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Fotografieren auf dem Flohmarkt


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oder auch nicht siehe hier =>

Das Recht am eigenen Bild | photoscala

 

...und genau da steht der Passus drin, den ich oben schon mal angeführt hatte, und der für die meisten hier, die ihre Aufnahmen unkommerziell und mit einer gewissen "Kunstintention" machen, wohl als "Rettungsanker" gelten kann.

 

Zitat ..."Bilder, welche nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst gilt. (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG)"... Zitatende

 

Solche Bilder benötigen keine Einverständniserklärung der fotografierten Personen. Denn, wie gesagt, sonst könnten auch Leute wie Cartier-Bresson (und das wird in dem Artikel ja auch als Beispiel angeführt) einpacken und eine Street-Photographie wäre gar nicht möglich ...

 

Viele Grüße vom Tom

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Guest Henri Klein

Meine Lösung: Quid pro quo. Zum nächsten Fotoladen, Einmalknipse kaufen, und dann ein Bild von mir machen lassen. Hat mir eine Afrikanerin in Berlin beigebracht.

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oder auch nicht siehe hier =>

Das Recht am eigenen Bild | photoscala

 

Der Artikel bringt die Dinge mehr durcheinander als er sie klärt, wie viele Beiträge hier ebenfalls.

 

Die Rechtslage ist doch eigentlich ganz einfach:

 

Im öffentlichen Raum darf man schlicht die Leute fotografieren, auch ohne um Erlaubnis zu fragen etc. Das muß man hinnehmen, da völlig legal - ein wenig Feingefühl ist ja dennoch nicht verkehrt.

 

Das "Recht am eigenen Bild bezieht sich ausschliesslich auf die Veröffentlichung. Hier greifen die im Artikel erwähnten Paragraphen. Grob gesagt gilt für die abgelichtete einfache Bevölkerung dass sie sich eine Veröffentlichung im gewerblichen Rahmen (Werbung, Flyer, Website einer Firma etc.) nie und im Kunstbereich (Ausstellung etc.) eventuell schon gefallen lassen muß.

 

Der Knackpunkt beim konkreten "Flohmarkt-Fall" liegt dann auch darin festzustellen, ob es sich um öffentlichen Raum handelt. Im Nichtöffentlichen Raum herrscht eine völlig andere Rechtslage mit teils empfindlichen Strafen. Oft werden heute für Flohmärkte Plätze der Bahn etc. angemietet. Es handelt sich dann in diesen Fällen um Nichtöffentlichen Raum und der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Flohmärkten in der Fußgängerzone etc. befindet man sich dann wieder im öffentlichen Raum und darf Fotografieren wie einem beliebt.

 

Dehalb - bei der Streetfotografie nicht unnötig verunsichern lassen.

 

Übrigends hätte es HCB heute wirklich schwer. In Frankreich herrscht eine andere Gesetzeslage, da ist bereits das Fotografieren von fremden Personen nicht gestattet.

 

Gruß

Stefan

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In Frankreich herrscht eine andere Gesetzeslage, da ist bereits das Fotografieren von fremden Personen nicht gestattet.

 

Und warum ist es dann leider bei uns noch möglich. :confused:

Na, schon klar, wie immer.....:(

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leider?

 

JA .

 

Da ich nicht ungefragt und durch leidenschaftlose und wilde Knipserei

( und da sind ausdrücklich ernsthaft ambitionierte und anspruchsvolle Streetfotografen nicht mit gemeint ! ) durch den Rest der Menschheit auf irgendwelchen Blog`s

im Internet "rumgeistern" möchte.

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Da ich nicht ungefragt und durch leidenschaftslose und wilde Knipserei... auf irgendwelchen Blog`s im Internet "rumgeistern" möchte.


Gibt es im LUF Beispiele für diese «wilde Knipserei», welche das Ansehen der Abgebildeten herabsetzt?

(Meine Bitte, jetzt nicht das Ansehen solcher Knipser herabzusetzen, falls es sie geben sollte.)

str.

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Gibt es im LUF Beispiele für diese «wilde Knipserei», welche das Ansehen der Abgebildeten herabsetzt?

 

(Meine Bitte, jetzt nicht das Ansehen solcher Knipser herabzusetzen, falls es sie geben sollte.)

 

str.

 

 

Nach meinem Verständnis ging es doch um Bilder außerhalb dieses Forums und hatte einen allgemeinen Charakter, so hatte ich jedenfalls den TE verstanden. :D

 

zur Frage: Das einfach mal "draufhalten" ob sinnfrei oder sinnvoll bspw. auf Straßenfesten,

bei öffentlichen Veranstaltungen etc.

Sich dem zu entziehen ( wenn gewünscht ) fällt leider in Zeiten von vermeintlichem Hobby- und Sensations"berichterstattungen" immer schwerer.

