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Vorletzte Woche Wieskirche,- erlaubt?


Guest findwolfhard

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Guest findwolfhard

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Hallo!

Darf man nur noch Fotos veröffentlichen, bei denen man die Erlaubnis der abgebildeten Personen erfragt hat?

Hab ich da was verpasst?

 

Aufnahmen wie die hier, Qualität hin oder her,- wären unter Umständen ja gar nicht mehr machbar?

Grüße Wolfhard

PS. R3 und -2.8/60

 

 

[ATTACH]81154[/ATTACH]

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Guest findwolfhard

Hallo ZI_Freak!

Natürlich nicht! Aber so habe ich das nicht gemeint, eher prinzipiell!

Die "Welt" kann sicher auf meine Fotos verzichten!

Grüße Wolfhard

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"Prinzipiell" ist die Rechtslage in D ganz eindeutig: du brauchst die Zustimmung der abgebildeten Personen zur VERÖFFENTLICHUNG der Fotos. Ausnahmen sh. KunstUrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis §23.

 

Um damit einem gern gewollten Mißverständnis vorzubeugen: Implizite Zustimmung zum Fotografieren (z. B. wenn der Abgebildete vor Ort nichts gegen das Fotografieren zu haben scheint) ist nicht gleichbedeutend mit Zustimmung zur Veröffentlichung.

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Guest Bernd Banken

Dieses Foto halte ich aufgrund der Erkennbarkeit der Personen für nicht erlaubt. Dazu, mehr aus einem ethischen Blickwinkel, würde ich in einer Kirche keine Gläubigen mit Gesichtern fotografieren.

Eigentlich bin ich nicht zimperlich, aber meine Personenaufnahmen im Altenberger Dom geschahen bei wenig Licht und am Opferkerzenaltar. Die Lichtstimmung der unzähligen Kerzen und die nur zart angedeutete Person verbanden beides, Andacht und Lichtstimmung ohne Erkennbarkeit.

Wenn schon so deutlich sichtbar, dann nur Beschränkung auf Hände (A.D);) oder andere typische Details.

 

Gruss

Bernd

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Guest findwolfhard

Danke!

Das hatte ich mir schon so gedacht! Deshalb die Balken in den Gesichtern!

 

Auch der "künstlerische" Wert schränkt ja extrem ein.

Bei dem Lesen des Gesetztestextes wird einem ja ganz anders !

 

Im Prinzip kann dann ja fast die gesamte, sogenannte "Street Photography" in den Papierkorb wandern!

 

Grüße Wolfhard

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Guest gugnie

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Ja, so ist es wohl Wolfhard. Leider entwickelt sich das in Deutschland, andere Länder sind uns da voraus, nun auch. Immer häufiger machen ungefragt Fotografierte (berechtigterweise) ihr Recht am eigenen Bild geltend.

Dein Bild in der Kirche wäre für mich aber noch ein Sonderfall. Für mich ist das wirklich noch ein etwas geschützter Raum.. in ihrer Andacht versunkene oder betende Menschen, eine gewisse Intimität... da würde ich nicht fotografieren ohne ausdrückliche Zustimmung.

Ansonsten würde ich es wohl immer noch daraufankommen lassen. Hat was mit meinem Amateur-Status zu tun.... wer sieht schon meine Fotos? Allerdings hat sich die Situation durch das Internet mit all den möglichen Veröffentlichungsebenen geändert.

Wir wissen ja heute schon gar nicht mehr und können das auch nicht nachvollziehen, was z.b. auch mit unseren Fotos hier aus dem Leica-Forum tatsächlich passiert. Eine unrechtmäßige Benutzung der Bilder ist jederzeit möglch.

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Guest findwolfhard

Hallo! @ gugnie

"in ihrer Andacht versunkene oder betende Menschen, eine gewisse Intimität... da würde ich nicht fotografieren ohne ausdrückliche Zustimmung."

 

Natürlich, also die beiden Besucher habe ich nicht während einer Messe fotografiert, würde ich nie tun, es war "normale" Besuchszeit mit "Busladungen" an Touristen, es war vielmehr ein Problem, niemanden sonst im Hintergrund zu haben, die beiden haben sich wohl nur ausgeruht, obwohl sie sehr anrührend wirkten.

Grüße Wolfhard

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Guest gugnie

Hallo Wolfhard,

mein statement ist kein Vorwurf, keinesfalls. Du hast......, ich hätte..... wir tauschen die Ansichten über das fotografieren von..xyz aus. Da dürfen wir ruhig unterschiedlich denken und handeln ohne dass es einer Bewertung durch einen Dritten bedürfte.

Alles im grünen Bereich, für mich. :-))

Und ein Bild mit schwarzen Streifen vor den Gsichtern würden wir ja wohl beide (von ganz besonderen Ausnahmen vielleicht mal abgesehen) nicht aufbewahren oder als unser Bild präsentieren. Hier, bei Dir, war es ja eine Fragestellung.

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