sorbas Posted January 19, 2012 Share #1 Posted January 19, 2012 Advertisement (gone after registration) Für einen Auftrag habe ich über 40 Vergrösserungen im Format 60x90cm und 90x120cm herstellen lassen. Die Vorlagen bestanden aus Negativen und Datenträger. (analog und digital) Der Preis für den ganzen Auftrag betr. ca € 8'500.-- (inkl. Aufziehen) Nun habe ich den Produzenten angefragt, ob er mir die gescannten Daten überlässt. Er würde mir diese zum "Spezialpreis" von € 1'700.-- überlassen. Frage: Ist dieses Vorgehen korrekt? Habe ich nicht mit meinem Auftrag die Scanns bereits bezahlt? Der Heresteller sagt, dass er die Daten nach einem halben Jahr löschen werde. (Also sie haben für ihn keinen Wert.) Wer kennt sich hier mit der Rechtslage aus? Danke für eine Rückmeldung. soras Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted January 19, 2012 Posted January 19, 2012 Hi sorbas, Take a look here Rechtsfrage. I'm sure you'll find what you were looking for!
mjh Posted January 19, 2012 Share #2 Posted January 19, 2012 Ich halte das Vorgehen für rechtlich korrekt. Du hast für ein präzise beschriebenes Produkt bezahlt und dieses erhalten; wenn Du mehr willst, musst Du dafür bezahlen. Moralisch kann man es zweifelhaft finden, wenn sich jemand für etwas bezahlen lässt, das bereits fertig vorliegt und mit dem er ansonsten nichts anfangen könnte, aber das ist irrelevant. Und möglicherweise könnte er ja etwas damit anfangen – er könnte Dir nämlich weitere Abzüge verkaufen (zum reduzierten Preis, weil die Scans ja schon vorliegen). Link to post Share on other sites More sharing options...
sorbas Posted January 20, 2012 Author Share #3 Posted January 20, 2012 Danke Michael für die rasche Antwort. Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung resp. Erfahrung gemacht. sorbas Link to post Share on other sites More sharing options...
Manolo Laguillo Posted January 20, 2012 Share #4 Posted January 20, 2012 Wenn ein Labor hier in meiner Stadt ein Negativ scannen muss, um davon einen Abzug machen zu können (Vergrösserungsgeräte gibt es anscheinend nicht mehr), so muss man den Scan extra bezahlen. Ist also nicht im Preis des Abzugs inbegriffen, und gehört also dem Kunden. Der Scan wird in den Preislisten erwähnt, und kostet mehr desto grösser das Negativ. Gruss, Manolo Link to post Share on other sites More sharing options...
etibeti Posted January 20, 2012 Share #5 Posted January 20, 2012 Danke Michael für die rasche Antwort. Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung resp. Erfahrung gemacht. sorbas Ich sehe es auch so wie mjh. Es bleibt Dir nichts, als daraus zu lernen. Beim nächsten Mal mußt Du einfach vereinbaren, daß Du eine Kopie der Scans bekommst, z.B. um die Qualität der Ausdrucke überprüfen zu können. Vielleicht ist der Dienstleister bei entsprechenden Vorschlägen aber auch kompromissbereit. Hier ein paar Anhaltspunkte zur Preiskalkulation: günstig : HIGHEND-SCANSERVICE weniger günstig: High End Scans - Preise - Trommelscans - Qualit Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Oyster70 Posted January 20, 2012 Share #6 Posted January 20, 2012 Du hast Abzüge bestellt und bekommen. Wenn alles was der Produzent bei der Realisierung anfertigt und benötigt automatisch in Deinen Rechtsanspruch fallen würde.....nun denke mal selber nach. Wer bestellt und bekommt was er bestellt, sollte zufrieden sein. Diese "Neunmalklugenummer" würde bei mir dazu führen, dass ich demjenigen Hausverbot erteilen würde. Zum Glück gibt es auch noch genug seriöse Kunden. Link to post Share on other sites More sharing options...
macos Posted January 20, 2012 Share #7 Posted January 20, 2012 Advertisement (gone after registration) Rechtlich mag das OK sein. Einen Betrag für das Abspeichern (kostet auch Zeit) finde ich auch vertretbar. Wahrscheinlich denkt er sich aber, wenn die Daten mal in der Hand des Kunden sind kann er sie sich leicht irgendwo anders ausdrucken lassen und Folgeaufträge sind perdu bzw. die Konkurrenz kann dann billiger produzieren. In einer vertrauensvollen langfristigen Geschäftsbeziehung sollte man selbst vermitteln können das die faire Herausgabe der Daten nicht zum Schaden des Herausgebenden ist und der Herausgebende sollte sich über einen dauerhaft genundenen zufriedenen Kunden freuen können. Wahrscheinlich alles nur eine Frage des Gesprächs. Link to post Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.