 

Besonders bei mir beliebt :(, sind Kamerateams ( ist zwar OT ) irgendwelcher Privatsender - so überflüssig wie ein Kropf -, die sich dann für ihre zahlende Kundschaft in Werbefernsehen mit Umfragecharakter versuchen :rolleyes:. Die bekommen von mir regelmäßig den Hinweis, daß im Falle einer Ausstrahlung der spontan von mir gemachten Aufnahmen eine Anzeige auf sie zukommt. Die üblichen Verdächtigen sind in unserer Medienlandschaft ja leicht zu finden :)

 

Und um alle Mißverständnisse auszuräumen.

Ein "Street"-Bild mit inhaltlichem, oder künstlerischem Anspruch und Nachfrage beim abgelichteten, ob dies in Ordnung sei, schaue ich mir immer sehr gerne an.

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ok, mbi, danke für die klarstellung.

 

ansonsten wären wir wieder bei der grundsatzfrage, ob man sich als hobbyfotograf willkürlich hürden in den weg stellen lassen muss (das fotografieren zu verbieten und die veröffentlichung einzuschränken sind eben zwei paar schuhe), wenn gleichzeitig das überwachungskameraufkommen rasant ansteigt. unschuldsvermutung in oder her.

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Der Artikel bringt die Dinge mehr durcheinander als er sie klärt, wie viele Beiträge hier ebenfalls.

 

Die Rechtslage ist doch eigentlich ganz einfach:

 

Im öffentlichen Raum darf man schlicht die Leute fotografieren, auch ohne um Erlaubnis zu fragen etc. Das muß man hinnehmen, da völlig legal - ein wenig Feingefühl ist ja dennoch nicht verkehrt.

 

Gruß

Stefan

Soweit ich weiß, gilt das nur für Bilder von Menschenansammlungen, nicht aber, wenn der/die Einzelne fotografisch aus der Menge herausgelöst, also so portraitiert wird, dass nicht mehr der öffentliche Raum, sondern er/sie das Hauptmotiv bildet!!!

 

Und was die anschließende optionale Veröffentlichung betrifft, kann das ein Mensch, den du ablichtest später höchstens zufällig in Erfahrung bringen.

Insoweit weiß ein jeder in dem Moment, wo der Auslöser gedrückt wird, das dieser Augenblick vorauss. seine einzige Chance sein wird, sein Recht effektiv geltend zu machen. Insoweit sind mir einige heftige Reaktionen nachvollziehbar.

 

Fotografieren hat m.E. ohnehin viel mit Respekt zu tun.

Einige meiner besten »Fotografien« existieren daher nur in meinem Kopf, einfach weil ich es in diesen Situationen als unangemessen empfunden habe, zu fotografieren.

 

just my 2 cts

manfred

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Werde hin und wieder an einer in der Kurve und hinter Sträuchern idiotisch positionierten Ampel mit klug dahintergeschaltetem Aufnahmegerat abgelichtet und bezahle Euro 90 für 1,72 sec. Rotlicht plus Euro 20 Verwaltungsgebühr plus Euro 3,50 Zustellgebühr. Wollte ich die mutmaßlich gegen meinen Willen entstande Aufnahme sehen, müßte ich aufzahlen.

str.

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Guest Bernd Banken

 

bezahle Euro 90 für 1,72 sec. Rotlicht plus Euro 20 Verwaltungsgebühr plus Euro 3,50 Zustellgebühr.

 

[/schmal]

 

In Rotlichtbezirken war es schon immer etwas teurer..... (duck&wech);)

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Werde hin und wieder an einer in der Kurve und hinter Sträuchern idiotisch positionierten Ampel mit klug dahintergeschaltetem Aufnahmegerat abgelichtet und bezahle Euro 90 für 1,72 sec. Rotlicht plus Euro 20 Verwaltungsgebühr plus Euro 3,50 Zustellgebühr. Wollte ich die mutmaßlich gegen meinen Willen entstande Aufnahme sehen, müßte ich aufzahlen.

 

str.

 

Passiert mir auch manchmal, sind das eigentlich Leicas oder Robot-Kameras oder etwa Japaner?

 

3445023272_1d634cfde1.jpg

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Werde hin und wieder an einer in der Kurve und hinter Sträuchern idiotisch positionierten Ampel mit klug dahintergeschaltetem Aufnahmegerat abgelichtet und bezahle Euro 90 für 1,72 sec. Rotlicht plus Euro 20 Verwaltungsgebühr plus Euro 3,50 Zustellgebühr. Wollte ich die mutmaßlich gegen meinen Willen entstande Aufnahme sehen, müßte ich aufzahlen.

 

str.

 

 

Hin und wieder...? :D:D:D

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Nur an dieser einen Stelle, da aber schon zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren. (Einige der Zweige sind vor drei Wochen vom Städtischen Gartenbauamt abgesägt worden. Das ist eigentlich Ordnungswidriegkeitsbegehungsvereitelung.)

str.

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