassen.

 

Ich kenne einen Fall aus einem HiFi-Forum, wo einer 400 Euro in den Wind schreiben musste, weil er nicht noch 500sFr für einen schweizer Anwalt als Vorschuß zahlen wollte.

 

Gruß

Dirk

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1. Er wohnt nicht aus steuerlichen Gründen in der Schweiz, sondern weil er Schweizer ist.

2. Habe ich schon öfter bei ihm gekauft (u.a. auch ein ganzes Hassi-System); hatte auch persönlichen Kontakt und war immer sehr zufrieden; die Beschreibungen waren immer korrekt.

3. Ein Objektiv, das ein Freund bei ihm kaufte, welches nach kurzer Zeit kaputtging, nahm er anstandlos zurück.

4. Muss doch jeder für sich entscheiden ob er auf die Bedingungen eines Verkäufers eingeht oder nicht. Ebay und Gebrauchtkauf ist nicht risikolos.

5. Finde ich es bedenklich (auch aus Sicht des Forenbetreibers) jemanden an den Forumspranger zu stellen, ohne konkret schlechte Erfahrungen gemacht zu haben.

 

Gruss S.

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sehe ich wie Uwe, hab es gerade anonymisiert...

 

Die Fragen sind natürlich berechtigt und werden durch die Anonymisierung auch nicht sinnentstellt.

Um Konflikte mit dem ebay Verkäufer zu vermeiden, hab ich mal seine Daten rausgenommen.

 

Werner: bitte um dein Verständnis!

 

Noch bitte kurzer Hinweis: im forumsinternen Regelwerk bitten wir darum, keine ebay Verlinkungen vorzunehmen....

 

Danke und Grüsse - Klaus

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sehe ich wie Uwe, hab es gerade anonymisiert...

 

Die Fragen sind natürlich berechtigt und werden durch die Anonymisierung auch nicht sinnentstellt.

Um Konflikte mit dem ebay Verkäufer zu vermeiden, hab ich mal seine Daten rausgenommen.

 

Werner: bitte um dein Verständnis!

 

Noch bitte kurzer Hinweis: im forumsinternen Regelwerk bitten wir darum, keine ebay Verlinkungen vorzunehmen....

 

Danke und Grüsse - Klaus

 

 

Kein Problem, Klaus. Die eventuellen Folgen einer Verlinkung habe ich nicht beachtet und werde zukünftig dies unterlassen.

Meine berechtigten Fragen haben mit Sicherheit nichts mit an den Pranger stellen, wie ein Mitglied.das persönlich gute Erfahrungen gemacht hatte, zu tun. .

Aber vielleicht weiss jemand dazu etwas genaueres. zu der allgemeinen Rechtslage, insbesonders Gewährleistung, in der Schweiz.

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Hallo Werner,

 

so anonymisiert ist es doch besser. Obwohl ich in Bern wohne weiss ich leider nicht, wie es mit Gewährleistungen bei Gebrauchtware "von privat" hier aussieht.

Das Problem wird aber eher sein, Deine Ansprüche (so es welche gäbe) von Deutschland aus durchzusetzen. Da übersteigen die Kosten sicher sehr schnell den Wert des Streites.

Ich würde dem Verkäufer konkrete Fragen zur Funktion stellen und wenn dann rasch und nett formuliert, plausible Antworten kommen, mein Gefühl mir also sagt es ist gut, bieten.

Bisher habe ich es so gehandhabt und keine schlechten Erfahrungen gemacht.

 

Gruss S.

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